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In einfachen Worten: Worum geht es auf dieser Seite?

In diesem Beitrag geht es um Abmahnungen wegen fehlender Barrierefreiheit. Shops können dafür Post bekommen und Geldbußen riskieren. Wir zeigen, wer abmahnt und aus welchen Gründen. Auch die Kosten kommen zur Sprache. Lesen Sie weiter oder fragen Sie uns.

Kurz nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 kursierten die ersten Abmahnungen; verlangt wurden damals die Herstellung der Barrierefreiheit und rund 600 € (KBM Legal). Im Februar 2026 dokumentierte dieselbe Kanzlei eine neue Welle: Ein einzelnes Schreiben forderte 2.706,18 € – 1.784,10 € netto Abmahnkosten plus 490,00 € netto für die Webseitenanalyse (KBM Legal). Wer seinen Online-Shop noch nicht barrierefrei aufgestellt hat, trägt dieses Risiko – und bei schweren Verstößen drohen zusätzlich Bußgelder bis zu 100.000 € (BFSG § 37). Dieser Artikel zeigt, wer abmahnt, was typische Auslöser sind und wie Sie Ihren Shop jetzt absichern.

Die BFSG-Abmahnwelle: Chronologie der Durchsetzung

Die Durchsetzung des BFSG verläuft in klar erkennbaren Phasen. Wer die Dynamik versteht, kann sich gezielt vorbereiten – statt reaktiv auf Post vom Anwalt zu reagieren. Bereits in unserem Grundlagen-Artikel zum BFSG haben wir die gesetzlichen Anforderungen erläutert. Jetzt geht es um die Praxis der Durchsetzung.

  1. 28. Juni 2025 – BFSG in Kraft: Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Online-Shops im B2C-Bereich (Bundesfachstelle Barrierefreiheit). Die Übergangsregel nach § 38 BFSG reicht bis zum 27. Juni 2030; sie erfasst Produkte, die schon vor dem 28. Juni 2025 für die Dienstleistung eingesetzt wurden, und vor diesem Tag geschlossene Verträge.
  2. 2025 – Erste Abmahnungen: Kurz nach dem Stichtag kursierten die ersten Schreiben. Verlangt wurden damals die Herstellung der Barrierefreiheit und die Zahlung von rund 600 € (KBM Legal).
  3. Februar 2026 – Neue Abmahnwelle: Dokumentiert ist ein Schreiben mit Unterlassungsanspruch, Prüfbericht und einer Gesamtforderung von 2.706,18 € (KBM Legal). Davon unabhängig reicht der behördliche Bußgeldrahmen von 10.000 € für Standardverstöße bis 100.000 € für schwere oder wiederholte Fälle (BFSG § 37).
  4. Q2 2026 – Laufende Verfahren: Die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg verabschiedete im Februar 2026 ihre Marktüberwachungsstrategien und nahm die Prüfung digitaler Dienste auf (MLBF). Parallel laufen wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren weiter – die Welle hat sich stabilisiert, aber nicht abgeflacht.
  5. Laufend – Serienprüfungen möglich: Automatisierte Prüfwerkzeuge sind frei verfügbar und lassen sich in Serie einsetzen. Damit steigt das Risiko für bisher unentdeckte Shops.
Übergangsfrist schützt nicht vor Abmahnungen

Die Übergangsregel nach § 38 BFSG reicht bis zum 27. Juni 2030. Sie erfasst nur Produkte, die ein Anbieter schon vor dem 28. Juni 2025 rechtmäßig für diese oder ähnliche Dienstleistungen eingesetzt hat, und Dienstleistungsverträge, die vor diesem Tag geschlossen wurden – und sie gilt nur für das BFSG selbst. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach dem UWG sind jederzeit möglich, wenn ein Shop die Anforderungen nicht erfüllt und sich nicht auf die Übergangsregel stützen kann. Wer neue Funktionen einführt oder den Shop neu aufsetzt, sollte die Anforderungen deshalb von Anfang an einplanen.

Wer mahnt ab und warum

Die Abmahnungen kommen aus drei Richtungen, die jeweils unterschiedliche Motivationen und Vorgehensweisen haben. Das Verständnis dieser Akteure hilft, das eigene Risiko realistisch einzuschätzen.

Wettbewerber

Direkte Konkurrenten nutzen Barrierefreiheitsverstöße als Wettbewerbswaffe. Grundlage ist das UWG: Wer gegen das BFSG verstößt, handelt wettbewerbswidrig. Die Abmahnung erfolgt typischerweise über spezialisierte Kanzleien.

