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Seit dem 28. Juni 2025 müssen Onlineshops im Verbrauchergeschäft barrierefrei sein (BFSG). Über ein Jahr lang bestimmten vor allem einzelne Beschwerden und erste Abmahnungen das Bild. Das ändert sich 2026 grundlegend: Die Marktüberwachungsstelle der Länder ist in die aktive Kontrollphase eingetreten (MLBF), und ab dem dritten Quartal 2026 kommen automatisierte Scan-Tools hinzu, die tausende Onlineshops in kurzer Zeit auf offensichtliche Barrieren prüfen (DOSIGNY). Wer sich bisher auf das Prinzip Hoffnung verlassen hat, sollte umdenken - denn ein Scanner braucht für die am leichtesten nachweisbaren Verstöße nur Sekunden. Dieser Beitrag erklärt, wie die Prüfungen funktionieren, welche Mängel zuerst auffallen und wie Sie Ihren Shop mit gezielter BFSG-Optimierung scan-fest machen.

Von der Karenzzeit zur Kontrollphase: Was 2026 neu ist

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie in deutsches Recht um und gilt für Onlineshops, Apps und viele digitale Dienstleistungen im Endkundengeschäft. Der maßgebliche technische Maßstab ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die im Kern die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA übernimmt (EN 301 549). Konkret bedeutet das unter anderem einen Mindestkontrast von 4,5:1 für normalen Text, eine vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbare Fokusanzeigen und sinnvolle Alternativtexte (WCAG 2.1). Bei Verstößen sieht das Gesetz Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor (BFSG).

Seit Anfang 2026 befindet sich die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen in der aktiven Kontrollphase (MLBF). Ende Januar 2026 hat sie ihre Überwachungsstrategien für Produkte und Dienstleistungen beschlossen und ihre Website mit Informationen für Unternehmen veröffentlicht (MLBF). Geprüft wird auf zwei Wegen: reaktiv über eingehende Beschwerden und aktiv über systematische, häufig automatisierte Stichproben (MLBF). Zusätzlich mahnt die EU-Kommission Deutschland zur konsequenten Umsetzung der Richtlinie an, was den Druck auf die Aufsicht weiter erhöht (EU-Kommission).

Der entscheidende Unterschied zu den Monaten davor ist die Skalierung. Eine rein beschwerdegetriebene Aufsicht arbeitet zwangsläufig langsam und trifft nur einzelne Shops. Automatisierte Scan-Tools kehren dieses Verhältnis um: Sie prüfen viele Auftritte parallel, erkennen maschinell auffindbare Barrieren binnen Sekunden und erzeugen daraus formale Prüfberichte (DOSIGNY). Damit verschiebt sich die realistische Wahrscheinlichkeit, geprüft zu werden, von einem seltenen Einzelfall hin zu einer breiten, routinemäßigen Kontrolle. Für die tägliche Praxis heißt das vor allem eines: Unauffälligkeit ist keine Strategie mehr. Wo ein kleiner Shop früher davon ausgehen konnte, unterhalb der Wahrnehmungsschwelle zu bleiben, erfasst ihn ein Sammel-Scan ebenso wie den großen Wettbewerber nebenan - denn das Werkzeug legt bei allen dieselbe Regelliste an und prüft in gleicher Tiefe.

Aktive und reaktive Prüfung

Die Marktüberwachung stützt sich nicht nur auf Beschwerden Betroffener. Sie führt auch von sich aus Stichproben durch - und genau dort kommen automatisierte Werkzeuge zum Einsatz (MLBF). Für Shopbetreiber heißt das: Es braucht keine konkrete Beschwerde mehr, damit ein Auftritt in den Fokus gerät. Auch ein routinemäßiger Sammel-Scan kann der Auslöser sein.

Wie automatisierte Barrierefreiheits-Scans funktionieren

Ein automatisierter Scanner ruft eine Seite ab, baut das Dokumentmodell im Speicher auf und gleicht es Regel für Regel gegen maschinell prüfbare Erfolgskriterien ab. Er liest also nicht den Sinn eines Textes, sondern die technische Struktur: Sind Bilder mit einem Alternativtext versehen? Haben Formularfelder eine programmatische Beschriftung? Erreicht der Text den geforderten Kontrast? Solche Fragen lassen sich objektiv und in Sekundenschnelle beantworten. Genau deshalb eignen sich diese Prüfungen für die Masse - und genau deshalb sind sie für Betreiber unangenehm berechenbar. Dass ein Rechner diese Bewertung übernimmt, hat einen doppelten Effekt: Die Ergebnisse sind reproduzierbar und jederzeit gegenprüfbar. Für eine Behörde ist das ideal, weil es Ermessensspielräume verkleinert und den Prüfbericht als Nachweis belastbar macht - was zugleich erklärt, warum sich die zweite Abmahnwelle so stark auf solche Berichte stützt.

