Erklärung zur Barrierefreiheit im Shop: die Pflichtangaben
Behördenmuster passen nicht: Für Shops heißen die Pflichtangaben Informationen zur Barrierefreiheit und stehen in Anlage 3 BFSG. Was hineingehört, wo die Seite steht und welche zwei Wege Verbrauchern offenstehen.