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Ein Onlineshop lebt von Bildern, aber die wenigsten Shops behandeln Bilder wie Stammdaten. Die mittlere mobile Seite bindet 13 Bildelemente ein (HTTP Archive Web Almanac 2024), und 45 Prozent aller Bildelemente tragen keinen Alternativtext (HTTP Archive Web Almanac 2024). Beides sind Symptome derselben Lücke: Bilder werden abgelegt, nicht verwaltet. Dieser Beitrag beschreibt eine Medienstruktur, die das Original schützt, die Nutzungsrechte am Bild mitführt und alle Ableitungen aus einer Quelle erzeugt – für Shop, PIM und Katalog. Er setzt fort, was wir zur Hoheit über die eigenen Produktdaten beschrieben haben, nur für die Dateien statt für die Felder.

Bilder sind Stammdaten, keine Anhänge

In vielen Shops entsteht die Bildablage nebenbei. Ein Fotograf liefert ein Archiv, jemand lädt die Dateien in den Medienbereich des Shops, benennt sie nach dem Artikelnamen und ist fertig. Sechs Monate später fehlt zu jedem zweiten Bild die Antwort auf drei Fragen: Wer hat es aufgenommen, wie lange darf es verwendet werden, und wo liegt die Fassung, aus der sich eine neue Größe erzeugen lässt. Die Bilder sind vorhanden, die Auskunft über sie fehlt. Genau das unterscheidet eine Ablage von einer Verwaltung: Eine Ablage kennt Dateien, eine Verwaltung kennt Dateien und ihren Zustand.

Der Vergleich mit anderen Stammdaten hilft. Zu einem Artikel gehören Nummer, Bezeichnung, Preis, Steuersatz und Lieferant, und kaum jemand käme auf die Idee, diese Angaben nur im Kopf des Einkaufs zu halten. Zu einem Bild gehören ebenso Urheber, Art des Nutzungsrechts, Ablaufdatum, Freigaben für abgebildete Personen oder Objekte, Alternativtext und Ableitungsprofil. Wer den Bestand einmal im Jahr durchgeht, kennt das Muster bereits aus der Inventur im Onlineshop: Was nicht erfasst ist, taucht in keiner Auswertung auf und fehlt trotzdem, sobald jemand danach fragt.

Ein Bild ohne dokumentiertes Nutzungsrecht ist kein Bestand, sondern ein offener Posten.

XICTRON, E-Commerce-Beratung

Wie klein die einzelne Datei am Ende ist, überrascht viele: Der Median liegt bei 12 KB je Bild (HTTP Archive Web Almanac 2024). Das ist kein Argument gegen Sorgfalt, sondern eines dafür. Kleine Dateien entstehen nicht von selbst, sondern weil eine Pipeline aus einem großen Original mehrere kleine Fassungen erzeugt. Fehlt das Original, bleibt nur die kleine Datei, und jede neue Anforderung – ein größeres Zoombild, ein Marktplatzformat mit fester Kantenlänge, ein Auszug für den gedruckten Katalog – endet bei einer Neuaufnahme.

Zwei Fragen vor dem ersten Upload

Erstens: Welche Datei ist das Original, und liegt sie außerhalb des Auslieferungspfads? Zweitens: Welcher Alternativtext gehört zu diesem Motiv? Wer beide Fragen beim Anlegen beantwortet, spart sich die Nacharbeit, die sonst im Projekt zur Barrierefreiheit landet – dort ist sie deutlich teurer.

Ein Original, viele Ableitungen

Am Anfang steht das Original, und zwar genau eines je Motiv. Es liegt in der höchsten verfügbaren Auflösung, verlustfrei oder mit sehr hoher Qualität, außerhalb des Shopsystems und außerhalb des Verzeichnisses, aus dem ausgeliefert wird. Alles andere ist eine Ableitung: die Listenansicht, das Detailbild, das Zoombild, die quadratische Fassung für den Marktplatz, das kleine Bild für die Bestellbestätigung. Ableitungen sind Ergebnisse eines Rezepts, keine Dateien mit eigener Geschichte. Wer diesen Unterschied im Kopf und im Verzeichnisbaum hat, kann jede Ableitung zu jedem Zeitpunkt neu erzeugen, ohne jemanden fragen zu müssen.

