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Mit dem Anwendungsbeginn am 27. September 2026 muss ein Online-Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, die amtliche Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht in hervorgehobener Weise zeigen – unverändert, in der Sprache des Marktes und vor der Bestellung. In Shopware ist ein großer Teil davon seit Version 6.7.14 Kernfunktion: eine Einstellung, ein Link im Checkout, die Mitteilung in 24 Amtssprachen und das GARAN-Label für Herstellergarantien. Dieser Leitfaden zeigt, was rechtlich verlangt ist, was Shopware davon bereits abdeckt und welche Ergänzungen in Theme, Mail-Vorlage und Produktdaten sinnvoll sind. Für die Umsetzung im E-Commerce mit Shopware ist es vor allem eine Frage sauberer Konfiguration und gründlicher Tests.

Was konkret gefordert ist

Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU ergänzt (EU-Amtsblatt). Die Gestaltung legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 fest: Anhang I enthält die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht, Anhang II die Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie, das sogenannte GARAN-Label. In Deutschland hat der Gesetzgeber die Vorgaben mit dem Gesetz vom 3. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28) in Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 EGBGB übernommen. Nach Nr. 11 muss der Händler über das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts und seine wichtigsten Elemente, einschließlich seiner Mindestdauer von zwei Jahren, in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung informieren. Worin sich Mitteilung und Label unterscheiden, erklärt der Beitrag zum Gewährleistungs- und Garantielabel.

Anwendungsbeginn der EGBGB-Änderungen und der Anpassung von § 312j BGB ist der 27. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28). Die Pflicht betrifft den Verkauf von Waren an Verbraucher im Fernabsatz; maßgeblich ist das Verbrauchergeschäft, nicht die Größe des Unternehmens. Für digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen verlangt Nr. 11b nur einen einfachen Hinweis auf das Bestehen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts – die harmonisierte Mitteilung ist dort nicht vorgeschrieben. Eine Checkliste für die Anpassung des Shops enthält der Beitrag zum EU-Gewährleistungslabel.

Hervorgehoben, nicht versteckt

Die Mitteilung muss in hervorgehobener Weise und vor der Vertragserklärung des Verbrauchers bereitstehen (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB). Ein Eintrag allein in den AGB reicht dafür in der Regel nicht.

Amtliche Fassung, unverändert

Keines der Elemente der harmonisierten Mitteilung ist editierbar (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I). Eigene Nachbauten mit umformuliertem Text oder anderen Farben scheiden damit aus.

Farbig und in Landessprache

Online ist die Mitteilung farbig (RGB) zu zeigen. Die Europäische Kommission stellt sie in allen Amtssprachen als Grafikdatei bereit; die Schwarz-Weiß-Fassung ist nur für Ladengeschäfte gedacht.

Gewährleistung ist nicht Garantie

Die gesetzliche Gewährleistung gilt kraft Gesetzes. Eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage. Das GARAN-Label ist Pflicht, wenn der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten für die gesamte Ware und mit einer Dauer von mehr als zwei Jahren gewährt und diese Informationen dem Händler zur Verfügung stellt (Nr. 11a). Nach § 312j Abs. 2 BGB müssen diese GARAN-Angaben zusätzlich unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich erscheinen. Die Mitteilung zur Gewährleistung gilt davon unabhängig beim Verkauf von Waren an Verbraucher.

Wo die Mitteilung im Shop sichtbar sein sollte

Einen festen Ort schreibt das Gesetz nicht vor, wohl aber zwei Dinge: Die Information muss in hervorgehobener Weise und vor der Vertragserklärung des Verbrauchers bereitstehen. Die Leitlinien der Europäischen Kommission nennen für Online-Shops Beispiele für einen allgemeinen Hinweis auf der Website: einen Satz wie Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf der Produktkatalogseite, in der Kopfzeile oder auf der Checkout-Seite, der beim ersten Klick oder beim Überfahren mit der Maus die vollständige Mitteilung zeigt (Europäische Kommission). Zusätzlich soll die Mitteilung in der Bestätigungsmail stehen.

