Leistungen
Beratung am Tresen, Dienstleistungen, die Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt, und Service rund um Ihre Arzneimittel. Die Übersicht führt Sie direkt zum passenden Abschnitt.
Übersicht
Alle Leistungen auf einen Blick
Jeder Eintrag springt zum passenden Abschnitt. Dort steht, für wen die Leistung gedacht ist, wie sie abläuft und wer sie bezahlt.

Beratung
Beratung und Medikationscheck
Bei jeder Abgabe erklären wir, wie Sie ein Arzneimittel einnehmen und worauf Sie achten sollten. Auf Wunsch sehen wir uns alle Ihre Arzneimittel zusammen an.
- Am Tresen: zu rezeptfreien Arzneimitteln, zur Einnahme und zu Wechselwirkungen mit Ihren übrigen Mitteln.
- Medikationscheck: Sie bringen alle Arzneimittel mit, auch rezeptfreie, pflanzliche und Nahrungsergänzungsmittel. Der Check kann helfen, Doppelverordnungen und Wechselwirkungen zu erkennen.
- Elektronische Patientenakte: Auch deren Medikationsliste kann helfen, Wechselwirkungen zu erkennen.
- Im Beratungsraum: Längere oder persönliche Gespräche führen wir nach Absprache ungestört.
Kosten und Termin
Die Beratung gehört zur Abgabe dazu. Für den Medikationscheck vereinbaren wir einen Termin. Wer dauerhaft viele verordnete Arzneimittel anwendet, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die erweiterte Medikationsberatung als Kassenleistung.
Kassenleistung
Pharmazeutische Dienstleistungen
Gesetzlich Versicherte haben nach § 129 Abs. 5e SGB V unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf diese Dienstleistungen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation
Für wen: Wer aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens 5 ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel oder Inhalativa dauerhaft anwendet.
Wie oft: einmal alle 12 Monate, nach einer erheblichen Umstellung auch früher.
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck
Für wen: Wer mindestens ein ärztlich verordnetes blutdrucksenkendes Arzneimittel anwendet, frühestens 2 Wochen nach Beginn der Behandlung.
Wie oft: einmal alle 12 Monate und nach einer Änderung der Blutdruckmedikation.
Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik
Für wen: Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit einem neu verordneten Inhalationsgerät oder einem Wechsel des Gerätetyps.
Wie oft: bei neuem Gerät oder Gerätewechsel, unter bestimmten Voraussetzungen auch alle 12 Monate.
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten
Für wen: Wer nach einer Organtransplantation eine immunsuppressive Behandlung ambulant beginnt oder wegen eines neu verordneten Immunsuppressivums umstellt.
Wie oft: einmalig nach Beginn oder Umstellung, mit einem Folgegespräch.
Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie
Für wen: Wer eine ärztlich verordnete Antitumortherapie zum Einnehmen ambulant beginnt oder eine neue Folgetherapie erhält.
Wie oft: einmalig nach Beginn der Therapie, mit einem Folgegespräch.
Gut zu wissen
Die Dienstleistungen ersetzen keine ärztliche Behandlung. Ergeben sich Fragen zu Ihrer Therapie, besprechen wir sie mit Ihnen und, wenn Sie einverstanden sind, mit Ihrer Arztpraxis.
- Kosten: Kassenleistung für gesetzlich Versicherte, die die Voraussetzungen erfüllen. Privat Versicherte fragen bitte vorab bei ihrer Versicherung nach.
- Dauer: nach Termin. Auf die Medikationsberatung folgt ein Abschlussgespräch.
- Mitbringen: Gesundheitskarte, alle Arzneimittel, die Sie anwenden, und Ihren Medikationsplan, falls vorhanden. Zur Inhalationsübung Ihr Inhalationsgerät.
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Schritt 1
Anspruch klären
Wir prüfen mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und vereinbaren einen Termin.
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Schritt 2
Vereinbarung unterschreiben
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Voraussetzungen und später den Erhalt der Leistung. Sie bekommen eine Kopie.
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Schritt 3
Gespräch, Messung oder Übung
Je nach Dienstleistung. Nach der Medikationsberatung erhalten Sie zum Beispiel einen aktuellen Medikationsplan.

