Zum 27. September 2026 ändert sich, was ein Online-Shop über die Umwelteigenschaften seiner Produkte behaupten darf. Verbindlich ist dabei nicht die vielzitierte Green Claims Directive - deren Verhandlung liegt seit Juni 2025 auf Eis -, sondern die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, in Deutschland umgesetzt durch die UWG-Novelle vom 19. Februar 2026 (Bundesgesetzblatt). Rund 53% aller Umweltaussagen in der EU sind nach Einschätzung der EU-Kommission vage, irreführend oder unbegründet (EU-Kommission). Für E-Commerce-Unternehmen heißt das: Produktbeschreibungen, Kategorietexte, SEO-Inhalte und Marketing-Claims gehören systematisch geprüft - einen Bestandsschutz für vorhandene Texte gibt es nicht.
Green Claims Directive oder EmpCo - was gilt wirklich?
Unter dem Stichwort Green Claims laufen zwei verschiedene EU-Vorhaben, und nur eines davon bindet Shop-Betreiber. Die Green Claims Directive (GCD) ist ein Richtlinienvorschlag der Kommission vom März 2023, der eine Vorabprüfung von Umweltaussagen durch akkreditierte Stellen einführen sollte. Am 20. Juni 2025 erklärte die Kommission ihre Absicht, den Vorschlag zurückzuziehen; drei Tage später wurde der dritte Trilog abgesagt (Europäisches Parlament). Formal zurückgezogen ist der Vorschlag bis heute nicht - das Arbeitsprogramm der Kommission für 2026 führt ihn weiterhin als anhängig -, verhandelt wird derzeit aber nicht. Wer heute Produkttexte anpasst, richtet sich deshalb nicht nach der GCD.
Verbindlich ist die EmpCo-Richtlinie, offiziell Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel. Sie trat am 26. März 2024 in Kraft, war bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umzusetzen und gilt ab dem 27. September 2026. Deutschland hat sie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt, verkündet am 19. Februar 2026 (Bundesgesetzblatt). Technisch definiert sie die "allgemeine Umweltaussage" in § 2 Abs. 2 UWG und erweitert die schwarze Liste im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG um die Greenwashing-Tatbestände der Nr. 23d - ein Verstoß ist damit ohne weitere Interessenabwägung unlauter. Anlass ist ein gewachsener Wildwuchs: In der EU existieren 230 Nachhaltigkeitssiegel und 100 Green-Energy-Labels mit stark auseinandergehendem Transparenzniveau (EU-Kommission); die Hälfte der grünen Siegel wird nur schwach oder gar nicht überprüft.
Maßgeblich ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, in Deutschland über die UWG-Novelle vom 19.02.2026. Sie gilt ab dem 27.09.2026 - ohne Übergangsfrist und ohne Bestandsschutz für vorhandene Werbung oder bestehende Nachhaltigkeitssiegel. Die Green Claims Directive würde zusätzlich eine Vorabprüfung durch akkreditierte Stellen einführen; sie wird derzeit nicht verhandelt und hat kein Anwendungsdatum.
Welche Aussagen sind künftig verboten?
Die EmpCo-Regeln richten sich gegen pauschale, nicht belegte Umweltaussagen. Für Shopware-Shops und andere E-Commerce-Plattformen bedeutet das: 42% der Online-Nachhaltigkeitsaussagen wurden als potenziell irreführend eingestuft (Europäische Kommission). Allgemeine Begriffe sind künftig nur zulässig, wenn sich eine anerkannte hervorragende Umweltleistung auf Basis des Unionsrechts nachweisen lässt - alles andere gehört belegt oder gestrichen.
| Ab 27.09.2026 unzulässig | Belegte Alternative |
|---|---|
| "Klimaneutral" / "CO₂-neutral" | "CO₂-Emissionen um 34% reduziert seit 2022 (TÜV-zertifiziert)" |
| "Umweltfreundlich" | "Hergestellt mit 80% Recycling-Material (Zertifikat Nr. XY)" |
| "Nachhaltig produziert" | "Produktion nach ISO 14001 mit jährlichem Umweltbericht" |
| "Grünes Produkt" | "COSMOS NATURAL zertifiziert durch BDIH" |
| "Gut für die Umwelt" | "Wasserverbrauch um 45% reduziert gegenüber Branchendurchschnitt (LCA-Studie 2025)" |
| "Biologisch abbaubar" (ohne Kontext) | "Biologisch abbaubar unter industriellen Kompostbedingungen gemäß EN 13432" |
Besonders klar geregelt sind Kompensationsaussagen: Produktbezogene Claims, die ein Produkt als "klimaneutral" darstellen, obwohl Emissionen lediglich an anderer Stelle kompensiert werden, sind ab dem Anwendungsdatum unzulässig. Der Bundesgerichtshof hat diese Linie vorweggenommen: Mit Urteil vom 27. Juni 2024 (BGH, I ZR 98/23) stufte er die Werbung mit "klimaneutral" als irreführend ein, weil in der Werbung selbst erläutert werden muss, welche konkrete Bedeutung dem Begriff zukommt - aufklärende Hinweise außerhalb der Werbung, etwa über einen QR-Code, genügen nicht. Zulässig bleibt die Kommunikation über Umweltinvestitionen, solange daraus keine produktbezogene Neutralitätsaussage wird.
Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen im Detail
Die EmpCo-Richtlinie und die UWG-Novelle stellen konkrete Anforderungen an jede umweltbezogene Aussage. Für Online-Shop-Betreiber, die ihre Produktdaten professionell verwalten, ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:
Wissenschaftliche Fundierung
Jede Aussage sollte durch anerkannte Methoden belegt sein - etwa durch Lebenszyklusanalysen (LCA) nach ISO 14040/44.
Anerkannte Siegel statt Eigenlabel
Nachhaltigkeitssiegel sind nur zulässig, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von einer Behörde festgelegt wurden.
Erklärung in der Werbung selbst
Mehrdeutige Begriffe gehören dort erläutert, wo sie stehen. Aufklärende Hinweise außerhalb der Werbung genügen dem BGH nicht (I ZR 98/23).
Vergleichbarkeit
Vergleichende Claims ("grüner als...") sollten auf der gleichen Methodik und vergleichbaren Daten beruhen.
Zukunftsaussagen belegen
Ziele wie "klimaneutral bis 2030" brauchen einen öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan und eine regelmäßige Prüfung durch unabhängige Sachverständige.
Vollständige Abdeckung
Aussagen sollten sich nicht nur auf einen Produktaspekt beziehen, wenn andere Aspekte umweltschädlich sind.
Auswirkungen auf Shopware-Produktdaten und SEO-Texte
Für Shopware-Shop-Betreiber haben die neuen UWG-Tatbestände direkte Auswirkungen auf mehrere Bereiche der Shop-Pflege. Produktbeschreibungen, Kategorietexte, Custom Fields und SEO-optimierte Inhalte müssen systematisch auf nicht konforme Aussagen geprüft werden.
- Produktbeschreibungen: Begriffe wie "nachhaltig", "umweltfreundlich" oder "grün" ohne Quellenangabe müssen entfernt oder durch belegte Aussagen ersetzt werden
- Kategorietexte: Bezeichnungen wie "Nachhaltige Produkte" oder "Eco-Kollektion" benötigen eine Begründung, welche Kriterien die Produkte erfüllen
- Meta-Titles und Descriptions: SEO-Texte mit unbelegten Umweltclaims in den SERPs können abmahnfähig werden
- Custom Fields und Eigenschaften: Filtereigenschaften wie "Nachhaltig" oder "Bio" müssen durch verifizierte Zertifikate belegt sein
- Cross-Selling-Texte: Empfehlungen wie "Kunden kauften auch diese nachhaltigen Produkte" benötigen Substanz
- Google Merchant Center-Feeds: Produktattribute mit Nachhaltigkeitsbezug müssen den neuen Anforderungen entsprechen
Durchsuchen Sie Ihre Shop-Datenbank gezielt nach Begriffen wie "nachhaltig", "klimaneutral", "umweltfreundlich", "grün", "eco", "bio" (ohne Zertifizierung) und "CO₂-neutral". KI-gestützte Datenanreicherung kann dabei helfen, große Produktkataloge effizient zu analysieren und konforme Alternativtexte vorzuschlagen.
Umweltlabels und Zertifizierungen ab September 2026
Die Neuregelung erfasst auch Umweltlabels und Kennzeichnungssysteme. Ein Nachhaltigkeitssiegel darf nur noch verwendet werden, wenn es auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruht oder durch eine staatliche Stelle festgelegt wurde. Selbst entwickelte Siegel ohne unabhängige Zertifizierung fallen damit heraus - auch dann, wenn die dahinterstehenden Kriterien sachlich stimmen.
Für Online-Shops bedeutet das: Selbst erstellte Labels wie "Shop-Eco-Siegel" oder "Unsere Nachhaltigkeitsbewertung" sind nicht mehr zulässig. Wer aktuell eigene Bewertungssysteme nutzt, ersetzt sie bis September 2026 durch anerkannte Zertifikate oder kennzeichnet sie als reine Unternehmensinformation ohne Label-Charakter. Einen Bestandsschutz für bereits vergebene Siegel gibt es nicht.