Verbraucherschutzverbände

Qualifizierte Einrichtungen nach § 4 UKlaG sind klagebefugt und setzen Barrierefreiheit systematisch durch. Ihre Abmahnungen haben in der Regel eine höhere Durchsetzungskraft als einzelne Wettbewerber-Klagen.

Spezialisierte Kanzleien

Eine wachsende Zahl von Anwaltskanzleien hat sich auf BFSG-Abmahnungen spezialisiert. Sie setzen automatisierte Scan-Tools ein und verschicken Abmahnungen in hoher Stückzahl – ein lukratives Geschäftsmodell.

Besonders riskant: Spezialisierte Kanzleien arbeiten zunehmend mit automatisierten WCAG-Scannern, die Hunderte von Shops gleichzeitig auf offensichtliche Verstöße prüfen können. Fehlende Alt-Texte, zu geringe Kontraste oder nicht navigierbare Formulare sind innerhalb von Sekunden identifiziert – und liefern die Grundlage für eine Abmahnung.

Typische Abmahn-Auslöser

Nicht jeder WCAG-Verstoß führt direkt zu einer Abmahnung – aber bestimmte Fehler werden systematisch gescannt und sind besonders leicht nachweisbar. 95,9 % der untersuchten Startseiten weisen mindestens einen automatisch erkennbaren WCAG-Fehler auf (WebAIM Million 2026). Die folgenden Verstöße lösen in der Praxis die meisten Abmahnungen aus:

VerstoßWCAG-KriteriumAbmahnrisikoTypischer Befund
Kontrastfehler1.4.3 (AA)Sehr hochText unter 4.5:1 Kontrastverhältnis
Fehlende Alt-Texte1.1.1 (A)Sehr hochProduktbilder ohne Alternativtext
Formulare ohne Labels1.3.1 / 4.1.2 (A)HochCheckout-Felder ohne Beschriftung
Keine Tastaturnavigation2.1.1 (A)HochMenüs oder Filter nur per Maus bedienbar
Fehlende Seitensprache3.1.1 (A)MittelKein lang-Attribut im HTML-Element
Fehlende BarrierefreiheitserklärungBFSG § 14Sehr hochKeine oder unvollständige Erklärung

Die Barrierefreiheitserklärung verdient besondere Aufmerksamkeit: Sie ist nach BFSG § 14 Pflicht für jeden Shop und muss bestimmte Mindestangaben enthalten – darunter den Stand der Konformität, bekannte Einschränkungen und einen Feedback-Mechanismus. Das Fehlen dieser Erklärung ist einer der am einfachsten nachweisbaren Verstöße und wird in der Praxis besonders häufig abgemahnt. Welche WCAG-.2-Kriterien1 darüber hinaus relevant sind, haben wir in einem separaten Beitrag zusammengefasst.

Was eine Abmahnung kostet

Die finanziellen Folgen einer BFSG-Abmahnung gehen weit über die reinen Anwaltskosten hinaus. Shop-Betreiber müssen mit einem mehrstufigen Kostenblock rechnen, der sich schnell auf fünfstellige Beträge summiert.

  • Anwaltskosten der Gegenseite: im dokumentierten Fall 1.784,10 € netto, abhängig vom Streitwert (KBM Legal)
  • Eigene Rechtsberatung: Prüfung des Schreibens und Reaktion darauf, abhängig von Streitwert und Aufwand
  • Analyse- und Gutachterkosten: im dokumentierten Fall 490,00 € netto für die Webseitenanalyse (KBM Legal)
  • Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe: Bei Wiederholungsverstößen wird die Strafe fällig, deren Höhe in der unterzeichneten Erklärung steht
  • Behördliche Bußgelder: 10.000 € für Standardverstöße, bis 100.000 € für schwere oder wiederholte Verstöße (BFSG § 37)
  • Nachbesserungskosten: Die eigentliche Barrierefreiheits-Optimierung muss zusätzlich finanziert werden – unter Zeitdruck und damit in der Regel teurer als geplant
Prävention ist günstiger als Reaktion

Ein professionelles BFSG-Audit mit anschließender Optimierung kostet typischerweise einen Bruchteil dessen, was eine einzelne Abmahnung verursacht. Wer proaktiv handelt, spart nicht nur Geld, sondern gewinnt auch eine breitere Zielgruppe: Weltweit leben rund 16 % der Menschen mit einer erheblichen Behinderung (WHO).

