Ab dem 27.09.2026 muss in jedem Online-Shop, der an Verbraucher verkauft, ein standardisierter Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung sichtbar sein - und zwar dort, wo die Kaufentscheidung fällt: auf der Produktseite. Der Hinweis informiert über die mindestens zweijährige Mängelhaftung und die Rechte auf Nachbesserung, Ersatz und Erstattung. Dieser Leitfaden zeigt nicht nur, was gefordert ist, sondern vor allem wie sich der Pflichthinweis sauber im Shopware-Pagebuilder umsetzen lässt - als wiederverwendbarer Block, zweisprachig und ohne Abmahnrisiko. Für die Umsetzung im E-Commerce mit Shopware ist es vor allem eine Frage der richtigen Platzierung und sauberen Pflege.
Was ab dem 27.09.2026 konkret gefordert ist
Grundlage ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 (Empowering Consumers for the Green Transition), die einen neuen Artikel 22a in die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU einfügt (EU-Amtsblatt). Sie verpflichtet Händler, Verbraucher schon vor dem Kauf klar über die gesetzliche Gewährleistung zu informieren. Die genaue grafische und textliche Ausgestaltung des Hinweises regelt die ergänzende Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (IT-Recht-Kanzlei) - inklusive Vorgaben zu Farben und Aufbau eines harmonisierten EU-Labels.
Der Stichtag ist europaweit der 27. September 2026 (IT-Recht-Kanzlei). Ab diesem Tag muss der Hinweis im Shop ausgespielt werden. Die Regelung gilt für alle Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen - vom Nischen-Shop bis zum großen Versandhandel, ohne Ausnahme für Kleinstunternehmen (Händlerbund). Maßgeblich ist allein, dass es sich um ein B2C-Geschäft mit Waren handelt; reine B2B-Shops, Dienstleistungen und digitale Inhalte sind anders zu behandeln.
Mindestens 2 Jahre
Der Hinweis nennt die gesetzliche Mindest-Gewährleistungsfrist von zwei Jahren nach Richtlinie 2011/83/EU (EU-Amtsblatt).
Drei Rechte
Verbraucher haben Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur), Ersatz (Austausch) sowie - nachrangig - Preisminderung oder Erstattung.
In Landessprache
Der Hinweis muss in der Sprache des jeweiligen Marktes erscheinen - bei einem deutschen Shop also auf Deutsch (IT-Recht-Kanzlei).
Die gesetzliche Gewährleistung ist verpflichtend und gilt kraft Gesetzes. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Händlers. Für die freiwillige Garantie sieht die Verordnung ein optionales, zusätzliches Garantielabel vor - der Gewährleistungshinweis ist davon unabhängig stets Pflicht.
Warum die Produktseite der entscheidende Ort ist
Der Knackpunkt der neuen Regelung liegt in der Platzierung. Die Information darf nicht erst in den AGB oder auf einer separaten Unterseite versteckt sein. Sie muss gut sichtbar auf der Produktseite - oder an vergleichbar prominenter Stelle - und vor dem Abschluss der Bestellung erscheinen (Händlerbund). Damit rückt der Hinweis dorthin, wo die Kaufentscheidung tatsächlich getroffen wird.
Für die technische Umsetzung in Shopware bedeutet das: Der Hinweis gehört in das Produktseiten-Layout, idealerweise nah am Preis und am Bestell-Button. Ein einmal in den Footer oder eine CMS-Seite gestellter Textbaustein erfüllt die Vorgabe nicht zuverlässig, weil er nicht im unmittelbaren Entscheidungskontext steht. Wer hier sauber arbeitet, vermeidet nicht nur Abmahnungen, sondern stärkt - ähnlich wie bei den Trust-Signalen im Shop - das Vertrauen direkt im wichtigsten Moment der Customer Journey.
Praktisch heißt das auch, die Darstellung auf mobilen Geräten mitzudenken. Auf dem Smartphone ist der sichtbare Bereich oberhalb des Scroll-Knicks knapp; ein Hinweis, der erst nach langem Scrollen unter Bewertungen und Cross-Selling auftaucht, ist im Zweifel nicht mehr im Entscheidungskontext. In Shopware lässt sich die Reihenfolge der Blöcke im Produktseiten-Layout gezielt steuern, sodass der Gewährleistungshinweis auf allen Geräten in vernünftiger Nähe zum Bestell-Button bleibt. Eine kurze, klare Formulierung mit Aufklapp-Detail ist hier oft besser als ein langer Fließtext, der die Seite überfrachtet.
