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Ein Großhandelsshop zeigt seine Preise erst nach der Anmeldung, und das aus gutem Grund: Kundenpreise, Staffeln und Rahmenkonditionen gehören nicht auf eine öffentliche Seite. Heikel wird es, wenn mit dem Preis gleich die ganze Produktseite hinter der Anmeldung verschwindet. Dann sieht die Suchmaschine nur noch ein Anmeldeformular, und wer nach einer Artikelnummer, einer Norm oder einem Einsatzfall sucht, landet unter Umständen bei einem anderen Anbieter. Dieser Beitrag zeigt, wie sich beides verbinden lässt: öffentliche Produktseiten, die gefunden werden können, und ein Preisfeld, das erst nach der Freischaltung etwas preisgibt. Er ordnet ein, was die Eurostat-Zahlen über Webverkäufe im Großhandel sagen, was Google zu Anmeldeschranken und strukturierten Daten dokumentiert, warum Paywall-Auszeichnung kein Ausweg ist und wie die Preisangabenverordnung für reine B2B-Shops einzuordnen ist. Den Rahmen für Händler mit Geschäftskunden beschreibt unsere Seite zum Online-Shop für den B2B-Großhandel.

Das Dilemma: Preis geschützt, Produkt unsichtbar

Login-Preise haben im Großhandel handfeste Gründe. Ein Geschäftskunde bekommt Konditionen, die ein anderer nicht bekommt: Rabatte aus Rahmenverträgen, Staffelpreise nach Abnahmemenge, Sonderpreise für Projekte. Diese Preise stehen in der Warenwirtschaft, werden je Kundengruppe oder je Kunde ausgespielt und sollen weder bei Mitbewerbern noch bei anderen Kunden landen. Dazu kommt, dass ein Listenpreis ohne Kontext wenig über den Preis sagt, den ein bestimmter Kunde tatsächlich zahlt. Die naheliegende technische Lösung ist eine Anmeldepflicht. Sie lässt sich allerdings breiter ziehen als nötig: Statt nur das Preisfeld zu sperren, leitet der Shop jeden nicht angemeldeten Besucher von der Produktseite auf das Anmeldeformular um. Für den Kunden mit Zugang ändert das wenig. Für alle anderen, und für jede Suchmaschine, ist das Sortiment damit verschwunden.

Es gibt also zwei Bauweisen, die von außen ähnlich aussehen und für die Suche grundverschieden sind. In der ersten liegt die ganze Produktseite hinter der Anmeldung. In der zweiten ist die Produktseite öffentlich, mit Titel, Artikelnummer, Merkmalen, Bildern und Datenblättern, und nur das Preisfeld verlangt eine Anmeldung. Dieser Beitrag beschreibt die zweite Bauweise und den Weg dorthin. Wie die Kundenpreise selbst aus der Warenwirtschaft in den Shop gelangen, behandelt unser Beitrag zu Kundenpreisen und Staffelpreisen aus dem ERP; hier geht es um die öffentliche Seite davor, also um das, was ein Interessent und eine Suchmaschine zu sehen bekommen, bevor überhaupt ein Konto im Spiel ist.

If a page is made private, such as requiring a log-in to view it, Googlebot will not crawl it.

Google Search Central, Google Search Technical Requirements

Übersetzt heißt das: Ist eine Seite nur nach einer Anmeldung zu sehen, crawlt der Googlebot sie nicht (Google Search Central). Was nicht gecrawlt wird, kann die Suchmaschine auch nicht auswerten, weder den Produktnamen noch die Merkmale noch die Artikelnummer. Im Suchergebnis taucht dann allenfalls die Anmeldeseite auf, und die ist für jede Suchanfrage dieselbe. Das trifft gerade Anfragen mit klarer Kaufabsicht: Wer eine Hersteller-Teilenummer, eine Normbezeichnung oder eine genaue Abmessung in die Suche tippt, weiß in der Regel schon, was er braucht, und sucht einen Lieferanten. Findet er die Seite nicht, bestellt er womöglich dort, wo die Seite öffentlich ist. Der Schutz der Konditionen kostet in dieser Bauweise also Sichtbarkeit, die er gar nicht kosten müsste.