Welche Formate dabei entstehen, richtet sich nach dem, was Browser lesen können, nicht nach Gewohnheit. Im offenen Web verteilen sich die Bildformate mobil noch deutlich zugunsten der älteren Verfahren: JPEG 32,4 Prozent, PNG 28,4 Prozent, WebP 12 Prozent und AVIF 1,0 Prozent (HTTP Archive Web Almanac 2024). Der Effizienzunterschied ist messbar: Der Median liegt bei 1,3 Bit je Pixel für WebP und 1,4 für AVIF, gegenüber 2,0 für JPEG, 3,8 für PNG und 6,7 für GIF (HTTP Archive Web Almanac 2024). Welches Format wofür trägt, behandelt der Beitrag zur Formatwahl für Shopbilder ausführlicher.

  • Original – höchste Auflösung, verlustfrei, mit vollständigen IPTC- und XMP-Feldern, außerhalb des Auslieferungspfads
  • Detail – lange Kante um 1600 Pixel, für Produktseite und Zoom, in AVIF und WebP mit JPEG als Rückfallebene
  • Liste – lange Kante um 640 Pixel, für Übersichten, Suchergebnisse und Empfehlungen
  • Icon – lange Kante um 160 Pixel, für Warenkorb, Merkzettel und Bestellbestätigung
  • Katalog – Fassung nach Vorgabe des Empfängers, meist mit fester Kantenlänge und definiertem Hintergrund

Die Ableitungen erreichen den Browser über srcset und sizes. Beide Angaben sind kein Beiwerk: Ein Viertel aller Desktopseiten, die Breitenangaben im srcset verwenden, lädt nach der Schätzung des HTTP Archive 180 KB oder mehr an überflüssigen Bilddaten, weil die sizes-Angabe nicht zur tatsächlichen Layoutbreite passt (HTTP Archive Web Almanac 2024). Die Ableitung ist also die halbe Arbeit, die Auswahlregel im Markup die andere Hälfte. Wie sich beides mit Ladeverhalten und Priorisierung verbindet, zeigt der Beitrag zum adaptiven Laden von Bildern.

Ableitungen gehören in den Bau, nicht in die Hand

Sobald eine Größe von Hand erzeugt wird, entsteht eine Datei ohne Rezept. Erzeugen Sie Ableitungen in der Pipeline, protokollieren Sie Profil und Quelldatei, und lassen Sie den Lauf abbrechen, wenn ein Original fehlt. Das ist ein Stück Entwicklungsarbeit, das sich über die Lebensdauer eines Shops mehrfach zurückzahlt.

Rechte am Bild: was § 31 UrhG verlangt

Ein Bild ist ein Werk im Sinne des Urheberrechts, und wer es verwendet, braucht dafür ein Nutzungsrecht. § 31 Absatz 1 UrhG hält fest, dass ein solches Recht als einfaches oder ausschließliches Recht eingeräumt werden kann und dass es räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein darf. Für die Medienverwaltung heißt das: Zu jedem Bild gehören mindestens vier Angaben – von wem es stammt, welche Art von Recht eingeräumt wurde, für welchen Raum und welche Zeit es gilt, und für welche Nutzungsarten.

