Aktuelle Beiträge Zum Blog

Cross-Border-E-Commerce ist 2026 für deutsche Shops kein Kürprogramm mehr. Zum 31.12.2024 waren EU-weit 170.000 Händler (EU-Kommission/vatcalc) im One-Stop-Shop (OSS) oder Import-One-Stop-Shop (IOSS) registriert; über diese Verfahren wurden 2024 rund 26 Milliarden EUR Umsatzsteuer abgerechnet (EU-Kommission). Allein der Union-OSS wächst mit +17 Prozent auf 153.550 Anmelder (vatcalc) - der deutsche Anteil am EU-Cross-Border-Markt liegt bei 26,8 Prozent, also rund 47 Mrd. USD mit einer prognostizierten CAGR von 29,2 Prozent (Mordor Intelligence/Coherent Market Insights). Wer aus Deutschland B2C in andere EU-Staaten verkauft, kommt an OSS, IOSS, der DATEV-Schnittstelle und der ViDA-Reform nicht vorbei. Dieser Beitrag fokussiert auf die steuerliche Seite - die Sprach- und UX-Internationalisierung haben wir separat behandelt.

OSS, IOSS, Non-Union: Drei Schemata erklärt

Seit dem 01.07.2021 hat die EU das früh auf elektronische Dienstleistungen begrenzte MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop) auf sämtlich Fernverkäufe an Privatkunden ausgeweitet (EU-Kommission). Aus dem MOSS wurde der OSS, ergänzt durch IOSS für Sendungen aus Drittländern. Drei Schemata stehen zur Wahl - die Auswahl hängt davon ab, wo der Händler ansässig ist und wo die Ware lagert.

MerkmalUnion-OSSNon-Union-OSSIOSS
AnwendungsbereichB2C-Fernverkauf in der EU + EU-interne TBE-ServicesDienstleistungen von Nicht-EU-Händlern an EU-KundenImporte Drittland ≤ 150 EUR Warenwert
RegistrierungIm Ansässigkeitsstaat (DE: BZSt)Beliebiger EU-MitgliedstaatEin EU-Staat oder Vermittler
MeldefrequenzQuartalsweiseQuartalsweiseMonatlich
AbgabefristEnde FolgemonatEnde FolgemonatEnde Folgemonat
Volumen 2024153.550 Anmelder, +17 % YoY (vatcalc)+22 % YoY (vatcalc)6,3 Mrd. EUR / +19 % YoY (EU-Kommission)

Der Union-OSS deckt den deutschen Standardfall ab: ein Shopware-Shop mit Lager in Niedersachsen, der nach Frankreich, Italien, Polen und in 24 weitere Mitgliedstaaten an Endkunden liefert. Der OSS-Volumen-Sprung von 35 Prozent zwischen 2023 und 2024 (vatcalc) zeigt, wie schnell sich der Mechanismus durchsetzt. IOSS-Anmeldungen sind besonders für Händler mit Lagern in der Schweiz, im UK oder in Asien relevant; die Marktplatz-Anbindung zwingt diese Konstellation oft mit über das Plattform-Modell.

Das Non-Union-Schema spielt für deutsche Händler in der Regel keine direkte Rolle, ist aber relevant für Mutter-Tochter-Strukturen mit britischen oder schweizerischen Einheiten: Diese können sich seit 2021 in einem beliebigen EU-Mitgliedstaat anmelden und so EU-weite digitale Dienstleistungen abrechnen, ohne in jedem Land registriert zu sein. Praktisch heißt das, dass eine UK-Tochtergesellschaft, die SaaS-Lizenzen an EU-Endkunden verkauft, mit nur einer EU-Registrierung auskommt - oft wird Irland oder die Niederlande gewählt, weil die dortige Verwaltung als pragmatisch gilt (Sovos).

Die 10.000-EUR-Schwelle in der Praxis

Bis zur Lieferschwelle von 10.000 EUR netto pro Jahr kann ein deutscher Shop seine grenzüberschreitenden B2C-Lieferungen weiter mit deutschem Steuersatz und in der deutschen Umsatzsteuer-Voranmeldung abrechnen (EU-Kommission). Achtung: Die Schwelle ist kumulativ über alle EU-Cross-Border-B2C-Umsätze inklusive TBE-Dienstleistungen - nicht pro Land. Wer im Mai die Schwelle reißt, muss ab der nächst Lieferung den Steuersatz des Bestimmungslandes ausweisen und sich entweder dort umsatzsteuerlich registrieren oder den OSS nutzen.

