Ab dem 19. Juni 2026 müssen alle Online-Shops in Deutschland einen Widerrufsbutton anbieten. Die EU-Richtlinie 2023/2673 verpflichtet Händler, Verbrauchern eine einfache digitale Möglichkeit zum Widerruf zu geben. Wer die Frist verpasst oder die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Was ist der Widerrufsbutton?
Der Widerrufsbutton ist eine digitale Funktion, die Verbrauchern ermöglicht, ihr 14-tägiges Widerrufsrecht direkt im Online-Shop auszuüben - ohne E-Mail schreiben, Formulare ausdrucken oder telefonieren zu müssen.
Der Button ersetzt nicht das bestehende Widerrufsrecht. Er erleichtert lediglich dessen Ausübung. Die 14-Tage-Frist und alle anderen Regelungen bleiben unverändert.
Der Prozess funktioniert in zwei Schritten: Zuerst klickt der Kunde auf den Button, dann öffnet sich ein Formular zur Eingabe der relevanten Daten. Nach dem Absenden erhält der Kunde automatisch eine Bestätigung per E-Mail.
Rechtliche Grundlage und Timeline
Die Grundlage bildet die EU-Richtlinie (EU) 2023/2673, die am 18. Dezember 2023 in Kraft trat. Die nationale Umsetzungsfrist für Deutschland endete am 19. Dezember 2025. Für Online-Händler selbst wird die Pflicht zur Bereitstellung des Buttons jedoch erst ab dem 19. Juni 2026 wirksam.
- 18.12.2023: EU-Richtlinie tritt in Kraft
- 19.12.2025: Nationale Umsetzungsfrist endet
- 19.06.2026: Pflicht für Online-Händler beginnt
Wer ist betroffen?
Die Pflicht gilt für alle Unternehmer, die Verträge mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr schließen. Das betrifft die große Mehrheit aller E-Commerce-Händler in Deutschland.
| Betroffen | Nicht betroffen |
|---|---|
| B2C-Shops mit Warenverkauf | Reine B2B-Shops |
| Digitale Inhalte (E-Books, Kurse, Streaming) | Offline abgeschlossene Verträge |
| Marktplatz-Verkäufer | Telefonverkauf, Fax |
| Dienstleistungen online gebucht | Vor-Ort-Dienstleistungen |
Wenn Ihr B2B-Shop ausschließlich an Geschäftskunden verkauft, sind Sie nicht betroffen. Sobald jedoch auch Privatkunden kaufen können, gilt die Pflicht.
Technische Anforderungen im Detail
Die EU-Richtlinie und die deutsche Umsetzung stellen konkrete Anforderungen an die technische Implementierung. Bei der Programmierung des Buttons müssen folgende Punkte beachtet werden:
Platzierung und Sichtbarkeit
Der Button muss dauerhaft sichtbar, gut lesbar und eindeutig beschriftet sein. Empfohlen wird eine globale Platzierung im Footer oder in der Hauptnavigation - also auf jeder Seite des Shops zugänglich.
- Prominent platziert (nicht versteckt)
- Ausreichend groß und kontrastreich
- Vom restlichen Design klar abgehoben
- Auch im Footer gut sichtbar
- Ohne Login erreichbar
Beschriftung des Buttons
Die Beschriftung muss eindeutig sein. Der empfohlene Text lautet "Vertrag widerrufen" oder eine vergleichbare Formulierung, die keinen Zweifel lässt.
Begriffe wie "Stornieren", "Abbrechen" oder "Serviceanfrage" sind nicht zulässig. Sie könnten als irreführend gewertet werden und Abmahnungen nach sich ziehen.
Das Widerrufsformular
Nach dem Klick auf den Button muss sich ein Formular öffnen, das den Widerruf in einfachen Schritten ermöglicht. Folgende Felder sind typischerweise erforderlich:
- Name des Kunden
- E-Mail-Adresse
- Bestellnummer oder Vertragsnummer
- Optional: Grund des Widerrufs (nicht verpflichtend)
Mobile Optimierung
Die Funktion muss auf allen Endgeräten einwandfrei funktionieren. Bei der PageSpeed-Optimierung sollte darauf geachtet werden, dass der Button auch auf Smartphones und Tablets gut sichtbar und klickbar ist. Technische Barrieren sind nicht zulässig.
Der Widerrufs-Workflow
Der gesamte Prozess muss für den Verbraucher einfach und nachvollziehbar sein. So sieht der ideale Ablauf aus:
1. Klick
Kunde klickt auf "Vertrag widerrufen"
2. Formular
Eingabe von Name, E-Mail, Bestellnummer
3. Absenden
Kunde bestätigt den Widerruf
4. Bestätigung
Automatische E-Mail an Kunden
Die Bestätigung muss unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen - in der Praxis bedeutet das eine automatische E-Mail direkt nach dem Absenden des Formulars.
Umsetzung nach Shopsystem
Die konkrete Implementierung hängt vom verwendeten Shopsystem ab. Hier ein Überblick über die gängigsten Systeme:
| Shopsystem | Status | Empfehlung |
|---|---|---|
| Shopware 6 | Plugins erwartet Q1/Q2 2026 | Frühzeitig testen, Theme-Anpassung prüfen |
| WooCommerce | Plugins in Entwicklung | Theme-Kompatibilität sicherstellen |
| Magento | Custom-Entwicklung nötig | Rechtzeitig beauftragen |
| Shopify | App-Lösung erwartet | Deutschen Markt beobachten |
Für Shopware-Shops erwarten wir offizielle Plugins oder Extensions im ersten Halbjahr 2026. Bei WooCommerce wird die Integration voraussichtlich über Plugins erfolgen, wobei die Theme-Kompatibilität geprüft werden muss.