Der Unterschied zwischen einfachem und ausschließlichem Recht ist im Alltag greifbar. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber nach § 31 Absatz 2 UrhG, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist – dasselbe Motiv kann also parallel in einem anderen Shop stehen. Das ausschließliche Nutzungsrecht schließt nach § 31 Absatz 3 UrhG alle anderen Personen aus und erlaubt es dem Inhaber, selbst Nutzungsrechte einzuräumen. Dieselbe Sorgfalt, die für selbst gehostete Webfonts gilt, gilt für Bilder: Die Lizenz ist Teil des Bestands, nicht Teil der Erinnerung.

MerkmalEinfaches NutzungsrechtAusschließliches Nutzungsrecht
Nutzung durch den Inhaberauf die erlaubte Artauf die erlaubte Art
Nutzung durch anderenicht ausgeschlossen (§ 31 Abs. 2 UrhG)ausgeschlossen (§ 31 Abs. 3 UrhG)
Eigene Einräumung von Rechtenim Regelfall nicht vorgesehenausdrücklich vorgesehen (§ 31 Abs. 3 UrhG)
Mögliche Beschränkungräumlich, zeitlich, inhaltlich (§ 31 Abs. 1 UrhG)räumlich, zeitlich, inhaltlich (§ 31 Abs. 1 UrhG)
Was bei Unklarheit giltVertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG)Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG)
Feld im MedienarchivRights Usage TermsRights Usage Terms und Licensor

Bleibt offen, welche Nutzungsarten gemeint waren, greift die Zweckübertragungsregel. § 31 Absatz 5 UrhG bestimmt, dass sich der Umfang nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck richtet, wenn die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet sind. In der Praxis ist das kein Freibrief, sondern ein Risiko: Wer ein Bild für den Produktkatalog beauftragt hat, hat damit in der Regel nicht die Nutzung in einer bezahlten Anzeigenkampagne mitbestellt. Die Konsequenz für die Ablage ist schlicht – der vereinbarte Zweck gehört als Feld an das Bild, nicht in eine Mail.

Kein Rechtsrat, sondern eine Ablagefrage

Dieser Abschnitt ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Er beschreibt, welche Felder eine Medienverwaltung vorhalten sollte, damit die rechtliche Prüfung überhaupt möglich ist. In unseren E-Commerce-Projekten legen wir diese Felder gemeinsam mit dem Einkauf fest, bevor der erste Bildbestand übernommen wird.

IPTC-Felder, die im Shop tragen

Für die technische Seite gibt es einen etablierten Rahmen: den IPTC Photo Metadata Standard. Die Fassung 2025.1 ergänzt mehrere Eigenschaften und hebt das Extension-Schema auf Version 1.9 (IPTC Photo Metadata Standard 2025.1). Die Felder werden als XMP in die Datei geschrieben und reisen mit dem Bild – vom Aufnahmeort über das Medienarchiv bis in den Shop. Der Standard weist selbst darauf hin, dass rechtebezogene Werte von Gesetzen und anderen Vorschriften der Region beeinflusst sein können, in der das Bild verwendet wird. Die Felder sind also ein Ort für Angaben und keine Entscheidung über deren Wirkung.

Der praktische Vorteil eingebetteter Felder liegt in der Unabhängigkeit vom System. Eine Datenbankspalte verschwindet mit der Datenbank, ein XMP-Block bleibt in der Datei. Wird ein Bestand später in ein anderes System übernommen, sind Urheber, Rechtehinweis und Alternativtext weiterhin vorhanden. Wichtig ist nur, dass die Ableitungspipeline die Felder mitnimmt: Wer beim Verkleinern sämtliche Metadaten entfernt, um Bytes zu sparen, verliert genau die Angaben, die später gebraucht werden. Die Regel lautet daher: am Original vollständig, in der Ableitung reduziert auf Rechtehinweis, Urheber und Alternativtext.