Die Angaben dürfen nicht erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder erst nach dem Kauf zugänglich sein - sie gehören sichtbar an die Produktseite vor die Bestellung.
Zusammenfassung der Vorgaben (Händlerbund)
Geltungsbereich, Ausnahmen und Sonderfälle
Bevor es an die Technik geht, lohnt der klare Blick auf den Geltungsbereich - denn er entscheidet, welche Produktseiten überhaupt einen Hinweis brauchen. Erfasst sind grundsätzlich alle B2C-Verkäufe von Waren an Verbraucher in der EU, unabhängig von Unternehmensgröße oder Vertriebskanal (Händlerbund). Wer also sowohl an Verbraucher als auch an Geschäftskunden verkauft, sollte genau festlegen, in welchem Verkaufskanal der Hinweis erscheint - in Shopware lässt sich das sauber über getrennte Verkaufskanäle und Kundengruppen steuern.
- Neuwaren an Verbraucher: Hinweis auf die mindestens zweijährige gesetzliche Gewährleistung ist Pflicht.
- Gebrauchtwaren: Auch hier gilt die Hinweispflicht; die Gewährleistung kann bei klarer Kennzeichnung auf mindestens ein Jahr verkürzt sein (IT-Recht-Kanzlei).
- Reine B2B-Shops: fallen nicht unter die neue Verbraucher-Hinweispflicht, da kein B2C-Geschäft vorliegt (Händlerbund).
- Dienstleistungen und rein digitale Inhalte: unterliegen eigenen Regeln und sind vom Waren-Gewährleistungslabel zu trennen.
- Gemischte Sortimente: Produktseiten mit Verbraucherbezug brauchen den Hinweis - eine pauschale Lösung über das Layout deckt das in der Regel zuverlässig ab.
Gerade bei gemischten Sortimenten zeigt sich der Vorteil einer layoutbasierten Umsetzung: Statt jede Produktseite einzeln zu prüfen, definiert man ein Produktseiten-Layout mit dem Hinweis-Block und weist es den verbraucherrelevanten Kategorien zu. So entsteht keine Lücke, und die Pflege bleibt überschaubar. Wer mehrere Verkaufskanäle - etwa einen B2C- und einen B2B-Kanal - in einer Shopware-Instanz betreibt, kann den Hinweis gezielt nur dort ausspielen, wo er gebraucht wird.
Umsetzung im Shopware-Pagebuilder Schritt für Schritt
Shopware (CE) bringt mit den Erlebniswelten (Shopping Experiences) einen flexiblen Pagebuilder mit. Für die Produktseite gibt es ein zuweisbares CMS-Layout vom Typ Produktseite. Genau dort lässt sich der Gewährleistungshinweis als eigener Block einfügen, der dann automatisch auf allen zugewiesenen Produkten erscheint. Wir gehen dabei in der Regel in vier Schritten vor.
- Produktseiten-Layout öffnen: Im Administrationsbereich unter Inhalte - Erlebniswelten das Layout vom Typ Produktseite wählen oder ein neues anlegen, das als Standard für die betroffenen Produkte gesetzt wird.
- Block platzieren: Unterhalb des Kaufen-Bereichs eine neue Sektion mit einem Text- oder einem individuellen Block einfügen, der den standardisierten Hinweis samt EU-Label aufnimmt.
- Inhalt pflegen: Den vorgegebenen Wortlaut zur gesetzlichen Gewährleistung sowie das harmonisierte Label hinterlegen - sprachabhängig über Snippets, damit DE und EN automatisch korrekt ausgespielt werden.
- Layout zuweisen und testen: Das Layout den Produkten oder Kategorien zuordnen und auf einer Live-Vorschau prüfen, ob der Hinweis sichtbar vor dem Bestellabschluss steht - auf Desktop und Mobil.
Wird der Hinweis im Produktseiten-Layout statt je Produkt gepflegt, erscheint er automatisch auf allen zugewiesenen Artikeln. Eine spätere Textänderung - etwa bei einer Anpassung der Vorgaben - ist dann an einer Stelle erledigt, nicht bei jedem einzelnen Produkt.
