BFSG Optimierung Barrierefreie Websites & Shops
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein. Wir setzen die Anforderungen der WCAG 2.1 AA in Ihrer Website oder Ihrem Online-Shop um.
In einfachen Worten: Worum geht es auf dieser Seite?
Diese Seite erklärt das Gesetz zur Barrierefreiheit. Barrierefrei heißt: Auch Menschen mit Behinderung können Ihre Seite gut nutzen. Für viele Shops gilt das Gesetz schon. Wir prüfen Ihre Website oder Ihren Shop. Dann bauen wir ein, was fehlt. Das geht bei den gängigen Shop-Systemen. Schreiben Sie uns, wenn Sie Hilfe möchten.
BFSG: Was Sie jetzt wissen müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops und weitere Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein – nutzbar unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
Betroffen sind B2C-Online-Shops; ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG). Wir analysieren Ihre Website, identifizieren Barrieren und setzen die notwendigen Optimierungen professionell um. Wie so eine Erklärung aussieht, zeigt unsere eigene Barrierefreiheitserklärung.
- WCAG 2.1 AA Konformität
- Screenreader-Kompatibilität
- Tastaturnavigation
- Barrierefreiheitserklärung
BFSG Optimierung – Unser Angebot
Von der Analyse bis zur Umsetzung begleiten wir Sie auf dem Weg zur barrierefreien Website.
BFSG Audit & Analyse
Umfassende Prüfung Ihrer Website nach WCAG 2.1 AA Kriterien mit detailliertem Maßnahmenkatalog und Priorisierung.
- Automatisierte & manuelle Prüfung
- Screenreader-Tests
- Tastaturnavigation-Check
- Kontrast- und Farbanalyse
Barrierefreiheit Implementierung
Professionelle Umsetzung aller erforderlichen Anpassungen für WCAG 2.1 AA Konformität in Ihrem Shop oder CMS.
- ARIA-Labels & Landmarks
- Semantisches HTML
- Fokus-Management
- Alternative Texte
Schulung & Dokumentation
Schulung Ihres Teams für barrierefreie Content-Erstellung und die Barrierefreiheitserklärung nach den Vorgaben des BFSG.
- Redakteurs-Schulung
- Barrierefreiheitserklärung
- Feedback-Mechanismus
- Laufende Beratung
Was wir optimieren
Alle relevanten Bereiche für eine vollständig barrierefreie Website.
Screenreader-Kompatibilität
Optimierung für NVDA, JAWS, VoiceOver und andere assistive Technologien.
Tastaturnavigation
Vollständige Bedienbarkeit aller Funktionen ohne Maus.
Kontrast & Lesbarkeit
WCAG AA konforme Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen.
Formulare & Fehlermeldungen
Barrierefreie Formulare mit klaren Labels und verständlichen Fehlermeldungen.
Medien-Alternativen
Untertitel, Transkripte und Audiodeskriptionen für multimediale Inhalte.
ARIA-Labels & Semantik
Korrekte Verwendung von ARIA-Attributen und semantischem HTML.
Für alle gängigen Plattformen
Wir optimieren Barrierefreiheit für gängige Shop- und CMS-Systeme.
Shopware
BFSG-Optimierung für Shopware 5 & 6 Shops nach WCAG 2.1 AA.
- Theme-Optimierung
- Plugin-Anpassung
- Admin-Schulung
- Barrierefreiheitstests
WooCommerce
WordPress & WooCommerce barrierefrei nach WCAG 2.1 AA.
- Theme-Anpassung
- Plugin-Prüfung
- Eigenes CSS
- ARIA-Labels
Magento
Adobe Commerce Accessibility-Optimierung für Enterprise-Shops.
- Frontend-Optimierung
- Extension-Audit
- PWA-Accessibility
- Mobile A11y
WordPress
Barrierefreie WordPress-Websites und Themes nach WCAG-Standard.
- Theme-Audit
- Plugin-Optimierung
- Gutenberg-Blocks
- Media-Alt-Texte
TYPO3
TYPO3 CMS Accessibility-konform optimieren mit nativer A11y-Unterstützung.
- Template-Prüfung
- Extension-Anpassung
- Backend-Schulung
- Content-Richtlinien
Eigenentwicklungen
Individuelle Lösungen und Frameworks barrierefrei gestalten.
- Framework-Audit
- Component-Library
- Design-System
- Testsuite
Häufige Fragen zum BFSG
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen können.
Das BFSG ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Es gilt für Produkte, die danach in Verkehr gebracht, und für Dienstleistungen, die danach für Verbraucher erbracht werden. Übergangsregeln betreffen nur Bestehendes: Produkte, die ein Dienstleister schon vorher rechtmäßig eingesetzt hat, darf er bis zum 27. Juni 2030 weiter nutzen, und vorher geschlossene Verträge über Dienstleistungen dürfen längstens bis dahin unverändert fortbestehen (§ 38 BFSG). Ob eine dieser Regeln auf Ihren Shop passt, sollte Ihre Rechtsberatung im Einzelfall prüfen.
Das BFSG gilt für bestimmte Produkte und für bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher – darunter Online-Shops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen, E-Books, Telekommunikations- und Personenbeförderungsdienste (§ 1 BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, soweit sie Dienstleistungen erbringen (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG). Angebote ausschließlich für Geschäftskunden (B2B) fallen nicht unter die Dienstleistungspflichten.
WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. Level AA ist der mittlere Konformitätsgrad. Das BFSG selbst nennt keine WCAG-Fassung; als Maßstab gilt in der Praxis die europäische Norm EN 301 549, die für Webinhalte die Erfolgskriterien der WCAG auf Stufe AA übernimmt. Er umfasst Kriterien wie ausreichende Farbkontraste, Tastaturzugänglichkeit, Screenreader-Kompatibilität und verständliche Fehlermeldungen.
Die Dauer hängt von Größe, Ausgangslage und Komplexität ab. Ein Audit ist in der Regel deutlich schneller abgeschlossen als die anschließende Umsetzung der Maßnahmen, die je nach Umfang mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Shops mit vielen Individualentwicklungen benötigen mehr Zeit. Den konkreten Zeitplan legen wir nach der Erstanalyse fest.
Bei Verstößen gegen das BFSG drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich können Marktüberwachungsbehörden den Vertrieb von Produkten untersagen. Verbraucherschutzverbände können zudem Unterlassungsklagen einreichen. Die Einhaltung wird also auch rechtlich durchgesetzt.
Ja. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen; als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme erreicht (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG). Angebote ausschließlich für Geschäftskunden fallen nicht unter die Dienstleistungspflichten. Zudem gibt es eine Härtefallregelung, wenn die Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde – diese muss jedoch begründet und dokumentiert werden.
Die Kosten variieren je nach Umfang und aktuellem Zustand Ihrer Website. Ein initiales Audit beginnt ab ca. 1.500 Euro netto. Die vollständige Optimierung kann je nach Komplexität zwischen 5.000 und 50.000 Euro netto kosten. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach einer ersten Analyse.