Schwellen-Tracking im Shopware-Backend

Praktisch heißt das: Für jede Bestellung mit Bestimmungsland in der EU muss der Netto-Warenwert in einem laufenden Jahres-Counter mitgeführt werden. Sobald der Counter die 10.000 EUR überschreitet, schaltet das System automatisch auf den ausländischen Steuersatz und meldet im OSS. Die DATEV-Schnittstelle sollte dafür separate Konten je Bestimmungsland vorsehen - sonst wird die Quartalsmeldung zur Detektivarbeit.

BZSt-Anmeldung Schritt für Schritt

  1. Voraussetzungen prüfen - der Shop muss eine deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen und die EU-Lieferschwelle von 10.000 EUR überschreiten oder freiwillig auf die Schwelle verzichten.
  2. BZStOnline-Portal-Zugang anlegen - Registrierung über ELSTER-BOP (Business Online Portal) mit Organisations-Zertifikat; alternativ über das Mein-ELSTER-Konto und Zuordnung zu BZStOnline.
  3. Antrag 'osseureg' stellen - im BZStOnline-Portal das Anmeldeformular für das Union-OSS-Verfahren ausfüll; Pflichtangaben sind USt-IdNr., E-Mail, Bankverbindung und beabsichtigtes Startquartal.
  4. Zustellungsbevollmächtigten benennen - bei Sitz außerhalb DE; deutsche Shops können optional steuerlichen Berater oder eine Beratung eintragen.
  5. Bestätigung abwarten - das BZSt prüft den Antrag und teilt das Startquartal mit (in der Regel das Folgequartal nach Antragstellung).
  6. Erste Meldung vorbereiten - sobald die Anmeldung wirksam ist, beginnt das Meldewesen: vier Quartalsmeldungen pro Jahr, jeweils bis zum letzten Tag des Folgemonats.

Quartalsmeldung: Daten aus Shopware extrahieren

Die OSS-Quartalsmeldung beim BZSt ist eine strukturierte XML-Datei mit Umsätzen je Bestimmungsland und Steuersatz. Beim BZSt gehen pro Quartal allein aus deutschen Anmeldern rund 32.000 Zahlungseingänge ein (Bundesrechnungshof). Wer Shopware nutzt, muss aus den Bestelldaten exakt die Brutto- und Nettowerte je Land und je Steuersatz aggregieren. Eine sauber konfigurierte Bestell-Export-Route - typischerweise über die DATEV-Schnittstelle - liefert die nötigen Felder für die Meldung.

oss-export-q2-2026.json
{
  "reporting_period": {
    "year": 2026,
    "quarter": 2
  },
  "taxable_supplies": [
    {
      "country_of_consumption": "FR",
      "vat_rate_type": "standard",
      "vat_rate": 20.0,
      "taxable_amount_eur": 48250.00,
      "vat_amount_eur": 9650.00
    },
    {
      "country_of_consumption": "IT",
      "vat_rate_type": "standard",
      "vat_rate": 22.0,
      "taxable_amount_eur": 31790.00,
      "vat_amount_eur": 6993.80
    },
    {
      "country_of_consumption": "AT",
      "vat_rate_type": "standard",
      "vat_rate": 20.0,
      "taxable_amount_eur": 12480.00,
      "vat_amount_eur": 2496.00
    }
  ],
  "total_vat_due_eur": 19139.80
}

Das Beispiel zeigt eine vereinfachte Datenstruktur für die OSS-Meldung Q2/2026. Wichtig: Pro Land können mehrere Steuersätze (Standard, ermäßigt, Sonderfälle) anfallen - z.B. Bücher in Frankreich mit 5,5 Prozent, Lebensmittel in Spanien mit 4 Prozent, Kinderkleidung in Belgien mit 21 Prozent. Im Shopware-Backend müssen daher für jede Produktkategorie länderspezifische Steuerregeln hinterlegt werden.