Was die Zahlen über Webverkäufe im Großhandel sagen

Wie groß das Feld ist, zeigt die europäische Erhebung zur IKT-Nutzung in Unternehmen. Im Jahr 2024 verkauften 33,80 % der deutschen Großhandelsunternehmen ab 10 Beschäftigten über Websites, Apps oder Marktplätze an andere Unternehmen oder an öffentliche Stellen (Eurostat), also rund ein Drittel. Webverkäufe überhaupt, gleich an welche Kundengruppe, meldeten 37,58 % dieser Unternehmen (Eurostat), über die eigene Website oder eine eigene App verkauften 32,75 % (Eurostat). Großhandel meint dabei die Abteilung 46 der Wirtschaftszweigsystematik NACE Rev. 2 ohne den Handel mit Kraftfahrzeugen. Gezählt werden Unternehmen ab 10 Beschäftigten einschließlich Selbständiger; Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sind in der Erhebung nicht erfasst. Die Werte stammen aus der Erhebung des Jahres 2025, die nach den Verkäufen des Vorjahres fragt.

Für die Frage nach Login-Preisen ist die Umsatzseite aufschlussreicher. Von dem Umsatz, den deutsche Großhändler ab 10 Beschäftigten im Jahr 2024 über das Web erzielten, entfielen 80,78 % auf Geschäftskunden und Behörden (Eurostat), also rund vier Fünftel. 86,97 % dieses Web-Umsatzes liefen über die eigene Website oder App, der Rest über Marktplätze (Eurostat). Gemessen am gesamten Umsatz der Unternehmen machten Webverkäufe gut ein Zehntel aus, genau 10,88 % (Eurostat). Der eigene Shop ist im Großhandel also der Hauptkanal des Webgeschäfts, und dieses Webgeschäft ist überwiegend Geschäft mit Geschäftskunden. Wo ein Shop Preise hinter die Anmeldung legt, betrifft das genau die Kundengruppe, die den Großteil dieses Umsatzes trägt.

KennzahlGroßhandel DeutschlandGroßhandel EU-27Alle erfassten Wirtschaftszweige Deutschland
Anteil der Unternehmen mit Webverkäufen an Unternehmen und Behörden33,80 %28,50 %13,96 %
Anteil von Unternehmen und Behörden am Web-Umsatz80,78 %hier nicht ausgewertet41,95 %

Der Vergleich ordnet die Werte ein. Im EU-Durchschnitt verkauften im Jahr 2024 28,50 % der Großhandelsunternehmen ab 10 Beschäftigten per Web an Unternehmen und öffentliche Stellen (Eurostat), der deutsche Großhandel liegt mit 33,80 % darüber (Eurostat). Über alle von der Eurostat-Erhebung erfassten Wirtschaftszweige in Deutschland waren es 13,96 % der Unternehmen ab 10 Beschäftigten (Eurostat), und dort entfielen 41,95 % des Web-Umsatzes auf Geschäftskunden und Behörden (Eurostat). Bei diesem letzten Wert ist die Bezugsgröße der Web-Umsatz, nicht die Zahl der Unternehmen. Die Erhebung deckt nicht die ganze Wirtschaft ab: Finanzsektor, öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheits- und Sozialwesen sowie Kunst und Unterhaltung fehlen. Der Abstand zum Großhandel bleibt trotzdem deutlich: Webverkauf an Geschäftskunden ist dort kein Randthema.