Sofortmaßnahmen: Die ersten 48 Stunden nach einer Abmahnung

Wenn die Abmahnung bereits im Briefkasten liegt, zählt strukturiertes Handeln. Panik und unüberlegte Schnellschüsse verschlimmern die Situation in der Regel. Ein klarer Ablaufplan hilft, die Fristen einzuhalten und die Kosten zu begrenzen.

  1. Frist notieren und Ruhe bewahren: Die Abmahnung enthält eine Frist für die Unterlassungserklärung – typischerweise 7 bis 14 Tage. Notieren Sie das Datum sofort.
  2. Anwalt einschalten: Lassen Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt für IT-Recht oder Wettbewerbsrecht prüfen. Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne rechtliche Beratung.
  3. Technischen Ist-Zustand dokumentieren: Erstellen Sie Screenshots und WCAG-Scans des aktuellen Shops als Beweissicherung. Dokumentieren Sie, welche Barrieren tatsächlich bestehen.
  4. Modifizierte Unterlassungserklärung: In der Regel empfiehlt sich eine angepasste statt der vorformulierten Unterlassungserklärung – mit realistischeren Fristen und angemessenen Vertragsstrafen.
  5. Sofort mit der Behebung beginnen: Starten Sie parallel die technische Optimierung. Dokumentieren Sie jeden Schritt – diese Nachweise sind für die Verhandlung wertvoll.
Vorformulierte Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben

Die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung enthält häufig überhöhte Vertragsstrafen und unrealistisch kurze Umsetzungsfristen. Ein Fachanwalt kann die Erklärung modifizieren und auf ein angemessenes Maß reduzieren – ohne das Risiko einer einstweiligen Verfügung zu erhöhen.

WCAG 2.1 AA umsetzen: Praktische Schritte zum Schutz

Die technische Grundlage der BFSG-Konformität ist die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 AA verweist. Statt alle 50 Erfolgskriterien gleichzeitig anzugehen, empfiehlt sich ein risikobasierter Ansatz: Zuerst die Verstöße beheben, die am häufigsten abgemahnt werden und am einfachsten per Scan nachweisbar sind.

Priorität 1: Kontraste

Alle Text-Hintergrund-Kombinationen auf mindestens 4.5:1 Kontrastverhältnis prüfen und anpassen. Betrifft Navigation, Buttons, Formular-Hinweise und Footer-Texte.

Priorität 2: Alt-Texte

Jedes informative Bild braucht einen beschreibenden Alternativtext. Produktbilder in Online-Shops (Shopware-Agentur) erfordern Texte, die das Produkt eindeutig identifizieren.

Priorität 3: Formular-Labels

Alle Eingabefelder im Checkout, in der Suche und in Kontaktformularen mit sichtbaren und programmatisch verknüpften Labels versehen.

Priorität 4: Tastaturnavigation

Kompletter Bestellprozess muss ohne Maus bedienbar sein. Fokus-Indikatoren sichtbar machen, Tab-Reihenfolge logisch strukturieren.

Priorität 5: Seitensprache

Das lang-Attribut im HTML-Element korrekt setzen. Bei mehrsprachigen Shops auch Sprachwechsel innerhalb der Seite mit lang-Attributen markieren.

Priorität 6: Erklärung

Barrierefreiheitserklärung nach BFSG § 14 erstellen: Stand der Konformität, bekannte Einschränkungen, Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren dokumentieren.

Diese sechs Maßnahmen decken die kritischsten Abmahn-Auslöser ab und lassen sich in den meisten Shops innerhalb weniger Wochen umsetzen. Für eine vollständige WCAG-Konformität sind darüber hinaus weitere Kriterien relevant – etwa die korrekte Verwendung von ARIA-Attributen, die Bereitstellung von Untertiteln für Videos und die Vermeidung von Zeitlimits in Formularen. Ein professionelles BFSG-Audit identifiziert alle relevanten Handlungsfelder.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht – sie ist ein handfester Geschäftsvorteil. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Weltweit leben rund 16 % der Menschen mit einer erheblichen Behinderung (WHO), in Deutschland 7,8 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung (Destatis). Ein barrierefreier Shop erreicht diese Gruppe – und gewinnt durch die insgesamt bessere Usability auch bei allen anderen.

