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Nachhaltigkeit ist längst kein Nischenthema mehr – sie ist ein entscheidender Kaufgrund für viele Verbraucher. Doch mit dem wachsenden Interesse steigt auch die Gefahr, in die Greenwashing-Falle zu tappen. Die Europäische Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass 53% der Umweltaussagen (EU-Kommission) vage, irreführend oder unbelegt sind. Ab dem 27.09.2026 gelten dafür verschärfte Regeln. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie als E-Commerce-Händler authentisch und rechtssicher kommunizieren.

Was ist Greenwashing?

Greenwashing bezeichnet irreführende Marketingpraktiken, bei denen Unternehmen sich oder ihre Produkte umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Der Begriff setzt sich aus "green" (grün/umweltfreundlich) und "whitewashing" (Schönfärberei) zusammen.

Die Europäische Kommission hat Umweltaussagen im Netz systematisch untersucht: Bei 40% der Aussagen (EU-Kommission) fehlte ein belastbarer Nachweis. Verbraucher werden zugleich kritischer und durchschauen oberflächliche Nachhaltigkeitsversprechen zunehmend schneller.

Rechtliche Konsequenzen

Greenwashing kann nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) als irreführende Werbung abgemahnt werden. Ab 2026 verschärft die EU-Richtlinie die Anforderungen deutlich.

Typische Greenwashing-Praktiken im E-Commerce

Im Online-Handel begegnen uns bestimmte Greenwashing-Muster besonders häufig. Sie fallen ab dem 27.09.2026 unter die verschärften Regeln des UWG-Anhangs – unabhängig davon, ob sie in einer Anzeige, in der Produktbeschreibung oder im Newsletter stehen.

  • Vage Begriffe: "umweltfreundlich", "grün", "nachhaltig" ohne Belege
  • Irreführende Labels: Selbst gestaltete Siegel ohne unabhängige Prüfung
  • Versteckte Kompromisse: Ein Aspekt nachhaltig, andere problematisch
  • Relevanzlose Behauptungen: "FCKW-frei" bei Produkten, die FCKW ohnehin nicht enthalten
  • Kleinste Übel: "Das umweltfreundlichste Produkt seiner Kategorie"
  • Bildsprache: Grüne Farben und Naturmotive ohne inhaltliche Grundlage

Der Fall "klimaneutral"

Besonders problematisch ist die Aussage "klimaneutral". Der Begriff ist mehrdeutig: Er kann bedeuten, dass im Herstellungsprozess selbst weniger CO2 entsteht – oder dass die Emissionen an anderer Stelle über Zertifikate kompensiert werden. Häufig trifft Letzteres zu, die tatsächlichen Emissionen bleiben also bestehen.

BGH-Urteil zu Klimaneutralität

Der Bundesgerichtshof hat am 27.06.2024 entschieden (I ZR 98/23), dass die Werbung mit einem mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral" regelmäßig nur dann zulässig ist, wenn in der Werbung selbst erläutert wird, welche konkrete Bedeutung dem Begriff zukommt. Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind aus Sicht des Gerichts keine gleichwertigen Maßnahmen.

Was ab September 2026 gilt: EmpCo statt Green Claims Directive

Verbindlich ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, in Deutschland umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (verkündet am 19.02.2026) und anzuwenden ab dem 27.09.2026. Die häufig genannte Green Claims Directive ist dagegen ein Vorschlag von 2023, den die Kommission seit Juni 2025 nicht mehr verhandelt; ein Anwendungsdatum hat sie nicht. Die EmpCo-Regeln setzen neue Standards für Umweltaussagen in der Werbung und wirken direkt auf Produktbeschreibungen und Marketing im E-Commerce. Neben Werbeaussagen rückt auch die Lieferkette in den Fokus: Die EUDR-Entwaldungsverordnung verlangt von Händlern Nachweise über entwaldungsfreie Produkte. Wie die Umstellung im Shop praktisch aussieht, steht im Beitrag zu Umweltaussagen nach EmpCo.

Belegpflicht

Alle Umweltaussagen müssen durch unabhängige, wissenschaftlich fundierte Nachweise belegt werden.

Verifizierung

Labels und Siegel müssen von akkreditierten Dritten geprüft und zertifiziert sein.

Transparenz

Verbraucher müssen einfachen Zugang zu detaillierten Informationen über Umweltaussagen haben.

Sanktionen

Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber.

