| AGB für Webdesign |
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Unser Angebot richtet sich nur an gewerbliche Abnehmer, Kaufleute und Freiberufler im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit. AGB-Webdesign §1 Geltungsbereich(1) Xictron Media mit Sitz in Hildesheim stellt dem Kunden die bestellte Internet-Dienstleistung mit allen enthaltenen Leistungsbestandteilen sowie beauftragten Zusatzleistungen (nachfolgend im ganzen Xictron Media Fullservice genannt) ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Die AGB-Webdesign gelten ebenfalls für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. (2) Die Xictron Media ist berechtigt, diese Allgemeine Geschäftsbedingungen zu ändern. Solche Änderungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten postalisch mitgeteilt. Sollte den Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden und wirken sich diese Änderungen unmittelbar aus, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung kündigen. (3) Sollte der Kunde Leistungen bei einer dritten Partei über die Xictron Media bestellt oder als Zusatzleistung mitbestellt haben, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner der Xictron Media. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den in der Bestellung definierten Konditionen und den wirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Partner. Diese Verträge enden unabhängig vom Vertragsverhältnis zwischen der Xictron Media und dem Kunden. (4) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Xictron Media diese schriftlich anerkennt. (5) Xictron Media behält sich vor, Websites und Suchmaschineneinträge, die gegen bestehende Gesetze und Rechtsnormen verstoßen oder unserer Ansicht nach rassistischen, sexistischen oder gewaltverherrlichenden Inhalts sind sowie nach unsere Auffassung geeignet sind, die sittlichen, religiösen oder weltanschaulichen Gefühle anderer zu verletzen, nicht zu erstellen oder bei den Suchmaschinen anzumelden. (6) Hat der Kunde durch Xictron Media die Möglichkeit, direkt Daten auf seinen virtuellen Server zu übermitteln, sowie Zugang zum Support-Bereich mittels Kennwort , so erweitern sich diese AGB um die AGB-Webhosting der Xictron Media. Die AGB-Webhosting sind im Internet unter www.xictron.com abrufbar. Der Kunde erkennt ebenfalls die AGB-Webhosting der Xictron Media an. §2 Leistungsumfang und Entgelte(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Angabe aller ordnungsgemäßen und erforderlichen Daten. (2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der gültigen Auftragsbestätigung. (3) Die Nutzung des Xictron Media-Webdesigns erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine schriftliche Rechnung. (4) Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet. (5) Einmalige Entgelte, Bereitstellungsentgelte, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen bzw. in Rechnung gestellt. Abweichende Zahlungskonditionen bedürfen der schriftlichen Änderungsbestätigung durch Xictron Media. (6) Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt die Xictron Media von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. (7) Xictron Media behält sich eine Änderung der Entgelte zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor. Geänderte Entgelte werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten per Brief mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 2 Wochen. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Entgelte bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht. (8) Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Vorkasse. Der Kunde ermächtigt die Xictron Media anfallende Entgelte per Lastschrift über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Die Ermächtigung erstreckt sich auch auf nachträglich anfallende und variable Entgelte, sonstige Kaufpreise sowie vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. (9) Entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen kann die Xictron Media jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen wieder einstellen. Zur Mitteilung der Einstellung genügt eine Benachrichtigung per E-Mail. (10) Die Xictron Media beginnt mit den Leistungen des Xictron Media-WebDesigns unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Lastschrift oder bei vollständiger Zahlung der Rechnung. (11) Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, so kann Xictron Media das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. (13) Sollte die DENIC e.G. (zentrale Vergabestelle für deutsche Internet-Adressen mit der Endung "de", im nachfolgenden kurz DENIC genannt) ihre Preisstellung oder ihr Abrechnungsmodell für Internet-Adressen/Domains ändern, so ist die Xictron Media berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Gleiches gilt für die Vergabestellen anderer Länder und Top-Level-Domains. (14) Forderungen der Xictron Media kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. §3 Vertragsbeginn und -beendigung(1) Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und des ersten des angeforderten Domainnamens zum Xictron Media Fullservice entsteht zwischen dem Kunden und der Xictron Media das Vertragsverhältnis. Dieser Tag stellt, ungeachtet des Datums der Zahlung, den Beginn des Vertrags und der Abrechnung dar. (2) Der Kunde und die Xictron Media können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit Frist von zwei Monaten vor Ablauf der Laufzeit kündigen. Wird der Vertrag mit der Xictron Media nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. (3) Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (4) Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Regelungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die Xictron Media berechtigt, den Zugang zum Xictron Media Fullservice sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen/Domains vom Server zu entfernen. Dies führt zu einer Löschung der Domain. Die Xictron Media kann weiterhin in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail-Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren bzw. löschen. §4 Nutzungsrecht an bereitgestellten Inhalten, Programmen und DatenDie von der Xictron Media im Rahmen des Xictron Media-WebHostings zugänglich gemachten Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme sind - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - urheberrechtlich geschützt. Der Kunde kann solche von der Xictron Media zur Verfügung gestellten Materialien zur Gestaltung eigener Internet-Inhalte für die Dauer des Vertragsverhältnisses unter der über die Xictron Media geführten Internet-Adresse nutzen und diese Inhalte auch personalisieren oder anpassen lassen. Die sonstige Nutzung, insbesondere Vervielfältigung und Weitergabe, ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Xictron Media erlaubt. §5 Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains(1) Die Xictron Media erteilt per Telefon, E-Mail oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass die Xictron Media hierauf Einfluss hat oder davon Kenntnis erlangt. Insoweit ist eine Haftung der Xictron Media ausgeschlossen. (2) Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, als deutsche "de"- Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service der Xictron Media unter dem bzw. den gewünschten Namen bereitgestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens der Xictron Media ausgeschlossen. (3) Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird die Xictron Media eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berücksichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird die Xictron Media weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern. (4) Die Xictron Media betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC. Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind die Xictron Media und der Kunde bereit, ihr Vertragsverhältnis entsprechend anzupassen. (5) Die Xictron Media führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch. Der Kunde erhält die Rechte an dem eingetragenen Namen. (6) Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es der Xictron Media freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten Domainnamen zu löschen, auch wenn vom Kunden ein abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende jedoch die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird die Xictron Media hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen. (7) Sollte der Kunde andere Domains in Auftrag geben (zum Beispiel .com, .at, .ch, .eu, .info, .cc, oder ähnliche), wird insgesamt wie vorgenannt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Vergaberichtlinien verfahren. §6 Datensicherheit, Online-Übertragungen, Suchmaschinen(1) Soweit Daten vom Kunden an die Xictron Media oder an seine Kooperationspartner - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. (2) Diverse kundenspezifische Einstellungen der Xictron Media Fullservice Internetagentur werden online durchgeführt. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. §7 Empfang und Versand von E-Mails(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Xictron Media und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden. Zur Unterscheidung solcher E-Mails sind diese auf geeignete Weise gekennzeichnet. (2) Sollte der Xictron Media bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt (Spam-Mails, Massenmailings usw.), behält sich die Xictron Media vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte die Xictron Media aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber der Xictron Media leistungspflichtig. (3) Die Xictron Media ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, §8 Verfügbarkeit und WartungIn der Regel steht der Xictron Media Fullservice 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Die Xictron Media garantiert eine Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten E-Mail-Nachrichten von 99 % . Die Xictron Media übernimmt demnach keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung der Xictron Media für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang, ist ausgeschlossen. §9 Technische Einschränkungen(1) Die Einrichtung eigener Sub-Domains ist mit den Leistungen der Xictron Media Fullservice Internetagentur nicht möglich. (2) Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite. Der Betrieb erfolgt zur notwendigen Kostenreduktion auf leistungsfähigen Servern mit einer IP-Adresse und einer insgesamt für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite, wodurch Schwankungen in der tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehenden Bandbreite möglich sind. (3) Bei der Webvisitenkarte ist das Datentransfervolumen für Downloads aller Art und allgemeine Informationsdienste auf 1.000 Megabyte beschränkt. Sollte dieses Volumen erheblich oder dauerhaft überschritten werden, steht Xictron Media ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Eine Nachberechnung des Datentransfers, der diese Grenze überschreitet, erfolgt hingegen nicht. §10 Gewährleistung(1) Im Fall von Warenlieferungen (z.B. Software, Hardware u.