Was diese Zahlen nicht aussagen

Die Eurostat-Werte beschreiben Webverkäufe insgesamt, nicht Shops mit Login-Preisen. Eine Zahl zum Anteil der Großhandelsshops mit Preisen hinter einer Anmeldung liegt nicht vor. Getrennt zu halten ist außerdem der elektronische Datenaustausch: 44,90 % der deutschen Großhändler ab 10 Beschäftigten hatten im Jahr 2024 E-Commerce-Verkäufe über Web und EDI zusammen (Eurostat), und Web und EDI zusammen brachten 25,52 % ihres Gesamtumsatzes (Eurostat), also rund ein Viertel. EDI-Bestellungen laufen von System zu System und erreichen keine Suchmaschine. Für die Frage, was ein Shop über die Suche gewinnen kann, zählt darum der Webanteil, nicht die Summe beider Wege.

Was der Googlebot hinter einer Anmeldung sieht

Aus Sicht der Suchmaschine ist eine Produktseite hinter der Anmeldung keine Produktseite, sondern eine Umleitung oder ein Anmeldeformular. Leitet der Shop nicht angemeldete Besucher auf die Anmeldeseite um, folgt der Crawler der Umleitung und findet dort für jede Produktadresse denselben Inhalt. Zeigt der Shop das Anmeldeformular direkt unter der Produktadresse, sieht der Crawler zwar eine eigene Adresse je Artikel, aber keinen Inhalt, der sie voneinander unterscheidet. In beiden Fällen gilt, was Google in den technischen Anforderungen festhält: Private Seiten, etwa solche mit Anmeldepflicht, werden nicht gecrawlt (Google Search Central). Interne Verlinkung, Sitemaps oder Kategorieseiten ändern daran nichts, solange die Zielseite selbst nur angemeldeten Kunden antwortet.

Anders sieht es aus, wenn nur das Preisfeld gesperrt ist. Dann antwortet die Produktadresse jedem Besucher mit der vollständigen Seite: Titel, Artikelnummer, Hersteller-Teilenummer, Beschreibung, Merkmale, Bilder und Dokumente. An der Stelle des Preises steht ein Hinweis wie „Preis nach Anmeldung“ mit einem Anmeldeknopf und einem Weg zur Registrierung. Der Crawler kann die Seite abrufen und auswerten, und ein Suchergebnis kann Titel und Beschreibung zeigen, nur eben ohne Preis. Ob und an welcher Stelle die Seite erscheint, entscheidet die Suchmaschine; eine Grundvoraussetzung dafür, überhaupt berücksichtigt zu werden, ist mit der öffentlichen Seite aber geschaffen.

MerkmalGanze Produktseite hinter der AnmeldungNur der Preis hinter der Anmeldung
Seite für den Crawler abrufbarNein, nur Anmeldeformular oder UmleitungJa, vollständige Seite ohne Preis
Suche nach Artikelnummer oder NormFindet die Produktseite nichtKann die Produktseite finden
Produkt-Snippet ohne PreisNicht möglichNur mit echten, sichtbaren Bewertungen, ohne Zusage
Händlereintrag in der SucheNicht möglichNicht möglich, weil kein Preis sichtbar ist
Kundenpreise und StaffelnGeschütztGeschützt
Generative Suche und Chat-AssistentenSehen die Produktseite in der Regel nichtKönnen Produktdaten abrufen, keinen Preis

Was öffentlich bleibt und was hinter die Anmeldung gehört

Die Trennlinie verläuft zwischen Produktwissen und Konditionen. Produktwissen ist alles, was einen Artikel beschreibt und für jeden Interessenten gleich ist: Bezeichnung, Artikelnummer, Hersteller und Hersteller-Teilenummer, technische Merkmale, Normen und Zulassungen, Abmessungen, Verpackungseinheit, Bilder, Datenblätter und Sicherheitsdatenblätter. Konditionen sind alles, was vom Kunden abhängt: sein Preis, seine Staffel, sein Rabatt, seine Zahlungsbedingungen, seine Bestellhistorie. Produktwissen gehört auf die öffentliche Seite, Konditionen hinter die Anmeldung. Die Qualität des öffentlichen Teils entscheidet darüber, wie gut die Seite zu Suchanfragen passt. Liegen die Produktdaten in einem PIM, lohnt es sich, die Merkmale dort sauber zu pflegen und vollständig in den Shop zu übertragen; wie das technisch läuft, beschreiben wir auf der Seite zur Anbindung von PIM-Systemen.