Für Shops mit individuellem Theme empfiehlt sich statt eines reinen Textblocks ein eigenes CMS-Element beziehungsweise ein Twig-Template-Override. So lässt sich der Hinweis fest und konsistent in das Storefront-Layout einbauen, sauber stylen und gegen versehentliches Löschen in der Redaktion absichern. Bei kopflosen Setups gilt dasselbe Prinzip über die API - mehr dazu in unserem Beitrag zur Store-API und Caching im Headless-Shop.
{% sw_extends '@Storefront/storefront/page/product-detail/index.html.twig' %}
{# Gesetzlicher Gewährleistungshinweis - sichtbar vor der Bestellung #}
{% block page_product_detail_buy_container %}
{{ parent() }}
<div class="product-legal-guarantee" role="note">
<img src="{{ asset('bundles/theme/assets/eu-warranty-label.svg') }}"
alt="{{ 'product.legalGuaranteeLabel'|trans }}" width="56" height="56">
<div class="legal-guarantee-text">
<strong>{{ 'product.legalGuaranteeTitle'|trans }}</strong>
<p>{{ 'product.legalGuaranteeText'|trans }}</p>
</div>
</div>
{% endblock %}Die Texte selbst gehören in Sprach-Snippets statt fest ins Template. So bleibt der Hinweis pflegbar und mehrsprachig - und der vorgeschriebene Wortlaut lässt sich zentral aktualisieren, ohne ins Theme einzugreifen.
{
"product": {
"legalGuaranteeTitle": "Gesetzliche Gewährleistung",
"legalGuaranteeText": "Für diese Ware gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens 2 Jahren. Bei einem Mangel haben Sie Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatz; ist dies nicht möglich, auf Preisminderung oder Erstattung.",
"legalGuaranteeLabel": "EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung"
}
}Mehrsprachigkeit und das EU-Label korrekt einbinden
Der Hinweis muss in der Sprache des Marktes erscheinen, in dem verkauft wird (IT-Recht-Kanzlei). Wer DE und EN bedient, braucht den Wortlaut also in beiden Sprachen - sauber getrennt über Shopware-Snippets und an die jeweilige Verkaufskanal-Sprache gekoppelt. Die häufigste Fehlerquelle ist hier eine falsche oder fehlende Sprachversion, die in Praxistexten ausdrücklich als Abmahnrisiko genannt wird (snafu).
Für das harmonisierte Label gibt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 die Gestaltung vor, stellt aber keine fertige Grafikdatei bereit (IT-Recht-Kanzlei). Das Label muss also anhand der amtlichen Spezifikation erstellt und als Asset in das Theme eingebunden werden - mit beschreibendem Alt-Text, damit es auch im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zugänglich ist. Eine zentrale Pflege über Theme-Assets und Snippets hält den Aufwand klein.
Praktisch bewährt hat sich, das Label als skalierbare SVG-Grafik einzubinden und in zwei Varianten vorzuhalten - eine für helle und eine für dunkle Flächen -, damit es in jedem Theme-Kontext scharf und kontrastreich erscheint. Wer mehrere Shops oder Mandanten in einer Shopware-Instanz betreibt, legt das Asset einmal zentral ab und referenziert es überall gleich. So bleibt bei einer späteren Anpassung der Spezifikation nur eine Datei zu tauschen, und alle Verkaufskanäle ziehen automatisch nach. Diese Trennung von Inhalt (Snippet), Darstellung (Theme) und Grafik (Asset) ist der Kern einer wartungsarmen, prüffesten Umsetzung.
| Aspekt | Riskante Umsetzung | Saubere Shopware-Umsetzung |
|---|---|---|
| Ort des Hinweises | Nur in den AGB | Block auf jeder Produktseite |
| Pflege | Pro Produkt einzeln | Zentral im Produktseiten-Layout |
| Sprache | Nur Deutsch fest im Template | DE/EN per Snippet je Kanal |
| EU-Label | Weggelassen oder Fremdgrafik | Spezifikationsgerecht als Theme-Asset |
| Sichtbarkeit mobil | Unter dem Footer versteckt | Nah am Bestell-Button, responsive |
Abmahnrisiko: Was bei Fehlern droht
Fehlende, unzureichende oder schlecht sichtbare Pflichtangaben sind ein klassischer Abmahngrund - durch Wettbewerber wie durch Verbraucherschutzverbände (Händlerbund). Die Zahlen unterstreichen, wie real das Risiko ist: Laut der Händlerbund-Abmahnstudie 2025 erhielten 18% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) der befragten Online-Händler 2024 mindestens eine Abmahnung - ein deutlicher Anstieg gegenüber 12% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) im Vorjahr.