Shopware setzt seit Version 6.7.14 an einer dieser Stellen an: im Checkout neben der AGB-Checkbox. Für Shops mit langen Produktseiten und vielen mobilen Käufen empfehlen wir, den allgemeinen Hinweis zusätzlich nah am Kaufbereich zu zeigen – dort, wo die Kaufentscheidung fällt. Ein unauffälliger Link allein im Footer lässt sich dagegen kaum als hervorgehoben begründen. Wer hier sauber arbeitet, stärkt – ähnlich wie bei den Trust-Signalen im Shop – das Vertrauen direkt im wichtigsten Moment der Customer Journey.

Auf dem Smartphone ist der sichtbare Bereich knapp. Die Top-Bar des Standard-Themes blendet Shopware auf kleinen Bildschirmen aus; als Ort für den Hinweis taugt sie deshalb nur auf dem Desktop. Besser ist eine Zeile direkt unter dem Kaufbereich, die per Klick die vollständige Mitteilung in einem Dialog öffnet: Die Seite bleibt ruhig, und die amtliche Fassung ist mit einem Schritt erreichbar. Diese Form folgt den Beispielen der Kommission, bei denen die vollständige Mitteilung beim ersten Klick erscheint.

… das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts für Waren und seine wichtigsten Elemente, einschließlich seiner Mindestdauer von zwei Jahren, in hervorgehobener Weise unter Verwendung der harmonisierten Mitteilung nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EGBGB (BGBl. 2026 I Nr. 28)

Geltungsbereich, Ausnahmen und Sonderfälle

Bevor es an die Technik geht, lohnt der Blick auf den Geltungsbereich. Erfasst ist der Verkauf von Waren an Verbraucher; reine B2B-Shops sind grundsätzlich nicht betroffen, sofern sie ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen (Shopware). Wer an Verbraucher und Geschäftskunden verkauft, steuert die Anzeige in Shopware über die Einstellung je Verkaufskanal.

  • Waren an Verbraucher: harmonisierte Mitteilung in hervorgehobener Weise (Nr. 11), online farbig und in der Sprache des Marktes.
  • Gebrauchtwaren: Auch hier gilt die Pflicht zur Mitteilung. Ob und wie eine vereinbarte kürzere Verjährung neben der unveränderten Mitteilung zu erläutern ist, sollte rechtlich geprüft werden.
  • Digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen: einfacher Hinweis auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht (Nr. 11b), ohne harmonisierte Mitteilung.
  • Herstellergarantie über zwei Jahre: zusätzlich das GARAN-Label, wenn die Voraussetzungen der Nr. 11a erfüllt sind; diese Angaben gehören nach § 312j Abs. 2 BGB auch unmittelbar vor die Bestellung.
  • Reine B2B-Shops: grundsätzlich nicht erfasst; in gemischten Shops gilt die Pflicht für die Verkäufe an Verbraucher.

Bei gemischten Sortimenten und mehreren Verkaufskanälen zeigt sich der Vorteil der Kernfunktion: Die Einstellung lässt sich je Verkaufskanal überschreiben, sodass ein B2C- und ein B2B-Kanal in einer Shopware-Instanz unterschiedlich laufen. Ein eigener Hinweis unter dem Kaufbereich sollte dieselbe Einstellung abfragen, damit beide Stellen gemeinsam an- und abgeschaltet werden.

Umsetzung in Shopware Schritt für Schritt

Seit Shopware 6.7.14 bringt der Kern beide Kennzeichnungen mit, in jedem Plan einschließlich der Community Edition; für Shopware 6.6 hat Shopware die Funktionen ebenfalls angekündigt (Shopware). Die Mitteilung liegt in der amtlichen Gestaltung in allen 24 Amtssprachen vor. Shopware wählt die Fassung passend zur Sprache der Storefront, für andere Sprachen greift die englische Fassung. Wir gehen bei der Einrichtung in der Regel in vier Schritten vor.