Bezeichnung und Nummern

Produktname, Artikelnummer und Hersteller-Teilenummer stehen öffentlich im Titel und im Text, damit Suchen nach genau diesen Begriffen die Seite treffen können.

Merkmale als Text

Werkstoff, Abmessungen, Normen und Einsatzbereich als lesbarer Text und als Tabelle, nicht nur als Bild oder als Filterwert im Listing.

Bilder und Datenblätter

Produktbilder mit Alternativtext und Datenblätter als verlinkte Dateien, die ohne Anmeldung abrufbar sind.

Kategorie- und Markenseiten

Einstiegsseiten je Warengruppe und Hersteller mit eigenem Text, die auf die öffentlichen Produktseiten verlinken.

Kundenpreis und Staffel

Der Preis je Kunde oder Kundengruppe, Mengenstaffeln und Rabatte erscheinen erst nach der Anmeldung.

Konditionen und Historie

Zahlungsbedingungen, Rahmenverträge, Bestellhistorie und Schnellbestellung bleiben im Kundenkonto.

Dazwischen liegt eine Grauzone, die jeder Shop für sich entscheidet. Die Verfügbarkeit etwa kann öffentlich als Status erscheinen, also lieferbar oder auf Anfrage, während die genaue Lagermenge je Standort dem Kunden vorbehalten bleibt. Mindestbestellmengen und Verpackungseinheiten sind Produktwissen und helfen schon vor der Anmeldung bei der Einschätzung, ob ein Artikel passt. Eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers öffentlich zu zeigen, ist eine geschäftliche Entscheidung mit Folgen für Markup und Preisangaben und sollte nicht nebenbei fallen. Wichtig ist vor allem, dass die Grenze in der Vorlage an einer Stelle festgelegt ist und nicht in jedem Baustein neu. Sonst taucht ein Preis, der im Preisfeld sauber verborgen ist, im Warenkorb-Widget, im Quelltext oder in einer Produktempfehlung wieder auf.

Artikelnummern als Suchbegriff ernst nehmen

Wer eine Artikelnummer in die Suche tippt, sucht in der Regel genau diesen Artikel. Die Nummer sollte darum im Seitentitel oder direkt darunter stehen, zusammen mit gängigen Schreibweisen der Hersteller-Teilenummer, etwa mit und ohne Bindestrich. Varianten mit eigener Nummer brauchen eine eigene, erreichbare Adresse oder zumindest eine Nennung auf der Hauptseite, damit auch die Suche nach der Variantennummer auf eine öffentliche Seite führt.

Strukturierte Daten ohne Preis: was geht und was nicht

Strukturierte Daten beschreiben der Suchmaschine, was auf einer Seite steht. Die zentrale Regel dazu ist schlicht: Ausgezeichnet wird nur, was Besucher der Seite auch sehen (Google Search Central). Für Login-Preise folgt daraus, dass ein Preis, den nicht angemeldete Besucher nicht sehen, auch nicht im Markup der öffentlichen Seite stehen darf, weder als offers-Angabe mit Betrag noch versteckt in einem Meta-Element. Das ist keine Formsache: Eine Auszeichnung, die mehr enthält als die sichtbare Seite, widerspricht den Richtlinien für strukturierte Daten. Einen Überblick über die Auszeichnungsarten, die für Shops infrage kommen, gibt unser Beitrag zu strukturierten Daten mit schema.org in Online-Shops.