Im Quartalsschnitt entstehen aus diesen Daten je nach Sortimentsbreite zwischen 30 und 200 Buchungssätze - bei einem Mittelständler mit 12 EU-Lieferländern und drei Steuersätzen je Land schnell über 350 Datenpunkte. Die Schnittstellen zwischen Shop, ERP und DATEV müssen diese Datenmenge zuverlässig durchreichen. Erfahrungsgemäß kostet eine manuelle Aufbereitung pro Quartal 4-12 Stunden, eine automatisierte Pipeline reduziert den Aufwand auf etwa 30 Minuten Plausibilitätsprüfung.

Marktplatz-Deemed-Supplier-Regel

Seit dem 01.07.2021 gilt in der EU die Fingierter-Lieferer-Regel (Marketplace Deemed Supplier): Wenn eine elektronische Schnittstelle wie ein Marktplatz den Verkauf vermittelt, gilt der Marktplatz steuerlich als Verkäuf und schuldet die Umsatzsteuer. In Deutschland erreichen Marktplätze 2025 einen Anteil von 56 Prozent am Online-Handel mit 46,2 Mrd. EUR Umsatz und +4,9 Prozent Wachstum (BEVH/EHI); chinesische Plattformen tragen rund 30 Prozent zum DE-Wachstum bei. Wer die Schnittstelle zur Marktplatz-Anbindung plant, sollte die Deemed-Supplier-Regel in der Buchhaltung sauber abbilden.

KonstellationWer schuldet die USt?Verfahren
B2C, EU-Händler, eigener ShopHändlerUnion-OSS oder lokale Registrierung
B2C, EU-Händler, EU-MarktplatzHändler (Marktplatz nicht Deemed Supplier)Union-OSS
B2C, Nicht-EU-Händler, EU-MarktplatzMarktplatz (Deemed Supplier)Plattform meldet
Import ≤ 150 EUR über MarktplatzMarktplatz (Deemed Supplier)IOSS über Plattform
Import > 150 EURImporteur / EndkundeStandard-Zollverfahren, keine IOSS

IOSS für Importe ≤ 150 EUR

Der IOSS gilt für Sendungen aus dem Drittland mit einem Warenwert (netto, exklusive Transport und Versicherung) von maximal 150 EUR. Beim Import erhebt das System die Umsatzsteuer des Bestimmungslandes; der Endkunde zahlt also brutto und sieht keine Nachzahlungen beim Zoll. Der Mechanismus hat 2024 ein Volumen von 6,3 Mrd. EUR erreicht und wächst mit +19 Prozent (EU-Kommission).

  • Anwendungsbereich - alle B2C-Importe über 150 EUR fallen aus dem IOSS heraus und werden im Standard-Zollverfahren versteuert.
  • Vermittler-Pflicht - Nicht-EU-Händler benötigen einen IOSS-Vermittler (ansässig in der EU); EU-Händler können sich direkt registrieren.
  • Monatliche Meldung - im Gegensatz zum quartalsweisen Union-OSS ist der IOSS monatlich abzugeben.
  • Abschaffung der 150-EUR-Schwelle - nach dem ViDA-Reformpaket entfällt die Schwelle zukünft (genaues Datum offen); alle Importe werden dann zollpflichtig.
  • 3-EUR-Pauschalzoll - ab dem 01.07.2026 ist temporär ein Pauschalzoll von 3 EUR auf Sendungen unter 150 EUR vorgesehen, um die Zollbürokratie bis zum vollständigen Reform-Inkrafttreten zu deckeln (EU-Kommission).

ViDA: Die drei Säulen 2025-2030

Die VAT-in-the-Digital-Age-Reform (ViDA) wurde am 11.03.2025 vom Rat angenommen und trat am 14.04.2025 in Kraft (EUR-Lex). Sie modernisiert das Mehrwertsteuersystem in drei Säulen mit unterschiedlichen Stichtagen bis 2030. Für Online-Shops sind alle drei Säulen relevant - die Vorbereitung beginnt im Jahr 2026.

