§1 Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Besonderen Bedingungen gelten für Verträge zwischen XICTRON, Inhaber Lennart Harmes, Glockruthenallee 16, 31185 Söhlde (im Folgenden XICTRON), und dem Kunden über die Website- und Shop-Pakete, die XICTRON auf der Seite „Website & Shop im Abo“ von xictron.com sowie auf xicweb.de, guenstige-website-erstellen.de und internetagentur-hildesheim.de als Abo oder Einmalkauf anbietet (Pakete). Ein Paket kann als monatliches Abo (Abo) oder als Einmalkauf vereinbart werden.
(2) Die Pakete richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts, an öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an Vereine und Stiftungen. Unternehmer ist auch, wer den Vertrag im Zuge der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt XICTRON über die Pakete keine Verträge.
(3) Für ein Paket gelten in dieser Rangfolge:
- das vom Kunden angenommene Angebot von XICTRON mit der Leistungsbeschreibung des Pakets,
- diese Besonderen Bedingungen,
- für Hosting und Domains die AGB für Hosting,
- im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(4) Eine Regel eines nachrangigen Teils gilt nur, soweit ein vorrangiger Teil nichts anderes bestimmt.
(5) Für die Pakete gelten insbesondere folgende Regeln nicht, weil diese Bedingungen sie abweichend regeln:
- aus den AGB: § 5 Abs. 9 (einseitige Leistungsänderung), § 6 Abs. 2 Satz 3 (Änderung der Vergütungssätze) für Monatsbeitrag und Stundensatz, § 8 Abs. 1, 2 und 4 Satz 3 (Laufzeit, Verlängerung, Schriftform), § 9 für das Abo (Gewährleistung), § 10 Abs. 3 Satz 1, 3, 5 und 6 und Abs. 4 (Nutzung nur bei laufender Zahlung, Erlöschen von Rechten, Sperre), § 12 (Haftung), § 15 Abs. 6 Satz 1 für das angenommene Angebot und § 16 Abs. 3 (Gerichtsstand);
- aus den AGB für Hosting: § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 (Schriftform, Änderung durch Schweigen), § 3 Abs. 4 (Verzicht auf die Domain), § 5 Abs. 4 und 5 (übermäßige Inanspruchnahme, Datenverkehr), § 7 Abs. 1 bis 3 und Abs. 6 Satz 3 (Vertragsbeginn, Laufzeit, Verlängerung, Schriftform), § 8 Abs. 3 bis 5 und Abs. 7 Satz 2 (Zinsen, Preiserhöhung, Zurückbehaltung), § 10 Abs. 2 bis 6 (Gewährleistung), § 11 (Haftung), § 12 Abs. 3 Satz 4 (Datensicherheit) und § 16 Abs. 2 (Übertragung des Vertrags).
§2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Preise auf der Website beschreiben die Pakete. Ein Vertrag kommt erst über ein Angebot von XICTRON in Textform zustande. Das Angebot nennt das Paket und seinen Umfang, das Kaufmodell, beim Abo die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist, eine Einrichtungsgebühr, soweit vereinbart, den Monatsbeitrag und das Änderungskontingent, außerdem den Einmalpreis des Pakets und den Stundensatz für Mehrarbeit.
(2) Das Angebot ist für die darin genannte Frist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Kunden in Textform zustande.
§3 Leistungen im Abo
(1) Im Abo erstellt XICTRON die Website oder den Shop nach der Leistungsbeschreibung, stellt sie dem Kunden für die Dauer des Vertrags zur Nutzung bereit und betreibt sie. Der Schwerpunkt des Vertrags liegt auf der Gebrauchsüberlassung.
(2) Mit dem Monatsbeitrag abgegolten sind:
- Hosting auf Servern in Rechenzentren in Deutschland mit SSL-Zertifikat und dessen Erneuerung,
- die Sicherung nach § 7 Abs. 1,
- System- und Sicherheitsupdates nach § 7 Abs. 2,
- die laufende Prüfung von Erreichbarkeit, Zertifikat und Ladezeit, mit einem monatlichen Kurzbericht, soweit die Leistungsbeschreibung ihn vorsieht,
- das Änderungskontingent nach § 6,
- die Behebung von Mängeln und Störungen nach § 8.