Messungen
Blutdruck messen
Wir messen Ihren Blutdruck in Ruhe im Beratungsraum, angelehnt an die Messempfehlungen der Deutschen Hochdruckliga.
- Vor der Messung sitzen Sie fünf Minuten entspannt, ohne zu sprechen.
- Gemessen wird am Oberarm mit einer Manschette in passender Größe.
- Ihre Werte bekommen Sie schriftlich. Sind sie auffällig, empfehlen wir die Abklärung in Ihrer Arztpraxis.
- Eigenes Gerät: Gern zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Messgerät richtig anlegen.
- Kosten: Mit einem verordneten Blutdruckmittel kann die Messung eine Kassenleistung sein. Sonst sagen wir Ihnen vor der Messung, was sie kostet.
Zu Hause messen
Für die Selbstmessung nennt die Deutsche Hochdruckliga eine Grenze von 135/85 mmHg, gemessen an 7 aufeinanderfolgenden Tagen. Liegen Ihre Werte darüber, sprechen Sie mit Ihrer Arztpraxis.

Impfen
Grippeschutzimpfung
Erwachsene können sich bei uns gegen Grippe impfen lassen, nach Terminabsprache und nach einem Aufklärungsgespräch.
- Für wen: Erwachsene ab 18 Jahren. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Impfung unter anderem allen Menschen ab 60 Jahren.
- Wann: im Herbst. Das Robert Koch-Institut nennt den Zeitraum ab Oktober bis Mitte Dezember.
- Ablauf: Aufklärung und Einwilligung, Impfung im Beratungsraum, danach bleiben Sie noch kurz zur Beobachtung bei uns.
- Mitbringen: Impfpass und Gesundheitskarte.
- Kosten: Ob Ihre Krankenkasse die Impfung bezahlt, klären wir bei der Terminabsprache.
Andere Impfungen
Weitere Impfungen, etwa vor Reisen, erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis.

Herstellung
Rezeptur
Was es nicht als Fertigarzneimittel gibt, stellen wir nach ärztlicher Verordnung in unserem Labor her: Salben, Cremes, Gele, Lösungen und Kapseln.
- Rezept abgeben: Wir prüfen die Zusammensetzung und klären offene Fragen mit Ihrer Arztpraxis.
- Herstellen: Fehlen Ausgangsstoffe, bestellen wir sie. Wann die Rezeptur fertig ist, sagen wir Ihnen bei der Abgabe des Rezepts.
- Abholen: Bei der Abholung erklären wir Anwendung und Haltbarkeit. Auf Wunsch bringt sie unser Botendienst.
- Kosten: Auf Kassenrezept zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht davon befreit sind.
Hilfsmittel
Kompressionsstrümpfe und Pflegehilfsmittel
Wir messen aus, passen an und kümmern uns um die Abrechnung mit Kranken- oder Pflegekasse.
Kompressionsstrümpfe
- Ausmessen im Beratungsraum, möglichst früh am Tag, bevor die Beine anschwellen.
- Anprobe: Wir zeigen Ihnen das Anziehen, auf Wunsch mit einer Anziehhilfe.
- Kosten: Auf ärztliche Verordnung als Hilfsmittel der Krankenkasse. Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht davon befreit sind.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Für wen: Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden.
- Was: zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.
- Kosten: Die Pflegekasse übernimmt dafür monatlich bis zu 42 Euro. Den Antrag stellen wir gemeinsam mit Ihnen.
Botendienst und online bestellen
Wir bringen Ihre Arzneimittel nach Hause
Im Stadtgebiet von Musterstadt liefert unser Botendienst. Online bestellen Sie über apobring, den Bringdienst-Shop der Apothekengruppe ApoKonzept24.
- Liefergebiet: Stadtgebiet von Musterstadt
- Kosten: Für Arzneimittel gelten dieselben Preise und Zuzahlungen wie in der Apotheke.
- Bestellen: über die Vorbestellung, am Telefon oder als E-Rezept aus der App