- EU Ecolabel - offizielles EU-Umweltzeichen
- Blauer Engel - deutsches Umweltzeichen (RAL gGmbH)
- COSMOS NATURAL / COSMOS ORGANIC - Naturkosmetik-Standard
- FSC / PEFC - Holz- und Papierprodukte
- GOTS - Global Organic Textile Standard
- Cradle to Cradle - Kreislaufwirtschafts-Zertifizierung
Sanktionen und Durchsetzung
Die EU überlässt die konkreten Sanktionen den Mitgliedsstaaten, gibt aber einen klaren Rahmen vor. Bei koordinierten Verfahren gegen weitverbreitete Verstöße muss der Höchstbetrag der Geldbuße mindestens 4% des Jahresumsatzes im betroffenen Mitgliedstaat betragen (Richtlinie 2005/29/EG). In den Niederlanden kann die Aufsicht bei irreführenden Umweltaussagen Bußgelder bis 900.000 € je Verstoß verhängen (ACM). Zusätzlich drohen der temporäre Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, das Einziehen von Gewinnen aus dem Verstoß sowie die Veröffentlichung der Entscheidung - mit entsprechendem Reputationsschaden.
Weil die neuen Tatbestände in der schwarzen Liste des UWG stehen, ist ein Verstoß unlauter, ohne dass es auf eine Interessenabwägung ankäme. Abmahnbefugt sind Wettbewerber, Wirtschaftsverbände und qualifizierte Verbraucherverbände. Das Abmahnrisiko im E-Commerce steigt damit spürbar - vergleichbar mit den Erfahrungen bei der DSGVO-Einführung oder dem BFSG.
Wie beim BFSG und der DSGVO ist davon auszugehen, dass Wettbewerber und Verbände gezielt nach Verstößen suchen werden. Nicht konforme Produktbeschreibungen und Marketing-Claims bieten eine breite Angriffsfläche. Eine proaktive Anpassung ist wirtschaftlich sinnvoller als reaktive Abwehr.
Schritt-für-Schritt: Green Claims Compliance im Online-Shop
Die Umstellung auf belegbare Produktkommunikation erfordert einen strukturierten Prozess. Professionelle Beratung kann dabei helfen, den Aufwand realistisch einzuschätzen und Prioritäten zu setzen.
- Bestandsaufnahme (Content-Audit): Alle Produkttexte, Kategorieseiten, Blog-Artikel, Meta-Daten und Marketing-Materialien auf umweltbezogene Aussagen durchsuchen und dokumentieren
- Bewertung und Klassifizierung: Jede identifizierte Aussage als konform, anpassbar oder zu entfernen klassifizieren - unter Berücksichtigung vorhandener Zertifikate und Nachweise
- Nachweisbeschaffung: Fehlende Zertifikate und wissenschaftliche Belege bei Herstellern und Lieferanten anfordern oder Lebenszyklusanalysen beauftragen
- Content-Überarbeitung: Nicht konforme Aussagen durch belegte, spezifische Formulierungen ersetzen - mit Verweis auf Zertifikate, Studien oder Messungen
- Technische Umsetzung: Neue Felder für Nachhaltigkeitsnachweise in Shopware anlegen, Zertifikat-PDFs hinterlegen und Verlinkungen zu Prüfberichten einrichten
- Verifizierung: Überarbeitete Inhalte durch Rechtsabteilung oder spezialisierte E-Commerce-Berater prüfen lassen
- Monitoring: Regelmäßige Überprüfung neuer Produkttexte und automatisierte Prüfung auf verbotene Begriffe einrichten
KI-gestützte Analyse und Textoptimierung
Bei Shops mit Hunderten oder Tausenden von Produkten ist eine manuelle Prüfung aller Texte kaum wirtschaftlich. KI-gestützte Lösungen können den Prozess erheblich beschleunigen: Automatisierte Erkennung problematischer Formulierungen — ähnlich wie bei der KI-gestützten Produktsuche, Vorschläge für konforme Alternativen und die systematische Datenanreicherung großer Produktkataloge mit verifizierten Nachhaltigkeitsinformationen.
Der europäische Nachhaltigkeitsmarkt im E-Commerce wächst kontinuierlich. 73% der Verbraucher weltweit geben an, ihr Konsumverhalten wahrscheinlich oder sicher zu ändern, um ihre Umweltbelastung zu senken (Nielsen). Gleichzeitig geben 52% der Verbraucher weltweit an, bereits falsche oder irreführende Angaben von Marken zu deren Nachhaltigkeitsmaßnahmen gesehen oder gehört zu haben (Kantar). Die neuen Regeln adressieren genau diese Vertrauenslücke - und geben Unternehmen mit echten Nachhaltigkeitsleistungen die Chance, sich glaubwürdig abzuheben.
