Am 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation) in Kraft. Für Online-Händler bedeutet das grundlegende Änderungen bei Versandverpackungen: Recyclingfähigkeit wird Pflicht, Leerraum wird begrenzt und QR-Codes zur Kennzeichnung werden verbindlich. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Vertriebsverbote und Bußgelder.
Was ist die PPWR?
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, EU 2025/40) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EC. Der entscheidende Unterschied: Anders als die Richtlinie gilt die PPWR direkt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten - ohne nationale Umsetzung.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die Kernpflichten gelten ab dem 12. August 2026. Nicht-konforme Verpackungen dürfen dann nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und einheitliche Standards in der gesamten EU zu schaffen. Für E-Commerce-Betreiber sind insbesondere die Vorgaben für Versandverpackungen relevant.
Die wichtigsten Anforderungen für Online-Händler
Recyclingfähigkeit
Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein - ab 2030 zu 100%. Keine Multilayer-Kunststoffe mehr.
Leerraumquote
Ab 2030 max. 50% Leerraum in Versand- und Transportverpackungen. Überdimensionierte Kartons werden verboten.
QR-Code-Kennzeichnung
Ab 2026 QR-Code-Pflicht mit Materialinfos, Recyclingfähigkeit und Entsorgungshinweisen.
Recyclingfähigkeit: Was bedeutet das konkret?
Die PPWR definiert präzise Anforderungen an die Recyclingfähigkeit. Besonders bei Kunststoffverpackungen gelten strenge Regeln:
- Keine Multilayer-Aufbauten - außer PE-/PP-EVOH mit unter 5% EVOH-Anteil
- Einheitliche Kunststoffe - Vorder- und Rückseite müssen aus dem gleichen Material sein
- Keine PETG-Sleeves auf PET-Flaschen
- Materialkompatibilität - Verschlüsse und Etiketten müssen zum Hauptmaterial passen
Bis 2030 müssen alle Verpackungen in der EU recycelbar sein. Die konkreten Kriterien werden von der EU-Kommission in delegierten Rechtsakten festgelegt.
Leerraumquote: Schluss mit überdimensionierten Kartons
Wer kennt es nicht: Ein kleines Produkt kommt in einem riesigen Karton an, gefüllt mit Luftpolstern und Füllmaterial. Die PPWR macht damit Schluss. Ab 2030 dürfen Versand-, Sammel- und Transportverpackungen maximal 50% Leerraum enthalten.
| Aspekt | Vor PPWR | Ab 2030 |
|---|---|---|
| Leerraum erlaubt | Unbegrenzt | Max. 50% |
| Füllmaterial | Nach Belieben | Auf Minimum reduzieren |
| Kartongröße | Frei wählbar | Produktangepasst |
| Kontrolle | Keine | Marktüberwachung |
Für Online-Händler bedeutet das: Die Verpackungslogistik muss optimiert werden. Investitionen in anpassbare Kartongrößen und intelligente Verpackungssysteme werden sich auszahlen. Die Integration mit Versanddienstleistern sollte dabei berücksichtigt werden. Unsere E-Commerce-Beratung unterstützt Sie bei der Prozessoptimierung.
QR-Code-Kennzeichnung ab 2026
Eine der sofort wirksamen Anforderungen ab August 2026 ist die QR-Code-Kennzeichnung. Jede Verpackung muss einen QR-Code tragen, der folgende Informationen bereitstellt:
- Materialzusammensetzung der Verpackung
- Recyclingfähigkeit nach PPWR-Kriterien
- Rezyklatanteil (bei Kunststoff)
- Hinweise zur korrekten Entsorgung
- Informationen zur Wiederverwendung (falls zutreffend)
Beginnen Sie jetzt mit der Integration von QR-Codes in Ihr Verpackungsdesign. Die technische Umsetzung erfordert Vorlaufzeit - vom Design über den Druck bis zur Datenpflege. Für Shopware- und WooCommerce-Shops gibt es bereits erste Plugin-Lösungen.
Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen
Für Versandverpackungen aus Kunststoff schreibt die PPWR verbindliche Mindestanteile an Rezyklat vor. Das betrifft insbesondere Versandtaschen, Folienverpackungen und Kunststoff-Umkartons.
| Verpackungstyp | Rezyklatanteil |
|---|---|
| Post- und Versandverpackungen (Kunststoff) | 35% |
| Getränkeflaschen (PET) | 25% ab 2025, 30% ab 2030 |
| Andere Kunststoffverpackungen | 10% ab 2030 |
PFAS-Beschränkungen bei Lebensmittelverpackungen
Für Online-Händler mit Lebensmitteln im Sortiment gilt eine weitere wichtige Regelung: Ab dem 12. August 2026 werden Grenzwerte für PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen eingeführt.