  • Copyright Notice (dc:rights) – der Rechtehinweis, der den aktuellen Inhaber des Urheberrechts benennt
  • Rights Usage Terms (xmpRights:UsageTerms) – die Lizenzbedingungen im Freitext, also der Ort für Raum, Zeit und Zweck
  • Web Statement of Rights (xmpRights:WebStatement) – eine Adresse, unter der die Rechtelage nachlesbar hinterlegt ist
  • Licensor (plus:Licensor) – wer für eine Lizenz zu kontaktieren ist; der Standard sieht bis zu 3 Einträge vor (IPTC Photo Metadata Standard 2025.1)
  • Alt Text (Accessibility) (Iptc4xmpCore:AltTextAccessibility) – die kurze Beschreibung von Zweck und Bedeutung des Motivs
  • Digital Source Type (Iptc4xmpExt:DigitalSourceType) – die Herkunft der Datei, etwa Aufnahme, Reproduktion oder erzeugte Grafik

Der Alternativtext verdient eigene Aufmerksamkeit. Der Standard beschreibt das Feld als kurze Beschreibung von Zweck und Bedeutung eines Bildes, die von assistiver Technik gelesen oder angezeigt wird, wenn das Bild im Browser abgeschaltet ist, und begrenzt es auf 250 Zeichen (IPTC Photo Metadata Standard 2025.1). Damit ist die Aufgabe klar umrissen: kein Dateiname, keine Stichwortliste, kein Platz für Suchbegriffe. Wie sich der Text für große Bestände strukturiert erzeugen und prüfen lässt, beschreibt der Beitrag zu Alternativtexten für Produktbilder.

Was beim Besucher ankommt: Format, Größe, Alternativtext

Zwischen Medienarchiv und Besucher liegen drei Entscheidungen: welches Format ausgeliefert wird, welche Größe, und welcher Text das Bild beschreibt, wenn es nicht ankommt oder nicht gesehen wird. Alle drei lassen sich aus dem Medienbestand ableiten, sofern er die passenden Angaben führt. Fehlt eine davon, entsteht Handarbeit an der Stelle, an der sie besonders teuer ist – im laufenden Betrieb, unter Zeitdruck, meist von jemandem, der das Motiv nicht kennt.

Format nach Fähigkeit

Moderne Formate liefern dieselbe Bildwirkung mit weniger Daten. Der Median liegt bei 1,3 Bit je Pixel für WebP und 1,4 für AVIF gegenüber 2,0 für JPEG (HTTP Archive Web Almanac 2024). Die Pipeline erzeugt beide Fassungen und überlässt dem Browser die Wahl.

Größe aus einer Quelle

Jede Größe stammt aus dem Original und trägt ihr Profil im Dateinamen. So bleibt nachvollziehbar, welche Datei zu welchem Rezept gehört, und eine geänderte Vorgabe erzeugt den Bestand neu, statt ihn zu ergänzen.

Alternativtext am Bild

Der Text steht im Medienarchiv am Original, nicht in der Seitenvorlage. So gilt er in jeder Ansicht, in jeder Sprache und in jedem Kanal, in den das Bild übergeben wird.

Für Fälle, in denen der Browser nicht selbst wählen soll, gibt es das picture-Element. Es wird nach der Erhebung des HTTP Archive deutlich seltener eingesetzt als srcset (HTTP Archive Web Almanac 2024). Für Shops ist es dort sinnvoll, wo ein Motiv im schmalen Ansichtsfenster anders zugeschnitten werden soll als im breiten – etwa ein liegendes Kampagnenbild, das auf dem Telefon quadratisch erscheint. Der Zuschnitt gehört dann als eigenes Profil in die Pipeline und nicht in die Hand der Redaktion.

Übergabe an Katalog und Marktplatz

In der Übergabe an Kataloge zeigt sich, ob die Medienstruktur trägt. Das Austauschformat BMEcat kennt dafür den Block MIME_INFO, der Produktabbildungen, Datenblätter und weitere Dokumente beschreibt. Übertragen wird nicht die Datei selbst, sondern der relative Pfad oder die Adresse in MIME_SOURCE, bezogen auf ein Basisverzeichnis MIME_ROOT aus dem Kopf des Dokuments (BMEcat 2005.2). Wer den Austausch insgesamt aufsetzt, findet die Seite der Klassifikation im Beitrag zu BMEcat und ETIM.

