Aktuelle Beiträge Zum Blog

Ein Artikel ist nicht lieferbar. Für den Kunden dauert dieser Moment zwei Sekunden, für den Shop beginnt damit eine Kette von Entscheidungen: Bleibt die Seite erreichbar? Was steht im Warenkorb-Knopf? Welche Auszeichnung liest die Suchmaschine aus? Und wie kommt der Artikel zurück, ohne dass die Adresse in der Zwischenzeit aus dem Index gefallen ist? Nichtverfügbarkeit ist im E-Commerce kein Betriebsunfall, sondern ein Zustand mit eigener Logik - und viele Shops behandeln ihn als Ausnahme, die keiner geplant hat. Dieser Beitrag ordnet die Zustände, zeigt die passende Auszeichnung, trennt vorübergehend leer von dauerhaft entfallen und benennt die Statuscodes, die dabei tatsächlich etwas bewirken.

Ausverkauft ist ein Zustand, kein Betriebsunfall

Wie oft ein Regal leer ist, wurde im stationären Handel gründlich gemessen. Die weltweite Untersuchung von Gruen und Corsten setzt die durchschnittliche Fehlquote im schnelldrehenden Konsumgüterbereich bei 8,3 Prozent an - ein Messwert der Erhebung von 2002, den der Leitfaden von 2008 in Appendix 3 ausweist (Gruen/Corsten 2008). Das klingt nach einer Randgröße, bis man es umrechnet: Der Bericht rundet die Quote auf rund 8 Prozent und kommt so darauf, dass aus Sicht eines Einkaufenden ungefähr jeder dreizehnte gesuchte Artikel nicht da ist. Für einen Onlineshop lässt sich dieser Wert nicht eins zu eins übernehmen - das Sortiment ist anders, die Beschaffung ist anders, und ein Lagerbestand von null ist im Netz sichtbar, bevor jemand danach greift. Als Größenordnung dafür, wie alltäglich Nichtverfügbarkeit im Handel ist, taugt er trotzdem.

Aufschlussreicher als die Häufigkeit ist die Reaktion. In derselben Forschungslinie wurde erhoben, was Kundinnen und Kunden tun, wenn der gesuchte Artikel fehlt: 31 Prozent kaufen ihn in einem anderen Geschäft, 26 Prozent greifen zu einer anderen Marke, 19 Prozent bleiben bei der Marke und nehmen eine andere Packung, 15 Prozent verschieben den Kauf, 9 Prozent kaufen gar nicht (Gruen/Corsten/Bharadwaj 2002). Der Befund stammt aus dem Ladengeschäft und ist ausdrücklich als solcher zu lesen. Er beschreibt aber ein Verhalten, das online eher stärker ausfällt als schwächer: Der Wechsel zum nächsten Anbieter kostet im Laden eine Autofahrt und im Browser einen Klick.

Aus Sicht der Einkaufenden bedeutet das: Von je dreizehn Artikeln, die man kaufen möchte, ist einer nicht vorrätig.

Gruen und Corsten, A Comprehensive Guide To Retail Out-of-Stock Reduction, 2008, Abschnitt 1-1 Why Isn’t Availability Higher? (Übersetzung aus dem Englischen)

Die Kosten liegen dort, wo sie selten gebucht werden. Dieselbe Veröffentlichung beziffert den Umsatzverlust der Händler durch fehlende Ware auf Grundlage der Erhebung von 2002 mit 4 Prozent und rechnet mit einer Wirkung in ähnlicher Höhe auf den Gewinn je Aktie (Gruen/Corsten 2008). Für die Hersteller fällt der Anteil höher aus: Rund 30 Prozent des Umsatzes gehen bei einem Fehlartikel verloren, weil ein Teil der Kundschaft die Marke wechselt oder gar nicht kauft (Gruen/Corsten 2008, ebenfalls auf Grundlage der Erhebung von 2002). Übertragen auf einen Shop heißt das: Der Schaden entsteht nicht in dem Moment, in dem der Bestand auf null fällt, sondern in dem Moment, in dem die Seite keine Antwort auf die Frage gibt, was jetzt zu tun ist.