Was bleibt ohne Preis? Für ein Produkt-Snippet genügt laut Google eine der drei Eigenschaften review, aggregateRating oder offers (Google Search Central). Ohne Preis heißt das: Ein Produkt-Snippet kommt nur in Betracht, wenn der Shop echte Bewertungen hat, die auf der Seite sichtbar sind, und diese auszeichnet. Erfundene oder zugekaufte Sterne sind keine Option. Händlereinträge, also Einträge mit Kaufinformationen, setzen dagegen anders als Produkt-Snippets einen Preis größer als null voraus (Google Search Central), und Google empfiehlt zu prüfen, dass die Seite nicht durch robots.txt, noindex oder eine Anmeldepflicht gesperrt ist (Google Search Central). Für reine Login-Preise sind Händlereinträge damit nicht erreichbar. Und selbst korrektes Markup führt nicht zwingend zu einer Anzeige: Google sagt nicht zu, dass strukturierte Daten in den Suchergebnissen erscheinen (Google Search Central).

produktseite-ohne-preis.jsonld
{
  "@context": "https://schema.org",
  "@type": "Product",
  "name": "Produktname wie auf der Seite",
  "sku": "ARTIKELNUMMER",
  "mpn": "HERSTELLER-TEILENUMMER",
  "brand": { "@type": "Brand", "name": "Herstellername" },
  "description": "Beschreibung wie auf der Seite sichtbar",
  "image": "https://shop.beispiel.invalid/media/produkt.jpg",
  "additionalProperty": [
    { "@type": "PropertyValue", "name": "Werkstoff", "value": "wie auf der Seite" },
    { "@type": "PropertyValue", "name": "Norm", "value": "wie auf der Seite" }
  ]
}

Das Beispiel enthält keine offers-Angabe und damit keinen Preis. Es beschreibt das Produkt mit denselben Angaben, die auf der Seite stehen: Name, Artikelnummer, Hersteller-Teilenummer, Marke, Beschreibung, Bild und Merkmale. Die Werte kommen aus denselben Datenfeldern wie der sichtbare Text, damit Seite und Auszeichnung nicht auseinanderlaufen. Ob daraus eine besondere Darstellung im Suchergebnis entstehen kann, hängt davon ab, ob zusätzlich echte Bewertungen ausgezeichnet werden; ohne sie bleibt das Markup eine saubere Beschreibung, die der Suchmaschine hilft, die Seite einzuordnen. Nach der Anmeldung darf die Seite den Kundenpreis zeigen. Entscheidend für die Suche ist allein die öffentliche Fassung: Sie trägt keinen Preis im Markup, der nicht auch sichtbar ist.

Was nicht ins Markup gehört

Preise, die Besucher ohne Anmeldung nicht sehen; Platzhalterpreise wie null oder ein Cent, nur damit ein Eintrag gültig wird; ein Listenpreis, der nirgends auf der Seite steht; Bewertungen oder Sterne, die es nicht gibt. Jede dieser Angaben zeigt der Suchmaschine etwas anderes als dem Besucher.

Warum Paywall-Markup kein Ausweg ist

Wer nach einem Weg sucht, Login-Inhalte trotzdem indexieren zu lassen, stößt auf Googles Auszeichnung für Abo- und Registrierungsinhalte. Sie ist für Inhalte gedacht, die nur mit Abo oder Registrierung zugänglich sind und trotzdem indexiert werden sollen, und sie soll solche Schranken von Cloaking abgrenzen (Google Search Central). Der entscheidende Punkt steht in der Liste der unterstützten Typen: Die Auszeichnung gilt für CreativeWork und Untertypen wie Article, NewsArticle, Blog oder WebPage (Google Search Central). Product gehört nicht dazu. Für Produktseiten mit Login-Preisen ist dieses Markup damit kein vorgesehener Weg, und wer es trotzdem einsetzt, beschreibt seine Seite mit einem Typ, der nicht zu ihr passt. An der Grundregel ändert es ohnehin nichts: Was die Suchmaschine zu sehen bekommt, sollte dem entsprechen, was ein Besucher sieht.

