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Belege & RechnungenPrüfung durch MenschenEigenbetrieb möglich

KI-Dokumentenverarbeitung

Belege, Eingangsrechnungen, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Formulare und E-Mail-Anhänge werden gelesen, geprüft und als Datensatz an ERP, DATEV oder Shop übergeben. Wo die KI unsicher ist, entscheidet ein Mensch.

Datensatzan ERP, DATEV oder Shop
ScoreSicherheit je Feld
Menschprüft unsichere Fälle
Eigene ITals Option
Definition

Was intelligente Dokumentenverarbeitung leistet

Intelligente Dokumentenverarbeitung macht aus einem Dokument einen geprüften Datensatz: Die KI erkennt, was vorliegt, liest die Felder aus und übergibt sie an das System, das damit weiterarbeitet. Texterkennung ist dabei nur ein Teil – 52 % der Unternehmen, die KI nutzen, setzten 2025 Text Mining ein (Destatis).

Erkennen

Die Dokumentart wird bestimmt – Rechnung, Lieferschein, Auftragsbestätigung oder Formular – und Lieferant oder Absender zugeordnet.

Auslesen

Felder wie Absender, Datum, Nummern, Beträge, Steuersätze und Positionen. Bei E-Rechnungen kommen sie direkt aus den strukturierten Daten.

Prüfen und übergeben

Abgleich mit Bestellung und Stammdaten, Übergabe an das Zielsystem; unsichere Felder gehen an eine Person. Für Produktdaten gibt es die Datenanreicherung.

Dokumente

Welche Dokumente wir verarbeiten

Jede Dokumentart hat eigene Felder und eigene Prüfregeln. Wir beginnen mit der, die Ihr Team heute die meiste Handarbeit kostet.

Rechnungsverarbeitung

Eingangsrechnungen

Digitale Rechnungsverarbeitung vom Posteingang bis zur Buchung, egal in welcher Form die Rechnung kommt.

  • PDF, Scan und E-Rechnung
  • Kopf- und Positionsdaten
  • Abgleich mit der Bestellung
Belegerfassung

Belege

Quittungen, Kassen- und Reisebelege werden erfasst, statt abgetippt zu werden.

  • Betrag und Steuersatz
  • Zuordnung zur Kostenstelle
  • Foto oder Scan als Vorlage

Lieferscheine

Mengen und Positionen aus dem Lieferschein treffen auf Bestellung und Wareneingang.

  • Mengen und Positionen
  • Abgleich mit dem Wareneingang
  • Abweichungen melden

Auftragsbestätigungen

Liefertermine und Preise werden gegen die eigene Bestellung geprüft.

  • Termine und Preise prüfen
  • Abweichungen an den Einkauf
  • Rückfrage vorbereiten

Formulare

Anträge, Retourenscheine und Rückmeldebögen, auch wenn sich die Vorlage ändert.

  • Felder auch bei wechselnden Vorlagen
  • Ankreuzfelder und Tabellen
  • Pflichtangaben prüfen
Digitaler Posteingang

E-Mail-Anhänge

Das Postfach wird abgeholt, jeder Anhang seiner Dokumentart und seinem Vorgang zugeordnet.

  • Postfach abholen
  • Anhang zuordnen
  • Doppelte Zusendungen erkennen
E-Rechnung

E-Rechnung empfangen: Daten lesen statt Bild erkennen

Die E-Rechnung ändert den Eingang, ersetzt ihn aber nicht. Was gilt und wie wir damit umgehen:

Was gilt

  • Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; ein E-Mail-Postfach genügt (BMF).
  • Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format (§ 14 UStG); ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung (BMF).
  • Beim Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 und 2027 (§ 27 UStG): Papier- und PDF-Rechnungen kommen weiter an, dazu Rechnungen aus dem Ausland.
  • Enthält eine Rechnung Bild und XML, sind die Daten des XML führend (BMF).

Wie wir es lösen

Die steuerliche Einordnung im Einzelfall trifft Ihre Steuerberatung.

  • Strukturierte Rechnungen werden direkt aus dem XML gelesen, ohne Texterkennung – die Daten müssen nicht neu erfasst werden.
  • PDF, Scan und Papier laufen über die KI und ergeben denselben Datensatz.
  • Weichen Bild und XML voneinander ab, wird das gemeldet.
  • Für Ausgangsrechnungen: ZUGFeRD und XRechnung erzeugen.
Prüfung

Sicherheit je Feld, Entscheidung durch Menschen

Die KI weist zu jedem Feld aus, wie sicher sie ist. Was unter der Schwelle liegt, landet bei einer Person – nicht im Buchungssatz.

