
Vermögensverwaltung · Stuttgart
Erst ordnen, dann verwalten
Inhabergeführtes Haus für Privatpersonen, Familien und Stiftungen. Wir arbeiten auf Honorarbasis und nehmen keine Provisionen von Produktanbietern an.

Das Haus
Ein Kontor, das zuerst zuhört
Das Kontor Weissenhof arbeitet von Stuttgart aus und betreut heute 214 Mandate. Gewachsen ist das Haus langsam und ohne Zukauf — wir nehmen nur so viele Mandate an, wie sich in Ruhe führen lassen.
Vor der ersten Entscheidung steht dieselbe Arbeit: verstehen, wofür das Vermögen da ist, wann Geld gebraucht wird und was auf keinen Fall passieren soll. Erst danach sprechen wir über Anlagen.
Wir werden ausschließlich von unseren Mandantinnen und Mandanten vergütet. Zahlungen von Produktanbietern nehmen wir nicht an; erreichen uns doch welche, reichen wir sie an das Mandat weiter. Das ist keine Haltung, sondern eine Bedingung dafür, dass Beratung und Interesse zusammenfallen.
Was wir tun, steht schriftlich in einer Anlagerichtlinie. Was wir getan haben, steht in den Berichten. Beides gehört Ihnen, nicht uns.
Chronik

Der Weg des Hauses in Jahreszahlen
Jede dieser Stufen war eine Entscheidung und keine Gelegenheit. Wir schreiben sie auf, weil sie erklärt, warum heute so gearbeitet wird und nicht anders.
1998
Gründung
Das Haus beginnt als Bürogemeinschaft zweier Kaufleute im Stuttgarter Westen. Verwaltet wird zunächst nur das Vermögen der eigenen Familien.
2002
Mandate von außen
Die ersten Aufträge kommen aus dem Bekanntenkreis. Aus der mündlichen Absprache wird ein Regelwerk, das vor der Umsetzung unterschrieben wird.
2007
Handel und Kontrolle getrennt
Wer einen Auftrag erteilt, prüft ihn nicht selbst. Die beiden Aufgaben werden mit unterschiedlichen Personen besetzt und seither getrennt geführt.
2012
Erstes Stiftungsmandat
Mit der Satzung kommt eine neue Ausgangslage ins Haus. Die Herleitung des Zwecks wird zu einem eigenen Arbeitsschritt vor jeder Strukturüberlegung.
2016
Berichte aus eigener Hand
Die Berichte werden nicht mehr von der Verwahrstelle übernommen, sondern im Haus geschrieben — in gleicher Gliederung und in eigener Sprache.
2021
Erste vollständige Übergabe
Ein Mandat geht geordnet auf die nächste Generation über. Daraus entsteht der Ablauf, nach dem wir Übergaben heute begleiten.
Mandate
Für wen wir arbeiten
Drei Ausgangslagen, drei Arten zu arbeiten. Wählen Sie, was Ihrer Lage am nächsten kommt — der Block darunter wechselt mit.
Ein Mandat für eine Person
Sie haben über Jahre etwas aufgebaut und möchten es nicht länger nebenher steuern. Wir übernehmen die laufende Arbeit: Struktur festlegen, Aufträge erteilen, Fristen einhalten, alles dokumentieren.
Die Richtung bleibt bei Ihnen. Sie steht in der Anlagerichtlinie, die wir gemeinsam schreiben und die wir ohne Ihre Zustimmung nicht ändern.
- Ordnung in gewachsenen Depots mit vielen Einzelposten
- Geld für geplante Vorhaben getrennt bereithalten
- Übergang in den Ruhestand ohne Produktdruck
- Übergabe an die nächste Generation vorbereiten
Ansprechpartner bleibt dieselbe Person — im Erstgespräch, bei jeder Umsetzung und im Bericht.

Mehrere Beteiligte, ein Regelwerk
Sobald mehrere Konten, Generationen und Meinungen im Spiel sind, entscheidet nicht die Anlage, sondern die Abstimmung. Wir schreiben ein gemeinsames Regelwerk und führen alle Teile danach.
Jede Person sieht ihren eigenen Teil, die Familie sieht das Ganze. Wer was entscheiden darf, ist vorher festgehalten und nicht Gegenstand der nächsten Diskussion.
- Eine Anlagerichtlinie für mehrere Depots und Inhaber
- Abstimmung mit Steuerberatung und Notariat
- Schenkungen und Übergaben ruhig begleiten
- Berichte, die auch Angehörige ohne Vorkenntnis lesen können
Auf Wunsch führen wir die jährliche Familienrunde und protokollieren die Beschlüsse.