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Unser Botendienst
Vorrätige Arzneimittel bringen wir in der Regel noch am selben Werktag. Eine feste Uhrzeit sagen wir nicht zu, den Zeitraum sprechen wir mit Ihnen ab.
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Rezept bei der Lieferung
Liegt uns das Rezept vorher nicht vor, bringt pharmazeutisches Personal die Arzneimittel. Sie übergeben das Rezept bei der Lieferung und werden an der Tür oder am Telefon beraten.
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Online über apobring
Bei apobring wählen Sie Ihre Apotheke, bestellen online und lassen sich die Bestellung bringen oder holen sie ab. Preise und Lieferbedingungen stehen im Shop.
Medizinal-Cannabis
Rezept für Medizinal-Cannabis?
Über Blütenbote24 einlösen und bei uns abholen.
- Einlösen: Sie lösen Ihr ärztliches Rezept über Blütenbote24 ein und wählen die Sonnen-Apotheke zur Abholung.
- Abholen: Wir melden uns, sobald alles bereitliegt, und beraten Sie bei der Abholung.
- Papierrezept: Haben Sie ein Rezept auf Papier, bringen Sie das Original zur Abholung mit.
Sortiment
Naturheilkunde und Homöopathie
Wir führen pflanzliche Arzneimittel, Arzneitees, homöopathische Arzneimittel und Schüßler-Salze. Was nicht vorrätig ist, bestellen wir für Sie.
Bitte sagen Sie uns, was Sie sonst einnehmen
Auch pflanzliche Arzneimittel können Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln haben. Wenn wir Ihre übrigen Mittel kennen, können wir das bei der Beratung berücksichtigen.
Ausleihen
Verleih
Manche Geräte braucht man nur für eine begrenzte Zeit. Diese Geräte können Sie bei uns ausleihen.
- Milchpumpen mit passendem Zubehör
- Babywaagen
- Inhaliergeräte (Vernebler)
- Ablauf: Sie reservieren am Telefon. Bei der Abholung erklären wir die Bedienung, zurück bringen Sie das Gerät zu unseren Öffnungszeiten.
- Kosten: Liegt eine ärztliche Verordnung vor, klären wir die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Ohne Verordnung nennen wir Ihnen die Leihgebühr vorab.
Quellen
- ABDA: Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (abgerufen am 08.10.2026)
- ABDA: Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck (abgerufen am 08.10.2026)
- ABDA: Einweisung in die Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik (abgerufen am 08.10.2026)
- ABDA: Fragen und Antworten zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (abgerufen am 08.10.2026)
- § 129 SGB V, Absatz 5e: Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen (abgerufen am 08.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Die elektronische Patientenakte für alle (abgerufen am 08.10.2026)
- Deutsche Hochdruckliga: Blutdruckmessung (abgerufen am 08.10.2026)
- Deutsche Hochdruckliga: Bluthochdruck bei Erwachsenen (abgerufen am 08.10.2026)
- § 20c IfSG: Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker (abgerufen am 08.10.2026)
- Robert Koch-Institut: Fragen und Antworten zur Influenza-Impfempfehlung (abgerufen am 08.10.2026)
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (abgerufen am 08.10.2026)
- § 17 ApBetrO: Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten (abgerufen am 08.10.2026)
Viele Arzneimittel, ein Überblick
Bringen Sie Ihre Arzneimittel mit, wir gehen sie gemeinsam mit Ihnen durch. Ob Sie Anspruch auf die Medikationsberatung der Krankenkasse haben, klären wir vorab.