Ladengeschäft ist nicht Onlineshop

Die genannten Anteile stammen aus Erhebungen im stationären Lebensmittel- und Drogeriehandel. Das Mittel über acht Warengruppen weist die Quelle allein für die Reaktionsanteile aus (Gruen/Corsten/Bharadwaj 2002); zur Fehlquote und zu den beiden Umsatzverlusten nennt sie keine Warengruppenzahl. Vergleichbar belastbare Zahlen für den deutschen Onlinehandel haben wir in dieser Form öffentlich nicht gefunden. Wer die Werte in eine Präsentation übernimmt, sollte die Herkunft dazuschreiben - erfahrungsgemäß wandern sie sonst binnen weniger Folien vom Regal in den Warenkorb und werden dort zu einer Behauptung, die keiner belegen kann.

Sechs Zustände, die ein Shop auseinanderhalten muss

Ausverkauft ist ein Sammelbegriff für mindestens sechs verschiedene Sachverhalte, die technisch, rechtlich und redaktionell unterschiedlich behandelt werden. Wer sie in einem einzigen Schalter zusammenfasst - Bestand größer null oder nicht -, verliert genau die Unterscheidungen, aus denen sich die Entscheidung ableitet, ob eine Seite bestehen bleibt, umgeleitet wird oder verschwindet.

ZustandWas der Kunde sehen sollteAuszeichnungAdresse und Statuscode
Vorübergehend leer, Nachschub bestelltTermin oder Zeitfenster, Benachrichtigung anbietenOutOfStockSeite bleibt, Status 200
Nachbestellung möglich, Lieferung späterBestellbar mit Hinweis auf die WartezeitBackOrderSeite bleibt, Status 200
Vorbestellung vor MarkteinführungTermin der allgemeinen VerfügbarkeitPreOrderSeite bleibt, Status 200
Restmenge verkauft, keine NeuauflageHinweis auf das Ende und passende AlternativenSoldOutSeite bleibt, Status 200
Artikel dauerhaft eingestelltNachfolger oder Kategorie als nächster SchrittDiscontinuedWeiterleitung 301 oder Status 410
Nur im Ladengeschäft erhältlichStandort und Abholung statt WarenkorbInStoreOnlySeite bleibt, Status 200

Der Unterschied zwischen der fünften Zeile und allen anderen ist der Kern dieser Tabelle. Solange ein Artikel zurückkommt, ist die Produktseite ein Vermögenswert: Sie hat Verweise, Bewertungen, eine Historie in der Suche und eine Adresse, die in Newslettern und Preisportalen steht. Wer sie abschaltet, weil der Bestand für drei Wochen auf null steht, wirft diesen Wert weg und baut ihn danach von vorn wieder auf. Wie aufwendig der Wiederaufbau ist, zeigt sich beim nächsten Umzug einer Adresse - das Vorgehen dafür steht im Beitrag zum Redirect-Konzept für den Relaunch.

Umgekehrt gilt: Eine Seite, die dauerhaft nichts mehr verkauft, kostet Aufmerksamkeit - beim Crawler, in der internen Suche und im Kopf der Redaktion. Ein Sortiment, das über Jahre wächst, sammelt Karteileichen an, die in Filtern auftauchen, Kategorien aufblähen und Nachfrage auf tote Enden lenken. Das ist derselbe Mechanismus, der bei Filter-Adressen greift; wie man ihn dort bändigt, steht im Beitrag zur Facettennavigation.

  • Wer entscheidet, was dauerhaft ist? Der Einkauf kennt die Nachbestellung, das Marketing kennt die Nachfrage, die Technik kennt die Adresse. Ohne benannte Zuständigkeit bleibt der Zustand unklar - und unklar bedeutet in der Praxis: Die Seite steht jahrelang unverändert da.
  • Ab welcher Dauer wird aus leer eingestellt? Eine feste Frist im Datenmodell - etwa ein Feld für das voraussichtliche Wiederverfügbarkeitsdatum - macht aus einer Meinung eine Regel.
  • Gibt es einen Nachfolger? Ein Nachfolgeartikel ist ein starkes Argument für eine Weiterleitung; ohne ihn führt die Weiterleitung auf die Kategorie oder es bleibt beim Status 410.
  • Was passiert mit Varianten? Eine einzelne ausverkaufte Größe ist kein Grund, die Elternseite anzufassen. Die Trennung von Variante und Artikel steht im Beitrag zu Produktvarianten und Duplicate Content.
  • Wer pflegt den Bestand wirklich? Wenn Marktplätze, Kasse und Shop verschiedene Wahrheiten kennen, ist der Zustand ohnehin nur geraten - siehe Echtzeit-Bestandssync.