Wichtig ist die Grenze der Technik: Ein Scanner erkennt zuverlässig das maschinell Nachweisbare, ersetzt aber keine menschliche Bewertung. Ob ein Alternativtext den Bildinhalt sinnvoll wiedergibt oder eine Fokusreihenfolge logisch ist, prüft am Ende ein Mensch. Für die erste Welle der Marktüberwachung ist das kein Nachteil, sondern Absicht: Die automatisiert auffindbaren Verstöße sind zahlreich, eindeutig und ohne großen Aufwand zu dokumentieren. Die folgenden Punkte fallen einem Scanner typischerweise als Erstes auf:

  • Fehlende Alternativtexte an Bildern, Grafiken und Bild-Links - eine der am häufigsten protokollierten Barrieren.
  • Zu geringer Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund unterhalb von 4,5:1 (WCAG 2.1).
  • Nicht beschriftete Formularfelder, bei denen die programmatische Verknüpfung von Label und Eingabe fehlt.
  • Fehlende Sprachauszeichnung des Dokuments oder ein fehlender aussagekräftiger Seitentitel.
  • Unstrukturierte Überschriften, etwa übersprungene Ebenen oder fehlende H1.
  • Keine verlinkte Barrierefreiheitserklärung - der wohl schnellste und eindeutigste Treffer überhaupt.
MerkmalBeschwerde-PrüfungAutomatisierter Scan
AuslöserMeldung BetroffenerRoutine-Stichprobe
ReichweiteEinzelne SeiteTausende parallel
TempoTage bis WochenSekunden je Seite
NachweisIndividuellFormaler Prüfbericht

Die fehlende Barrierefreiheitserklärung: der leichteste Nachweis

Jeder betroffene Shop muss eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, die den Stand der Barrierefreiheit, bekannte Einschränkungen und einen Kontaktweg für Barrieremeldungen beschreibt. Für einen Scanner ist das Fehlen dieser Erklärung der denkbar einfachste Fund: Es genügt zu prüfen, ob ein entsprechend ausgezeichneter, verlinkter Bereich existiert. Ist er nicht vorhanden, steht der Verstoß fest - ohne jede inhaltliche Bewertung. Erfahrungsgemäß ist die fehlende oder unvollständige Erklärung deshalb einer der am häufigsten abgemahnten und am leichtesten nachweisbaren Punkte (MLBF).

Die zweite Abmahnwelle hat dabei eine neue Qualität erreicht: Forderungen stützen sich zunehmend auf formale Prüfberichte statt auf pauschale Mängelbehauptungen (DOSIGNY). Eine sauber gepflegte Barrierefreiheitserklärung ist damit kein Feigenblatt, sondern ein belastbarer Nachweis Ihrer Bemühungen - vorausgesetzt, sie bildet den tatsächlichen Zustand ab. Wie Sie dabei typische Fehler vermeiden, zeigt unser Beitrag zur BFSG-Abmahnwelle und ihrer Durchsetzung.

Vorsicht bei Overlay-Widgets

Eine vorhandene Erklärung muss der Wahrheit entsprechen. Ein eingebautes Barrierefreiheits-Overlay, das vollständige Konformität verspricht, kann das Gegenteil bewirken und Abmahnungen sogar erleichtern. Warum diese Werkzeuge rechtlich riskant sind, erläutert der Beitrag zu Overlay-Widgets und ihrem BFSG-Risiko.