(3) Die technische Umsetzung von Barrierefreiheit und Datenschutz, etwa Kontraste, Tastaturbedienung, Beschriftungen, Einwilligungsabfrage und Verschlüsselung, schuldet XICTRON nach der Leistungsbeschreibung. Die rechtliche Prüfung von Inhalten und Rechtstexten des Kunden schuldet XICTRON nicht.
(4) Soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, sind im Monatsbeitrag nicht enthalten: die Erstellung von Texten und Bildern, Domain-Gebühren, Lizenzen für kostenpflichtige Zusatzmodule, Entgelte von Zahlungs- und Versanddienstleistern, laufende Suchmaschinenoptimierung, Werbebudget und Änderungen über das Kontingent hinaus. Kostenpflichtige Zusatzmodule weist XICTRON vor der Buchung aus; der Kunde entscheidet.
§4 Bereitstellung, Livegang, Laufzeit und Kündigung im Abo
(1) Nach Vertragsschluss baut XICTRON die Website auf und stellt sie auf einer geschützten Testadresse zur Prüfung bereit.
(2) Livegang ist die Veröffentlichung unter der Domain des Kunden nach seiner Freigabe. Stellt XICTRON die Website vollständig zur Freigabe bereit, abgesehen von Inhalten, die der Kunde zu liefern hat, und gibt der Kunde sie nicht innerhalb von vier Wochen frei, ohne in dieser Zeit Mängel zu benennen, gilt der Tag nach Ablauf der Frist als Livegang. XICTRON weist bei der Bereitstellung in Textform auf diese Frist und ihre Folge hin.
(3) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 oder 24 Monate ab dem Livegang, wie im Angebot vereinbart. Sie endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem diese Frist abläuft.
(4) Das Abo kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Wird es nicht gekündigt, läuft es nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter. Eine Verlängerung um eine weitere Mindestlaufzeit findet nicht statt. Einen Rückkauf schuldet der Kunde nicht.
(5) Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail genügt.
(6) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für XICTRON liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist und auch innerhalb von 14 Tagen nach einer Mahnung in Textform, die auf die Kündigung hinweist, nicht zahlt.
§5 Vergütung und Zahlung
(1) Eine Einrichtungsgebühr wird, soweit vereinbart, mit Vertragsschluss fällig. Der Monatsbeitrag wird ab dem Livegang berechnet, für den Monat des Livegangs anteilig, danach monatlich im Voraus. Mehrarbeit nach § 6 Abs. 3 berechnet XICTRON mit der folgenden Monatsrechnung.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Während der Mindestlaufzeit ändern sich Monatsbeitrag und Stundensatz nicht. Danach kann XICTRON eine Änderung in Textform mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden anbieten. Sie wird nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Preise weiter; jede Seite kann das Abo dann nach § 4 Abs. 4 kündigen.
(4) Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde mit mindestens einem Monatsbeitrag länger als 30 Tage in Verzug, kann XICTRON nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen Änderungen aus dem Kontingent zurückstellen und die Website bis zum Ausgleich vorübergehend sperren. Inhalte und Daten des Kunden werden dabei weder gelöscht noch zurückbehalten; der Export nach § 12 bleibt möglich.
§6 Änderungskontingent
(1) Das Abo enthält jeden Monat ein Änderungskontingent in dem Umfang, den die Leistungsbeschreibung des Pakets nennt. Es umfasst Änderungen an Texten, Bildern, Preisen, Öffnungszeiten und Ansprechpartnern sowie neue Unterseiten im Seitenumfang des Pakets, in Paketen mit Weiterentwicklung auch Erweiterungen von Funktionen. Updates, Sicherheitspatches, die Behebung von Mängeln nach § 8 und der Export nach § 12 werden nicht auf das Kontingent angerechnet.
(2) Der Kunde beauftragt Änderungen in Textform. XICTRON erfasst den Aufwand je angefangene Viertelstunde.
(3) Würde eine Änderung das verbleibende Kontingent übersteigen, teilt XICTRON das vorher mit einer Schätzung des Aufwands mit. Der Kunde entscheidet dann, ob XICTRON die Mehrarbeit zum Stundensatz aus dem Angebot berechnet, ob sie in den Folgemonat verschoben wird oder ob er in ein größeres Paket wechselt. Ohne seine Entscheidung führt XICTRON die Mehrarbeit nicht aus.
(4) Nicht genutztes Kontingent verfällt mit Ablauf des Monats. Es wird weder ausgezahlt noch auf andere Leistungen angerechnet.