Dem Crawler mehr zeigen als Besuchern

Eine Variante wirkt naheliegend: Der Shop erkennt den Googlebot an der Kennung und liefert ihm die Seite samt Preis aus, während Besucher ohne Anmeldung das Formular sehen. Google beschreibt Cloaking als die Auslieferung unterschiedlicher Inhalte an Nutzer und Suchmaschinen mit dem Ziel, Rankings zu manipulieren und Nutzer zu täuschen, und nennt als Beispiel Text, der nur eingefügt wird, wenn eine Suchmaschine die Seite anfragt (Google Search Central). Die Abgrenzung von Abo- und Registrierungsschranken ist laut Google genau der Zweck der Paywall-Auszeichnung (Google Search Central). Wer dem Crawler Preise zeigt, die Besucher nicht sehen, riskiert damit einen Verstoß gegen die Spam-Richtlinien und legt nebenbei seine Kundenpreise für jeden offen, der seinen Browser als Googlebot ausgibt.

Registrierung statt Preis: das Preisfeld als Einstieg

Wenn der Preis fehlt, übernimmt das Preisfeld eine andere Aufgabe: Es führt zur Anmeldung oder zur Registrierung. Ein gut gebautes Preisfeld nennt klar, warum kein Preis erscheint, zeigt einen Anmeldeknopf für bestehende Kunden und einen zweiten Weg für Interessenten, die noch kein Konto haben. Daneben stehen die Angaben, die schon vor der Anmeldung helfen: Verpackungseinheit, Mindestmenge, Lieferstatus. Nach der Anmeldung sollte der Kunde auf derselben Produktseite landen, nicht auf der Startseite, und dort sofort seinen Preis sehen. Wie eine Registrierung für Geschäftskunden mit Prüfung des Gewerbes aufgebaut sein kann, beschreibt unser Beitrag zur B2B-Neukundenregistrierung mit Gewerbeprüfung.

  1. Antrag: Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Gewerbenachweis, mit so wenigen Pflichtfeldern wie möglich.
  2. Prüfung: Abgleich der Angaben durch den Vertrieb oder automatisiert gegen vorhandene Kundenstammdaten, bei Unklarheiten eine Rückfrage statt einer stillen Ablehnung.
  3. Zuordnung: Das neue Konto bekommt eine Kundengruppe und, wo vorhanden, die Kundennummer aus der Warenwirtschaft, damit die richtigen Preise greifen.
  4. Freischaltung: Erst mit der Freischaltung sieht der Kunde Preise; bis dahin zeigt das Preisfeld den Zustand „Konto in Prüfung“.
  5. Rückmeldung: Eine Bestätigung per E-Mail mit einem Verweis auf die zuletzt angesehene Produktseite, damit der Einstieg nicht verloren geht.

Eine technische Falle liegt im Zwischenspeicher. Öffentliche Produktseiten sollen schnell ausgeliefert und darum zwischengespeichert werden. Enthält die gespeicherte Fassung aber schon einen Kundenpreis, sieht der nächste Besucher womöglich den Preis eines anderen Kunden. Sauber getrennt ist es, wenn die öffentliche Fassung ohne Preis im Zwischenspeicher liegt und der Preis für angemeldete Kunden getrennt davon geladen wird, oder wenn der Zwischenspeicher je Kundengruppe unterscheidet. Welche Variante passt, hängt von der Zahl der Kundengruppen und von der Last ab. Für Shops auf eigener Infrastruktur gehört diese Frage zur Einrichtung des Shopware-Hostings, zusammen mit der Frage, wie der Zwischenspeicher nach einer Preisänderung aus der Warenwirtschaft geleert wird.