Was Scanner typischerweise zuerst finden

Die maschinell auffindbaren Barrieren sind nicht gleichmäßig verteilt - einige Mängel tauchen in fast jeder Prüfung auf. Eine Kölner Untersuchung von 1.000 Unternehmens-Websites kam Mitte 2025 zu einem ernüchternden Ergebnis: Rund drei von vier Seiten scheitern bereits an den Grundanforderungen (mindshape). Der mit Abstand häufigste Einzelmangel ist ein unzureichender Farbkontrast (mindshape). Ein breiterer Praxistest zeigt zudem, dass etwa 80 Prozent der Onlineshops für rund ein Drittel der Menschen in Deutschland schwer oder gar nicht nutzbar sind (Aktion Mensch/Pfennigparade).

Farbkontrast

Text unter 4,5:1 Kontrast ist der häufigste automatisch erkannte Mangel (mindshape). Prüfbar in Millisekunden, oft mit wenigen Farbwerten behoben.

Alternativtexte

Bilder ohne alt-Attribut sind ein Standardtreffer. Wie sich das mit KI-gestützten Alt-Texten skalieren lässt, zeigt ein eigener Beitrag.

Formular-Labels

Ohne programmatische Verknüpfung von Label und Feld bleiben Suchfeld, Login und Checkout für Screenreader unbeschriftet.

Tastaturbedienung

Menüs, Filter und Warenkorb müssen ohne Maus erreichbar sein. Nicht fokussierbare Elemente werden im Test protokolliert.

Sichtbarer Fokus

Der aktuelle Bedienpunkt braucht eine deutliche Markierung. Ein per CSS entfernter Fokusrahmen fällt sofort auf.

Struktur und Sprache

Fehlende Sprachauszeichnung, kein Seitentitel oder eine gebrochene Überschriftenhierarchie sind eindeutig maschinell nachweisbar.

Diese sechs Bereiche decken den Großteil dessen ab, was ein Scanner in der ersten Runde meldet. Die gute Nachricht: Es sind zugleich die Punkte, die sich mit überschaubarem Aufwand strukturiert abarbeiten lassen. Ein systematischer Test - manuell wie automatisiert - deckt sie zuverlässig auf, bevor es die Behörde tut. Wie ein solcher Barrierefreiheits-Audit für Ihren Shop im Detail abläuft, haben wir gesondert beschrieben.

Was ein Verstoß kosten kann

Das Bußgeld-Spektrum reicht erfahrungsgemäß von einigen tausend Euro für Standardverstöße bis zu 100.000 Euro in schweren oder wiederholten Fällen (Web Accessibility Checker). Hinzu kommen mögliche Abmahnkosten durch Wettbewerber und Verbände sowie der Aufwand für eine kurzfristige Nachbesserung unter Zeitdruck. Wer früh handelt, ersetzt diese schwer kalkulierbaren Risiken durch planbare Projektkosten.

Bußgeld, Abmahnung und die Folgen für den Betrieb

Die Rechtsfolgen laufen über zwei getrennte Kanäle. Auf der einen Seite steht die Marktüberwachung: Sie kann Mängel feststellen, Nachbesserung anordnen, Bußgelder verhängen und im äußersten Fall verlangen, dass eine nicht konforme Dienstleistung vom Markt genommen wird (BFSG). Auf der anderen Seite stehen zivilrechtliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder anspruchsberechtigte Verbände, die sich auf den unlauteren Wettbewerbsvorteil eines nicht barrierefreien Auftritts stützen. Beide Wege können unabhängig voneinander greifen.

AuslöserMögliche Folge
Fehlende BarrierefreiheitserklärungAbmahnung, Anordnung zur Nachbesserung
Systematische WCAG-VerstößeBußgeld bis 100.000 Euro
Wiederholung oder UntätigkeitHöheres Bußgeld, Marktrücknahme möglich
Werbewirksame FalschangabeWettbewerbsrechtliche Abmahnung

Für die Praxis ist weniger die maximale Bußgeldhöhe entscheidend als die Wahrscheinlichkeit, überhaupt erwischt zu werden - und die steigt mit den automatisierten Scans deutlich. Ein Auftritt, der die maschinell prüfbaren Kriterien erfüllt, taucht in Sammel-Scans schlicht nicht als Treffer auf. Genau das ist das realistische Ziel für 2026: nicht theoretische Perfektion, sondern nachweisbare, dokumentierte Konformität auf dem geforderten Niveau. Hinzu kommt ein Aspekt, der oft übersehen wird: Ein einmal dokumentierter Verstoß verschwindet nicht von selbst. Solange die Barriere im Quelltext steht, findet sie jeder erneute Scan wieder - und jede Wiederholung erhöht das Risiko einer schärferen Reaktion. Wer die maschinell prüfbaren Kriterien dauerhaft erfüllt, nimmt dieser Eskalationslogik von vornherein die Grundlage.