Wer Bilder an einen Katalog übergibt, übergibt nicht die Datei, sondern den Weg zur Datei und die Bedeutung, die sie dort haben soll.

XICTRON, Schnittstellenentwicklung

Zwei Felder verdienen dabei besondere Beachtung. MIME_PURPOSE beschreibt den erwünschten Verwendungszweck des MIME-Dokumentes im Zielsystem und kennt festgelegte Werte wie normal, detail, icon und logo (BMEcat 2005.2). MIME_ALT nimmt den Alternativtext auf, falls die Datei im Zielsystem nicht darstellbar ist, und ist auf 80 Zeichen begrenzt (BMEcat 2005.2). Beide Felder lassen sich nur füllen, wenn die Angaben am Original vorliegen – und beide sind der Grund, warum sich ein gepflegter Alternativtext im Medienarchiv doppelt auszahlt.

Im Geschäft mit Firmenkunden kommt hinzu, dass derselbe Artikel je Empfänger unterschiedliche Bilder braucht: ein Händler will das freigestellte Motiv, ein Marktplatz das quadratische, ein Großkunde die Ansicht mit Maßangaben. Solange jede dieser Fassungen eine Ableitung mit eigenem Profil ist, bleibt der Aufwand beherrschbar. Werden es Einzeldateien, wächst der Bestand schneller als die Übersicht. Wie sich solche Anforderungen im B2B-Shop sauber abbilden lassen, hängt weniger am Shopsystem als an der Frage, ob die Medienstruktur Profile kennt.

Benennung, Ablage, Pipeline

Die Benennung ist unscheinbar und zugleich wirksam. Ein Dateiname sollte Artikelnummer, Motivnummer und Profil tragen, in dieser Reihenfolge, in Kleinbuchstaben, ohne Leerzeichen und ohne Umlaute. Der Name ist eine Kennung, kein Text – hier ist ASCII richtig, während jeder Text, den ein Besucher liest, echte Umlaute trägt. Ein Beispiel: 12345-01-detail-1600.avif sagt in einem Blick, zu welchem Artikel das Bild gehört, welches Motiv es zeigt und aus welchem Profil es stammt.

katalog-bilder.xml
<HEADER>
  <CATALOG>
    <MIME_ROOT>https://medien.example.com/katalog/</MIME_ROOT>
  </CATALOG>
</HEADER>

<MIME_INFO>
  <MIME>
    <MIME_TYPE>image/jpeg</MIME_TYPE>
    <MIME_SOURCE>12345/12345-01-detail-1600.jpg</MIME_SOURCE>
    <MIME_DESCR>Stuhl Eiche massiv, Ansicht von vorn</MIME_DESCR>
    <MIME_ALT>Stuhl aus Eiche mit gepolsterter Sitzfläche</MIME_ALT>
    <MIME_PURPOSE>detail</MIME_PURPOSE>
    <MIME_ORDER>1</MIME_ORDER>
  </MIME>
  <MIME>
    <MIME_TYPE>image/jpeg</MIME_TYPE>
    <MIME_SOURCE>12345/12345-01-liste-640.jpg</MIME_SOURCE>
    <MIME_ALT>Stuhl aus Eiche mit gepolsterter Sitzfläche</MIME_ALT>
    <MIME_PURPOSE>normal</MIME_PURPOSE>
    <MIME_ORDER>2</MIME_ORDER>
  </MIME>
</MIME_INFO>

Im Kopf des Katalogs steht das Basisverzeichnis, im Artikel stehen die Verweise darauf. Der Empfänger setzt beides zusammen und lädt die Dateien auf dem vereinbarten Weg. Wichtig ist die Trennung: Der Pfad beschreibt die Ablage, MIME_PURPOSE beschreibt die Rolle im Zielsystem. Beides aus demselben Profil abzuleiten, ist der Unterschied zwischen einer Übergabe, die sich wiederholen lässt, und einer, die jedes Mal neu zusammengesucht wird.

