Click und Collect sieht von außen aus wie ein Häkchen im Warenkorb. Im Betrieb ist es das Gegenteil: Der Service verbindet zwei Systeme mit unterschiedlichem Takt, den Onlineshop mit seinem Bestellstatus und die Filiale mit Kasse, Regal und Personal. Verbreitet ist die Filialabholung längst, sauber gebaut ist sie selten. Dieser Artikel beschreibt den Abholprozess als das, was er technisch ist: eine Zustandsmaschine mit Fristen, klaren Zuständigkeiten und einer Benachrichtigungskette, an deren Ende jemand mit einer Bestellnummer vor der Theke steht.
Wie verbreitet die Filialabholung wirklich ist
Der zweite Onlineshop-Report des EHI hat 2024 die 500 umsatzstärksten B2C-Onlineshops in Deutschland ausgewertet. Danach bieten 33,8 Prozent der untersuchten Shops Click und Collect an (EHI Retail Institute). Aufgeschlüsselt nach Zahlungszeitpunkt liegen 28 Prozent bei der Online-Bezahlung und 17,8 Prozent bei der Bezahlung im Laden (EHI Retail Institute) - beide Varianten kommen also nebeneinander vor, und einige Shops führen sie parallel. Die Summe der beiden Werte liegt über dem Gesamtwert, weil Shops mit beiden Zahlwegen doppelt gezählt werden. Für die technische Planung ist das die erste wichtige Verzweigung: Der Zahlungszeitpunkt entscheidet, wo der Vertrag zustande kommt, welche Belege entstehen und wie ein Storno aussieht. Wer beide Wege anbietet, baut zwei Prozesse, nicht einen mit Schalter.
Die Voraussetzung für den Service ist ein Ladengeschäft, und das haben 56,2 Prozent der untersuchten Onlineshops (EHI Retail Institute). Rechnerisch nutzt also nur ein Teil derer, die es könnten, die Filiale auch als Abholpunkt. Noch deutlicher wird die Lücke an einer zweiten Stelle: Lediglich 22,2 Prozent der Onlineshops informieren darüber, ob ein online nicht mehr verfügbares Produkt in der Filiale noch erhältlich ist (EHI Retail Institute). Genau diese Auskunft ist aber die Vorstufe der Abholung. Ohne belastbare Filialverfügbarkeit im Frontend bleibt Click und Collect ein Versprechen, das die Filiale einlösen muss, ohne vorher gefragt worden zu sein. Die Anbindung der Vorsysteme ist damit kein Nachgedanke, sondern der Anfang.
Aus Sicht der Shops ist Click und Collect eine Minderheitenfunktion, aus Sicht des stationären Handels Standard. Eine Bitkom-Befragung von 2023 unter Handelsunternehmen kam auf 73 Prozent der stationären Einzelhändler, die den Service anbieten, und weitere 10 Prozent, die ihn diskutieren oder planen (Bitkom 2023). Im selben Jahr verkauften 85 Prozent der deutschen Handelsunternehmen sowohl online als auch stationär (Bitkom 2023). Der Unterschied erklärt sich aus der Grundgesamtheit: Die eine Erhebung schaut auf große Onlineshops, die andere auf Handelsunternehmen mit Laden. Wer Zahlen zur Verbreitung zitiert, sollte darum sagen, wovon er die Prozente nimmt. Mehr zum Zusammenspiel der Kanäle steht in unserem Beitrag zur Omnichannel-Strategie.
Das Reservierungsfenster: wem die Ware wie lange gehört
Der erste Entwurfsfehler passiert vor der ersten Zeile Code: Die Reservierung wird als Häkchen gedacht statt als Frist. Sobald jemand online eine Abholung auslöst, wird ein Stück Filialbestand aus dem verkaufbaren Bestand herausgenommen. Solange dieses Stück reserviert ist, darf es weder online noch an der Kasse ein zweites Mal verkauft werden. Wer das nicht abbildet, hat kein Abholproblem, sondern ein Bestandsproblem - und merkt es erst, wenn zwei Menschen dasselbe Regalstück wollen. Wie schnell aus einem fehlenden Abzug ein Überverkauf wird, haben wir am Beispiel der Echtzeit-Bestandssynchronisation beschrieben.
