Auf einen Blick

Grippeimpfung in der Sonnen-Apotheke
Empfohlen fürAlle ab 60 Jahren, Schwangere, Menschen mit bestimmten Grund­erkrankungen und weitere Gruppen (Empfehlung der STIKO)
ZeitraumAb Oktober bis Mitte Dezember
Schutz aufgebaut10 bis 14 Tage nach der Impfung
Bei unsFür Erwachsene ab 18 Jahren, nach Termin­absprache
KostenOb Ihre Kranken­kasse sie übernimmt, klären wir vor dem Termin
MitbringenImpfpass und Gesundheits­karte

Für wen die STIKO die Impfung empfiehlt

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die jährliche Grippeimpfung vor allem Menschen mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko und Menschen, die andere anstecken könnten. Laut Robert Koch-Institut sind das unter anderem:

  • alle Personen ab 60 Jahren,
  • Schwangere; ab welchem Zeitpunkt der Schwangerschaft, bespricht Ihre Frauenarztpraxis mit Ihnen,
  • Menschen mit einer chronischen Grunderkrankung, etwa der Atemwege, des Herzens oder Kreislaufs, der Leber oder Nieren, mit Diabetes oder einer Immunschwäche,
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen,
  • Menschen, die mit Risikopersonen im selben Haushalt leben oder sie betreuen,
  • Menschen mit beruflich erhöhtem Risiko, zum Beispiel medizinisches Personal und Beschäftigte in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr.

Gehören Sie zu keiner dieser Gruppen, rät die STIKO deshalb nicht von der Impfung ab. Ob Ihre Krankenkasse die Kosten dann übernimmt, sollte vorher geklärt werden.

Der passende Zeitpunkt

Laut RKI sollte die jährliche Impfung im Herbst oder Winter erfolgen, ab Oktober bis Mitte Dezember. Nach der Impfung dauert es 10 bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist.

Haben Sie den Zeitraum verpasst, kann es auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Pro Saison genügt eine Impfung.

Krank am Impftag?

Haben Sie Fieber oder fühlen Sie sich krank, rufen Sie uns bitte vorher an. Dann vereinbaren wir einen neuen Termin.

Ab 60 Jahren: eigene Impfstoffempfehlung

Für ältere Menschen gibt die STIKO eine gesonderte Empfehlung für einen Hochdosis-Impfstoff oder einen Impfstoff mit Wirkverstärker (adjuvantiert). Welcher Impfstoff für Sie infrage kommt, besprechen wir im Aufklärungsgespräch vor der Impfung.

Impfen in der Apotheke

Apothekerinnen und Apotheker dürfen gegen Grippe impfen, wenn sie dafür ärztlich geschult wurden. So regelt es § 20c des Infektionsschutzgesetzes. Geimpft werden in der Apotheke Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Sie heißt das: Die Impfung lässt sich mit dem Weg in die Apotheke verbinden, und einen Termin vereinbaren Sie direkt mit uns.

So läuft der Termin ab

  1. Termin vereinbaren: am Telefon oder bei uns am Tresen.
  2. Aufklärung und Fragen zur Gesundheit: Wir fragen nach Allergien, früheren Impfreaktionen und Ihrem Befinden am Impftag und beantworten Ihre Fragen.
  3. Einwilligung: Nach dem Gespräch entscheiden Sie, ob Sie geimpft werden möchten.
  4. Impfung: in einem separaten Raum, in den Oberarm.
  5. Eintrag und kurze Pause: Wir tragen die Impfung in Ihren Impfpass ein. Danach bleiben Sie noch einige Minuten bei uns, bevor Sie gehen.

Kosten

Ob Ihre Krankenkasse die Impfung bezahlt, hängt von Ihrer Kasse und Ihrer Situation ab. Wir klären das bei der Terminabsprache mit Ihnen, bevor Kosten entstehen.

Grippe- und COVID-19-Impfung am selben Termin

Laut RKI können beide Impfungen gleichzeitig gegeben werden, wenn für beide ein Grund besteht. Gespritzt wird dann an verschiedenen Armen. Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung allerdings eher im Spätsommer oder Frühherbst, die Grippeimpfung im Herbst oder Winter. Bei gleichzeitiger Gabe ist eine ausführliche Aufklärung über mögliche vorübergehende Impfreaktionen besonders wichtig.

Ob wir beide Impfungen an einem Termin anbieten können, sagen wir Ihnen bei der Terminabsprache.

Was Sie mitbringen

  • Ihren Impfpass, damit wir die Impfung eintragen können
  • Ihre Gesundheitskarte
  • Ihren Medikationsplan oder eine Liste Ihrer Arzneimittel, falls vorhanden
  • Kleidung, bei der sich der Oberarm leicht frei machen lässt

Alle Leistungen rund um Beratung und Impfung finden Sie auf unserer Seite Leistungen.

Quellen

  1. Robert Koch-Institut: Schutzimpfung gegen Influenza, Impfempfehlung (Stand 10.09.2026) (abgerufen am 08.10.2026)
  2. Infektionsschutzgesetz: § 20c Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker (abgerufen am 08.10.2026)