In fünf Schritten scan-fest werden

Barrierefreiheit lässt sich nicht an einem Nachmittag nachrüsten, aber sie folgt einem klaren Ablauf. Die folgende Reihenfolge priorisiert bewusst die maschinell auffindbaren Mängel, weil genau sie im Sammel-Scan zuerst auffallen:

  1. Bestandsaufnahme: Automatisierten Test über die wichtigsten Seitentypen laufen lassen - Startseite, Kategorie, Produktdetail, Warenkorb und Checkout - und die Treffer nach Häufigkeit sortieren.
  2. Barrierefreiheitserklärung erstellen: Den tatsächlichen Stand ehrlich dokumentieren, bekannte Einschränkungen benennen und einen Meldeweg einrichten.
  3. Kritische Mängel beheben: Kontrast, Alternativtexte und Formular-Labels zuerst - sie sind zahlreich, eindeutig und mit vertretbarem Aufwand lösbar.
  4. Bedienung absichern: Vollständige Tastaturbedienung, sichtbaren Fokus und eine saubere Überschriftenstruktur herstellen, idealerweise direkt in der Frontend-Entwicklung verankert.
  5. Regressionen überwachen: Nach jedem Deploy erneut prüfen, damit ein neues Template oder Plugin keine Barriere zurückbringt - Barrierefreiheit ist ein Dauerzustand, kein Projektende.
  • Barrierefreiheitserklärung ist vorhanden, verlinkt und bildet den echten Stand ab
  • Alle inhaltstragenden Bilder haben aussagekräftige Alternativtexte
  • Text und Bedienelemente erreichen mindestens 4,5:1 Kontrast
  • Suchfeld, Login und Checkout sind vollständig per Tastatur bedienbar
  • Der Fokus ist auf jedem Element sichtbar markiert
  • Nach jedem Deploy läuft ein automatisierter Barrierefreiheits-Check

Barrierefreiheit zahlt auf Reichweite und Umsatz ein

Die Pflicht ist der Anlass, aber nicht der einzige Grund. Ein barrierefreier Shop ist für alle besser bedienbar: klare Kontraste, saubere Struktur und eine funktionierende Tastaturbedienung verbessern die Nutzerführung insgesamt. Viele Kriterien überschneiden sich zudem mit gutem technischen SEO - aussagekräftige Alternativtexte, korrekte Überschriften und semantisches Markup helfen Suchmaschinen ebenso wie assistiven Technologien. Wer seine Produktseiten ohnehin für KI-Antworten und Suche optimiert, legt mit sauberer Struktur die Grundlage gleich mit. Barrierefreiheit ist damit kein Sonderweg für eine kleine Zielgruppe, sondern gute Handwerksarbeit am Frontend, von der jeder einzelne Besuch profitiert - unabhängig davon, ob jemand eine Hilfstechnologie nutzt, auf dem Smartphone in der Sonne liest oder einfach nur schnell zum Abschluss kommen möchte.

Nicht zu unterschätzen ist der Zugewinn an Reichweite: Wenn rund ein Drittel der Menschen einen Standard-Shop nur eingeschränkt nutzen kann (Aktion Mensch/Pfennigparade), ist Barrierefreiheit auch eine Frage des adressierbaren Marktes. Der Aufwand fließt damit nicht in reine Pflichterfüllung, sondern in einen Auftritt, der mehr Menschen zum Abschluss bringt. Auch andere Pflichtthemen wie das neue Gewährleistungs- und Garantielabel auf Produktseiten lassen sich in einem Zug sauber mitlösen.

BFSG-Audit

Automatisierter und manueller Test Ihrer wichtigsten Seitentypen gegen WCAG 2.1 AA, mit priorisierter Mängelliste.

Technische Umsetzung

Behebung von Kontrast, Alternativtexten, Formular-Labels, Tastaturbedienung und Fokus - direkt im Template Ihres Shops.

Barrierefreiheitserklärung

Eine belastbare, ehrliche Erklärung, die den tatsächlichen Stand abbildet und einen Meldeweg für Barrieren bereitstellt.