- Anfrage: Die Bestellung erreicht den Shop, das gewünschte Stück ist in der Zielfiliale rechnerisch vorhanden.
- Vormerkung: Der Shop bucht eine weiche Reservierung mit kurzer Laufzeit, typischerweise 15 bis 60 Minuten.
- Bestätigung: Die Filiale meldet das Stück am Regal zurück, aus der weichen wird eine harte Reservierung.
- Bereitstellung: Das Stück verlässt die Verkaufsfläche und liegt am Abholplatz mit Bestellnummer.
- Abschluss: Die Ware wird übergeben oder die Frist läuft ab, der Bestand kehrt in den Verkauf zurück.
Der Zwischenschritt zwischen weicher und harter Reservierung ist der, den die meisten Umsetzungen auslassen. Er kostet Personalzeit, verhindert aber die unangenehmste Situation des Services: die Bestätigung an die Kundschaft, obwohl das Stück beschädigt, verliehen oder längst verkauft ist. Genutzt wird Click und Collect breit: Eine Bitkom-Befragung von 2019 unter Internetnutzenden ergab, dass 26 Prozent der Online-Käufer den Service bereits genutzt hatten (Bitkom 2019); weitere 18 Prozent wollten ihn künftig nutzen (Bitkom 2019). Die Zahlen sind älter, taugen aber als Größenordnung dafür, wie viele Menschen die Zusage ernst nehmen, die der Shop im Bestellabschluss macht.
Abholfrist und automatischer Storno
Eine Reservierung ohne Ablaufdatum ist ein Bestandsleck mit Ansage. Jede bereitgestellte Ware, die niemand abholt, blockiert Fläche am Abholplatz und Bestand im System. Die Abholfrist ist deshalb kein Servicedetail, sondern der Regler, an dem der gesamte Prozess hängt: Sie bestimmt, wie oft die Filiale aufräumen muss, wie viel Bestand im Schwebezustand liegt und wie viele Erinnerungen die Benachrichtigungskette verschickt. In der Praxis haben sich vier Modelle eingebürgert, die sich in Laufzeit, Erinnerungsrhythmus und Stornoart unterscheiden.
| Fristmodell | Laufzeit | Erinnerung | Storno |
|---|---|---|---|
| Tagesfenster | 24 Stunden | keine | automatisch nach Ablauf |
| Werktagsfenster | 3 Werktage | nach 2 Tagen | automatisch, mit Hinweis vorab |
| Wochenfenster | 7 Tage | nach 3 und nach 6 Tagen | manuell durch die Filiale |
| Bezahlt reserviert | 10 Tage | nach 5 und nach 9 Tagen | Storno mit Rückzahlungslauf |
Das vierte Modell verdient einen eigenen Blick, weil dort Geld im Spiel ist. Wurde online bezahlt, ist der Kaufvertrag geschlossen, bevor jemand die Filiale betritt. Der automatische Storno nach Fristablauf ist dann kein stiller Systemvorgang, sondern eine Vertragsauflösung mit Rückzahlung - technisch, buchhalterisch und in der Kommunikation. Davon zu trennen ist das Widerrufsrecht: Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs 14 Tage (gesetze-im-internet.de). Fristablauf der Abholung und Widerrufsfrist laufen unabhängig voneinander, und sie enden selten am selben Tag. Wer beide Uhren in dasselbe Feld schreibt, produziert Rückfragen, die niemand am Telefon auflösen kann.
Der automatische Storno sollte einen eigenen Datensatz erzeugen: Zeitpunkt, Auslöser, betroffene Positionen, Rückzahlungsbetrag, ausführendes System. Wer nur den Bestellstatus überschreibt, verliert genau die Information, die im Nachhinein gebraucht wird - etwa dann, wenn die Filiale die Ware doch übergeben hat und der Storno trotzdem lief.
Die Benachrichtigungskette
Zwischen Bestellung und Übergabe liegen mehrere Momente, in denen die Kundschaft eine Nachricht erwartet, und mehrere, in denen sie keine will. Die Kette ist überschaubar, sie muss nur vollständig sein und an einer einzigen Stelle definiert werden. Wird sie über Shop, Warenwirtschaft und Filialsoftware verstreut, entstehen Doppelnachrichten und Lücken - und beides beschädigt das Vertrauen in den Service schneller als eine verspätete Bereitstellung. Wer Bestellkommunikation ohnehin überarbeitet, findet im Beitrag zur Post-Purchase-Experience den größeren Rahmen dazu.
