EmpCo-Info-Pflichten: Anwendungsbeginn 27.09.2026
Die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 ergänzt die Informationspflichten im Onlinehandel: Reparierbarkeitswert oder Herstellerangaben zur Reparatur, Mindestdauer von Software-Updates, umweltfreundliche Liefermöglichkeiten, die harmonisierte Gewährleistungsmitteilung und das GARAN-Label. Deutschland hat sie mit BGBl. 2026 I Nr. 28 (EGBGB) und Nr. 43 (UWG) umgesetzt, Anwendungsbeginn ist der 27. September 2026. Der Beitrag zeigt, welche Angabe wann nötig ist und wie ein Shopware-Shop sie aus Herstellerdaten ausspielt.