  1. Säule 1 - Digital Reporting Requirements (DRR) - Pflicht zu strukturierter E-Rechnung und Echtzeit-Reporting für alle innergemeinschaftlichen B2B-Transaktionen ab 01.07.2030. Das Format orientiert sich an EN 16931 und ergänzt die deutschen Vorgaben aus dem E-Rechnungspflicht-Paket sowie ZUGFeRD-Stornorechnungen.
  2. Säule 2 - Platform Economy - Erweiterung der Deemed-Supplier-Regel auf Kurzzeit-Vermietung und Personenbeförderung; optional ab 01.07.2028, verpflichtend ab 01.01.2030. Online-Shops im Bereich Travel/Mobility müssen ihre Plattform-Architektur entsprechend anpassen.
  3. Säule 3 - Single VAT Registration (SVR) - Erweiterung des OSS auf weitere B2C-Konstellationen, Stock Transfers (call-off stock) und verpflichtendes Reverse-Charge für B2B durch nicht ansässige Lieferer; Updates ab 01.01.2027, Vollausbau 01.07.2028.
  4. Q1 2026 - Regulations und Notes - die EU-Kommission veröffentlicht in Q1 2026 die revidierten Implementing Regulations und neue OSS Explanatory Notes (EU-Kommission/PwC Luxembourg).
  5. 01.01.2027 - OSS-Erweiterung Strom/Gas/Wärme - der Anwendungsbereich des Union-OSS wird auf Lieferungen von Elektrizität, Gas und Wärme/Kälte ausgeweitet (EUR-Lex).

Single VAT Registration ab 01.07.2028

Die SVR-Säule reduziert den Bedarf an lokalen Umsatzsteuer-Registrierungen drastisch. Wer heute in fünf EU-Staaten Lager unterhält, braucht typischerweise fünf Registrierungen plus OSS - ab 01.07.2028 reicht eine Registrierung im Ansässigkeitsstaat plus erweiterter OSS. Insbesondere die Behandlung von Stock Transfers (Verbringen eigener Ware in andere EU-Lager) wird vereinfacht; der bisher erforderliche call-off-stock-Prozess entfällt (Sovos/KPMG).

Was SVR konkret ändert

Praxisrelevant für Shops mit Multi-Country-Fulfillment: Lager in NL, FR und PL können ab 2028 über eine deutsche OSS-Registrierung gemeldet werden. Auch B2B-Lieferungen durch nicht ansässige Lieferer wandern in ein mandatory Reverse Charge - die deutsche Buchhaltung muss zwischen B2B-RC und B2C-OSS trennen können. Die DATEV-Schnittstelle bekommt damit zusätzliche Pflichtfelder.

BZSt-Realität: Backlog und Hürden

Die theoretische Effizienz des OSS-Verfahrens trifft in Deutschland auf eine überlastete Behörde. Der Bundesrechnungshof berichtet von einem Backlog von rund 9 Monaten und mehr als 36.000 unbearbeiteten Fällen beim BZSt. Die EU-Kommission spricht von -95 Prozent Büro durch OSS - dieses Versprechen wird in DE durch die personelle Lage relativiert (Haufe/Bundesrechnungshof). Wer 2026 Cross-Border startet, sollte mit Verzögerungen bei Statusabfragen, Änderung und Erstattungen rechnen.

Risikofeld Erstattungen und Korrekturen

Korrekturen einer bereits abgegebenen OSS-Meldung sind in der Folgemeldung auszuweisen, nicht durch Stornierung der alten Meldung. Erstattungen aus zu viel gemeldeter USt werden von der jeweiligen Empfängernation direkt an den Händler gezahlt - die Bearbeitungszeiten variieren je Mitgliedstaat zwischen 4 Wochen und mehr als einem Jahr (IHK München).

DATEV/Lexware-Integration für OSS

Der Standard in deutschen E-Commerce-Buchhaltungen heißt DATEV oder Lexware. Beide Systeme bieten dedizierte OSS-Konten und unterstützen den Export der erforderlichen Daten ins BZStOnline-Portal. Voraussetzung ist eine kontentechnische Trennung nach Bestimmungsland und Steuersatz: Im Standard-Kontenrahmen SKR04 stehen z.B. die Konten 4315-4350 für EU-OSS-Erlöse je Steuersatz bereit. Eine saubere DATEV-Schnittstelle im Shopware schreibt jeden Auftrag direkt in das passende Konto und erspart manuelle Nacharbeit.