Falls kein passendes Plugin verfügbar ist oder spezielle Anforderungen bestehen, kann der Widerrufsbutton auch individuell entwickelt werden. Kontaktieren Sie uns für eine Einschätzung.
Das Problem mit Gastkäufen
Eine besondere Herausforderung stellen Gastkäufe dar. Wenn Kunden ohne Kundenkonto bestellen, ist die Verifizierung beim Widerruf schwierig: Wie stellt man sicher, dass die Person, die den Widerruf einreicht, auch tatsächlich der Käufer ist?
Mögliche Lösungsansätze sind die Abfrage der Bestellnummer in Kombination mit der E-Mail-Adresse oder ein Bestätigungslink per E-Mail. Die genauen Anforderungen an die Identitätsprüfung werden sich in der Praxis noch zeigen.
Konsequenzen bei Verstößen
Die Nicht-Umsetzung oder fehlerhafte Implementierung des Widerrufsbuttons kann erhebliche Konsequenzen haben:
- Abmahnungen: Wettbewerber und Abmahnvereine können kostenpflichtig abmahnen
- Ordnungswidrigkeit: Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit klassifiziert
- Bußgelder: Bei Händlern mit mindestens 1,25 Mio. Euro Jahresumsatz drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro (für-gründer.de)
- Unterlassungserklärungen: Mit Vertragsstrafen bei Wiederholung
Erfahrungsgemäß werden neue gesetzliche Pflichten im E-Commerce intensiv von spezialisierten Kanzleien und Wettbewerbern überwacht. In den ersten Wochen nach der Deadline ist mit einer Welle von Abmahnungen zu rechnen.
Checkliste zur Vorbereitung
Um rechtzeitig vorbereitet zu sein, empfehlen wir folgende Schritte - idealerweise mehrere Monate vor der Deadline:
- Widerrufsbelehrung auf Aktualität prüfen und ggf. anpassen
- Button-Position im Template festlegen (Footer empfohlen)
- Formular-Felder und Validierung definieren
- Automatische Bestätigungs-E-Mail einrichten
- Interne Workflows für Widerrufsbearbeitung dokumentieren
- Mitarbeiter über neuen Prozess informieren
- Mobile-Test auf verschiedenen Geräten durchführen
- Testbestellung mit Widerruf durchspielen
Weitere rechtliche Änderungen 2026
Der Widerrufsbutton ist nicht die einzige Änderung, die auf Online-Händler zukommt. 2026 bringt weitere relevante Neuerungen:
- BFSG (28.06.2025):Barrierefreiheit wird für viele Online-Shops Pflicht
- Green Claims Directive (Juni 2026): Strengere Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen
- Temu-Regelungen (01.07.2026): Ende der Schonfrist für China-Direktversand
Wenn Sie ohnehin Anpassungen am Shop vornehmen müssen, kann es sinnvoll sein, mehrere rechtliche Anforderungen in einem Projekt umzusetzen.
Fazit: Jetzt planen, nicht erst im Juni
Der Widerrufsbutton ist keine komplexe technische Herausforderung, aber er erfordert sorgfältige Planung und Umsetzung. Die größten Risiken entstehen durch:
- Zu spätes Handeln kurz vor der Deadline
- Fehlerhafte Beschriftung oder Platzierung
- Mangelhafter mobiler Support
- Fehlende automatische Bestätigung
Wer jetzt mit der Planung beginnt, hat genügend Zeit für Tests und Anpassungen. Die Beratung durch erfahrene E-Commerce-Experten kann helfen, typische Fehler zu vermeiden und die Implementierung rechtssicher umzusetzen.
Bei Gastkäufen muss die Identität über alternative Merkmale verifiziert werden, etwa durch die Kombination aus Bestellnummer und E-Mail-Adresse. Die genauen Anforderungen werden sich in der Praxis noch entwickeln.
Der Button muss "dauerhaft sichtbar" sein. Eine Platzierung im Footer, der auf jeder Seite erscheint, erfüllt diese Anforderung. Er muss nicht oberhalb des Folds platziert werden.
Ja, auch bei digitalen Inhalten wie E-Books, Online-Kursen oder Streaming-Diensten gilt die Pflicht, sofern ein Widerrufsrecht besteht. Bei sofort bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht allerdings ausgeschlossen werden.
Der Widerruf ist ein gesetzliches Verbraucherrecht (14 Tage), die Stornierung bezieht sich auf die Aufhebung vor Vertragserfüllung. Der Button muss eindeutig als Widerrufsmöglichkeit erkennbar sein.
Das bestehende Muster-Widerrufsformular bleibt gültig. Der Button ist ein zusätzlicher digitaler Weg, den Widerruf zu erklären. Die Widerrufsbelehrung sollte jedoch um einen Hinweis auf den Button ergänzt werden.
Die Pflicht gilt erst ab dem 19. Juni 2026. Vor diesem Datum sind keine Abmahnungen wegen fehlendem Button möglich. Allerdings sollten Sie rechtzeitig vorbereitet sein, da Abmahnungen erfahrungsgemäß schnell nach Inkrafttreten erfolgen.
Dieser Artikel basiert auf der EU-Richtlinie (EU) 2023/2673 und Informationen von IT-Recht Kanzlei, Händlerbund und e-recht24.de. Bußgeld-Angaben nach für-gründer.de. Stand: Januar 2026.
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