Verbindung zum Digital Product Passport
Die EmpCo-Regeln stehen nicht isoliert: Sie sind Teil eines umfassenden EU-Rahmens für nachhaltige Produkte. Der Digital Product Passport (DPP), der ab 2027 für weitere Produktkategorien Pflicht wird, wird zum zentralen Träger verifizierter Umweltdaten. Wer heute seine Produktdaten belegbar aufbereitet, legt gleichzeitig die Grundlage für den Digital Product Passport. Auch die EUDR-Entwaldungsverordnung gehört zu diesem Paket und betrifft Händler mit Produkten wie Kaffee, Kakao, Holz oder Leder.
Auch die Themen Greenwashing-Vermeidung und nachhaltige Shop-Gestaltung gewinnen durch die neue Gesetzgebung zusätzlich an Relevanz. B2B-Händler stehen vor besonderen Herausforderungen, da sie häufig Herstellerangaben in ihren Produktbeschreibungen übernehmen und für deren Richtigkeit haften.
Wir analysieren Ihren gesamten Shop-Content auf nicht konforme Nachhaltigkeitsaussagen, erstellen einen Maßnahmenplan und setzen die Überarbeitung um - von der Produktdatenpflege über SEO-Texte bis zu Kategoriebeschreibungen. Systematisch, termingerecht und mit Erfahrung aus E-Commerce-Projekten.
Nachhaltige Produktkommunikation als Wettbewerbsvorteil
Belegbare Umweltkommunikation ist mehr als eine regulatorische Pflicht - sie bietet eine strategische Chance. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitskommunikation frühzeitig auf nachweisbare Aussagen umstellen, gewinnen das Vertrauen einer zunehmend kritischen Zielgruppe. Wer seine Aussagen von Anfang an belegen kann, muss bei Nachfragen von Aufsichtsbehörden, Wettbewerbern oder Kunden nichts nachreichen. Transparenz und Glaubwürdigkeit werden dabei zum entscheidenden Differenzierungsmerkmal.
Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur Bußgelder und Abmahnungen, sondern positioniert sich als vertrauenswürdiger Anbieter in einem wachsenden Marktsegment. Die Investition in konforme Produktkommunikation zahlt sich durch höhere Kundenbindung, bessere Conversion-Rates bei umweltbewussten Käufern und nachhaltige Markenreputation aus.
So könnte Ihr nachhaltiger Online-Shop aussehen:
Hofladen mit Abo-Kiste
Derzeit nicht. Der Vorschlag aus März 2023 wird seit Juni 2025 nicht mehr verhandelt und hat kein Anwendungsdatum. Verbindlich ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, in Deutschland über die UWG-Novelle vom 19.02.2026 umgesetzt und ab dem 27.09.2026 anzuwenden.
Allgemeine Umweltaussagen wie "klimafreundlich", "umweltfreundlich", "grün" oder "biobasiert" sind nur zulässig, wenn sich eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nach Unionsrecht nachweisen lässt. Produktbezogene Klimaneutralitätsaussagen, die allein auf Kompensation beruhen, sind unzulässig.
Ja. In Deutschland gibt es weder eine Umstellungsfrist noch einen Bestandsschutz - auch nicht für bereits vergebene Nachhaltigkeitssiegel. Ab dem Anwendungsdatum sollten alle öffentlich sichtbaren Umweltaussagen konform sein, unabhängig davon, wann sie erstellt wurden.
Bei großen Produktkatalogen empfiehlt sich ein systematischer Content-Audit: Datenbankabfragen nach problematischen Begriffen, KI-gestützte Textanalyse zur Erkennung nicht konformer Formulierungen und die Erstellung belegter Alternativtexte. XICTRON unterstützt bei der Analyse und Umsetzung.
Der EU-Rahmen verlangt für koordinierte Verfahren gegen weitverbreitete Verstöße einen Bußgeldrahmen von mindestens 4% des Jahresumsatzes; die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Mitgliedsstaaten. Weil die Tatbestände in der schwarzen Liste des UWG stehen, kommen Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Wettbewerber und Verbände hinzu.
Beide gehören zum EU-Aktionsplan für nachhaltige Produkte. Der Digital Product Passport wird ab 2027 schrittweise eingeführt und dient als digitaler Träger verifizierter Produktdaten einschließlich Umweltinformationen. Wer heute belegbare Daten aufbaut, legt die Grundlage für den DPP.
Dieser Artikel stützt sich auf die Richtlinie (EU) 2024/825, das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (Bundesgesetzblatt, 19.02.2026), das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.06.2024 (I ZR 98/23), Mitteilungen der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments sowie auf Daten von NielsenIQ, Nielsen, Kantar und ACM. Regulatorische Details können sich durch Auslegungshinweise der Kommission und die nationale Rechtsprechung weiter konkretisieren.