Ein Online-Shop in Deutschland benötigt in der Regel mindestens: ein vollständiges Impressum, eine Datenschutzerklärung, eine Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular, transparente Preisangaben nach PAngV (inkl. MwSt., Versandkosten und ggf. Grundpreis) sowie einen Bestellbutton mit eindeutiger Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen". Ab dem 19. Juni 2026 kommt der verpflichtende Widerrufsbutton hinzu.
Wer einen Online-Shop betreibt, unterliegt einer Reihe gesetzlicher Informationspflichten. Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben gehören zu den häufigsten Abmahngründen im E-Commerce – die meisten lassen sich mit überschaubarem Aufwand sauber umsetzen. Die folgende Übersicht konzentriert sich auf B2C-Shops mit Sitz in Deutschland und fasst die wichtigsten Pflichten zusammen; je nach Sortiment kommen produktspezifische Kennzeichnungspflichten hinzu.
Die Basis-Pflichtangaben
- Impressum – Name bzw. Firma, ladungsfähige Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, Vertretungsberechtigte, Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 5 DDG, vormals TMG)
- Datenschutzerklärung – Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13/14 DSGVO, inklusive eingesetzter Analyse- und Drittdienste
- Widerrufsbelehrung – Belehrung über das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher plus Muster-Widerrufsformular
- Preisangaben – Gesamtpreise inklusive Mehrwertsteuer, klar ausgewiesene Versandkosten und bei Waren nach Gewicht/Volumen/Länge der Grundpreis (PAngV)
- Button-Lösung – Der Bestellbutton muss eindeutig beschriftet sein, etwa „zahlungspflichtig bestellen" (§ 312j BGB); direkt davor gehören die wesentlichen Vertragsinformationen
- Lieferzeiten und Verfügbarkeit – konkrete, nicht irreführende Angaben statt unverbindlicher Floskeln
- Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung – Angabe, ob der Shop zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren bereit oder verpflichtet ist (VSBG)
Entscheidend ist auch die Platzierung: Impressum und Datenschutzerklärung müssen von jeder Seite aus leicht erreichbar sein – üblich sind ständig sichtbare Footer-Links. Widerrufsbelehrung und AGB gehören zusätzlich in den Checkout, wo der Kunde sie vor Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen kann. Nach Bestellabschluss müssen die Pflichtinformationen außerdem auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden, in der Praxis meist per Bestätigungs-E-Mail.
Je nach Sortiment kommen weitere Kennzeichnungspflichten hinzu – etwa Textilfaserangaben, Energieeffizienzlabel bei bestimmten Elektrogeräten oder Lebensmittelinformationen nach der LMIV. Diese Angaben gehören auf die Produktdetailseite, damit der Kunde sie vor dem Kauf sieht. Eine Besonderheit gilt bei Rabatten: Wird eine Preisermäßigung beworben, muss nach der PAngV der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage angegeben werden – pauschale Streichpreise ohne diesen Bezug sind unzulässig. Bei einer Shop-Erstellung oder Migration sollten solche Datenfelder von Anfang an im Produktdatenmodell vorgesehen werden; mehrsprachige Shops müssen die Pflichtinformationen zudem in jeder angebotenen Sprachfassung bereithalten.
Neue Pflichten: Widerrufsbutton und Barrierefreiheit
Zwei jüngere Entwicklungen sollten Shop-Betreiber auf dem Radar haben: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops einen Widerrufsbutton anbieten, über den Verbraucher ihren Widerruf direkt digital erklären können – Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2673. Details zur Umsetzung finden Sie in unserem Beitrag zur Widerrufsbutton-Pflicht. Außerdem verlangt das BFSG seit dem 28. Juni 2025 von B2C-Shops einen barrierefreien Kaufprozess samt Informationen zur Barrierefreiheit – mehr dazu auf unserer Seite zur BFSG-Optimierung.
AGB sind übrigens keine gesetzliche Pflicht, in der Praxis aber sinnvoll, um Zahlungsbedingungen, Lieferung und Eigentumsvorbehalt rechtssicher zu regeln. Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben sind nach dem UWG abmahnfähig – sowohl durch Wettbewerber als auch durch Verbraucherschutzverbände; bei Datenschutzverstößen können zusätzlich Bußgelder nach der DSGVO hinzukommen. Da sich die Rechtslage laufend weiterentwickelt – der Widerrufsbutton ist das beste Beispiel –, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung der Rechtstexte und ihrer technischen Einbindung.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung; die Rechtstexte selbst sollten von einem Anwalt oder spezialisierten Dienstleister kommen. Wir sorgen für die saubere technische Einbindung in Ihren Shop – vom Checkout bis zum Widerrufsbutton. Mit einem Shop-Check prüfen wir, ob Ihre Pflichtangaben technisch korrekt eingebunden sind.