Definition

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind ein internationaler Standard des World Wide Web Consortium (W3C), der in 78 Erfolgskriterien beschreibt, wie Web-Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gestaltet werden. Sie sind seit Juni 2018 offizielle W3C-Empfehlung und Grundlage vieler gesetzlicher Vorgaben, darunter EN 301 549 und damit mittelbar das BFSG.

In einfachen Worten

Die WCAG 2.1 sind eine Art Prüfkatalog für barrierefreie Websites – vergleichbar mit einer Bauvorschrift, nur für digitale Angebote. Wer die Kriterien der Stufe AA erfüllt, deckt in der Regel die Anforderungen ab, die auch Gesetze wie das BFSG zugrunde legen.

Wozu brauche ich die WCAG 2.1?

Gesetze wie das BFSG schreiben Barrierefreiheit vor, definieren aber selbst keine technischen Prüfkriterien. Diese Lücke füllen die WCAG: Die europäische Norm EN 301 549, auf die BFSG und BITV 2.0 Bezug nehmen, verweist für Web-Inhalte im Wesentlichen auf die WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA. Wer wissen will, ob ein Online-Shop oder eine Website als barrierefrei gilt, prüft also in der Praxis gegen die WCAG-Erfolgskriterien.

Die vier Prinzipien und drei Konformitätsstufen

Die 78 Erfolgskriterien der WCAG 2.1 sind vier Prinzipien zugeordnet:

  • Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle Sinne aufbereitet sein, etwa durch Alternativtexte für Bilder und ausreichende Farbkontraste
  • Bedienbar – alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein, etwa per Tastatur, und Nutzer dürfen nicht unter Zeitdruck gesetzt werden
  • Verständlich – Sprache, Navigation und Formulare müssen nachvollziehbar und konsistent sein, inklusive hilfreicher Fehlermeldungen
  • Robust – der Code muss so sauber strukturiert sein, dass auch assistive Technologien wie Screenreader ihn zuverlässig interpretieren können

Jedes Kriterium ist einer von drei Konformitätsstufen zugeordnet: A (Grundanforderungen), AA (Standard für die meisten gesetzlichen Vorgaben) und AAA (erweiterte Anforderungen). Für Shop- und Website-Betreiber ist in der Regel die Stufe AA der relevante Maßstab.

Praxis-Relevanz für Shop- und Website-Betreiber

In der täglichen Arbeit betreffen die WCAG-Kriterien vor allem Farbkontraste, Tastaturbedienung, Fokus-Sichtbarkeit, Alternativtexte, Formular-Beschriftungen und die korrekte semantische Struktur von Überschriften und Landmarken. Viele dieser Punkte lassen sich bei einem CMS oder Shopsystem direkt im Theme und in den Templates umsetzen. Erfahrungsgemäß profitieren davon nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle Nutzer – etwa bei der mobilen Bedienung oder bei Sonnenlicht auf dem Display.

Typische Fehler

Häufige Stolperfallen sind dekorative Kontraste unterhalb der geforderten Mindestwerte, fehlende oder nichtssagende Alternativtexte, Formulare ohne programmatisch verknüpfte Labels, nicht per Tastatur erreichbare Menüs und Modals sowie automatisch abspielende Inhalte ohne Pause-Funktion. Ebenfalls verbreitet: Es wird nur mit automatisierten Tools geprüft. Solche Tools finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme – eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader bleibt in der Regel unverzichtbar.

Worauf achten

Barrierefreiheit sollte früh im Projekt verankert werden: im Design (Kontraste, Schriftgrößen, Fokuszustände), in der Entwicklung (semantisches HTML, ARIA nur wo nötig) und in der Qualitätssicherung (Tastatur- und Screenreader-Tests). Zu beachten ist auch die Weiterentwicklung des Standards: Die WCAG 2.2 wurden im Oktober 2023 verabschiedet und ergänzen neun zusätzliche Erfolgskriterien – einen Überblick gibt unser Beitrag zu den neuen WCAG-2.2-Kriterien. Unterstützung bei Audit und Umsetzung bietet unsere Leistungsseite BFSG-Optimierung.

Schnelltest mit der Tastatur

Ein einfacher erster Test: Legen Sie die Maus beiseite und versuchen Sie, eine Bestellung nur mit der Tastatur abzuschließen. Wo Sie hängen bleiben oder den Fokus nicht mehr sehen, liegt in der Regel ein WCAG-Verstoß vor.