Preisangabenverordnung: Einordnung für reine B2B-Shops

Neben der Suche spielt bei Login-Preisen eine rechtliche Frage mit: Muss ein Shop Preise nicht offen zeigen? Die Preisangabenverordnung regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern (§ 1 Abs. 1 PAngV). Was Unternehmer und Verbraucher sind, bestimmt die Verordnung selbst. Für den Unternehmer verweist sie auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und nicht auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 2 Nr. 8 PAngV), für den Verbraucher auf das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 2 Nr. 9 PAngV). Verbraucher ist danach jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Für einen Shop, der sich ausschließlich an Geschäftskunden richtet und nur geprüfte Unternehmen freischaltet, greift die Verordnung in der Regel nicht, weil ihr Anwendungsbereich auf Preisangaben gegenüber Verbrauchern zielt (§ 1 Abs. 1 PAngV). Anders kann es aussehen, wenn die Kundschaft gemischt ist, wenn sich auch Verbraucher registrieren können oder wenn der Shop sich erkennbar auch an Privatkunden richtet. Dann ist im Einzelfall zu prüfen, welche Pflichten gelten, und diese Prüfung gehört in die Hände einer Rechtsberatung. Aus technischer Sicht hilft eine klare Ausrichtung: ein deutlicher Hinweis, dass sich das Angebot an Gewerbetreibende richtet, eine Registrierung mit Prüfung und keine Preisanzeige für nicht geprüfte Konten. Das ersetzt keine rechtliche Bewertung, macht die Ausrichtung des Shops aber nachvollziehbar.

Keine Rechtsberatung

Dieser Abschnitt ordnet den Wortlaut der genannten Vorschriften ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten zur Preisangabe für einen konkreten Shop gelten, hängt von Kundschaft, Registrierung und Auftritt ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Die Vorschriften sind in der Fassung wiedergegeben, die bei Erstellung dieses Beitrags galt.

Umsetzung in Shopware 6

In Shopware 6 lässt sich die Trennung von Produktseite und Preis über Kundengruppen, Regeln und eine angepasste Vorlage für den Kaufbereich abbilden. Nicht angemeldete Besucher bekommen die vollständige Produktseite mit dem Hinweis im Preisfeld, angemeldete Kunden sehen ihren Preis aus der Kundengruppe oder aus der Anbindung an die Warenwirtschaft. Solche B2B-Funktionen bauen wir individuell für den jeweiligen Shop, abgestimmt auf Kundengruppen, Preislogik und ERP; einen Überblick gibt unsere Seite zu B2B-E-Commerce. Wichtig ist, nicht nur die sichtbare Preiszeile auszublenden. Auch die Auszeichnung im Quelltext, Varianten- und Staffelanzeigen, Produktempfehlungen, Listing-Seiten und Suchvorschläge können Preise enthalten und müssen derselben Regel folgen.

Nach jedem größeren Update lohnt ein zweiter Blick, weil sich Vorlagen und die Ausgabe strukturierter Daten ändern können. Wer gerade ein Update plant, findet in unserem Beitrag zur Vorbereitung des Upgrades auf Shopware 6.8 die Schritte davor; die Prüfung der Preis- und Markup-Ausgabe gehört danach auf die Liste. Die folgenden Befehle zeigen, wie sich das ohne Anmeldung von der Kommandozeile aus kontrollieren lässt. Die Adresse ist ein Platzhalter und wird durch eine echte Produktadresse des eigenen Shops ersetzt.

Terminal
$ curl -s https://shop.beispiel.invalid/produkt/ab-1234/ | grep -c 'itemprop="price"'
0
$ curl -s https://shop.beispiel.invalid/produkt/ab-1234/ | grep -c '"price"'
0
$ diff <(curl -s -A 'Googlebot' https://shop.beispiel.invalid/produkt/ab-1234/) <(curl -s https://shop.beispiel.invalid/produkt/ab-1234/) >/dev/null && echo gleich
gleich

Die ersten beiden Befehle zählen Preisangaben im Quelltext der öffentlichen Fassung, einmal als Mikrodaten, einmal als Preisfeld im JSON-LD. Beide sollten null ergeben, solange der Besucher nicht angemeldet ist. Der dritte vergleicht die Antwort für einen Aufruf mit Crawler-Kennung mit der für einen gewöhnlichen Besucher. Bei dynamischen Bestandteilen wie Sicherheitstokens oder Zeitstempeln zeigt der Vergleich kleine Unterschiede; entscheidend ist, dass der Crawler keinen Preis und keinen zusätzlichen Inhalt bekommt. Solche Prüfungen gehören in die laufende Betreuung, damit ein Update oder eine neue Erweiterung die Trennung nicht still aufhebt; das ist Teil unserer Shopware-Wartung.