- Eingang: Bestellung angenommen, Filiale genannt, Frist noch nicht gestartet.
- Zusage oder Absage: Die Filiale hat das Stück bestätigt oder eben nicht - diese Nachricht darf nicht ausbleiben.
- Abholbereit: Ware liegt bereit, Frist startet, Öffnungszeiten und Abholplatz stehen in der Nachricht.
- Erinnerung: Ein oder zwei Hinweise vor Fristende, mit dem konkreten Datum statt einer Restlaufzeit.
- Übergabe: Bestätigung mit Positionen, Zahlungsstatus und Beleg, auch als Nachweis für spätere Rückfragen.
- Storno: Hinweis auf den Fristablauf, Rückzahlungsweg und die Möglichkeit, erneut zu bestellen.
{
"bestellnummer": "10023481",
"filiale": "HI-01",
"zustand": "abholbereit",
"zustandswechsel": [
{ "von": null, "nach": "reserviert", "zeit": "2026-09-05T09:12:04Z", "quelle": "shop" },
{ "von": "reserviert", "nach": "bereitgestellt", "zeit": "2026-09-05T10:47:11Z", "quelle": "filiale" },
{ "von": "bereitgestellt", "nach": "abholbereit", "zeit": "2026-09-05T10:47:12Z", "quelle": "shop" }
],
"frist_endet": "2026-09-10T18:00:00Z",
"zahlung": { "zeitpunkt": "online", "status": "bezahlt" },
"positionen": [
{ "artikel": "SW-1042", "menge_bestellt": 2, "menge_bereit": 2, "menge_uebergeben": 0 },
{ "artikel": "SW-2210", "menge_bestellt": 1, "menge_bereit": 0, "menge_uebergeben": 0 }
]
} Das Beispiel zeigt drei Entscheidungen, die sich später schwer nachrüsten lassen. Erstens steht der Zustand nicht allein, sondern mit seiner Historie; jeder Wechsel trägt Zeitpunkt und auslösendes System. Zweitens hängt die Frist am Vorgang und nicht an der Bestellung, weil eine Bestellung mehrere Abholvorgänge in verschiedenen Filialen haben kann. Drittens führt jede Position drei Mengen: bestellt, bereitgestellt, übergeben. Ohne diese Dreiteilung lässt sich Teilabholung nicht abbilden. Die Umsetzung solcher Modelle gehört in die Shop-Entwicklung und nicht in ein nachträgliches Freitextfeld.
Kassenanbindung und Zahlungszeitpunkt
Der Zahlungszeitpunkt entscheidet über die rechtliche Einordnung des Vorgangs. Wird online bestellt und online bezahlt, kommt der Vertrag im Fernabsatz zustande. § 312c Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs definiert Fernabsatzverträge als Verträge, bei denen für Verhandlung und Abschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden (gesetze-im-internet.de). Wird dagegen nur reserviert und erst an der Kasse bezahlt, entsteht der Vertrag in der Filiale. Technisch verlangt der zweite Weg eine Kasse, die den Vorgang kennt: Sie muss die Bestellnummer auflösen, die reservierten Positionen laden und den Abschluss an den Shop zurückmelden. Kassensysteme auf Tablet- oder Smartphone-Basis nutzte 2023 rund die Hälfte der stationären Einzelhändler, genauer 52 Prozent (Bitkom 2023) - die technische Grundlage für eine solche Anbindung ist in vielen Filialen also vorhanden.