Terminal
$ bin/medien-pruefen --quelle medien/original
Alternativtext fehlt: 12345/12345-02-master.tif
Rights Usage Terms fehlt: 67890/67890-01-master.tif
$ bin/medien-ableiten --profil shop --quelle medien/original --ziel medien/ableitungen
detail (AVIF, WebP, JPEG), liste (AVIF, WebP), icon (JPEG)
$ bin/medien-uebergabe --katalog bmecat --pruefen
MIME_SOURCE und MIME_ALT für alle Einträge gesetzt

Die Ausgabe zeigt das Prinzip: erst prüfen, dann erzeugen, dann übergeben. Jeder Schritt kann abbrechen, und ein Abbruch ist günstiger als ein Katalog mit leeren Bildfeldern. Wichtig ist, dass die Prüfung vor der Erzeugung läuft: Ein fehlender Alternativtext am Original pflanzt sich sonst in jede Ableitung und in jede Übergabe fort, und die Korrektur trifft dann Dutzende Dateien statt einer.

  • Originale liegen außerhalb des Auslieferungspfads und sind gesichert
  • Jedes Original trägt Rechtehinweis, Lizenzbedingungen und Alternativtext
  • Jedes Profil ist als Rezept hinterlegt, nicht als Sammlung von Einzeldateien
  • Die Pipeline bricht ab, wenn ein Pflichtfeld fehlt
  • Die Ableitung behält Rechtehinweis, Urheber und Alternativtext
  • Der Dateiname enthält Artikelnummer, Motiv und Profil

Betrieb: Rollen, Prüfungen, Nachweise

Damit die Struktur hält, braucht sie Zuständigkeiten. Wer darf ein Original ersetzen, wer nur eine Ableitung neu erzeugen, wer die Rechtefelder ändern? In der Praxis bewährt sich eine kleine Zahl klar geschnittener Rollen statt eines allgemeinen Zugangs für alle Beteiligten – dieselbe Überlegung, die wir für Rollen und Rechte im Shop-Backend beschrieben haben. Ein ersetztes Original ohne Protokoll ist ein häufiger Grund dafür, dass eine Ableitung plötzlich ein anderes Motiv zeigt als die Bestellbestätigung vom Vortag.

  • Ablaufende Lizenzen: monatlicher Bericht über Bilder, deren Nutzungszeitraum endet
  • Vollständigkeit: Anteil der Originale mit gefülltem Rechtehinweis und Alternativtext
  • Waisen: Ableitungen ohne zugehöriges Original
  • Dubletten: gleiche Motive unter mehreren Artikelnummern
  • Übergabe: Anteil der Katalogeinträge mit gesetztem MIME_SOURCE und MIME_ALT
  • Protokoll: wer wann ein Original ersetzt oder ein Rechtefeld geändert hat

Wie wir vorgehen

Wir beginnen mit einer Aufnahme des Bestands: Wie viele Dateien liegen vor, wie viele davon sind Originale, welche Felder sind gefüllt, welche Ableitungen existieren ohne Rezept. Daraus entsteht ein Profilplan, der festlegt, welche Größen und Formate Shop, Katalog und Marktplätze benötigen. Anschließend binden wir die Erzeugung an das vorhandene System an – über die Schnittstelle zum PIM, über den Bau des Shops oder über beides, je nachdem, wo die Daten ohnehin gepflegt werden.