Das Wettbewerbsrecht gilt dabei mit 42% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) als größtes wahrgenommenes Abmahnrisiko, gefolgt vom Verpackungsgesetz mit 40% (Händlerbund Abmahnstudie 2025). Zugleich nehmen 27% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) der Händler eine steigende Abmahnhäufigkeit wahr. Eine neue Informationspflicht wie der Gewährleistungshinweis reiht sich genau in dieses wettbewerbsrechtliche Umfeld ein - und wird erfahrungsgemäß schnell zum Ziel von Testkäufen.
Die in Praxisbeiträgen am häufigsten genannten Stolpersteine sind die falsche Platzierung (nur in den AGB), die falsche oder fehlende Sprachversion und ein fehlerhaft eingebundenes Label (snafu). Alle drei lassen sich mit einer sauberen Pagebuilder- beziehungsweise Template-Umsetzung von vornherein ausschließen.
Der 27.09.2026 wirkt fern, doch eine Umsetzung kurz vor dem Stichtag erhöht den Druck unnötig. Wer den Block jetzt im Layout vorbereitet und testet, hat genug Puffer für finale Anpassungen an der amtlichen Label-Spezifikation. Das Thema passt gut zu weiteren Compliance-Pflichten wie dem Recht auf Reparatur.
Hinzu kommt: Eine Abmahnung bindet weit mehr als nur die geforderte Summe. Sie kostet Zeit für Rücksprachen, anwaltliche Prüfung und kurzfristige technische Korrekturen - oft unter Zeitdruck und mit Vertragsstrafe-Risiko bei Wiederholung. Bezeichnend ist, dass laut der Händlerbund-Studie 41% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) der Befragten zunächst gar nicht auf eine erhaltene Abmahnung reagierten, während nur 17% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) die geforderte Summe zahlten. Das zeigt, wie viel Unsicherheit das Thema auslöst - und wie viel ruhiger es sich mit einer von Anfang an sauberen Umsetzung arbeiten lässt.
Conversion-Chance statt reiner Pflicht
Ein gut gestalteter Gewährleistungshinweis ist mehr als eine lästige Auflage. Er beantwortet eine Frage, die viele Kundinnen und Kunden ohnehin stellen: Was passiert, wenn etwas kaputtgeht? Klar formulierte Rechte auf Reparatur, Ersatz und Erstattung senken die wahrgenommene Kaufunsicherheit - genau dort, wo die Entscheidung fällt. Ein transparenter Hinweis kann so, ähnlich wie ehrliche Bewertungen oder ein fairer Checkout ohne Dark Patterns, das Vertrauen stärken.
Damit verschiebt sich die Perspektive: Die Pflicht zum 27.09.2026 ist zugleich eine Gelegenheit, Servicequalität sichtbar zu machen. In Kombination mit guten Produktdaten, klaren Versand- und Rückgabeinformationen und einer durchdachten Produktseite entsteht ein stimmiges Vertrauenssignal. Wir setzen das im Rahmen unserer Shopware-Entwicklung so um, dass aus einer rechtlichen Vorgabe ein konsistenter Baustein der Customer Experience wird.
Der Wortlaut des Hinweises sollte dabei verständlich bleiben. Statt Paragraphen-Deutsch hilft eine knappe, klare Sprache, die die drei Kernrechte - Reparatur, Ersatz und Erstattung - greifbar macht. Das nimmt Unsicherheit aus der Kaufentscheidung, ohne juristische Genauigkeit zu opfern. Ergänzend lässt sich der Hinweis dezent gestalten: ein ruhiges Icon, das EU-Label und ein, zwei Sätze reichen aus. So wirkt er als Service-Versprechen und nicht als Warnschild. Wer das mit einer regelmäßigen Prüfung der Produktseiten verbindet, hält die Compliance dauerhaft stabil - auch wenn neue Pflichten hinzukommen oder sich der vorgeschriebene Text später ändert.
Nicht zuletzt zahlt der Hinweis auf das größere Bild ein: Die EmpCo-Richtlinie will Verbraucher zu langlebigeren, reparierbaren Produkten ermutigen. Ein Shop, der die Gewährleistung offen kommuniziert, signalisiert Vertrauen in die eigene Ware - und positioniert sich glaubwürdig im Umfeld von Nachhaltigkeit und Reparaturfähigkeit. Aus der Pflichtangabe wird so ein kleiner, aber wirksamer Teil der Markenkommunikation - und ein weiterer Grund, die Umsetzung nicht erst auf den letzten Drücker, sondern frühzeitig und mit Bedacht anzugehen.
