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Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR - Packaging and Packaging Waste Regulation). Für Online-Händler bedeutet das grundlegende Änderungen bei Versandverpackungen: Recyclingfähigkeit wird Pflicht, Leerraum wird begrenzt und für Versandverpackungen kommt eine harmonisierte Kennzeichnung hinzu. Wer nicht rechtzeitig handelt, riskiert Vertriebsverbote und Bußgelder.

Was ist die PPWR?

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR, EU 2025/40) ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EC. Der entscheidende Unterschied: Anders als die Richtlinie gilt die PPWR direkt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten - ohne nationale Umsetzung. Sie reiht sich in eine Serie neuer EU-Vorgaben ein - von der EUDR-Entwaldungsverordnung bis zum Digital Product Passport.

Wichtiger Termin

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die Kernpflichten gelten ab dem 12. August 2026. Nicht-konforme Verpackungen dürfen dann nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.

Die Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und einheitliche Standards in der gesamten EU zu schaffen. Für E-Commerce-Betreiber sind insbesondere die Vorgaben für Versandverpackungen relevant.

Die wichtigsten Anforderungen für Online-Händler

Recyclingfähigkeit

Alle Verpackungen müssen recyclingfähig sein. Ab 2030 gelten die Leistungsstufen A, B oder C - unter 70% gilt eine Verpackung als technisch nicht recyclingfähig.

Leerraumquote

Ab 2030 max. 50% Leerraum in Versand- und Transportverpackungen. Überdimensionierte Kartons werden verboten.

Harmonisierte Kennzeichnung

Ab 2028 Kennzeichnungspflicht mit Angaben zur Materialzusammensetzung. Ein QR-Code kann zusätzlich angebracht werden.

Recyclingfähigkeit: Was bedeutet das konkret?

Die Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung legt die EU-Kommission bis zum 1. Januar 2028 in delegierten Rechtsakten fest. Bei Kunststoffverpackungen zeichnen sich diese Anforderungen ab:

  • Keine Multilayer-Aufbauten aus Materialien, die sich nicht gemeinsam recyceln lassen
  • Einheitliche Kunststoffe - Vorder- und Rückseite müssen aus dem gleichen Material sein
  • Keine PETG-Sleeves auf PET-Flaschen
  • Materialkompatibilität - Verschlüsse und Etiketten müssen zum Hauptmaterial passen
Zeitplan Recyclingfähigkeit

Ab dem 1. Januar 2030 dürfen nur noch Verpackungen der Leistungsstufen A, B oder C in Verkehr gebracht werden, ab dem 1. Januar 2038 nur noch die Stufen A oder B. Die Kriterien dafür legt die EU-Kommission in delegierten Rechtsakten fest.

Leerraumquote: Schluss mit überdimensionierten Kartons

Wer kennt es nicht: Ein kleines Produkt kommt in einem riesigen Karton an, gefüllt mit Luftpolstern und Füllmaterial. Die PPWR macht damit Schluss. Ab 2030 dürfen Versand-, Sammel- und Transportverpackungen maximal 50% Leerraum enthalten.

AspektVor PPWRAb 2030
Leerraum erlaubtUnbegrenztMax. 50%
FüllmaterialNach BeliebenAuf Minimum reduzieren
KartongrößeFrei wählbarProduktangepasst
KontrolleKeineMarktüberwachung

Für Online-Händler bedeutet das: Die Verpackungslogistik muss optimiert werden. Investitionen in anpassbare Kartongrößen und intelligente Verpackungssysteme werden sich auszahlen. Die Integration mit Versanddienstleistern sollte dabei berücksichtigt werden. Unsere E-Commerce-Beratung unterstützt Sie bei der Prozessoptimierung.

Kennzeichnungspflicht ab 2028

Ab dem 12. August 2028 - oder 24 Monate nach dem zugehörigen Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später eintritt - tragen in Verkehr gebrachte Verpackungen eine harmonisierte Kennzeichnung. Transportverpackungen sind davon ausgenommen, Verpackungen für den elektronischen Handel ausdrücklich nicht. Das gehört dazu:

  • Angaben zur Materialzusammensetzung, dargestellt über Piktogramme
  • Bei kompostierbaren Verpackungen der Hinweis, dass sie nicht für die Eigenkompostierung taugen
  • Bei besorgniserregenden Stoffen eine standardisierte, offene digitale Kennzeichnung
  • Freiwillig zusätzlich ein QR-Code mit dem Bestimmungsort jedes Verpackungsbestandteils
  • Ab dem 12. Februar 2029 bei wiederverwendbaren Verpackungen ein Hinweis auf die Wiederverwendbarkeit
Praxis-Tipp

Planen Sie die Kennzeichnung früh mit ein. Die technische Umsetzung erfordert Vorlaufzeit - vom Design über den Druck bis zur Datenpflege. Für Shopware- und WooCommerce-Shops gibt es bereits erste Plugin-Lösungen.

Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen

Für Versandverpackungen aus Kunststoff schreibt die PPWR verbindliche Mindestanteile an Rezyklat vor. Das betrifft insbesondere Versandtaschen, Folienverpackungen und Kunststoff-Umkartons. Die Quoten gelten ab dem 1. Januar 2030 oder drei Jahre nach dem zugehörigen Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später eintritt.

VerpackungstypRezyklat ab 2030Rezyklat ab 2040
Kontaktempfindliche PET-Verpackungen (ohne Einweg-Getränkeflaschen)30%50%
Kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen10%25%
Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff30%65%
Übrige Kunststoffverpackungen (Versandtaschen, Folien)35%65%

PFAS-Beschränkungen bei Lebensmittelverpackungen

Für Online-Händler mit Lebensmitteln im Sortiment gilt eine weitere wichtige Regelung: Ab dem 12. August 2026 werden Grenzwerte für PFAS (Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Lebensmittelverpackungen eingeführt.