(5) Änderungen im Rahmen des Kontingents sind kein Änderungsverlangen nach § 5 Abs. 2 bis 8 der AGB.
(6) Der Kunde kann jederzeit zum Monatsersten in ein größeres Paket wechseln. Fallen dafür zusätzliche Aufbauleistungen an, etwa weitere Seiten, nennt XICTRON sie vorher in Textform mit Preis. Die Mindestlaufzeit verlängert sich durch den Wechsel nicht. In ein kleineres Paket kann der Kunde frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit wechseln, danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
§7 Betrieb, Sicherung und Updates
(1) XICTRON sichert Dateien und Datenbanken der Website täglich auf Speicher, der vom Webserver getrennt ist. Die täglichen Stände bleiben mindestens sieben Tage erhalten, je ein Stand pro Woche mindestens vier Wochen und je ein Stand pro Monat mindestens sechs Monate. Auf Anforderung stellt XICTRON einen gesicherten Stand ohne zusätzliche Kosten wieder her. Eigene Sicherungen schuldet der Kunde nicht.
(2) Sicherheitsupdates spielt XICTRON zeitnah nach ihrer Veröffentlichung ein, Versionsupdates in Wartungsfenstern, und prüft danach die Funktion der Website.
(3) Für die Erreichbarkeit gilt § 2 Abs. 1 der AGB für Hosting.
(4) Speicherplatz und Datenverkehr sind im Monatsbeitrag enthalten. Grenzen gelten nur, soweit die Leistungsbeschreibung sie beziffert.
(5) XICTRON darf Server, Rechenzentren und eingesetzte Software wechseln, wenn der Standort in Deutschland sowie der Umfang von Sicherung und Funktionen erhalten bleiben. Muss der Kunde dafür etwas tun, etwa einen DNS-Eintrag ändern, kündigt XICTRON den Wechsel rechtzeitig vorher an.
§8 Mängel und Störungen im Abo
(1) XICTRON hält die Website während der Vertragsdauer in dem Zustand, den die Leistungsbeschreibung vorsieht. Mängel und Störungen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, behebt XICTRON im Rahmen des Monatsbeitrags.
(2) Der Kunde meldet Störungen per E-Mail oder Telefon mit einer kurzen Beschreibung. Reaktionszeiten gelten, soweit die Leistungsbeschreibung sie nennt. Sie laufen ab Eingang der Meldung und nur innerhalb der Servicezeit, werktags montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
(3) Störungen, die auf Änderungen des Kunden im Redaktionssystem oder auf Inhalten und Diensten beruhen, die der Kunde ohne XICTRON einbindet, behebt XICTRON auf Wunsch im Rahmen des Kontingents oder nach Aufwand.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Gebrauchsüberlassung. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; die Haftung nach § 9 bleibt unberührt.
§9 Haftung
(1) XICTRON haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit XICTRON eine Garantie übernommen hat.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet XICTRON nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Diese Regeln gelten auch für den Verlust von Daten und zugunsten der Erfüllungsgehilfen von XICTRON. Sie ersetzen für die Pakete § 12 der AGB und § 11 der AGB für Hosting.
§10 Rechte an Umsetzung, Inhalten, Daten und Domain
(1) Inhalte und Daten des Kunden, insbesondere seine Texte und Bilder sowie Kunden-, Bestell- und Formulardaten, und seine Domain gehören durchgehend ihm. XICTRON nutzt sie nur, um den Vertrag zu erfüllen.
(2) Im Abo erhält der Kunde an der Umsetzung, also an Gestaltung, Programmierung, Vorlagen und Konfiguration, für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, sie für seine Website oder seinen Shop zu nutzen. Das Recht endet mit dem Vertrag, sofern der Kunde das Abo nicht nach § 11 ablöst.
(3) Inhalte, die XICTRON gesondert beauftragt für den Kunden erstellt, etwa Texte oder Bilder, darf der Kunde nach Zahlung zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, auch nach dem Ende des Abos. Für Inhalte Dritter, etwa lizenzierte Bilder oder Schriften, gelten deren Lizenzbedingungen.