Für den online bezahlten Weg gelten die Pflichten des elektronischen Geschäftsverkehrs unverändert. § 312j Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangt, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern zahlungspflichtig bestellen oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist (gesetze-im-internet.de). Eine Schaltfläche mit der Aufschrift In der Filiale reservieren ist deshalb heikel, sobald an derselben Stelle bezahlt wird. Wer beide Wege anbietet, braucht zwei Abschlussstrecken mit unterschiedlicher Beschriftung, unterschiedlichen Pflichtangaben und unterschiedlichen Belegen. Wie stark der Abschluss auf die Abbruchquote wirkt, zeigt der Beitrag zur Checkout-Optimierung.
| Zahlungszeitpunkt | Vertragsschluss | Stärke | Aufwand bei Nichtabholung |
|---|---|---|---|
| Online bezahlt | im Shop | verbindliche Reservierung, planbare Bereitstellung | Storno mit Rückzahlungslauf |
| In der Filiale bezahlt | in der Filiale | kein Zahlungsvorgang ohne gesehene Ware | Bestand zurückbuchen, kein Geldfluss |
| Anzahlung online | im Shop | senkt Nichtabholung bei teuren Artikeln | Teilrückzahlung, gesonderter Beleg |
Bei Online-Zahlung entsteht die Rechnung im Shop, bei Zahlung an der Kasse im Kassensystem. Läuft beides parallel, existieren zwei Belegkreise mit eigenen Nummernkreisen - und die Buchhaltung braucht eine Regel, welcher Kreis wann greift. Wer das offenlässt, findet den Fehler erst im Jahresabschluss. Wie sich Anforderungen dieser Art vorab festhalten lassen, beschreibt der Beitrag zum Lastenheft für Shop-Projekte.
Teilabholung und Teilstorno
Sobald eine Bestellung mehr als eine Position hat, wird die Abholung teilbar. Von drei Artikeln liegen zwei am Abholplatz, der dritte kam beschädigt an. Die Kundschaft steht vor der Theke und will die zwei mitnehmen. Was jetzt passiert, entscheidet ein Datenmodell, das viele Umsetzungen nicht haben: Der Vorgang muss den Zustand pro Position führen und nicht pro Bestellung. Ist das gegeben, sind Teilabholung, Teilstorno und Nachlieferung nur Varianten desselben Mechanismus. Fehlt es, bleibt der Filiale die Wahl zwischen einer unvollständigen Übergabe ohne Systemabbildung und einer Absage, die niemand versteht.
- Teilübergabe: Nur die bereitgestellten Positionen wechseln in den Zustand übergeben, der Rest bleibt offen.
- Restfrist: Für die offenen Positionen läuft die Frist weiter oder startet neu - das ist eine Entscheidung, keine Nebensache.
- Teilstorno: Nicht lieferbare Positionen werden storniert, die Rückzahlung bezieht sich auf den Positionswert plus anteilige Kosten.
- Nachreichung: Die offene Position wird aus einer anderen Filiale oder dem Zentrallager nachgeliefert.
- Umwandlung: Aus der Abholung wird ein Versand, und damit ändern sich Belegweg und Versandabwicklung.
Die Umwandlung in einen Versand ist der Fall, der die meisten Folgefehler auslöst. Sie ändert den Erfüllungsort, häufig die Kosten und in vielen Fällen auch die Belegstruktur. Wenn der Shop sie anbietet, sollte sie ein eigener Vorgang mit eigener Bestätigung sein und nicht eine stille Anpassung im Bestellkopf. Praktisch bewährt hat sich, die Umwandlung nur aus dem Zustand offen zuzulassen und für bereits übergebene Positionen zu sperren - sonst entstehen Bestellungen, deren Historie sich im Nachhinein nicht mehr erzählen lässt.
Was bei Filialbestand schiefgeht
Filialbestand ist selten so genau wie Lagerbestand, und das hat Gründe, die keine Software wegräumt: Ware wandert in Umkleiden, wird an der Kasse falsch gescannt, geht in die Inventurdifferenz. Der Onlinekanal macht diese Ungenauigkeit sichtbar, weil er eine Zusage daraus ableitet. Ähnlich verhält es sich mit dem Rückweg: Nur 16,2 Prozent der untersuchten Onlineshops erlauben es, Retouren direkt im Laden abzugeben (EHI Retail Institute) - der Kanal, über den die Ware zurückkommt, ist in vielen Häusern also gar nicht derselbe, über den sie ausgegeben wird. Wenn die Datenbank bei der Verfügbarkeitsabfrage bremst, hilft der Beitrag zum Slow-Query-Log beim Eingrenzen.
- Verzögerter Abgleich: Der Filialbestand wird nachts übertragen, die Zusage im Shop ist dann bis zu einen Tag alt.
- Fehlende Reservierungsschicht: Reservierte Stücke bleiben im verkaufbaren Bestand und werden ein zweites Mal verkauft.