PFAS sind auch bekannt als 'Ewigkeitschemikalien' und wurden bisher in fettabweisenden Beschichtungen verwendet. Die neuen Grenzwerte erfordern einen Umstieg auf PFAS-freie Alternativen.

Wiederverwendung im E-Commerce

Die PPWR setzt auch auf Wiederverwendung statt nur Recycling. Für über den elektronischen Handel vertriebene Produkte gelten folgende Ziele:

  • 2030: 40% der Transportverpackungen (außer Karton) müssen wiederverwendbar sein
  • 2040: Bemühensziel von 70% wiederverwendbaren Transportverpackungen
  • Ausnahme für Kisten aus Pappe oder Karton

So könnte Ihr Mehrweg- und Rücknahmeangebot aussehen:

D2C ManufakturDemo

Schreibgeräte-Manufaktur

Dieses Designbeispiel zeigt, wie ein Rücknahme- und Nachfüllangebot sichtbar im Sortiment liegen kann, statt in den AGB zu verschwinden. Welche Form für Ihre Verpackungen sinnvoll ist, hängt vom Produkt ab.
MehrwegRücknahmeNachfüllenVerpackung
Verpackung besprechen
Demo
Mehrweg-Systeme

Mehrweg-Versandverpackungen werden an Bedeutung gewinnen. Einige Anbieter bieten bereits Pfandsysteme für Versandkartons an - ein Wettbewerbsvorteil für nachhaltigkeitsbewusste Shops.

Registrierungspflichten für grenzüberschreitenden Handel

Für Online-Händler, die grenzüberschreitend in die EU verkaufen, bringt die PPWR eine neue Pflicht: Wer Verpackungen oder verpackte Produkte in einem EU-Mitgliedstaat vertreibt, ohne dort eine Niederlassung zu haben, muss einen Bevollmächtigten in diesem Land bestellen. Dies betrifft besonders Shops mit internationaler Ausrichtung.

Diese Regelung ist Teil der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR - Extended Producer Responsibility) und soll sicherstellen, dass auch ausländische Händler ihren Entsorgungspflichten nachkommen.

Konsequenzen bei Verstößen

Sanktionen bei Nicht-Konformität

Nicht-konforme Verpackungen dürfen ab dem 12. August 2026 nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Vertriebsverbote und im schlimmsten Fall der Entzug der Marktzulassung.

Die Marktüberwachungsbehörden werden verstärkt kontrollieren. Gerade für E-Commerce-Händler mit hohem Versandvolumen ist die Compliance-Sicherstellung daher existenziell.

Checkliste: So bereiten Sie sich vor

  • Verpackungs-Audit: Alle verwendeten Verpackungsmaterialien erfassen und auf Recyclingfähigkeit prüfen
  • Lieferanten kontaktieren: Recyclingfähige Alternativen und Rezyklat-Optionen anfragen
  • Kennzeichnung vorbereiten: Technische Infrastruktur für die Verpackungskennzeichnung planen
  • Leerraum analysieren: Aktuelle Kartongrößen und Füllmengen dokumentieren
  • Prozesse optimieren: Verpackungslogistik auf produktangepasste Größen umstellen
  • EPR-Registrierung prüfen: Für alle EU-Länder mit Versandziel
  • Mitarbeiter schulen: Neue Anforderungen im Lager- und Versandbereich

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die Kernpflichten gelten ab dem 12. August 2026. Einige Regelungen wie die Leerraumquote greifen erst ab 2030.

Ja, die PPWR gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen - unabhängig von der Größe. Für Kleinstunternehmen gibt es bei einigen Pflichten Erleichterungen.

Nicht-konforme Verpackungen dürfen ab August 2026 nicht mehr in der EU verkauft werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Vertriebsverbote. Die genauen Sanktionen werden von den nationalen Behörden festgelegt.

Nein. Vorgeschrieben ist ab dem 12. August 2028 eine harmonisierte Kennzeichnung auf Basis von Piktogrammen, die Angaben zur Materialzusammensetzung trägt. Ein QR-Code oder ein anderer standardisierter, offener digitaler Datenträger kann zusätzlich angebracht werden, ist aber freiwillig.

Ab 2030 dürfen Versandverpackungen maximal 50% Leerraum enthalten. Das bedeutet: Produktangepasste Kartongrößen statt Einheitskartons. Die Investition in variable Verpackungssysteme wird sich langfristig auszahlen.

Wer Verpackungen oder verpackte Produkte in einem EU-Mitgliedstaat vertreibt, ohne dort eine Niederlassung zu haben, muss in der Regel einen Bevollmächtigten in diesem Land bestellen. Das ist Teil der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und betrifft typischerweise Shops mit internationaler Ausrichtung.

Jetzt handeln, bevor es teuer wird

Die PPWR kommt - und sie kommt schneller, als viele denken. Wer jetzt mit der Umstellung beginnt, sichert sich Wettbewerbsvorteile: Optimierte Verpackungsgrößen sparen Versandkosten, nachhaltige Materialien stärken das Markenimage, und eine klare Kennzeichnung schafft Transparenz, die Kunden schätzen.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis August 2026, um Ihre Verpackungsprozesse PPWR-konform zu machen. Unsere E-Commerce-Beratung begleitet Sie dabei - von der Analyse über die Lieferantenauswahl bis zur technischen Integration der Verpackungskennzeichnung.

Quellen

Dieser Artikel gibt den Wortlaut der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) wieder. Maßgeblich ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung. Stand: September 2026.