Die Auszeichnung: availability sauber setzen

Für die maschinenlesbare Seite gibt es eine feste Werteliste. Die Aufzählung ItemAvailability von Schema.org kennt zwölf Werte: BackOrder, Discontinued, InStock, InStoreOnly, LimitedAvailability, MadeToOrder, OnlineOnly, OutOfStock, PreOrder, PreSale, Reserved und SoldOut (Schema.org). Die Suchmaschine verarbeitet davon zehn - MadeToOrder und Reserved stehen nicht in der Liste der unterstützten Werte für Produktergebnisse (Google Search Central). Wer also eine Anfertigung auf Bestellung auszeichnen möchte, sollte wissen, dass die Angabe zwar korrekt ist, für die Produktdarstellung in der Suche aber ohne Wirkung bleibt.

produktseite-offer.json
{
  "@context": "https://schema.org",
  "@type": "Product",
  "name": "Beispielartikel 40 mm",
  "sku": "ART-40-114",
  "offers": {
    "@type": "Offer",
    "url": "https://shop.example.invalid/p/art-40-114",
    "price": 49.90,
    "priceCurrency": "EUR",
    "availability": "https://schema.org/OutOfStock",
    "itemCondition": "https://schema.org/NewCondition"
  }
}

Drei Regeln entscheiden darüber, ob diese Auszeichnung trägt. Erstens gehört genau ein Wert hinein; mehrere Angaben nebeneinander sind ausdrücklich ausgeschlossen (Google Search Central). Zweitens ist für Händlerergebnisse ein Preis größer als null Pflicht, während die Verfügbarkeit dort als empfohlene Angabe geführt wird - fehlt sie, fällt das Ergebnis nicht aus, wird aber ärmer (Google Search Central). Drittens muss die Angabe zur sichtbaren Seite passen. Eine Seite, die Nicht auf Lager anzeigt und im Quelltext InStock meldet, ist kein Optimierungstrick, sondern ein Widerspruch, der in der Regel gegen den Shop ausgelegt wird.

  1. Serverseitig ausliefern: Wird die Verfügbarkeit erst per Skript nachgereicht, kann die Auszeichnung beim Abruf fehlen. Die Anbieterdoku warnt genau davor: Dynamisch erzeugte Auszeichnung macht die Erfassung für Einkaufsergebnisse seltener und weniger verlässlich, und das trifft schnell wechselnde Angaben wie Verfügbarkeit und Preis zuerst (Google Search Central).
  2. Kurze Vorhaltezeit: Ein Seiten-Cache von zwölf Stunden macht jede Bestandsangabe zur Fiktion. Verfügbarkeit gehört in einen Bereich, der getrennt und kurzlebig zwischengespeichert wird.
  3. Varianten getrennt auszeichnen: Jede kaufbare Variante trägt ihr eigenes Angebot mit eigenem Wert.
  4. Datenstrom und Seite gleichschalten: Was der Produktdatenstrom meldet und was die Seite sagt, muss aus derselben Quelle stammen - dafür ist die Anbindung des Google Merchant Center der übliche Weg.
Die Auszeichnung folgt dem Bestand, nicht umgekehrt

Ein teurer Fehler in diesem Bereich ist eine Verfügbarkeitsangabe, die aus einem redaktionellen Feld kommt statt aus dem Bestand. Sie steht dann so lange auf InStock, bis jemand sie ändert - und keiner ändert sie, weil sie in keinem Prozess vorkommt. Belastbar wird die Angabe erst, wenn sie im Moment der Auslieferung aus derselben Zahl abgeleitet wird, die auch den Warenkorb-Knopf schaltet. Ein gemeinsamer Ableitungspunkt im Code, an dem aus Bestand, Nachbestellung und Statusfeld ein Wert entsteht, ist die Arbeit wert.

Vorübergehend leer: die Seite bleibt stehen

Für den vorübergehenden Fall gilt eine einfache Regel: Adresse behalten, Status 200 behalten, Inhalt anpassen. Die Produktseite wird nicht zur Sackgasse, sondern zur Weiche. Sie beantwortet drei Fragen, und zwar in dieser Reihenfolge: Wann kommt der Artikel wieder, was kann ich stattdessen nehmen, und wie erfahre ich es, ohne selbst nachzusehen.