  1. Update und Einstellung: Den Shop auf 6.7.14 oder neuer heben und unter Einstellungen > Warenkorb-Einstellungen > Checkout die Anzeige der Mitteilung aktivieren (Schlüssel core.cart.showLegalGuaranteeNotice), bei Bedarf je Verkaufskanal abweichend.
  2. Checkout prüfen: Neben der AGB-Checkbox erscheint ein Link zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Er öffnet die vollständige Mitteilung in einem Dialog, von dort führt ein Link zur EU-Informationsseite in der passenden Sprache.
  3. GARAN-Daten pflegen: Nur bei Produkten mit einer Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren in der Karte Garantie (GARAN-Label) die Dauer in Monaten setzen (ab 30, in Sechsmonatsschritten) und Label in der Storefront anzeigen aktivieren. Hersteller und Herstellerproduktnummer müssen gepflegt sein, sonst erscheint das Label nicht.
  4. Theme und Mail testen: Auf einer Staging-Umgebung Produktseite, Warenkorb, Bestellabschluss und Bestellbestätigung auf Desktop und Mobil durchgehen – besonders bei eigenem Theme oder angepasster Mail-Vorlage.
Kernfunktion statt Eigenbau

Die Mitteilung kommt in Shopware als amtliche Fassung aus dem Kern. Ein selbst formulierter Text im Pagebuilder wäre dagegen eine editierte Fassung – genau das schließt die Durchführungsverordnung aus. Eigene Arbeit fließt deshalb in Platzierung, Produktdaten und Tests, nicht in den Wortlaut.

Shopware bewertet nicht, ob die Platzierung in der individuellen Storefront ausreichend hervorgehoben ist, und entscheidet auch nicht, ob ein Produkt die GARAN-Voraussetzungen erfüllt (Shopware). Für einen allgemeinen Hinweis unter dem Kaufbereich genügt ein schlanker Twig-Template-Override, der die Filter des Kerns nutzt und keinen eigenen Wortlaut mitbringt. Bei kopflosen Setups liefert die Store-API die Mitteilung über einen eigenen Endpunkt – mehr zum Zusammenspiel in unserem Beitrag zur Store-API und Caching im Headless-Shop.

Resources/views/storefront/component/buy-widget/buy-widget.html.twig
{% sw_extends '@Storefront/storefront/component/buy-widget/buy-widget.html.twig' %}

{# Allgemeiner Hinweis unter dem Kaufbereich: öffnet die amtliche Mitteilung beim ersten Klick #}
{% block buy_widget %}
    {{ parent() }}

    {% if config('core.cart.showLegalGuaranteeNotice') %}
        {% set noticeId = 'legalGuaranteeNotice' ~ (elementId ?? '') %}
        <p class="product-legal-guarantee-reminder">
            <button type="button" class="btn btn-link-inline" aria-haspopup="dialog"
                    data-bs-toggle="modal" data-bs-target="#{{ noticeId }}">
                {{ 'legalGuarantee.reminder'|trans|striptags }}
            </button>
        </p>
        <div class="modal modal-lg fade" id="{{ noticeId }}" tabindex="-1" role="dialog"
             aria-modal="true" aria-hidden="true" aria-labelledby="{{ noticeId }}-title">
            <div class="modal-dialog modal-dialog-centered">
                <div class="modal-content">
                    <div class="modal-header">
                        <div id="{{ noticeId }}-title" class="modal-title h5">{{ 'legalGuarantee.reminder'|trans|striptags }}</div>
                        <button type="button" class="btn-close" data-bs-dismiss="modal"
                                aria-label="{{ 'global.default.close'|trans|striptags }}"></button>
                    </div>
                    <div class="modal-body">
                        <a href="{{ context.languageId|sw_legal_guarantee_notice_link }}" target="_blank" rel="noopener">
                            {{ context.languageId|sw_legal_guarantee_notice }}
                        </a>
                    </div>
                </div>
            </div>
        </div>
    {% endif %}
{% endblock %}

Das Snippet legalGuarantee.reminder in der Snippet-Datei des Themes enthält nur den Linktext, etwa Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, nie den Inhalt der Mitteilung. Den liefert der Kern in der Sprache des Verkaufskanals. So bleibt der Hinweis pflegbar und mehrsprachig, ohne dass im Theme eine zweite Fassung der Mitteilung entsteht. Die Bestellbestätigung passt Shopware nur an, wenn die Mail-Vorlage noch unverändert ist; wer sie angepasst hat, ergänzt die beiden neuen Ausdrücke selbst (Shopware).