  • Erweiterte Zielgruppe: Rund 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland (Destatis). Hinzu kommen Millionen Menschen mit temporären oder situativen Einschränkungen – von der gebrochenen Hand bis zum Sonnenlicht auf dem Smartphone-Display.
  • Bessere SEO-Rankings: Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung überlappen sich stark. Semantisches HTML, Alt-Texte und klare Seitenstruktur sind sowohl für Screenreader als auch für Suchmaschinen relevant – ein doppelter Gewinn für Ihre SEO-Strategie.
  • Höhere Kundenzufriedenheit: Ein Shop, der für alle zugänglich ist, bietet in der Regel auch für Menschen ohne Einschränkungen eine bessere Nutzererfahrung. Klarere Navigation, lesbarere Texte und logischere Formulare profitieren alle Nutzer.
  • Zukunftssicherheit: Die regulatorischen Anforderungen werden in den kommenden Jahren weiter steigen. Wer jetzt investiert, vermeidet spätere Nachrüstungen unter Zeitdruck. Der European Accessibility Act verschärft die Anforderungen zusätzlich.

Barrierefreiheit ist kein Kostenfaktor, sondern eine Investition in eine breitere Zielgruppe, bessere Conversion-Raten und nachhaltige Regelkonformität.

XICTRON Barrierefreiheits-Team

Automatisierte Tools vs. professionelles Audit

Viele Shop-Betreiber setzen auf automatisierte Barrierefreiheits-Overlays oder Schnelltest-Tools, um sich vor Abmahnungen zu schützen. Diese Werkzeuge haben ihre Berechtigung als erster Schritt – doch sie ersetzen kein professionelles Audit. In einem Test des britischen Government Digital Service fand ein einzelnes Prüfwerkzeug zwischen 17 % und 41 % der eingebauten Barrieren; 29 % der Barrieren fand keines der zehn getesteten Werkzeuge (Government Digital Service).

AspektAutomatisierte OverlaysProfessionelles BFSG-Audit
Erkennungsrate17–41 % der Barrieren je WerkzeugAutomatische und manuelle Prüfung
Rechtliche SicherheitKein Schutz vor AbmahnungenDokumentierte Konformitätsprüfung
KontextverständnisNur technische MusterInhaltliche Qualitätsbewertung
Tastatur-/Screenreader-TestsNicht abgedecktVollständig geprüft
BarrierefreiheitserklärungNicht enthaltenErstellt und dokumentiert
Nachhaltige WirkungSymptombehandlungUrsachenbehebung im Code

Besonders problematisch: Accessibility-Overlays verschleiern Barrieren, ohne sie zu beheben. Mehrere Verbände und Experten warnen explizit vor diesen Tools, da sie den tatsächlichen Zustand des Shops verschlechtern können und vor Gericht keinen Schutz bieten. Die einzige nachhaltige Lösung ist die Behebung der Barrieren direkt im Quellcode des Shops.

Abmahnschutz aufbauen: Die BFSG-Compliance-Checkliste

Ein systematischer Compliance-Prozess schützt nicht nur vor Abmahnungen, sondern dokumentiert auch die Sorgfalt Ihres Unternehmens – ein wichtiger Faktor bei behördlichen Prüfungen. Die folgende Checkliste bildet das Fundament einer regelkonformen Barrierefreiheitsstrategie:

  • WCAG-Audit durchführen: Alle Seitentypen (Startseite, Kategorien, Produktseiten, Checkout, Kontakt, FAQ) systematisch auf WCAG 2.1 AA prüfen lassen
  • Kontraste und Alt-Texte korrigieren: Die häufigsten automatisch erkennbaren Fehler sofort beheben – diese werden bei Scans zuerst gefunden
  • Tastaturnavigation sicherstellen: Kompletter Bestellprozess ohne Maus bedienbar, sichtbare Fokus-Indikatoren auf allen interaktiven Elementen
  • Formular-Labels und Fehlermeldungen: Alle Eingabefelder korrekt beschriften, Fehlermeldungen verständlich und programmatisch zugeordnet
  • Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Nach BFSG § 14 mit Konformitätsstand, bekannten Einschränkungen und Feedback-Mechanismus
  • Feedback-Mechanismus einrichten: Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die auf Barrieren stoßen – per E-Mail oder Kontaktformular
  • Schulung des Teams: Redakteure und Entwickler für barrierefreie Inhalte und Code sensibilisieren
  • Regelmäßige Re-Audits planen: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt – neue Inhalte und Features erfordern kontinuierliche Prüfung

Jetzt handeln, nicht abwarten

Marktüberwachung und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen laufen parallel. Automatisierte Prüfwerkzeuge lassen sich in Serie einsetzen; damit steigt das Risiko für jeden nicht-konformen Shop. Die Übergangsregel nach § 38 BFSG für bereits eingesetzte Produkte und bestehende Verträge endet spätestens am 27. Juni 2030 – danach entfällt sie.