Der Termin ist dabei ein starker Hebel, weil er die Entscheidung überhaupt erst möglich macht. Ein Datum verschiebt den Kauf, eine leere Fläche beendet ihn. Wie eine Terminangabe aufgebaut sein muss, damit sie trägt, steht im Beitrag zum Lieferdatum auf der Produktseite. Für den ausverkauften Fall kommt eine Besonderheit dazu: Der Termin ist eine Prognose, keine Zusage, und er gehört entsprechend formuliert - voraussichtlich ab, nicht lieferbar ab.

Benachrichtigung

Ein Feld für die Adresse, eine Bestätigung, ein Versand beim Wiedereintreffen. Die Anmeldung ist ein Einverständnis mit engem Zweck: Sie berechtigt zur Nachricht über diesen Artikel, nicht zum Newsletter. Wer beides vermischt, verliert die Erlaubnis für beides.

Alternativen

Nicht der Bestseller der Kategorie, sondern der nächstliegende Ersatz: gleiche Funktion, gleiche Preisklasse, verfügbar. Im Ladengeschäft greifen 45 Prozent der Kundschaft zu einer anderen Marke oder einer anderen Packung, wenn ein Ersatz erreichbar ist (Gruen/Corsten/Bharadwaj 2002).

Termin und Menge

Voraussichtliches Datum, erwartete Menge, Stand der Angabe. Drei Felder, die aus der Beschaffung kommen und nicht aus der Redaktion - sonst altern sie still.

Abholung im Laden

Ist der Artikel in einer Filiale vorrätig, ist er nicht ausverkauft, sondern anders erreichbar. Der Zustand dafür heißt InStoreOnly; der Prozess dahinter steht im Beitrag zu Click und Collect.

Was in diesem Zustand unterbleiben sollte: den Warenkorb-Knopf ausgrauen und sonst nichts ändern. Ein deaktivierter Knopf ohne Erklärung ist über einen Screenreader oft gar nicht wahrnehmbar und für alle anderen eine Sackgasse. Der Zustand gehört in den Text, nicht nur in die Gestaltung - eine Frage der Barrierefreiheit und zugleich eine der Verständlichkeit.

Dauerhaft raus: 404, 410 oder Weiterleitung

Wird ein Artikel eingestellt, gibt es drei saubere Wege - und einen falschen. Der falsche ist die stille Weiterleitung auf die Startseite. Die drei sauberen sind: Weiterleitung auf einen echten Nachfolger, Weiterleitung auf die passende Kategorie, oder das Abräumen der Adresse mit einem Statuscode. Für das Abräumen sieht der HTTP-Standard zwei Codes vor. 404 heißt: nicht gefunden. 410 heißt laut Standard, dass der Zugriff auf die Ressource beim Ursprungsserver nicht mehr besteht und dieser Zustand voraussichtlich dauerhaft ist; kann der Server das nicht entscheiden, gehört 404 verwendet (RFC 9110).

Für die Suchmaschine macht diese Unterscheidung praktisch keinen Unterschied. Alle Fehler der 4xx-Familie außer 429 werden gleich behandelt: Die Adresse gilt als nicht vorhanden und fällt aus dem Index, sofern sie dort war; die Abrufhäufigkeit sinkt allmählich (Google Search Central). Der Unterschied liegt beim Rest der Welt - andere Systeme, Preisportale und eigene Werkzeuge lesen 410 als endgültig und können ihre Datenbestände schneller bereinigen. Bei Weiterleitungen gilt: 301 wird als starkes Signal für das Ziel gewertet, 302 als schwaches, und die Kette darf nicht beliebig lang sein, denn es werden standardmäßig bis zu zehn Sprünge verfolgt (Google Search Central).