- Hinweis sichtbar auf der Produktseite vor dem Bestellabschluss
- Standardisierter Text und EU-Label spezifikationsgerecht eingebunden
- Zweisprachige Pflege über Snippets (DE/EN)
- Zentral im Produktseiten-Layout statt je Produkt
- Responsiv und barrierearm dargestellt
- Vor dem 27.09.2026 getestet und dokumentiert
Wichtig ist dabei, den Hinweis nicht als isolierte Insel zu behandeln. Er entfaltet seine Wirkung im Zusammenspiel mit den übrigen Pflichtangaben und Vertrauenselementen einer Produktseite - von der korrekten Grundpreisangabe über die Versand- und Lieferzeitinformationen bis zur Widerrufsbelehrung. Eine durchdachte Informationsarchitektur sorgt dafür, dass all diese Bausteine nicht miteinander konkurrieren, sondern die Seite ruhig und übersichtlich bleibt. Genau das ist Teil einer guten Shopware-Umsetzung: rechtlich vollständig und trotzdem aufgeräumt.
Saubere Integration
Wir bauen den Hinweis als Pagebuilder-Block oder Twig-Override ein - update-sicher und gegen versehentliches Löschen geschützt.
Mehrsprachig gepflegt
DE und EN über Snippets, an den Verkaufskanal gekoppelt, damit jede Sprachversion korrekt erscheint.
Prüffest dokumentiert
Wir testen die Sichtbarkeit auf Desktop und Mobil und dokumentieren die Umsetzung für interne Compliance-Nachweise.
So könnte Ihre rechtssichere Produktseite aussehen:
Elektronik-Shop
Dieser Artikel basiert auf Informationen von: IT-Recht-Kanzlei (Vorgaben zum neuen Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27.09.2026, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960), Händlerbund (Gesetzesänderungen 2026 und Abmahnstudie 2025, befragt wurden 164 Online-Händler), eEvolution (Änderungen im Onlinehandel 2026), snafu (typische Umsetzungsfehler) sowie das EU-Amtsblatt (Richtlinie (EU) 2024/825 und Richtlinie 2011/83/EU). Die genannten Zahlen können je nach Zeitpunkt und Quelle variieren; rechtliche Einschätzungen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Der europaweite Stichtag ist der 27. September 2026 (IT-Recht-Kanzlei). Ab diesem Tag sollte der Hinweis im Shop ausgespielt werden. Eine frühzeitige Umsetzung verschafft in der Regel mehr Puffer für letzte Anpassungen.
Sichtbar auf der Produktseite oder an vergleichbar prominenter Stelle und vor dem Abschluss der Bestellung (Händlerbund). Eine Unterbringung allein in den AGB gilt in der Regel als nicht ausreichend. In Shopware platzieren wir ihn dafür typischerweise im Produktseiten-Layout nah am Bestell-Button.
In der Regel nicht. Die Information soll im unmittelbaren Entscheidungskontext erscheinen. Ein reiner AGB-Verweis erfüllt die Sichtbarkeitsanforderung erfahrungsgemäß nicht zuverlässig und wird in Praxistexten ausdrücklich als Fehlerquelle genannt (snafu).
Er informiert über die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren (Richtlinie 2011/83/EU) und die Verbraucherrechte auf Nachbesserung, Ersatz sowie nachrangig Preisminderung oder Erstattung. Die genaue Gestaltung des harmonisierten Labels regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 (IT-Recht-Kanzlei).
Ja. Über das Produktseiten-Layout im Pagebuilder oder ein Theme-Override erscheint der Block auf allen zugewiesenen Produkten. Spätere Textänderungen erfolgen dann an einer Stelle statt je Produkt. Die Texte selbst hinterlegen wir in der Regel als mehrsprachige Snippets.
Wir setzen den Hinweis als wiederverwendbaren Pagebuilder-Block oder Template-Override in Ihrem Shopware-Shop um, binden das EU-Label spezifikationsgerecht ein und pflegen DE und EN über Snippets. Den genauen Wortlaut stimmen Sie dabei mit Ihrer Rechtsberatung ab - wir liefern die technisch saubere Umsetzung.