ä.) leistet die Xictron Media Gewähr, indem sie nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessert bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornimmt. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. (2) Sofern sich aus diesen AGB nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, hat die Xictron Media Störungen des Zuganges zum Xictron Media Fullservice im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Hat die Xictron Media die zu beseitigende Störung zu vertreten, ist der Kunde zur Minderung des monatlichen Entgeltes berechtigt. Der Kunde ist verpflichtet, der Xictron Media Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich per Brief anzuzeigen. (3) Weitergehende Ansprüche des Kunden sind durch die Haftungsregelungen dieser AGB begrenzt. §11 Technische Beratung(1) Um die günstigen Entgelte des Xictron Media-WebDesigns dauerhaft zu sichern, ist eine telefonische Beratung und Beantwortung von Fragen nur werktags von 08:00 bis 17:00 Uhr möglich. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht. (2) Alternativ kann der Kunde mit der Nutzung des WebDesigns einhergehende Fragen per E-Mail an die Xictron Media richten, die ohne gesondertes Entgelt zeitnah beantwortet werden. §12 Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche(1) Die Xictron Media haftet nur für Schäden, die von der Xictron Media, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Die Benutzung des Xictron Media-WebDesigns erfolgt demnach gem. der Einschränkung des §12 Abs. 1. (3) Xictron Media haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Xictron Media oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ausnahmsweise eine Haftung nach §12 Abs. 1 besteht. (4) Die Xictron Media haftet für die Richtigkeit, Fehlerfreiheit, gewünschte Funktionsweise und Vollständigkeit der Inhalte und Programm-Module nur im Rahmen der Haftungsregel nach §12. Die Xictron Media ist für Inhalte, die nicht auf eigenen Servern der Xictron Media liegen, nicht verantwortlich und kann - unbeschadet des §12 - keinerlei Gewähr für diese Inhalte übernehmen. (5) Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf das für den Abrechnungszeitraum gezahlte Entgelt begrenzt. §13 WiederverkaufEin Wiederverkauf der von der Xictron Media erbrachten Leistungen ist ohne vorherige Zustimmung der Xictron Media nicht gestattet. Dies gilt auch für Teile der erbrachten Leistung. §14 Datenschutz(1) Xictron Media weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die das Nutzungsverhalten des Kunden (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der Xictron Media im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Xictron Media auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten jederzeit widersprechen. (2) Das abrechnungsrelevante Nutzungsvolumen wird vom Betreiber der Internet-Infrastruktur im notwendigen Umfang erfasst und an Xictron Media zu Abrechnungszwecken übermittelt. Xictron Media ist berechtigt, solche zur Abrechnung relevanten Daten dauerhaft zu speichern. (3) Zur Erstellung von Statistiken durch den Kunden werden auf dem Server des Kunden sogenannte Log-Files für die letzten 6 Wochen gespeichert. Eine Auswertung der Log-Files erfolgt von Xictron Media nur mit dem Zweck, dem Kunden zentral aufbereitete und verdichtete Statistiken gemäß Kundeninformation bereitzustellen. Eine darüber hinausgehende Speicherung und Nutzung durch Xictron Media ist ausgeschlossen. (4) Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. §15 EigentumsvorbehaltGelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum der Xictron Media Fullservice Internetagentur. §16 Regelungen zu Inhalten bzw. Verantwortlichkeiten des Kunden(1) Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangsdaten, von Dritten oder von Xictron Media im Auftrag erstellten und publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt Xictron Media von jeglicher Haftung für den Inhalt der Daten gegenüber Dritten frei. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Xictron Media findet nicht statt. (2) Der Kunde verpflichtet sich, die für das Internet und den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des geänderten BGB sowie des Urhebergesetzes. Des Weiteren hat der Kunde zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Insbesondere ist das Hinterlegen von erotischen oder pornographischen Inhalten im Rahmen der Xictron Media-Webdesigns nicht gestattet. Die Xictron Media ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die Xictron Media berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. (3) Die Xictron Media überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden. Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, den Zugriff auf seine Inhalte in dem Fall zu sperren, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden. (4) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält die Xictron Media sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren. (5) Sollte Xictron Media aus den genannten beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Xictron Media leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, welche die Xictron Media zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Kunde hält die Xictron Media bezüglich Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei. §17 Leistungsbeschreibung und Ausführung(1) Der Xictron Media Fullservice umfasst die Entwicklung, Programmierung und Einrichtung von Internetseiten für einen Auftritt des Kunden im Internet. Die Xictron Media erstellt hierfür ein Konzept, welches sich am Corporate Design des Unternehmens orientiert und das dem Kunden zur Zustimmung vorgelegt wird. Nach der Zustimmung des Kunden wird auf der Grundlage des Konzeptes der Internetauftritt erstellt. (2) Der Kunde hat bei der Erstellung des Konzeptes insoweit mitzuwirken, als dass er die notwendigen Informationen, Bilder, Texte und Grafiken zu erbringen hat, sofern diese nach Vereinbarung nicht von der Xictron Media gestellt werden. Der Kunde hat der Xictron Media die Daten auf Diskette, CD-ROM oder per E-Mail in dem von Xictron Media geforderten Datei-Format zur Verfügung zu stellen. (3) Fotos können in Printform oder auf Fotopapier geliefert werden. Diese werden von Xictron Media digitalisiert. Der Kunde akzeptiert, dass durch diesen Vorgang Qualitätsverluste auftreten. Der Umfang der Fotos ist auf jeweils zwei Fotos je Seite beschränkt. Darüber hinausgehende Arbeiten zur Erstellung von Fotos und Darstellungen werden extra berechnet. (4) Der Umfang des Internetauftrittes ist je nach Angebotspaket begrenzt. (5) Die Web-Seiten werden, sofern nichts anderes vereinbart wird, für die gängigen Internetbrowser sowie für aktiviertes Javascript optimiert. Für die Betrachtung der Web-Seiten sind keine Plug-Ins erforderlich. (6) In dem berechneten Entgelt sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Sonderfunktionen und Zusatzmodule enthalten. Nicht in diesem Entgelt enthalten sind Sondererstellungen von Java, Java-Script, Flash, Shock-Wave, Animationen usw. Derartige Sonderleistungen werden gesondert abgerechnet. Des Weiteren sind in dem Entgelt zusätzliche Leistungen und Neuanfertigungen (Texterstellung, Logos, Designleistungen usw.) nicht enthalten und werden ebenfalls gesondert abgerechnet. (7) Im Entgelt enthalten sind eventuelle Updates der Seiten des Kunden. Diese sind im Umfang jedoch auf den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Umfang je Monat beschränkt, soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. (8) Hat der Kunde innerhalb eines oder mehrerer Monate keine Updates vorgenommen, berechtigt ihn dieses nicht, in den Folgemonaten mehr Updates als in dem vertraglich vereinbartem Umfang durchführen zu lassen. (9) Die Xictron Media behält sich vor, die Bearbeitung von Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden, gesondert zu berechnen. (10) Kommt es von Seiten der Firma Xictron Media deshalb nicht zur Umsetzung der Arbeiten, weil der Kunde die notwendigen Vorlagen nicht rechtzeitig oder vollständig beibringt, ist er trotzdem dazu verpflichtet, dass für den Abrechnungszeitraum bereits angefallene Entgelt zu zahlen. (11) Kommen der Kunde und die Xictron Media vor dem Entwurf des Konzeptes nicht überein und ist für den Kunden bereits die Eintragung bei der DENIC vorgenommen worden, ist der Kunde verpflichtet, der Xictron Media die Bereitstellung des WebHostings gemäß Angebot zu zahlen. (12) Hat die Xictron Media bereits mit der Erbringung der Leistung des Webdesigns angefangen oder diese bereits erbracht und widerspricht der Kunde in diesem Zeitpunkt dem Entwurf, ist er zur Zahlung der angefallenen Kosten verpflichtet. §18 Abnahme des Design-Konzepts(1) Durch die Genehmigung des Konzeptes durch den Kunden erfolgt die Abnahme. (2) Xictron Media ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile der Web-Seite zur Teilabnahme vorzulegen. §19 Urheberrecht, Nutzung des Design-Werkes(1) Kündigt der Kunde vor Ablauf von 3 Jahren die Internet-Präsenz, so ist die Xictron Media berechtigt, entsprechende Vergütung auf Grundlage der aktuellen Preisinformationen zu verlangen. Diese Vergütung für das Nutzungsrecht wird nur erhoben, wenn der Kunde die Designs, das Gesamtkonzept oder Teile daraus weiter nutzt. (2) Der Kunde erwirbt nur das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungsrecht nach Ablauf von 3 Jahren für die speziell für ihn erstellten Inhalte und Layouts. Er erwirbt nicht das Copyright an Programmen, Bildern, Texten, Videos usw., die (3) An Zeichnungen, Entwürfen und anderen Design-Unterlagen behält sich die Xictron Media die Eigentums- und Urheberrechte vor. (4) Die Xictron Media ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Seiten ihren Namen und/oder ihr Logo zu erwähnen. Des weiteren kann die Xictron Media einen Link zu ihren eigenen Seiten auf die des Kunden setzen. (5) Der Kunde darf das von der Xictron Media gefertigte Design-Werk nicht unter einem anderen Namen veröffentlichen. (6) Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der Xictron Media nicht gestattet, am Aufbau, der Gestaltung o.ä. der Internetseiten Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile daraus zu verkaufen. (7) Dem Kunden ist es ohne Genehmigung der Xictron Media nicht gestattet, die von Xictron Media entwickelten und angefertigten Inhalte und Layouts auf anderen Internetseiten oder für andere Veröffentlichungen zu verwenden. Das Gleiche gilt für eine Verwendung für Print-Medien. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung seitens Xictron Media. §20 Suchmaschinen(1) Xictron Media bietet bei bestimmten Paketen die Anmeldung der Internet-Seiten in entsprechende Suchmaschinen und Web-Kataloge an. (2) Eine Garantie von Seiten der Xictron Media hinsichtlich der Aufnahme, der Positionierung sowie dem Zeitpunkt der Aufnahme der Internet-Präsenz in den Suchmaschinen kann nicht übernommen werden. Über eine Aufnahme, die Positionierung sowie den Zeitpunkt der Aufnahme entscheidet alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine. Die Aufnahme von redaktionell geführten Suchdiensten kann bis zu 16 Wochen dauern. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt. (3) Leistungsverzögerungen im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, welche Xictron Media die Dienstleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Betriebsstörungen und Personalausfälle z.B. durch Krankheit etc.), gleich, ob diese im eigenen Betrieb oder bei Dritten eintreten, sind möglich. In diesem Fall kann der Kunde keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, sondern vereinbart eine ausreichende Nachfrist. Bei Leistungsverzug, den Xictron Media zu vertreten hat, hat der Kunde unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht auf Minderung um den Betrag, der zum Zeitpunkt der Bestellung von Xictron Media für den Einzelauftrag des Eintragungsservices in den Suchmaschinen erhoben würde. (4) Da Suchmaschinen nicht automatisch alle Websites aufnehmen, ist eine erfolgreiche Anmeldung der Website bei jeder angesprochenen Suchmaschine nicht garantiert. Es gelten hier die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen der einzelnen Suchmaschinenbetreiber. Auch die langfristige Aufnahme bei der jeweiligen Suchmaschine kann nicht garantiert werden. (5) Dem Kunden ist bewusst, dass er mit jeder Anmeldung bei einer Suchmaschine ein individuelles Vertragsverhältnis mit den jeweiligen Betreibern der Suchmaschine eingeht. Der Kunde autorisiert Xictron Media für den Kunden dieses Vertragsverhältnis abzuschließen. (6) Xictron Media richtet dem Kunden für die Eintragung der Web-Seiten in den Suchmaschinen eine spezielle E-Mail Adresse ein. Der Kunde verpflichtet sich, dieses E-Mail Postfach in regelmäßigen Abständen abzurufen und den Ausführungen und Anforderungen einzelner Suchmaschinen zu entsprechen. Kommt der Kunde diesem Erfordernis nicht nach, so ist er gegenüber Xictron Media nicht berechtigt, Reklamationen über die Nicht-Eintragung vorzubringen. §21 Gewährleistung(1) Die Xictron Media übernimmt Gewähr dafür, dass der Auftritt im Wesentlichen den Vorgaben des Entwurfes und den konzeptionellen Vorgaben entspricht. (2) Eine Haftung für Abweichungen, die auf Grund technischer Gegebenheiten und uneinheitlicher Standards entstehen, wird nicht übernommen, da die Darstellung auf verschiedenen Ausgabemedien unterschiedlich sein kann. Zu solchen Abweichungen kann es insbesondere durch die Bildschirmauflösung, Monitorgröße oder Farbeinstellungen des jeweiligen Ausgabegerätes kommen. Insoweit sind die dem Konzept zugrundeliegenden Unterlagen nur annähernd maßgeblich. (3) Weicht der Auftritt nicht wesentlich vom Konzept ab und beruht diese Abweichung des Weiteren nicht auf technischen Gegebenheiten, hat die Xictron Media ein Nachbesserungsrecht. Erst bei einem Scheitern des Nachbesserungsversuches hat der Kunde das Recht zu mindern oder zu wandeln. (4) Die Xictron Media übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung des Auftritts bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. §22 Sonstiges(1) Alle Angebote und Preise der Xictron Media sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind. Des Weiteren stehen alle Texte, Informationen, Preise usw. aus der Kundeninformation unter dem Vorbehalt von Änderungen und Fehlern. Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind in Euro ohne Mehrwertsteuer. (2) Die Xictron Media ist berechtigt, dritte Dienstleister mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die Xictron Media ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. (3) Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren und Schadprogrammen sind. Entdeckt Xictron Media auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen kann. Xictron Media behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden eingebrachten Computerviren der Xictron Media Schäden entstanden sind oder in Folge entstehen. (4) Die in den AGB erwähnten Mitteilungen der Xictron Media an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt die Xictron Media, sofern nicht anders vereinbart, grundsätzlich an die E-Mail-Adresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft. (5) Der Xictron Media steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen. (6) Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen der Xictron Media oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht. (7) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. (8) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Hildesheim. (9) Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Hildesheim. Es gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. (10) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. |