Rechtliche Risiken für Online-Händler

Greenwashing ist nicht nur ein Reputationsrisiko – es kann handfeste rechtliche Konsequenzen haben. Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verbietet irreführende geschäftliche Handlungen.

VerstoßMögliche KonsequenzBeispiel
Irreführende Werbung (§ 5 UWG)Abmahnung, Unterlassung"100% nachhaltig" ohne Beleg
Unlautere Vergleiche (§ 6 UWG)Schadensersatz"Nachhaltiger als Wettbewerber X"
Weitverbreiteter Verstoß (§ 19 UWG)Bußgeld bis 50.000 EuroGefälschte Umweltsiegel
Greenwashing nach UWG-Anhang (ab 27.09.2026)EU-weite SanktionenUnbelegte Klimaneutralität

Der Kantar Sustainability Sector Index weist aus, dass 52% der Verbraucher (Kantar Sustainability Sector Index) davon ausgehen, dass Unternehmen irreführende oder falsche Angaben zu ihren Nachhaltigkeitsbemühungen verbreiten. Wird ein Unternehmen des Greenwashings überführt, kann der Vertrauensverlust gravierender sein als jede Strafe.

Authentische Nachhaltigkeitskommunikation

Die gute Nachricht: Echte Nachhaltigkeit lässt sich wirksam und rechtssicher kommunizieren. Der Schlüssel liegt in Transparenz, Belegen und realistischen Aussagen.

Best Practices für E-Commerce

  • Konkrete Zahlen statt vager Begriffe: "30% weniger CO2" statt "umweltfreundlich"
  • Unabhängige Zertifizierungen: GOTS, FSC, Blauer Engel, EU Ecolabel
  • Transparente Lieferketten: ERP-Integration für nachvollziehbare Herkunft
  • Ehrliche Kommunikation: Auch Verbesserungspotenziale offen benennen
  • Wissenschaftliche Belege: Studien und Prüfberichte verlinken
  • Lifecycle-Betrachtung: Gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen
Tipp: Nachhaltigkeitsseite im Shop

Erstellen Sie eine dedizierte Nachhaltigkeitsseite in Ihrem Online-Shop, auf der Sie Ihre Maßnahmen transparent und detailliert erklären. Verlinken Sie von Produktseiten dorthin.

Formulierungen: Dos and Don'ts

Riskant (Greenwashing)RechtssicherBegründung
"100% nachhaltig""GOTS-zertifizierte Bio-Baumwolle"Konkret + zertifiziert
"Klimaneutral""CO2-kompensiert (Gold Standard)"Transparente Methode
"Umweltfreundlich""30% recyceltes Material"Messbare Aussage
"Grünes Produkt""FSC-zertifiziertes Holz"Unabhängige Prüfung
"Gut für die Umwelt""Reduziert Wasserverbrauch um 40%"Konkrete Einsparung

Technische Umsetzung im Online-Shop

Die technische Infrastruktur Ihres Shops kann authentische Nachhaltigkeitskommunikation unterstützen. Mit Shopware 6 oder WooCommerce lassen sich entsprechende Funktionen integrieren.

  • Produktattribute: Nachhaltigkeitsmerkmale als filterbare Eigenschaften
  • Zertifikats-Badges: Einbindung offizieller Siegel mit Verlinkung
  • CO2-Rechner: Transparente Darstellung des Fußabdrucks pro Produkt
  • Lieferketten-Tracking: ERP-Schnittstellen für Herkunftsnachweise
  • Nachhaltigkeits-Filter: Kunden können gezielt filtern
product-sustainability.html
<!-- Beispiel: Nachhaltigkeits-Badge mit Nachweis-Link -->
<div class="sustainability-badge">
  <img src="/images/gots-certified.svg" alt="GOTS zertifiziert">
  <a href="/nachhaltigkeit/zertifikate/">Zertifikat ansehen</a>
</div>

<!-- Strukturierte Daten für Google -->
<script type="application/ld+json">
{
  "@type": "Product",
  "hasCertification": {
    "@type": "Certification",
    "name": "GOTS",
    "certificationIdentification": "GOTS-12345"
  }
}
</script>

Verbraucherreaktionen auf Greenwashing

Die Konsequenzen von aufgedecktem Greenwashing können verheerend sein. Verbraucher reagieren zunehmend sensibel und teilen ihre Erfahrungen in sozialen Medien.