Die Weiterleitung auf die Startseite scheitert an einer anderen Stelle. Sie liefert einen Statuscode 200 auf eine Adresse, hinter der es den gesuchten Inhalt nicht gibt. Die Anbieterdokumentation rät ausdrücklich davon ab, viele alte Adressen auf ein einziges unpassendes Ziel wie die Startseite zu leiten: Das kann Nutzer verwirren und als weicher 404 gewertet werden (Google Search Central). Als weicher 404 gilt dabei eine Antwort, die eine benutzerfreundliche Meldung über den fehlenden Inhalt ausgibt, aber keinen 404-Statuscode zurückgibt (Google Search Console-Hilfe). Das Ergebnis ist ein doppelter Verlust - der Kunde landet ohne Erklärung im Nirgendwo, und das System bewertet die Adresse als Fehler, ohne dass jemand einen Fehler gemeldet hätte.

Terminal
$ curl -sI https://shop.example.invalid/p/art-40-114 | head -1
HTTP/2 200
$ curl -sI https://shop.example.invalid/p/art-11-903 | head -1
HTTP/2 410
$ curl -sI https://shop.example.invalid/p/art-08-220 | sed -n '1p;/^location/Ip'
HTTP/2 301 location: https://shop.example.invalid/p/art-08-221

Diese drei Zeilen sind die eigentliche Abnahme. Ein Zustand, der sich nicht als Statuscode messen lässt, ist eine Behauptung über die Seite und kein Nachweis. Für einen Bestand aus einigen tausend Artikeln gehört die Prüfung in einen Lauf über die gesamte Adressliste, nicht in eine Stichprobe: Was auf drei Adressen stimmt, stimmt erfahrungsgemäß nicht auf dreitausend. Welche Adressen überhaupt noch abgerufen werden, verrät die Logfile-Analyse.

Was nicht wirkt: robots.txt, noindex und der Entfernungsantrag

Für stillgelegte Artikel wird regelmäßig zum falschen Werkzeug gegriffen. Ein Eintrag in der robots.txt verhindert den Abruf, nicht die Aufnahme in den Index - die Anbieterdoku sagt ausdrücklich, dass robots.txt nicht als Mittel zum Sperren einer Seite verwendet werden soll (Google Search Central). Schwerer wiegt die Kombination: Wer eine Adresse per robots.txt sperrt und gleichzeitig ein noindex hinterlegt, sorgt dafür, dass das noindex gar nicht gelesen werden kann. Die Reihenfolge muss umgekehrt sein - erst crawlbar lassen, damit die Anweisung ankommt.

Auch das Entfernungswerkzeug ist keine Lösung, sondern ein Zeitkauf: Anträge darin halten ungefähr sechs Monate, danach kommt die Adresse zurück, wenn der zugrunde liegende Zustand unverändert ist (Google Search Central). Dauerhaft wirkt nur, was am Server passiert: Inhalt entfernen oder ändern, Zugriff schützen, oder die Adresse mit einem Statuscode abräumen.

Drei Griffe, die den Zustand verschlimmern

Erstens: eine ausverkaufte Produktseite per noindex stilllegen und drei Wochen später wieder freigeben - der Wiederaufbau in der Suche dauert in der Regel länger als die Lieferpause. Zweitens: die Adresse in der robots.txt sperren und sich wundern, dass sie weiterhin in den Ergebnissen erscheint. Drittens: alle eingestellten Artikel auf die Startseite leiten und damit hunderte Adressen erzeugen, die als weiche 404 gewertet werden können. Alle drei Griffe sind schnell umgesetzt, alle drei kosten mehr, als sie sparen.

Der rechtliche Rahmen: Lockangebot und Bevorratung

Nichtverfügbarkeit hat eine wettbewerbsrechtliche Seite, die im Shopalltag selten mitgedacht wird. Der Anhang zu Paragraf 3 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb führt Handlungen auf, die gegenüber Verbrauchern ohne Wertung im Einzelfall unzulässig sind (Per-se-Verbote). Nummer 5 betrifft Angebote zu einem bestimmten Preis, bei denen das Unternehmen hinreichende Gründe für die Annahme hat, die Ware nicht für einen angemessenen Zeitraum in angemessener Menge bereitstellen zu können, ohne darüber aufzuklären. Ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, muss das Unternehmen die Angemessenheit nachweisen (UWG, Anhang zu Paragraf 3 Absatz 3, Nummer 5).

ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, obliegt es dem Unternehmer, die Angemessenheit nachzuweisen

Anhang zu Paragraf 3 Absatz 3 UWG, Nummer 5

Praktisch heißt das: Eine beworbene Aktion, deren Menge für einen halben Tag reicht, braucht einen Hinweis auf die begrenzte Menge - und zwar dort, wo die Werbung steht, nicht erst im Warenkorb. Für die Produktseite folgt ein zweiter Punkt: Eine Angabe wie nur noch wenige verfügbar ist eine Tatsachenbehauptung. Sie muss aus dem Bestand kommen und nicht aus einer Vorlage, die auf jeder Seite dasselbe sagt.

  • Mengenhinweis bei knapper Bevorratung: Der Hinweis gehört in die Werbung, nicht in eine Fußnote am Ende des Bestellprozesses.
  • Knappheitsanzeigen aus dem Bestand ableiten: Eine Zahl, die durchgehend gleich bleibt, ist eine Behauptung ohne Grundlage - und ein bekanntes Prüfthema.
  • Zeitliche Begrenzung nur, wenn sie zutrifft: Der Anhang untersagt auch die unwahre Angabe, etwas sei nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar (UWG, Anhang zu Paragraf 3 Absatz 3, Nummer 7).
  • Preisangabe und Verfügbarkeit trennen: Ein Artikel ohne Bestand behält seinen Preis; die Auszeichnung ändert die Verfügbarkeit, nicht den Preis.

Reihenfolge: was zuerst zählt

Die Reihenfolge der Umsetzung ergibt sich aus den Reaktionen. Die größte einzelne Reaktion ist der Kauf in einem anderen Geschäft mit 31 Prozent; zusammengenommen liegen der Wechsel auf eine andere Marke und der Griff zu einer anderen Packung mit 45 Prozent darüber (Gruen/Corsten/Bharadwaj 2002). Gegen beide Gruppen wirkt vor allem eine Maßnahme: ein sichtbarer, passender Ersatz auf derselben Seite. Er steht deshalb an erster Stelle, vor jeder Auszeichnung und vor jedem Statuscode - denn er entscheidet über den Umsatz von heute, während die technischen Punkte über die Sichtbarkeit von übermorgen entscheiden.

An zweiter Stelle steht die Benachrichtigung. Sie bindet den Anteil, der den Kauf verschiebt, und sie macht aus einem verlorenen Besuch eine Adresse. An dritter Stelle steht die Zustandslogik: das Feld im Datenmodell, das vorübergehend von dauerhaft trennt, und die daraus abgeleitete Entscheidung über Adresse und Statuscode. Erst danach kommt die Auszeichnung, weil sie ohne saubere Zustandslogik nur einen falschen Wert schneller ausliefert.

Diese Reihenfolge ist unbequem, weil die technischen Punkte leichter abzuhaken sind. Sie zahlt sich trotzdem aus, denn die Auszeichnung beschreibt einen Zustand, den es geben muss, bevor er beschrieben werden kann. Wie Antwortsysteme diese Angaben inzwischen auswerten, steht im Beitrag zu Produktseiten in KI-Antworten.

Umsetzung im Shop

In einem Shop auf Basis von Shopware im Open-Source-Umfeld liegen die Stellen dicht beieinander: die Verfügbarkeitsregeln am Artikel, die Auslieferung der Auszeichnung in der Vorlage, die Weiterleitungstabelle für eingestellte Artikel und der Datenstrom in die Vergleichsportale. Der Aufwand liegt selten in einer einzelnen Stelle, sondern darin, dass alle vier dieselbe Wahrheit ausliefern müssen. Wir setzen das in bestehenden Läden um und prüfen dabei zuerst, wo die vier auseinanderlaufen - siehe Shopware-Agentur und technisches SEO.

  1. Zustandsfeld einführen: Ein Aufzählungsfeld am Artikel mit den sechs Zuständen aus der Tabelle, gepflegt aus Bestand und Beschaffung, nicht von Hand.
  2. Ableitung an einer Stelle: Eine Funktion, die aus Bestand, Nachbestellung und Zustandsfeld den Wert für die Auszeichnung und den Text auf der Seite erzeugt.
  3. Weiterleitungstabelle pflegen: Jede eingestellte Adresse bekommt im selben Arbeitsschritt ihr Ziel oder ihren Statuscode 410.
  4. Prüflauf über die Adressliste: Statuscode je Adresse messen und gegen den erwarteten Zustand halten - ein Lauf, der sich planen lässt und Abweichungen benennt.
  5. Testdaten ohne echte Kundendaten: Der Prüflauf gehört auf ein Abbild, nicht auf den Produktivstand; wie ein solches Abbild entsteht, steht im Beitrag zu Staging mit Testdaten.