PFAS sind auch bekannt als 'Ewigkeitschemikalien' und wurden bisher in fettabweisenden Beschichtungen verwendet. Die neuen Grenzwerte erfordern einen Umstieg auf PFAS-freie Alternativen.
Wiederverwendung im E-Commerce
Die PPWR setzt auch auf Wiederverwendung statt nur Recycling. Für über den elektronischen Handel vertriebene Produkte gelten folgende Ziele:
- 2030: 40% der Transportverpackungen (außer Karton) müssen wiederverwendbar sein
- 2040: 70% der Transportverpackungen müssen wiederverwendbar sein
- Ausnahme für Kisten aus Pappe oder Karton
Mehrweg-Versandverpackungen werden an Bedeutung gewinnen. Einige Anbieter bieten bereits Pfandsysteme für Versandkartons an - ein Wettbewerbsvorteil für nachhaltigkeitsbewusste Shops.
Registrierungspflichten für grenzüberschreitenden Handel
Für Online-Händler, die grenzüberschreitend in die EU verkaufen, bringt die PPWR eine neue Pflicht: Wer Verpackungen oder verpackte Produkte in einem EU-Mitgliedstaat vertreibt, ohne dort eine Niederlassung zu haben, muss einen Bevollmächtigten in diesem Land bestellen. Dies betrifft besonders Shops mit internationaler Ausrichtung.
Diese Regelung ist Teil der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR - Extended Producer Responsibility) und soll sicherstellen, dass auch ausländische Händler ihren Entsorgungspflichten nachkommen.
Konsequenzen bei Verstößen
Nicht-konforme Verpackungen dürfen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Vertriebsverbote und im schlimmsten Fall der Entzug der Marktzulassung.
Die Marktüberwachungsbehörden werden verstärkt kontrollieren. Gerade für E-Commerce-Händler mit hohem Versandvolumen ist die Compliance-Sicherstellung daher existenziell.
Checkliste: So bereiten Sie sich vor
- Verpackungs-Audit: Alle verwendeten Verpackungsmaterialien erfassen und auf Recyclingfähigkeit prüfen
- Lieferanten kontaktieren: Recyclingfähige Alternativen und Rezyklat-Optionen anfragen
- QR-Code-System aufsetzen: Technische Infrastruktur für Verpackungskennzeichnung planen
- Leerraum analysieren: Aktuelle Kartongrößen und Füllmengen dokumentieren
- Prozesse optimieren: Verpackungslogistik auf produktangepasste Größen umstellen
- EPR-Registrierung prüfen: Für alle EU-Länder mit Versandziel
- Mitarbeiter schulen: Neue Anforderungen im Lager- und Versandbereich
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die Kernpflichten gelten ab dem 12. August 2026. Einige Regelungen wie die Leerraumquote treten erst 2030 in Kraft.
Ja, die PPWR gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen - unabhängig von der Größe. Für Kleinstunternehmen gibt es bei einigen Pflichten Erleichterungen.
Nicht-konforme Verpackungen dürfen ab August 2026 nicht mehr in der EU verkauft werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Vertriebsverbote. Die genauen Sanktionen werden von den nationalen Behörden festgelegt.
Ab August 2026 ist die QR-Code-Kennzeichnung für Verpackungen Pflicht. Der QR-Code muss Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit und Entsorgung bereitstellen.
Ab 2030 dürfen Versandverpackungen maximal 50% Leerraum enthalten. Das bedeutet: Produktangepasste Kartongrößen statt Einheitskartons. Die Investition in variable Verpackungssysteme wird sich langfristig auszahlen.
Jetzt handeln, bevor es teuer wird
Die PPWR kommt - und sie kommt schneller, als viele denken. Wer jetzt mit der Umstellung beginnt, sichert sich Wettbewerbsvorteile: Optimierte Verpackungsgrößen sparen Versandkosten, nachhaltige Materialien stärken das Markenimage, und QR-Codes schaffen Transparenz, die Kunden schätzen.
Dieser Artikel basiert auf der EU-Verordnung 2025/40 (PPWR), Informationen des Händlerbunds und des TÜV SÜD. Stand: Januar 2026.
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