Die gute Nachricht: Barrierefreiheit ist technisch umsetzbar, wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich notwendig. Wer jetzt investiert, schützt sich nicht nur vor Abmahnungen und Bußgeldern, sondern erschließt eine breitere Zielgruppe mit höheren Conversion-Raten. Barrierefreie Shops sind in der Regel auch besser für Suchmaschinen optimiert – ein Nebeneffekt, der sich direkt im Umsatz bemerkbar macht.

Warten Sie nicht, bis die Abmahnung kommt. Lassen Sie Ihren Shop von Experten auf BFSG-Konformität prüfen und setzen Sie die notwendigen Maßnahmen strukturiert um. Jeder Tag ohne barrierefreien Shop ist ein Tag mit vermeidbarem Risiko – und entgangener Reichweite.

Quellen und Studien

Dieser Artikel basiert auf Daten aus: BFSG § 37 (Bußgeldrahmen), BFSG § 2 (Kleinstunternehmen), WebAIM Million 2026 (WCAG-Fehlerstatistiken), KBM Legal (dokumentierte Abmahnung Februar 2026), MLBF – Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (behördliche Durchsetzung Q2 2026), Bundesfachstelle Barrierefreiheit (BFSG-Fristen), WHO (Verbreitung von Behinderungen), Statistisches Bundesamt (schwerbehinderte Menschen in Deutschland), Government Digital Service (Erkennungsrate automatisierter Tools), EN 301 549 (technischer Standard). Die genannten Zahlen basieren auf Durchschnittswerten und können je nach Branche und Einzelfall variieren.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach dem UWG sind seit dem 28. Juni 2025 jederzeit möglich. Die Übergangsregel nach § 38 BFSG bis zum 27. Juni 2030 erfasst nur bereits eingesetzte Produkte und bestehende Verträge. Wer sich nicht darauf stützen kann, riskiert behördliche Bußgelder ebenso wie Abmahnungen durch Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände oder spezialisierte Kanzleien. Erfahrungsgemäß steigt das Risiko mit zunehmender Verbreitung automatisierter Scan-Tools.

Dokumentiert ist ein Fall mit einer Gesamtforderung von 2.706,18 €: 1.784,10 € netto Abmahnkosten und 490,00 € netto für die Webseitenanalyse (KBM Legal). Hinzu kommen die eigene Rechtsberatung und, davon unabhängig, behördliche Bußgelder von 10.000 bis 100.000 € (BFSG § 37). Wiederholte Verstöße nach Unterlassungserklärung können weitere Vertragsstrafen auslösen.

In der Regel nicht. Accessibility-Overlays behandeln Symptome, ohne die zugrunde liegenden Barrieren im Code zu beheben. Im Test des Government Digital Service fand ein einzelnes Werkzeug 17 bis 41 % der Barrieren, 29 % fand kein Werkzeug – vor Gericht bieten solche Werkzeuge keinen verlässlichen Schutz. Mehrere Behindertenverbände warnen explizit vor diesen Tools. Die einzige nachhaltige Lösung ist die Behebung der Barrieren direkt im Quellcode.

Das BFSG betrifft alle B2C-Online-Shops und digitalen Dienstleistungen. Ausgenommen sind lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (BFSG § 2). Für B2B-Shops gelten die Anforderungen nur dann, wenn sie auch Endverbrauchern zugänglich sind.

Die Barrierefreiheitserklärung nach BFSG § 14 muss den aktuellen Stand der Konformität beschreiben, bekannte Einschränkungen benennen, einen Feedback-Mechanismus für Nutzer bereitstellen und auf das Durchsetzungsverfahren bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde verweisen. Die Erklärung muss regelmäßig aktualisiert werden und auf jeder Seite des Shops erreichbar sein.

Die Dauer hängt von der Größe und dem aktuellen Zustand des Shops ab. Die kritischsten Fehler (Kontraste, Alt-Texte, Formular-Labels) lassen sich oft vorziehen und in wenigen Wochen beheben. Eine vollständige Umsetzung von WCAG 2.1 AA dauert in der Regel deutlich länger. Wir empfehlen, die Maßnahmen nach Abmahnrisiko zu priorisieren; einen belastbaren Zeitplan nennen wir nach dem Audit.