- Sicherheitspuffer ohne Regel: Ein pauschaler Abzug von einem Stück je Filiale verdeckt echte Verfügbarkeit statt Fehler zu vermeiden.
- Seriennummern und Chargen: Bei chargengeführten Artikeln genügt die Menge nicht, es zählt das konkrete Stück.
- Rückläufer aus dem Versand: Retouren, die in der Filiale ankommen, erhöhen dort den Bestand ohne Systembuchung.
- Umlagerungen: Ware zwischen zwei Filialen ist unterwegs und in beiden Beständen sichtbar oder in keinem.
-- Abholbare Menge je Filiale und Artikel
SELECT b.filiale_id,
b.artikel_id,
b.menge_buch
- COALESCE(r.menge_reserviert, 0)
- COALESCE(u.menge_unterwegs, 0)
- f.puffer AS menge_abholbar
FROM filialbestand b
LEFT JOIN (SELECT filiale_id, artikel_id, SUM(menge) AS menge_reserviert
FROM reservierung
WHERE zustand IN ('reserviert', 'bereitgestellt', 'abholbereit')
AND frist_endet > NOW()
GROUP BY filiale_id, artikel_id) r
ON r.filiale_id = b.filiale_id AND r.artikel_id = b.artikel_id
LEFT JOIN (SELECT ziel_filiale_id AS filiale_id, artikel_id, SUM(menge) AS menge_unterwegs
FROM umlagerung
WHERE status = 'unterwegs'
GROUP BY ziel_filiale_id, artikel_id) u
ON u.filiale_id = b.filiale_id AND u.artikel_id = b.artikel_id
JOIN filiale f ON f.id = b.filiale_id
WHERE b.artikel_id = :artikel; Die Abfrage macht sichtbar, was ein Sicherheitspuffer eigentlich ist: eine bewusste Untertreibung. Sie gehört an eine Stelle, an der sie je Filiale gepflegt werden kann, denn eine Filiale mit hoher Inventurgenauigkeit braucht einen anderen Wert als ein Standort mit viel Laufkundschaft. Wichtig ist außerdem die Fristbedingung in der Unterabfrage: Abgelaufene Reservierungen dürfen den Bestand nicht länger binden. Wer diesen Filter vergisst, sieht über Wochen sinkende Verfügbarkeit ohne erkennbaren Grund. Für Shopware-Projekte lässt sich das Modell in eigene Entitäten legen; unsere Shopware-Entwicklung arbeitet in solchen Fällen mit einer eigenen Reservierungstabelle statt mit Bestandskorrekturen.
Eine Wahrheit je Stück
Reservierungen liegen in einer eigenen Tabelle mit Frist und Zustand, nicht als Abzug im Bestandsfeld.
Ereignisse statt Überschreiben
Jeder Zustandswechsel wird protokolliert, mit Zeitpunkt und auslösendem System. Das macht Rückfragen beantwortbar.
Fristen mit Uhr
Ein geplanter Lauf beendet abgelaufene Reservierungen, gibt Bestand frei und stößt Rückzahlung und Nachricht an.
Messpunkte, die den Prozess sichtbar machen
Der Handelsverband Deutschland weist den Onlineanteil am Einzelhandel für das zurückliegende Jahr mit 13,5 Prozent aus, nach 13,4 Prozent im Vorjahr (HDE Online-Monitor 2026); der Onlineumsatz liegt danach bei 92,3 Milliarden Euro netto (HDE Online-Monitor 2026). Für die einzelne Filiale ist diese Größenordnung nur der Rahmen. Interessant wird es, wenn der Abholprozess eigene Kennzahlen bekommt: Wie oft wird eine Zusage nach der Filialprüfung zurückgenommen? Wie lange dauert es von der Bestellung bis zum Zustand abholbereit? Wie viele Reservierungen laufen ab? Diese drei Werte sagen mehr über die Qualität des Services als jede Umsatzkennzahl, weil sie den Bruch zwischen Zusage und Regal messen.