Der Zweck geht dem Geschmack vor
Eine Stiftung legt nicht an, weil etwas aussichtsreich wirkt, sondern weil ihr Zweck es verlangt. Wir leiten die Anlagerichtlinie aus der Satzung ab und nicht aus einer Marktmeinung.
Kapitalerhalt und Förderfähigkeit stehen dabei oft gegeneinander. Wir legen offen, welche Abwägung getroffen wurde, damit das Gremium sie tragen kann.
- Anlagerichtlinie aus Satzung und Zweck herleiten
- Kapitalerhalt und Förderfähigkeit gegeneinander abwägen
- Ausschlüsse schriftlich festhalten und laufend prüfen
- Unterlagen im Format der Gremiensitzung liefern
Zu jeder Sitzung stellen wir die Vorlage rechtzeitig bereit und stehen für Rückfragen zur Verfügung.


Anlagegrundsätze
Sechs Sätze, an die wir uns halten
Sie stehen so auch in jeder Anlagerichtlinie. Geändert werden sie nur schriftlich und nur gemeinsam.
Ein Mandat wird über Anlageklassen, Regionen und Währungen verteilt. Einzelne Positionen bleiben klein genug, dass keine von ihnen das Ergebnis bestimmt. Wir setzen nicht auf einen Ausgang, weil wir ihn nicht kennen — und wer etwas anderes behauptet, kennt ihn auch nicht.
Kosten sind der einzige Teil des Ergebnisses, der von vornherein feststeht. Wir bevorzugen einfache, günstige Bausteine und weisen jede Position aus, die etwas kostet — unsere eigene Vergütung eingeschlossen. Zahlungen von Produktanbietern nehmen wir nicht an.
Was in absehbarer Zeit gebraucht wird, wird nicht angelegt, sondern bereitgehalten. Dazu gehört auch eine Reserve für das Unvorhergesehene. Wer zum falschen Zeitpunkt verkaufen muss, verliert die Wahl — und die Wahl ist das Wertvollste an einem geordneten Vermögen.
Steuern gehören in jede Entscheidung, aber nicht an ihre Spitze. Wir stimmen uns mit Ihrer Steuerberatung ab, liefern die Unterlagen im vereinbarten Format und ersetzen deren Arbeit nicht. Eine Anlage, die nur wegen ihrer steuerlichen Wirkung sinnvoll erscheint, nehmen wir nicht auf.
Was nicht ins Depot soll, wird vor der ersten Umsetzung aufgeschrieben. Wir arbeiten mit Ausschlüssen, weil sie prüfbar sind, und nicht mit Bewertungen, die niemand nachrechnen kann. Bei jeder Umsetzung wird die Liste erneut gegen den Bestand gehalten.
Gewichte verschieben sich von allein. Wir führen sie in festen Abständen und bei vorab festgelegten Abweichungen auf die vereinbarte Struktur zurück. Der Anlass ist die Richtlinie und nicht eine Marktmeinung — das erspart die Frage, ob der Zeitpunkt gerade passt.
Verwahrung und Kontrolle
Wo Ihr Vermögen liegt
Wir verwahren nichts selbst. Konten und Depots laufen auf Ihren Namen bei einer Verwahrstelle Ihrer Wahl; wir erhalten allein eine Vollmacht zur Verwaltung. Auszahlungen an Dritte können wir weder auslösen noch veranlassen.
Aufträge gibt bei uns niemand allein frei. Jede Order wird von einer zweiten Person geprüft, mit ihrem Anlass verknüpft und abgelegt. Später lässt sich zu jedem Vorgang die Entscheidung nachlesen, aus der er stammt.
- Depot und Konto auf Ihren Namen, nicht auf unseren
- Vollmacht ausschließlich zur Verwaltung, jederzeit widerrufbar
- Jede Freigabe wird gegengezeichnet und protokolliert
- Unterlagen bleiben im Haus und werden nicht weitergegeben

Getrennte Verwahrung

Lückenlose Ablage
Berichtswesen
Berichte, die man auch liest
Zu jedem Mandat gehören vier schriftliche Berichte im Jahr. Sie kommen zu festen Terminen, in gleicher Gliederung und in einer Sprache, die ohne Nachschlagen auskommt.
Darin steht, was im Depot liegt, was sich seit dem letzten Bericht verändert hat, welche Entscheidungen wir getroffen haben und warum, und welche Kosten angefallen sind. Wo wir uns geirrt haben, steht es ebenfalls dort.
- Bestand und Struktur gegen die vereinbarte Richtlinie gestellt
- Jede Veränderung mit Datum, Anlass und Verantwortung
- Alle angefallenen Kosten in einer Aufstellung
- Offene Punkte für das nächste Gespräch
Zwischendurch erreichen Sie uns ohne Terminvereinbarung. Ein Bericht ersetzt kein Gespräch.