Ein Hinweis zum Messen selbst: Ein Prüflauf über einige tausend Adressen erzeugt Last und sieht in den Zugriffsdaten aus wie ein fremder Abruf. Wer parallel Bot-Verkehr aussteuert, sollte den eigenen Lauf vorher kennzeichnen, sonst misst er die eigene Abwehr mit - das Thema steht im Beitrag zu Bot-Verkehr im Onlineshop.

Quellen und Studien

Die Zahlen zur Häufigkeit und zu den Kundenreaktionen stammen aus der Untersuchung von Gruen und Corsten zur Reduzierung von Fehlartikeln im schnelldrehenden Konsumgüterbereich (2008) und der darin abgebildeten Auswertung von Gruen, Corsten und Bharadwaj (2002); beide beziehen sich auf den stationären Handel. Die Werteliste für die Verfügbarkeit stammt von Schema.org, die Angaben zur Verarbeitung durch die Suche aus der Dokumentation von Google Search Central und der Hilfe zur Search Console, die Statuscodes aus RFC 9110 und die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben aus dem Anhang zu Paragraf 3 Absatz 3 UWG in der Fassung von Gesetze im Internet.

In der Regel nicht, solange der Artikel zurückkommt. Die Seite behält ihre Adresse und ihren Statuscode 200, ändert aber den Inhalt: Termin, Ersatz, Benachrichtigung. Offline gehört sie erst, wenn der Artikel dauerhaft entfällt - und dann nicht durch Löschen, sondern durch eine Weiterleitung auf einen Nachfolger oder durch einen bewussten Statuscode 410 (RFC 9110).

OutOfStock beschreibt den vorübergehend leeren Bestand, SoldOut das verkaufte Ende einer Auflage, Discontinued den eingestellten Artikel und BackOrder die spätere Lieferung nach Bestellung. Genau ein Wert gehört in die Auszeichnung; mehrere Angaben nebeneinander sind nicht vorgesehen (Google Search Central). Entscheidend ist, dass der Wert aus derselben Quelle kommt wie der sichtbare Text auf der Seite.

Für die Suche in der Regel nicht: Alle Fehler der 4xx-Familie außer 429 werden gleich behandelt (Google Search Central). Der Unterschied liegt in der Aussage. 410 sagt anderen Systemen, dass der Zustand voraussichtlich dauerhaft ist (RFC 9110), und beschleunigt damit die Bereinigung in Portalen, Datenströmen und eigenen Werkzeugen. Wer den Unterschied nicht sicher beurteilen kann, nimmt 404.

Das hängt an der Nachfrage, nicht am Kalender. Erfahrungsgemäß lohnt sich das Stehenlassen so lange, wie die Adresse noch Aufrufe oder Verweise erhält und ein Nachfolger fehlt. Eine feste Frist im Datenmodell hilft trotzdem: Sie erzwingt eine Entscheidung, statt den Zustand unbemerkt altern zu lassen. Welche Adressen noch abgerufen werden, zeigt die Logfile-Analyse.

Ja, wenn die Angabe zutrifft und aus dem Bestand kommt. Der Anhang zu Paragraf 3 Absatz 3 UWG untersagt unter Nummer 5 Angebote ohne Hinweis darauf, dass die Bevorratung voraussichtlich nicht ausreicht; ist die Bevorratung kürzer als zwei Tage, muss das Unternehmen die Angemessenheit nachweisen (UWG, Anhang zu Paragraf 3 Absatz 3, Nummer 5). Eine Knappheitsanzeige, die auf jeder Seite dieselbe Zahl zeigt, erfüllt diese Anforderung nicht.

Sie ist die Maßnahme, die gezielt den Anteil bindet, der den Kauf verschiebt - im stationären Handel wurden dafür 15 Prozent gemessen (Gruen/Corsten/Bharadwaj 2002). Wichtig sind ein enger Zweck der Einwilligung, eine Bestätigung und ein Versand, der tatsächlich beim Wiedereintreffen ausgelöst wird. Wenn Sie prüfen lassen möchten, wie das in Ihrem Sortiment aussieht, ist ein kurzes Gespräch ein schneller Weg, siehe Kontakt.