- Zeit von der Bestellung bis zum Zustand abholbereit, je Filiale und Wochentag
- Anteil der Zusagen, die nach der Regalprüfung zurückgenommen werden
- Anteil der Reservierungen, die ohne Abholung ablaufen
- Anteil der Teilabholungen an allen abgeschlossenen Vorgängen
- Durchschnittliche Liegezeit am Abholplatz bis zur Übergabe
- Anzahl der Umwandlungen von Abholung in Versand
- Alter des Filialbestands zum Zeitpunkt der Verfügbarkeitsanzeige
Der Rahmen bleibt dabei in Bewegung. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes hat der Einzelhandel 2025 real 2,7 Prozent mehr Umsatz erwirtschaftet als im Vorjahr (Destatis). Im Versand- und Internethandel stieg der Umsatz real um 10,1 Prozent (Destatis), wobei das Amt selbst auf einen Sondereffekt durch die Umstrukturierung eines größeren Unternehmens hinweist - die Zahl taugt also als Richtung, nicht als sauberer Marktwert. Für den Abholprozess folgt daraus vor allem eines: Die Menge der Vorgänge wächst, und ein Prozess, der bei fünfzig Abholungen pro Woche mit Zetteln funktioniert, tut das bei fünfhundert nicht mehr.
Wer den Service neu einführt, sollte mit einer Filiale und einer engen Frist starten und die Kette erst danach verbreitern. Das Vorgehen hält die Zahl der offenen Vorgänge klein, macht Fehler früh sichtbar und gibt der Filiale Zeit, die neuen Handgriffe in den Tagesablauf einzubauen. Danach folgen die Ausbaustufen: mehrere Filialen, Teilabholung, Umwandlung in Versand, Retouren im Laden. Welche Stufe sich für ein Haus lohnt, hängt an Sortiment, Filialdichte und Personalstruktur - eine Beratung zum Zielbild vor dem ersten Sprint spart hier mehr Zeit, als sie kostet.
Dieser Artikel basiert auf Daten von EHI Retail Institute, Bitkom, HDE Online-Monitor 2026 und Destatis. Die genannten Zahlen beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Veröffentlichung.
Der Aufwand hängt weniger an der Zahl der Filialen als an der Qualität des Filialbestands. Schon eine einzelne Filiale rechtfertigt den Prozess, wenn der Bestand mindestens stündlich abgeglichen wird und jemand die Bereitstellung verantwortet. Bei vielen Standorten mit unsicherem Bestand ist der erste Schritt die Bestandsführung, nicht die Abholfunktion.
Verbreitet sind drei bis sieben Tage. Kurze Fristen halten den Abholplatz frei und den Bestand beweglich, lange Fristen senken die Zahl der Stornos. Bei online bezahlten Bestellungen ist eine längere Frist üblich, weil ein Storno dort eine Rückzahlung auslöst. Entscheidend ist, dass die Frist im Shop, in der Nachricht und im Kassensystem denselben Wert hat.
Bei online geschlossenen Verträgen gilt das Widerrufsrecht unabhängig davon, wo die Ware übergeben wird. Die Widerrufsfrist beträgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch 14 Tage. Wird dagegen erst in der Filiale bezahlt und damit der Vertrag dort geschlossen, greift diese Regel typischerweise nicht - ein freiwilliges Rückgaberecht ist davon unberührt.
Durch eine eigene Reservierungsschicht: Das Stück bleibt buchhalterisch im Filialbestand, wird aber vom verkaufbaren Bestand abgezogen, solange die Reservierung läuft. Kasse und Shop lesen denselben Wert. Ein pauschaler Sicherheitspuffer ersetzt diese Schicht nicht, er verdeckt nur, wie oft es knapp wird.
Der Vorgang braucht einen Zustand für genau diesen Fall, mit Nachricht an die Kundschaft und einer Auswahl: andere Filiale, Versand oder Storno. Wichtig ist die Frist für die Rückmeldung selbst - eine Zusage, die zwei Tage im Ungewissen hängt, kostet mehr Vertrauen als eine schnelle Absage.
Die Grundzüge ja: eigene Entitäten für Reservierung und Vorgang, ein geplanter Lauf für Fristen, Ereignisse für die Benachrichtigungskette. Was von außen kommt, ist der Filialbestand aus der Warenwirtschaft und der Abschluss aus dem Kassensystem. Wir stimmen den Zuschnitt gern im Rahmen einer Projektbesprechung ab und binden die Vorsysteme für B2B- und Filialstrukturen an.