In der Praxis hat sich folgendes Setup bewährt: Shopware schreibt pro Auftrag eine Bestellzeile mit Land, Steuersatz und Netto/Brutto in eine Mapping-Tabelle. Die DATEV-Schnittstelle verbucht aufgrund dieses Mappings automatisch in das richtige OSS-Konto. Am Quartalsende generiert ein Auswertungsskript die OSS-Meldung im strukturierten Format und übergibt sie an das BZStOnline-Portal. Änderung am Kontenmapping (z.B. neue ermäßigte Sätze) werden zentral gepflegt - die Shopware-Konfiguration muss nicht angefasst werden.

Steuersätze pro Land aktuell halten

Steuersätze ändern sich laufend - 2025 hat etwa Estland den Standardsatz von 22 auf 24 Prozent angehoben, Liechtenstein und mehrere andere Staaten haben ermäßigte Sätze angepasst (PwC Luxembourg/KPMG). Wer eine OSS-Meldung mit veraltetem Satz abgibt, riskiert Korrekturen und Nachforderungen. Die folgende Tabelle zeigt typische Standardsätze in den Top-EU-Cross-Border-Märkten (Stand 2026, Quellen: EU-Kommission/Trusted Shops).

LandStandardsatzErmäßigter SatzSonderfälle
Frankreich20 %10 % / 5,5 %2,1 % (z.B. Presse)
Italien22 %10 % / 5 %4 % (Grundnahrung)
Spanien21 %10 %4 % (Bücher, Brot)
Niederlande21 %9 %0 % (Exporte)
Polen23 %8 % / 5 %0 % (best. Lebensmittel)
Oesterreich20 %10 %13 % (z.B. Tickets, Hotel)
Belgien21 %12 % / 6 %0 % (best. Zeitungen)
Schweden25 %12 % / 6 %0 % (Medikamente)
Kleinunternehmer-Regelung Cross-Border

Seit 2025 gilt eine EU-weite SME-Schwelle von 100.000 EUR Cross-Border-Umsatz: Kleine Unternehmen aus DE können die Steuerbefreiung anderer EU-Staaten nutzen, sofern sie unter 100.000 EUR EU-weitem Cross-Border-Umsatz bleiben (EU-Kommission). Die Antragstellung erfolgt im Ansässigkeitsstaat - in Deutschland über das BZSt. Hinweis: Die deutsche Inland-Kleinunternehmerschwelle (25.000 EUR seit 2025) ist davon unabhängig.

5-Phasen-Roadmap zum konformen Cross-Border-Setup

  1. Phase 1 - Bestandsaufnahme (Woche 1-2) - Cross-Border-Volumen pro Land der letzten 12 Monate ermitteln; Lieferschwelle prüfen; Lager-Standorte erfassen; aktive Marktplatz-Anbindungen inventarisieren.
  2. Phase 2 - BZSt-Antrag und Konten (Woche 3-4) - 'osseureg' im BZStOnline-Portal stellen; SKR04-Konten für OSS einrichten; Mapping-Tabelle Land/Steuersatz/Konto in DATEV anlegen.
  3. Phase 3 - Shopware-Konfiguration (Woche 5-7) - länderspezifische Steuerregeln je Produktkategorie hinterlegen; 10.000-EUR-Counter aktivieren; Bestelldaten-Export auf OSS-Format umstellen; DATEV-Schnittstelle konfigurieren.
  4. Phase 4 - Erste Quartalsmeldung (Folgequartal) - Testlauf mit Probemeldung; Plausibilitätsprüfung der Land/Satz-Mappings; Live-Submission über das BZStOnline-Portal; Zahlung an BZSt-Konto.
  5. Phase 5 - ViDA-Vorbereitung (laufend bis 2028) - Aufbau der E-Invoicing-Pipeline (Peppol, ZUGFeRD); Prüfung der Stock-Transfer-Konstellationen für SVR; Watchlist für DRR-Stichtag 01.07.2030 mit der E-Commerce-Beratung regelmäßig aktualisieren.
Quellen und Studien

