Die Barrierefreiheitserklärung ist eine öffentlich zugängliche Erklärung, in der Website- oder Shop-Betreiber dokumentieren, inwieweit ihr digitales Angebot die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Für öffentliche Stellen ist sie durch die EU-Richtlinie 2016/2102 und die BITV 2.0 vorgeschrieben; das BFSG verlangt von betroffenen Unternehmen vergleichbare Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Dienstleistung.
Eine Barrierefreiheitserklärung ist so etwas wie ein öffentlicher Statusbericht: Sie sagt Besuchern transparent, wie barrierefrei eine Website ist, wo es noch Lücken gibt und an wen man sich bei Problemen wenden kann. Für viele Betreiber ist sie inzwischen Pflicht, nicht Kür.
Wozu brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?
Öffentliche Stellen müssen seit der EU-Richtlinie 2016/2102 und der BITV 2.0 für ihre Websites und Apps eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Mit dem BFSG sind seit dem 28. Juni 2025 auch private Anbieter betroffener Dienstleistungen – darunter Online-Shops – verpflichtet, Informationen darüber bereitzustellen, wie ihre Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. In der Praxis hat sich dafür ebenfalls eine eigene, gut auffindbare Erklärungsseite etabliert, auch wenn das Gesetz die Form nicht starr vorgibt.
Was gehört hinein?
- Geltungsbereich – auf welche Website, App oder Dienstleistung sich die Erklärung bezieht
- Maßstab – nach welchem Standard geprüft wurde, in der Regel WCAG 2.1 AA bzw. EN 301 549
- Stand der Vereinbarkeit – vollständig, teilweise oder nicht vereinbar, inklusive der bekannten Einschränkungen
- Nicht barrierefreie Inhalte – konkrete Benennung mit Begründung und, soweit möglich, geplanter Behebung
- Erstellungsdatum und Methode – wann und wie die Bewertung erfolgte (Selbstbewertung oder externe Prüfung)
- Feedback-Mechanismus – eine Kontaktmöglichkeit, über die Nutzer Barrieren melden können; öffentliche Stellen müssen zusätzlich auf das Durchsetzungsverfahren hinweisen
Praxis-Relevanz für Shop- und Website-Betreiber
Die Erklärung ist mehr als eine Formalie: Sie zwingt dazu, den tatsächlichen Stand der Barrierefreiheit zu erheben und zu dokumentieren – und schafft damit zugleich eine belastbare Grundlage für die weitere Optimierung. Auch als Signal nach außen hat sie Gewicht: Sie zeigt Kunden, Partnern und Behörden, dass das Thema ernst genommen wird. Üblich ist eine Verlinkung im Footer, ähnlich wie bei Impressum und Datenschutzerklärung. Da sich Websites laufend ändern, sollte die Erklärung regelmäßig überprüft und nach größeren Relaunches oder Funktionsänderungen aktualisiert werden.
Typische Fehler
Verbreitet sind kopierte Mustertexte ohne tatsächliche Prüfung der eigenen Seite, veraltete Erklärungen, die längst behobene oder neu entstandene Barrieren falsch darstellen, sowie schwer auffindbare Platzierungen. Besonders riskant ist die pauschale Behauptung vollständiger Konformität ohne belastbare Prüfung: Eine solche Aussage kann wettbewerbsrechtlich angreifbar sein, wenn sie nicht zutrifft. Ebenfalls häufig vergessen wird der Feedback-Kanal – dabei ist gerade er ein zentraler Bestandteil der Erklärung.
Worauf achten
Grundlage jeder seriösen Erklärung ist eine echte Bestandsaufnahme – etwa ein Audit gegen die WCAG-2.1-AA-Kriterien. Formulieren Sie ehrlich und konkret: Welche Bereiche sind geprüft, welche Einschränkungen bestehen, bis wann ist eine Behebung geplant? Verankern Sie die Pflege der Erklärung im laufenden Betrieb, damit sie nicht veraltet. Unterstützung bei Prüfung, Umsetzung und Dokumentation bietet unsere Leistungsseite BFSG-Optimierung; für die strategische Einordnung steht unsere Beratung zur Verfügung.
Wer „100 % barrierefrei“ behauptet, ohne dies belegen zu können, riskiert Abmahnungen wegen irreführender Werbung. Formulieren Sie den Stand der Vereinbarkeit so, wie er tatsächlich geprüft wurde.