Den Rechteteil führen wir gemeinsam mit dem Einkauf ein, weil dort die Verträge liegen. Wir legen fest, welche Felder verpflichtend sind, wie ein Ablaufdatum erfasst wird und was geschieht, wenn ein Bild seinen Nutzungszeitraum überschreitet. Der Aufwand liegt in der Regel in der ersten Erfassung; danach ist es eine Routine von wenigen Minuten je neuem Motiv. Was dabei entsteht, ist kein Werkzeug, sondern ein Zustand: Zu jedem Bild im Shop lässt sich sagen, woher es kommt, wie lange es bleiben darf und wie es sich neu erzeugen lässt.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Die Zahlen zur Bildnutzung im Web stammen aus dem Kapitel Media des HTTP Archive Web Almanac 2024. Die Metadatenfelder folgen dem IPTC Photo Metadata Standard 2025.1. Die Aussagen zum Nutzungsrecht beziehen sich auf § 31 UrhG in der über das Portal Gesetze im Internet veröffentlichten Fassung. Die Katalogfelder entstammen der Spezifikation BMEcat 2005.2. Messwerte aus Crawls verschieben sich mit jeder Erhebung; die genannten Werte geben den Stand der jeweiligen Veröffentlichung wieder.

Ein Ordner kennt Dateien, aber keinen Zustand. Sobald jemand fragt, welche Datei das Original ist, bis wann ein Motiv verwendet werden darf oder welcher Alternativtext gilt, muss die Antwort aus dem Bestand kommen und nicht aus der Erinnerung. Eine Medienverwaltung führt deshalb je Bild dieselben Pflichtfelder wie ein Artikelstamm: Urheber, Rechtehinweis, Lizenzbedingungen, Alternativtext und Ableitungsprofil.

Mindestens vier Angaben: von wem das Bild stammt, ob ein einfaches oder ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde, für welchen Raum und welche Zeit es gilt und für welche Nutzungsarten. § 31 Absatz 1 UrhG nennt genau diese Beschränkungen, und § 31 Absatz 5 UrhG stellt klar, dass ohne ausdrückliche Bezeichnung der Nutzungsarten der Vertragszweck entscheidet. Wer diese Felder pflegt, kann eine Rückfrage in Minuten beantworten.

Copyright Notice für den Rechtehinweis, Rights Usage Terms für die Bedingungen, Web Statement of Rights für die nachlesbare Fassung, Licensor für den Ansprechpartner und Alt Text für die Beschreibung des Motivs. Alle fünf sind im IPTC Photo Metadata Standard 2025.1 beschrieben und werden als XMP in die Datei geschrieben, sodass sie bei einem Systemwechsel erhalten bleiben.

In der Regel genügen drei bis fünf Profile: Detail, Liste, Icon und je nach Bedarf eine Katalog- oder Marktplatzfassung. Entscheidend ist weniger die Anzahl als die Herkunft: Jede Ableitung entsteht aus dem Original nach einem hinterlegten Rezept. Ändert sich eine Vorgabe, wird der Bestand neu erzeugt, statt einzelne Dateien nachzupflegen.

Zweck und Bedeutung des Motivs in wenigen Worten. Der IPTC Photo Metadata Standard 2025.1 begrenzt das Feld auf 250 Zeichen. Dateinamen, Artikelnummern und Stichwortlisten gehören nicht hinein; sie helfen weder assistiver Technik noch der Verständlichkeit. Für den Katalogversand kommt hinzu, dass BMEcat 2005.2 den Alternativtext auf 80 Zeichen begrenzt – eine gute Formulierung ist also ohnehin kurz.

Über den Block MIME_INFO: Jedes Dokument bekommt Typ, Quelle, Beschreibung, Alternativtext, Verwendungszweck und Reihenfolge. Die Quelle ist ein relativer Pfad oder eine Adresse, bezogen auf das Basisverzeichnis im Kopf des Katalogs. Wenn die Medienstruktur Profile kennt, ist die Übergabe eine Abbildung von Profil auf Verwendungszweck – diesen Weg richten wir im Rahmen einer Projektbesprechung ein.