Schwellwert je Feld

Beträge, Bankverbindung und Steuersätze bekommen einen strengeren Schwellwert als Freitextfelder.

Prüfmaske

Das Original steht neben dem ausgelesenen Wert, unsichere Felder sind markiert, die Bestätigung braucht einen Klick.

Korrekturen nachvollziehbar

Korrekturen werden protokolliert statt überschrieben und verbessern Zuordnung und Regeln.

Stichproben

Auch sichere Fälle werden stichprobenweise geprüft, damit niemand der Maschine blind vertraut. Wie Schwellwerte und Freigabe bei Entscheidungen funktionieren: automatisierte Entscheidungsfindung.

Nachvollziehbarkeit

Nachvollziehbar nach GoBD

Automatisch heißt nicht spurlos. Original, Ergebnis und Korrektur bleiben erhalten.

Das Original bleibt

Eingehende Belege werden im empfangenen Format aufbewahrt, das Ergebnis der Texterkennung nach Prüfung mit abgelegt (GoBD, Fassung vom 14. Juli 2025). Bei E-Rechnungen bleibt der strukturierte Teil unverändert.

Keine stillen Änderungen

Der ursprüngliche Inhalt einer Aufzeichnung bleibt feststellbar, auch nach einer Korrektur (§ 146 AO).

Auswertbar über die Frist

Buchungsbelege werden acht Jahre aufbewahrt und bleiben maschinell auswertbar (§ 147 AO).

Verfahrensdokumentation und steuerliche Bewertung bleiben bei Ihnen und Ihrer Steuerberatung; wir liefern die technische Beschreibung dazu.

Integration

Übergabe an ERP, DATEV oder Shop

Der Datensatz geht dorthin, wo heute abgetippt wird.

Zielsysteme

Buchhaltung, Warenwirtschaft oder Shop – die Felder werden auf das Zielsystem abgebildet und dort angelegt oder abgeglichen.

Betrieb

Wo die Dokumente verarbeitet werden, entscheiden Datenart und Menge.

Ablauf

Vom Dokumentenstapel zum Datensatz

01

Dokumente sichten

Echte, anonymisierte Beispiele je Dokumentart; Zielfelder und Zielsystem werden festgelegt.

02

Prüfregeln festlegen

Schwellwerte je Feld, Abgleich mit Bestellung und Stammdaten, Zuständigkeit für die Prüfung.

03

Pilot mit Prüfmaske

Parallel zum bisherigen Weg; die Treffer je Feld werden an Ihren Dokumenten gemessen.

04

Betrieb

Übergabe ins Zielsystem und laufende Auswertung der automatischen und der geprüften Fälle.

FAQ

Häufige Fragen zur KI-Dokumentenverarbeitung

Rechnungen, Belege, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen, Formulare und E-Mail-Anhänge – als Scan, Foto, PDF oder E-Rechnung. Die Qualität der Vorlage bestimmt das Ergebnis; das messen wir vorab an Ihren Beispielen.

Eine pauschale Zahl gibt es nicht, sie hängt von Dokumentart und Vorlage ab. Im Pilot wird je Feld an Ihren Dokumenten gemessen; was unter dem Schwellwert liegt, prüft eine Person.

Unter dem Schwellwert erscheint das Dokument in der Prüfmaske, das Original daneben. Die Korrektur wird protokolliert, der ursprüngliche Wert bleibt feststellbar.

E-Rechnungen werden direkt aus den Daten gelesen. Papier- und PDF-Rechnungen dürfen wegen der Übergangsfristen bis Ende 2027 weiter ankommen, Rechnungen aus dem Ausland fallen nicht unter die inländische Pflicht, und Lieferscheine und Formulare bleiben unstrukturiert.

Ja, als Option: die Modelle laufen dann in Ihrem Netz und die Dokumente verlassen es nicht. Alternativ ist ein gehosteter Betrieb mit Auftragsverarbeitungsvertrag möglich; die Wahl richtet sich nach Datenart und Menge.

Das Original bleibt im empfangenen Format, das Ergebnis der Texterkennung wird nach Prüfung mit abgelegt, Änderungen bleiben nachvollziehbar. Verfahrensdokumentation und steuerliche Bewertung liegen bei Ihnen und Ihrer Steuerberatung.