Administration: E-Mail-Template Bestellbestätigung (HTML)
{# In der Schleife über die Bestellpositionen (Variable nestedItem wie in der Standardvorlage) #}
{% set garanLabel = nestedItem.productId|sw_garan_label_nested_uri(context) %}
{% if garanLabel %}<img src="{{ garanLabel }}" alt="GARAN-Label der Herstellergarantie">{% endif %}

{# Einmal in der Mail: Verweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte #}
<a href="{{ context.languageId|sw_legal_guarantee_notice_link }}">Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte</a>

Mehrsprachigkeit und amtliche Grafikdateien

Die Mitteilung muss in der Sprache des Marktes erscheinen. Shopware liefert sie in allen 24 Amtssprachen der EU und wählt die Fassung nach der Sprache der Storefront; für Sprachen außerhalb dieser 24 greift die englische Fassung. Wer eine Sprache anbietet, die keine EU-Amtssprache ist, oder eigene Sprachvarianten angelegt hat, sollte deshalb prüfen, welche Fassung dort tatsächlich erscheint.

Für Shops ohne 6.7.14 stellt die Europäische Kommission die Mitteilung in allen EU-Sprachen als Grafikdateien bereit, farbig für Ladengeschäfte und Online-Handel, schwarz-weiß nur für Ladengeschäfte (Europäische Kommission). Diese Dateien gehören unverändert in den Shop: kein Nachbau in HTML, keine Umfärbung ans Theme, keine gekürzte Fassung. Ein beschreibender Alt-Text und ein Link zur EU-Informationsseite in derselben Sprache halten die Mitteilung auch im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zugänglich.

Auch in dunklen Themes bleibt die Mitteilung in der amtlichen Farbfassung; eine helle Fläche oder ein Dialog mit hellem Hintergrund um die Grafik ist die saubere Lösung. Wer mehrere Shops oder Mandanten in einer Instanz betreibt, legt die Dateien je Sprache einmal zentral ab und referenziert sie überall gleich. Die Trennung bleibt damit klar: Wortlaut und Gestaltung kommen von der EU oder aus dem Kern, Platzierung und Linktext aus dem Theme.

AspektRiskante UmsetzungSaubere Shopware-Umsetzung
WortlautEigener Text oder gekürzte FassungAmtliche Mitteilung aus dem Kern oder Datei der Kommission
GestaltungNachbau in Theme-FarbenUnverändert, online farbig (RGB)
Ort des HinweisesNur in den AGB oder im FooterLink im Checkout plus Hinweis nah am Kaufbereich
SpracheNur Deutsch fest im TemplateFassung je Storefront-Sprache aus dem Kern
HerstellergarantieGARAN-Label pauschal oder gar nichtNur bei erfüllten Voraussetzungen, Daten je Produkt gepflegt
BestellbestätigungAngepasste Vorlage ohne neue AusdrückeHinweis und GARAN-Label in der Mail geprüft

Abmahnrisiko: Was bei Fehlern droht

Fehlende, unzureichende oder schlecht sichtbare Pflichtangaben sind ein klassischer Abmahngrund – durch Wettbewerber wie durch Verbraucherschutzverbände (Händlerbund). Die Zahlen unterstreichen, wie real das Risiko ist: Laut der Händlerbund-Abmahnstudie 2025 erhielten 18% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) der befragten Online-Händler 2024 mindestens eine Abmahnung – ein deutlicher Anstieg gegenüber 12% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) im Vorjahr.

Das Wettbewerbsrecht gilt dabei mit 42% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) als größtes wahrgenommenes Abmahnrisiko, gefolgt vom Verpackungsgesetz mit 40% (Händlerbund Abmahnstudie 2025). Zugleich nehmen 27% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) der Händler eine steigende Abmahnhäufigkeit wahr. Eine neue Informationspflicht wie der Gewährleistungshinweis reiht sich genau in dieses wettbewerbsrechtliche Umfeld ein – und lässt sich bei einem Testkauf ohne großen Aufwand prüfen.

Typische Fehler vermeiden

Typische Stolpersteine sind ein selbst formulierter oder nachgebauter Hinweis, eine Platzierung nur in den AGB und eine angepasste Mail-Vorlage ohne die neuen Ausdrücke. Bei Herstellergarantien kommt ein GARAN-Label ohne erfüllte Voraussetzungen hinzu. Mit der Kernfunktion, einem schlanken Template und einem Testkauf vor dem Livegang lassen sich alle vier vermeiden.