Dieser Beitrag stützt sich auf folgende öffentlich verfügbare Quellen und Fachpublikationen: EU-Kommission VAT OSS (One-Stop-Shop-Statistik 2024, ViDA-Roadmap, IOSS-Abschaffung), Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) (BZStOnline-Portal, osseureg-Verfahren), EUR-Lex (ViDA Adoption 11.03.2025, Inkrafttreten 14.04.2025), Bundesrechnungshof (BZSt-Backlog 9 Monate / 36.000+ Fälle), vatcalc (Union-OSS-Wachstum 132.609 → 153.550, +17 % YoY), BEVH (Marktplatz-Anteil 56 %, 46,2 Mrd. EUR Marktplatz-Umsatz 2025, +4,9 % YoY), EHI (Online-Handel-Daten DE 2025/2026), IHK München (OSS-Erstattungspraxis), Sovos (ViDA SVR Fachpublikation), KPMG (ViDA-Analyse Steuersätze), PwC Luxembourg (Q1 2026 Implementing Regulations), Norton Rose Fulbright (ViDA Säule 2 Platform Economy), Bird & Bird (Deemed-Supplier-Regel), Mordor Intelligence / Coherent Market Insights (DE-Cross-Border-Marktanteil 26,8 %, 47 Mrd. USD, CAGR 29,2 %), Trusted Shops (länderspezifische Steuersätze), Haufe (BZSt-Praxis), DATEV (SKR04-OSS-Konten). Daten sind Stand Mai 2026 und können sich ändern.

Der OSS ist freiwillig - Sie können sich auch lokal in jedem EU-Staat registrieren. Praktisch ist die OSS-Variante in der Regel deutlich einfacher: eine Quartalsmeldung in Deutschland statt 27 lokaler Voranmeldungen. Nur bei sehr spezifischen Konstellationen (z.B. größeres lokales Lager mit B2B-Schwerpunkt) kann die lokale Registrierung Vorteile bringen. Eine Beratung hilft bei der Abwägung.

Die Schwelle bezieht sich auf den kumulativen Netto-Umsatz aus EU-Cross-Border-B2C-Lieferungen plus EU-internen TBE-Services im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr. Sobald der Wert in einem dieser Jahre 10.000 EUR überschreitet, gilt ab der nächst Lieferung der Steuersatz des Bestimmungslandes. Sie können auch freiwillig auf die Schwelle verzichten und sofort OSS nutzen.

Bei B2C-Verkäuf über einen EU-Marktplatz schuldet typischerweise der Händler die Umsatzsteuer und meldet über den Union-OSS - es sei denn, es liegt eine Deemed-Supplier-Konstellation vor (Nicht-EU-Händler oder Import ≤ 150 EUR). Dann meldet die Plattform. Die Marktplätze stellen in der Regel detaillierte Reports bereit, aus denen sich die Steuerlast ableiten lässt. Mehr dazu im Beitrag Marktplatz-Anbindung.

Die Quartalsmeldung muss bis zum letzten Tag des Folgemonats abgegeben sein - Q2/2026 also bis zum 31.07.2026. Bei Verspätung erinnert das BZSt nach 10 Tagen; nach drei aufeinanderfolgenden verspäteten Meldungen droht der Ausschluss aus dem OSS-Verfahren mit zwei Jahren Sperrfrist. Wer den Ausschluss riskiert, muss sich erfahrungsgemäß in jedem Lieferland einzeln registrieren - das ist deutlich teurer und aufwendiger.

Die meisten ViDA-Stichtage liegen 2027-2030, aber der Vorbereitungsbedarf ist hoch. Wer heute eine Shopware-Modernisierung plant, sollte E-Invoicing-Fähigkeit (Peppol/ZUGFeRD) gleich mitdenken und seine Schnittstellen so gestalten, dass strukturierte Rechnungsdaten in Echtzeit weitergegeben werden können. Auch die DATEV-Mapping-Tabelle sollte die SVR-Erweiterung von 2027/2028 antizipieren, damit spät Anpassungen ohne Code-Änderung möglich sind.

OSS (One-Stop-Shop) ist für Lieferungen innerhalb der EU gedacht - typischerweise von einem deutschen Lager an Endkunden in anderen EU-Staaten. IOSS (Import-One-Stop-Shop) ist ausschließlich für Importe aus Drittländern mit Warenwert bis 150 EUR. Wer aus China oder UK direkt an EU-Endkunden liefert, nutzt IOSS; wer dagegen Ware in Deutschland lagert und in andere EU-Staaten verkauft, nutzt Union-OSS. Beide Verfahren können parallel betrieben werden, wenn sowohl EU-Lager als auch Direktimport-Modelle vorhanden sind.

Tags:#OSS#Steuern#Cross-Border#ViDA