Ablauf
Der Weg in ein Mandat
Von der ersten Frage bis zum ersten Bericht vergehen in der Regel einige Wochen. Wählen Sie eine Stufe, um zu sehen, was dort geschieht und wer daran beteiligt ist.

Erstgespräch
Ein ruhiges Gespräch ohne Unterlagenpflicht. Wir fragen, wofür das Vermögen da ist, wann Geld gebraucht wird, welche Verpflichtungen bestehen und was auf keinen Fall geschehen soll. Am Ende sagen wir offen, ob wir das passende Haus sind. Wenn nicht, sagen wir das auch.
Beteiligt
- Mandatsverantwortung
- Sie, auf Wunsch mit Begleitung
Analyse
Wir sichten Bestände, Verträge und Verpflichtungen und stellen sie einander gegenüber. Dabei wird sichtbar, was doppelt vorhanden ist, was nirgends abgedeckt ist und wo Geld gebunden ist, das eigentlich frei bleiben sollte. Das Ergebnis ist eine Bestandsaufnahme, keine Empfehlung.
Beteiligt
- Analyse
- Mandatsverantwortung
- Auf Wunsch Ihre Steuerberatung
Anlagerichtlinie
Der eigentliche Vertragsgegenstand. Sie hält fest, welche Struktur gilt, welche Ausschlüsse bestehen, wie viel Schwankung ein Mandat aushalten soll, wann umgeschichtet wird und wer was entscheiden darf. Erst wenn sie unterschrieben ist, wird etwas umgesetzt.
Beteiligt
- Mandatsverantwortung
- Sie oder Ihr Gremium
- Zweite Prüfung im Haus
Umsetzung
Die Struktur wird in Schritten aufgebaut, nicht an einem Tag. Jeder Auftrag wird vor der Freigabe gegengezeichnet und mit dem Punkt der Richtlinie verknüpft, aus dem er folgt. Sie erhalten eine Aufstellung, sobald der Aufbau abgeschlossen ist.
Beteiligt
- Handel
- Kontrolle
- Verwahrstelle Ihrer Wahl
Berichtswesen
Ab hier läuft das Mandat im Takt: Bericht, Gespräch, Prüfung der Richtlinie. Einmal im Jahr sehen wir gemeinsam nach, ob die Richtlinie noch zu Ihrem Leben passt — geändert wird sie nur schriftlich und nur von Ihnen.
Beteiligt
- Berichtswesen
- Mandatsverantwortung
- Sie

Das Kontor
Klein genug, um zu antworten
Im Haus arbeiten neun Personen: Mandatsverantwortung, Analyse, Handel, Kontrolle und Berichtswesen. Jede Aufgabe hat einen Namen, und dieser Name bleibt Ihnen erhalten.
Mandate bleiben im Schnitt zwölf Jahre bei uns. Das ist die Zahl, an der wir uns messen lassen — sie sagt mehr über ein Haus aus als jede Selbstbeschreibung.
Unser Kontor liegt in einem Stuttgarter Altbau oberhalb des Kessels. Gespräche führen wir dort, bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen — wie es Ihnen lieber ist.
Risikohinweis
Anlagen an den Kapitalmärkten schwanken im Wert. Kursverluste sind möglich, auch über längere Zeiträume, und sie können das eingesetzte Kapital dauerhaft mindern. Was in der Vergangenheit geschehen ist, lässt keinen Schluss auf die Zukunft zu.
Welche Schwankungen ein Mandat tragen soll, besprechen wir vor dem ersten Auftrag und halten es in der Anlagerichtlinie fest. Diese Seite ist ein Layoutentwurf und ersetzt weder ein Gespräch noch eine Prüfung des Einzelfalls.

Erstgespräch
Ein Gespräch, kein Terminverkauf
Sagen Sie uns, wann wir Sie erreichen. Wir rufen einmal zurück, stimmen einen Termin ab und schicken Ihnen vorher, worüber wir sprechen möchten.
Unterlagen brauchen Sie für das erste Gespräch nicht mitzubringen.