(4) Beim Einmalkauf mit der Abnahme, nach einer Ablösung mit der Zahlung, erhält der Kunde an der für ihn erstellten Umsetzung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Recht, sie zu nutzen, zu bearbeiten und durch Dritte betreiben und bearbeiten zu lassen. XICTRON übergibt ihm alle Dateien und Zugänge sowie Quelldateien und Dokumentation, soweit die Leistungsbeschreibung sie nennt. Das Recht ist nicht ausschließlich, soweit die Umsetzung allgemeine Bausteine, Vorlagen und Werkzeuge enthält, die XICTRON auch für andere verwendet. Für Open-Source- und andere Fremdkomponenten gelten deren Lizenzen.
(5) Die Domain ist auf den Kunden registriert. Lässt der Kunde sie über XICTRON registrieren, wird er als Inhaber eingetragen; XICTRON gibt die Domain nicht ohne seine Zustimmung auf und übergibt den Code für einen Umzug innerhalb von fünf Werktagen nach Anforderung.
(6) Die Rechte des Kunden nach Abs. 1, 3 und 4 erlöschen nicht durch einen Zahlungsverzug; für den Verzug gilt § 5 Abs. 4. Die Rechte nach Abs. 4 entstehen nicht vor vollständiger Zahlung der Vergütung.
(7) Einen Hinweis auf XICTRON auf der Website (Name, Logo oder Verweis nach § 15 Abs. 5 der AGB) und die Nennung als Referenz (§ 15 Abs. 4 der AGB) kann der Kunde jederzeit in Textform ablehnen; XICTRON entfernt den Hinweis dann ohne Anrechnung auf das Kontingent.
§11 Ablösung: Wechsel vom Abo in den Kauf
(1) Der Kunde kann das Abo jederzeit ablösen, also die Website oder den Shop kaufen. Der Preis ist der Einmalpreis des zu diesem Zeitpunkt gebuchten Pakets laut Angebot, abzüglich einer gezahlten Einrichtungsgebühr. Bereits gezahlte Monatsbeiträge werden nicht angerechnet. Gesondert beauftragte und bezahlte Zusatzleistungen berechnet XICTRON nicht erneut.
(2) Mit Eingang der Zahlung endet das Abo. Monatsbeiträge für eine restliche Mindestlaufzeit fallen nicht an. Der Kunde erhält die Rechte und Unterlagen nach § 10 Abs. 4.
(3) Hosting und Betreuung nach der Ablösung vereinbaren die Parteien auf Wunsch in einem eigenen Vertrag.
§12 Vertragsende: Export, Übergabe und Löschung
(1) Endet das Abo, gleich aus welchem Grund, exportiert XICTRON die Inhalte und Daten des Kunden in gängigen Formaten und übergibt sie ihm ohne zusätzliche Kosten: Texte und Daten, im Shop auch Artikel-, Kunden- und Bestelldaten, als CSV, JSON oder XML, Bilder und andere Medien in ihren Originalformaten. Die Umsetzung selbst übergibt XICTRON nur nach einer Ablösung.
(2) Der Kunde kann den Export ab Zugang der Kündigung anfordern; XICTRON übergibt ihn innerhalb von zehn Werktagen nach der Anforderung. Ohne Anforderung übergibt XICTRON ihn zum Vertragsende. Bis zum Vertragsende bleibt die Website online, sofern sie nicht nach § 5 Abs. 4 gesperrt ist.
(3) XICTRON löscht Inhalte und Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende, nicht jedoch vor Übergabe des Exports und nur, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Auf Wunsch bestätigt XICTRON die Löschung in Textform. Sicherungen werden mit ihrem regulären Ablauf gelöscht, spätestens sieben Monate nach Vertragsende.
(4) Auch nach einer Kündigung aus wichtigem Grund löscht XICTRON Inhalte, Daten und Domain des Kunden erst nach Übergabe des Exports; § 7 Abs. 4 Satz 3 bis 5 der AGB für Hosting gelten insoweit nicht.
§13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit XICTRON für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, etwa im Hosting, bei Formularen, im Shop oder bei der Pflege, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. In Fragen des Datenschutzes geht er diesen Bedingungen vor.
(2) XICTRON trifft für den Betrieb die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die dieser Vertrag beschreibt, und setzt Unterauftragnehmer nur nach seinen Regeln ein.
(3) Diese Bedingungen und die AGB enthalten keine Einwilligung des Kunden in die Verarbeitung personenbezogener Daten.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen nach diesen Bedingungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
(2) Für laufende Verträge ändert XICTRON diese Bedingungen nur durch Vereinbarung mit dem Kunden.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz von XICTRON.
(5) Die englische Fassung dient der Information. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.