Laufende Überwachung

Wiederkehrende Checks nach jedem Deploy, damit neue Funktionen keine Barrieren zurückbringen und der Stand dokumentiert bleibt.

Ob Kontrast, Alternativtexte oder eine fehlende Erklärung: Die automatisierten Scans der Marktüberwachung machen sichtbar, was ein Shop technisch bietet - und was nicht. Je früher Sie den eigenen Stand kennen und dokumentieren, desto kleiner ist das Risiko, unvorbereitet in einen Sammel-Scan zu geraten. Sprechen Sie unser Team an, um Ihren Shop gegen die aktuellen Prüfkriterien zu testen und die dringendsten Barrieren zuerst zu beheben. Wer die technischen Grundlagen und Ausnahmen einordnen möchte, findet sie im Überblick zum BFSG für Online-Shops.

Quellen und Studien

Dieser Artikel stützt sich auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die harmonisierte Norm EN 301 549 (technischer Maßstab, WCAG 2.1 AA), Informationen der Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) zur aktiven und reaktiven Prüfung, eine mindshape-Untersuchung von 1.000 Unternehmens-Websites (Mitte 2025) zur Fehlerhäufigkeit, einen Praxistest von Aktion Mensch/Pfennigparade zur Nutzbarkeit von Onlineshops sowie Auswertungen zu Bußgeldrahmen und Abmahnpraxis (Web Accessibility Checker, DOSIGNY) und Hinweise der EU-Kommission zur Umsetzung. Genannte Zahlen können sich im Zeitverlauf ändern und dienen als Orientierung; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: August 2026.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder befindet sich seit Anfang 2026 in der aktiven Kontrollphase (MLBF). Der breite Einsatz automatisierter Scan-Tools, die viele Shops parallel prüfen, wird ab dem dritten Quartal 2026 erwartet (DOSIGNY). Da auch aktive Stichproben ohne konkrete Beschwerde möglich sind, sollten Shopbetreiber nicht auf einen Anlass warten, sondern proaktiv den eigenen Stand prüfen.

Die fehlende oder unvollständige Barrierefreiheitserklärung. Ein Scanner muss nur prüfen, ob ein entsprechend ausgezeichneter, verlinkter Bereich existiert - ohne inhaltliche Bewertung steht der Verstoß fest. Deshalb gehört sie erfahrungsgemäß zu den am häufigsten abgemahnten Punkten (MLBF). Eine ehrliche, gepflegte Erklärung ist der einfachste erste Schritt zu mehr Sicherheit.

Das BFSG sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor (BFSG). In der Praxis reicht das Spektrum erfahrungsgemäß von einigen tausend Euro für Standardverstöße bis zum oberen Rahmen bei schweren oder wiederholten Fällen (Web Accessibility Checker). Hinzu kommen mögliche zivilrechtliche Abmahnkosten durch Wettbewerber oder Verbände.

Sie gleichen die technische Struktur einer Seite gegen maschinell prüfbare WCAG-Kriterien ab: Farbkontrast, Alternativtexte, Formular-Labels, Sprachauszeichnung, Seitentitel, Überschriftenstruktur und das Vorhandensein einer Barrierefreiheitserklärung. Was inhaltliche Bewertung erfordert - etwa die Sinnhaftigkeit eines Alternativtextes - prüft weiterhin ein Mensch. Für die Masse an eindeutigen Verstößen genügt jedoch der automatisierte Test.

Das BFSG gilt grundsätzlich für digitale Dienstleistungen im Endkundengeschäft. Es gibt eng gefasste Ausnahmen, etwa für bestimmte Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab und sollte sorgfältig geprüft werden - Details dazu behandeln wir im Beitrag zu den Ausnahmen für Kleinstunternehmen und B2B. Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug sind anders zu bewerten als klassische B2C-Shops.

Wir prüfen Ihre wichtigsten Seitentypen automatisiert und manuell gegen WCAG 2.1 AA, priorisieren die gefundenen Barrieren nach Häufigkeit und beheben zuerst die kritischen Mängel wie Kontrast, Alternativtexte und Formular-Labels. Zusätzlich erstellen wir eine belastbare Barrierefreiheitserklärung und richten wiederkehrende Checks nach jedem Deploy ein. So lässt sich Barrierefreiheit typischerweise als dauerhafter Betriebszustand organisieren statt als einmalige Nachbesserung unter Zeitdruck.