Kaufboykott

Viele Verbraucher meiden Marken dauerhaft nach Greenwashing-Skandalen

Social Media Shitstorm

Negative Erfahrungen verbreiten sich viral und erreichen Millionen

Vertrauensverlust

Einmal verlorenes Vertrauen ist schwer zurückzugewinnen

Gütesiegel sind für viele Kunden eine Abkürzung im Kaufprozess: Sie ersetzen die eigene Prüfung. Wird dieses Vertrauen enttäuscht, wenden sie sich ab – und teilen ihre Enttäuschung online.

Checkliste: Greenwashing vermeiden

  • Alle Umweltaussagen sind durch unabhängige Quellen belegt
  • Verwendete Siegel stammen von akkreditierten Zertifizierern
  • Produktbeschreibungen enthalten konkrete, messbare Angaben
  • Eine Nachhaltigkeitsseite erklärt alle Maßnahmen transparent
  • Verbesserungspotenziale werden offen kommuniziert
  • Bildsprache entspricht dem tatsächlichen Nachhaltigkeitsgrad
  • Rechtliche Prüfung aller Umweltaussagen vor Veröffentlichung
  • Regelmäßige Aktualisierung der Nachhaltigkeitsinformationen

Ehrlichkeit als Wettbewerbsvorteil

Greenwashing ist kurzfristig verlockend, aber langfristig riskant. Die EmpCo-Regeln ab September 2026 verschärfen die Anforderungen erheblich, und Verbraucher werden zunehmend kritischer. Authentische Nachhaltigkeit hingegen wird zum echten Wettbewerbsvorteil.

Investieren Sie in echte Nachhaltigkeitsmaßnahmen und kommunizieren Sie diese transparent. Mit der richtigen E-Commerce-Strategie und technischen Umsetzung wird Nachhaltigkeit zum Differenzierungsmerkmal, das Vertrauen schafft und Kunden bindet.

Unser Angebot

Als erfahrene E-Commerce-Agentur unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Nachhaltigkeitskommunikation – von der Strategie bis zur technischen Umsetzung in Ihrem Online-Shop.

Maßgeblich ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, in Deutschland über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG umgesetzt und ab dem 27.09.2026 anzuwenden - ohne Übergangsfrist für bestehende Werbung. Die Green Claims Directive ist ein davon getrennter Vorschlag ohne Anwendungsdatum.

Nach dem UWG drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände mit Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzforderungen. Ab dem 27.09.2026 stehen die Greenwashing-Tatbestände in der schwarzen Liste des UWG-Anhangs. Für weitverbreitete Verstöße sieht § 19 UWG eine Geldbuße bis 50.000 Euro vor, gegenüber umsatzstarken Unternehmen bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.

Seriöse Siegel wie GOTS (Textilien), FSC (Holz/Papier), Blauer Engel oder EU Ecolabel werden von unabhängigen, akkreditierten Stellen vergeben und regelmäßig überprüft. Selbst gestaltete Siegel sollten vermieden werden.

Der Begriff ist rechtlich problematisch. Nach BGH-Rechtsprechung muss transparent erklärt werden, wie die Klimaneutralität erreicht wird (z.B. durch Kompensation). Empfehlung: Konkretere Formulierungen wie "CO2-kompensiert nach Gold Standard" verwenden.

Mit Shopware 6 oder WooCommerce lassen sich Nachhaltigkeitsattribute als filterbare Produkteigenschaften anlegen, Zertifikats-Badges einbinden und strukturierte Daten für Google ergänzen. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Umsetzung.

Umweltaussagen sollten typischerweise auf unabhängigen, nachvollziehbaren Nachweisen beruhen – etwa Zertifikaten akkreditierter Stellen, Prüfberichten oder Ökobilanzdaten. Empfehlenswert ist, jede Aussage konkret und messbar zu formulieren (z.B. "30% recyceltes Material") und die zugrunde liegenden Belege transparent zu verlinken. So lässt sich das Risiko von Abmahnungen nach dem UWG deutlich reduzieren.

Quellen

Dieser Artikel stützt sich auf: Europäische Kommission (Green Claims, Umweltaussagen im Netz), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 5, § 5c und § 19 UWG), Bundesgerichtshof (Urteil vom 27.06.2024, I ZR 98/23) und den Kantar Sustainability Sector Index. Die genannten Zahlen können je nach Stichprobe und Zeitpunkt variieren.