Vor dem Livegang testen

Ein Update auf 6.7.14 betrifft den ganzen Shop, nicht nur den Hinweis. Wer es ohne Testlauf einspielt, riskiert Fehler in Theme, Plugins und Checkout. Besser ist ein Durchgang auf einer Staging-Umgebung mit Testbestellung und Prüfung der Bestellmail. Das Thema passt gut zu weiteren Compliance-Pflichten wie dem Recht auf Reparatur.

Hinzu kommt: Eine Abmahnung bindet weit mehr als nur die geforderte Summe. Sie kostet Zeit für Rücksprachen, anwaltliche Prüfung und kurzfristige technische Korrekturen – oft unter Zeitdruck und mit Vertragsstrafe-Risiko bei Wiederholung. Bezeichnend ist, dass laut der Händlerbund-Studie 41% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) der Befragten zunächst gar nicht auf eine erhaltene Abmahnung reagierten, während nur 17% (Händlerbund Abmahnstudie 2025) die geforderte Summe zahlten. Das zeigt, wie viel Unsicherheit das Thema auslöst – und wie viel ruhiger es sich mit einer von Anfang an sauberen Umsetzung arbeiten lässt.

Conversion-Chance statt reiner Pflicht

Ein gut platzierter Gewährleistungshinweis ist mehr als eine lästige Auflage. Er beantwortet eine Frage, die viele Kundinnen und Kunden ohnehin stellen: Was passiert, wenn etwas kaputtgeht? Die amtliche Mitteilung nennt die Mindestdauer von zwei Jahren und verweist auf die EU-Informationsseite – genau dort, wo die Entscheidung fällt. Ein transparenter Hinweis kann so, ähnlich wie ehrliche Bewertungen oder ein fairer Checkout ohne Dark Patterns, das Vertrauen stärken.

Damit verschiebt sich die Perspektive: Die neue Informationspflicht ist zugleich eine Gelegenheit, Servicequalität sichtbar zu machen. In Kombination mit guten Produktdaten, klaren Versand- und Rückgabeinformationen und einer durchdachten Produktseite entsteht ein stimmiges Vertrauenssignal. Wir setzen das im Rahmen unserer Shopware-Entwicklung so um, dass aus einer rechtlichen Vorgabe ein konsistenter Baustein der Customer Experience wird.

Gestaltungsspielraum gibt es dabei nur um die Mitteilung herum, nicht in ihr. Linktext, Position, ein ruhiges Icon und die Art, wie der Dialog öffnet, lassen sich an das Theme anpassen; Text, Farben und Aufbau der Mitteilung nicht. Wer das mit einer regelmäßigen Prüfung der Produktseiten verbindet, hält die Compliance stabil – auch wenn neue Pflichten hinzukommen oder die Kommission ihre Dateien aktualisiert.

Nicht zuletzt zahlt der Hinweis auf das größere Bild ein: Die EmpCo-Richtlinie will Verbraucher zu langlebigeren, reparierbaren Produkten ermutigen. Wo Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren geben, macht das GARAN-Label diesen Vorteil direkt beim Produkt sichtbar. Ein Shop, der Gewährleistung und Garantie offen kommuniziert, positioniert sich glaubwürdig im Umfeld von Nachhaltigkeit und Reparaturfähigkeit.

  • Shopware 6.7.14 oder neuer, Einstellung zur Mitteilung je Verkaufskanal geprüft
  • Amtliche Mitteilung unverändert, online farbig und in der Sprache des Marktes
  • Allgemeiner Hinweis nah am Kaufbereich, auch mobil sichtbar
  • GARAN-Daten nur bei erfüllten Voraussetzungen, Hersteller und Herstellerproduktnummer gepflegt
  • Bestellbestätigung mit Gewährleistungshinweis und GARAN-Label getestet
  • Eigenes Theme und angepasste Vorlagen nach jedem Update geprüft

Wichtig ist dabei, den Hinweis nicht als isolierte Insel zu behandeln. Er entfaltet seine Wirkung im Zusammenspiel mit den übrigen Pflichtangaben und Vertrauenselementen einer Produktseite – von der korrekten Grundpreisangabe über die Versand- und Lieferzeitinformationen bis zur Widerrufsbelehrung. Eine durchdachte Informationsarchitektur sorgt dafür, dass all diese Bausteine nicht miteinander konkurrieren, sondern die Seite ruhig und übersichtlich bleibt. Genau das ist Teil einer guten Shopware-Umsetzung: rechtlich vollständig und trotzdem aufgeräumt.

