Auf einen Blick
| Für wen | Gesetzlich Versicherte, die dauerhaft mindestens 5 verschiedene ärztlich verordnete Arzneimittel anwenden |
|---|---|
| Wie oft | Einmal alle 12 Monate, nach einer erheblichen Umstellung der Medikation auch früher |
| Ablauf | Erstgespräch mit Ihren Arzneimitteln, Prüfung durch uns, Abschlussgespräch mit aktuellem Medikationsplan |
| Dauer | Hängt davon ab, wie viele Arzneimittel Sie anwenden. Wie viel Zeit Sie einplanen sollten, sagen wir Ihnen bei der Terminabsprache. |
| Kosten | Bei Anspruch rechnen wir mit Ihrer Krankenkasse ab. Privat Versicherte klären die Kosten vorab mit ihrer Versicherung. |
Was Polymedikation bedeutet
Von Polymedikation spricht man, wenn jemand dauerhaft mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwendet. Im Alter ist das häufig: Laut ABDA werden in Deutschland 43 % der über 65-Jährigen mit fünf oder mehr rezeptpflichtigen Arzneistoffen gleichzeitig behandelt.
Je mehr Arzneimittel zusammenkommen, desto mehr gibt es abzustimmen: Wann nehme ich was? Passt alles zusammen? Ist etwas doppelt? Die Medikationsberatung kann helfen, Doppelungen, Wechselwirkungen und Probleme bei der Anwendung zu erkennen und gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Arztpraxis zu klären.
Wer Anspruch hat
Die Leistung heißt „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“. Anspruch haben gesetzlich Versicherte, die zu Hause oder im Pflegeheim leben und aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens 5 verschiedene ärztlich verordnete, im ganzen Körper wirkende Arzneimittel oder Inhalativa dauerhaft anwenden.
Die Beratung kann einmal alle 12 Monate erbracht werden. Ändert sich Ihre Medikation erheblich, ist sie auch früher wieder möglich. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, klären wir gemeinsam.
Ein Anspruch, keine Zugabe
Die Medikationsberatung ist eine pharmazeutische Dienstleistung, auf die gesetzlich Versicherte nach § 129 Absatz 5e SGB V Anspruch haben. Mit Ihrer Unterschrift auf einer kurzen Vereinbarung bestätigen Sie, dass die Voraussetzungen vorliegen. Abgerechnet wird mit Ihrer Krankenkasse.
So läuft die Beratung ab
- Vereinbarung und Termin: Sie unterschreiben die Vereinbarung, und wir verabreden einen Termin für das Erstgespräch.
- Erstgespräch mit Ihren Arzneimitteln: Sie bringen alles mit, was Sie anwenden. Fachleute nennen das Brown-Bag-Gespräch, nach der Tüte voller Arzneimittel. In einem ruhigen Raum gehen wir jedes Mittel mit Ihnen durch: wofür, wie und wann Sie es anwenden.
- Prüfung: Wir prüfen Ihre gesamte Medikation, auch die selbst gekaufte, auf Doppelungen, Wechselwirkungen und Probleme bei Anwendung und Einnahme. Ist eine Rücksprache mit Ihrer Arztpraxis nötig, fragen wir Sie vorher um Ihr Einverständnis.
- Abschlussgespräch: Wir besprechen die Ergebnisse mit Ihnen und geben Ihnen einen aktuellen Medikationsplan im bundeseinheitlichen Format mit. Wenn Sie einverstanden sind, erhält Ihre hauptbehandelnde Arztpraxis einen schriftlichen Bericht.
Was Sie mitbringen
- Alle Arzneimittel, die Sie dauerhaft anwenden, ob verordnet oder selbst gekauft
- Mittel, die Sie nur bei Bedarf oder gerade für kurze Zeit anwenden
- Salben, Tropfen, Sprays und Inhalationsgeräte
- Vitamin- und Mineralstoffpräparate sowie pflanzliche Mittel
- Vorhandene Medikationspläne, Einnahmehinweise, Arztbriefe oder Entlassbriefe aus dem Krankenhaus
Arzneimittel aus dem Kühlschrank
Bitte lassen Sie gekühlt gelagerte Arzneimittel zu Hause. Ein Foto der Packung oder die Packungsbeilage reichen uns.
Die ePA-Medikationsliste als Ergänzung
Wer eine elektronische Patientenakte (ePA) hat, findet darin eine Medikationsliste. Sie füllt sich laut Bundesgesundheitsministerium automatisch aus den E-Rezepten und erfasst alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte. So sollen ungewollte Wechselwirkungen besser erkannt werden.
Arzneimittel, die Sie ohne Rezept kaufen, stehen dort in der Regel nicht. Das Gespräch mit allen Ihren Arzneimitteln auf dem Tisch ergänzt die Liste deshalb.
Einen Überblick über alle pharmazeutischen Dienstleistungen finden Sie auf unserer Seite Leistungen.
Quellen
- ABDA: Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation (abgerufen am 08.10.2026)
- ABDA: Faktenblatt Polymedikation (Stand September 2026) (abgerufen am 08.10.2026)
- Bundesministerium für Gesundheit: Die elektronische Patientenakte für alle (abgerufen am 08.10.2026)
- Sozialgesetzbuch V: § 129 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung (abgerufen am 08.10.2026)