Saubere Integration

Wir aktivieren die Kernfunktion, ergänzen bei Bedarf einen Hinweis am Kaufbereich per Twig-Override und passen angepasste Mail-Vorlagen an – update-sicher und ohne eigene Fassung der Mitteilung.

Daten und Sprachen

Wir prüfen Hersteller, Herstellerproduktnummern und Garantiedauern im Katalog sowie die Fassung der Mitteilung je Verkaufskanal und Sprache.

Nachvollziehbar dokumentiert

Wir testen Produktseite, Checkout und Bestellmail auf Desktop und Mobil und dokumentieren die Umsetzung für interne Compliance-Nachweise.

So könnte Ihre Produktseite mit klaren Pflichtangaben aussehen:

ElektronikDemo

Elektronik-Fachhandel

Dieses Designbeispiel zeigt, wie eine moderne Produktseite mit klar platzierten Pflichtangaben, sichtbaren Kundenrechten und sauberer Nutzerführung aussehen kann. Wir entwickeln individuelle Shopware-Lösungen, in die der Gewährleistungshinweis sauber integriert ist.
Shopware 6ProduktseiteComplianceResponsive
Projekt besprechen
Quellen und Studien

Dieser Artikel basiert auf Informationen von: Bundesgesetzblatt (Gesetz vom 3. Februar 2026, BGBl. 2026 I Nr. 28, mit Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 bis 11b EGBGB und § 312j Abs. 2 BGB), EU-Amtsblatt (Richtlinie (EU) 2024/825, Richtlinie 2011/83/EU und Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960), Europäische Kommission (Leitlinien und Grafikdateien zur harmonisierten Mitteilung und zum GARAN-Label), Shopware (Release Notes 6.7.14.0 und Beitrag zum GARAN-Label) sowie Händlerbund (Abmahnstudie 2025, befragt wurden 164 Online-Händler). Die genannten Zahlen können je nach Zeitpunkt und Quelle variieren; rechtliche Einschätzungen ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Anwendungsbeginn ist der 27. September 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 28). Maßgeblich ist dann, dass die Information in hervorgehobener Weise bereitsteht, bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt.

Das Gesetz verlangt die Information in hervorgehobener Weise und vor der Bestellung, einen festen Ort nennt es nicht. Die Kommission nennt als Beispiele einen Satz wie Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte auf der Produktkatalogseite, in der Kopfzeile oder auf der Checkout-Seite, der die vollständige Mitteilung beim ersten Klick zeigt. Shopware 6.7.14 setzt den Link im Checkout; wir ergänzen in der Regel einen Hinweis nah am Kaufbereich.

In der Regel nicht. Ein Eintrag allein in den AGB lässt sich kaum als hervorgehoben begründen, weil er nicht im Entscheidungskontext steht. Die Mitteilung sollte sichtbar im Kaufprozess und zusätzlich in der Bestätigungsmail stehen.

Nein. Keines der Elemente der harmonisierten Mitteilung ist editierbar (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I), online ist sie farbig (RGB) zu zeigen. Verwendet wird die Fassung aus dem Shopware-Kern oder die Grafikdatei der Kommission in der Sprache des Marktes.

Ja. Seit 6.7.14 ist die Mitteilung eine Kernfunktion mit einer Einstellung unter Einstellungen > Warenkorb-Einstellungen > Checkout, die sich je Verkaufskanal überschreiben lässt. Ein ergänzender Hinweis am Kaufbereich fragt dieselbe Einstellung ab, sodass beide Stellen gemeinsam geschaltet werden.

Wir bringen Ihren Shopware-Shop auf einen Stand mit Kernfunktion, ergänzen den Hinweis am Kaufbereich, passen angepasste Mail-Vorlagen an und prüfen Hersteller- und Garantiedaten für das GARAN-Label. Ob ein Produkt die GARAN-Voraussetzungen erfüllt, klären Sie mit Hersteller und Rechtsberatung – wir liefern die technisch saubere Umsetzung und einen dokumentierten Testlauf.