Generative Suche und Chat-Assistenten sehen in der Regel nur, was öffentlich ist

Was für die klassische Suche gilt, gilt für generative Suchsysteme und Chat-Assistenten ebenso: Sie können nur verarbeiten, was sie abrufen können. Eine Produktseite hinter der Anmeldung können sie in der Regel nicht abrufen, eine öffentliche Produktseite mit sauberen Merkmalen kann in Antworten auftauchen, wenn jemand nach einem passenden Artikel fragt. Wie sich Inhalte für solche Systeme aufbereiten lassen, beschreibt unsere Seite zu Generative Engine Optimization. Umgekehrt gilt die Sperre auch für den eigenen Assistenten: Ein öffentlicher Chatbot auf der Shopseite darf Login-Preise nicht verraten, nur weil sie in seiner Wissensbasis stehen. Wie man das Wissen eines solchen Assistenten aktuell und sauber getrennt hält, zeigt unser Beitrag zur Wissenspflege für den Shop-Chatbot.

Fahrplan: in fünf Schritten zur öffentlichen Produktseite

  1. Bestand aufnehmen: Welche Produkt-, Kategorie- und Markenadressen antworten ohne Anmeldung mit der vollständigen Seite, welche leiten auf das Anmeldeformular um? Ein Crawl ohne Anmeldung zeigt das Bild, das auch die Suchmaschine hat.
  2. Seite und Preis trennen: Die Vorlage liefert die Produktseite öffentlich aus und sperrt nur Preisfeld, Staffel und Warenkorb; die Regel steht an einer einzigen Stelle.
  3. Markup bereinigen: Kein Preis in Mikrodaten oder JSON-LD der öffentlichen Fassung, Produktbeschreibung mit Artikelnummer, Marke und Merkmalen, Bewertungen nur, wenn sie echt und sichtbar sind.
  4. Registrierung bauen: Preisfeld mit Anmeldung und Antrag, Prüfung, Zuordnung zur Kundengruppe und Rückkehr zur Produktseite nach der Anmeldung.
  5. Messen statt hoffen: Abdeckung und Suchanfragen in der Search Console beobachten und die Prüfbefehle von oben regelmäßig wiederholen; eine Platzierung ist damit nicht zugesagt, aber die Grundlage wird messbar.

Ein guter Einstieg ist ein Blick von außen: Unser Shop-Check zeigt technische Befunde zu Tempo, Suchmaschinenoptimierung und Barrierefreiheit, und die Frage, welche Seiten ohne Anmeldung erreichbar sind, lässt sich daran anschließen. Für die laufende Arbeit an Sichtbarkeit, Struktur und Inhalten gibt es unsere Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung für Shops. Zu den Zahlen noch ein Hinweis: Eurostat plant die nächste Aktualisierung seines Statistics-Explained-Artikels zu den E-Commerce-Statistiken der Unternehmen für Februar 2027 (Eurostat). Die Datenbank, aus der die Werte dieses Beitrags stammen, kann unabhängig davon aktualisiert werden; die hier genannten Werte beziehen sich auf das Kalenderjahr 2024.

So arbeiten wir bei XICTRON

Wir bauen Großhandelsshops auf Shopware 6 Community Edition und verbinden sie mit der vorhandenen Warenwirtschaft, etwa SAP Business One oder Microsoft Dynamics. Bei Login-Preisen beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme der öffentlichen Seiten und des Markups, trennen dann Produktseite und Preisfeld in der Vorlage, richten Registrierung und Freischaltung ein und prüfen nach jeder Änderung, dass kein Preis in die öffentliche Fassung rutscht. Die B2B-Funktionen entstehen individuell für den jeweiligen Shop, nicht als fertiges Paket, weil Kundengruppen, Preislogik und Freigabeprozesse von Händler zu Händler verschieden sind. Ob ein neuer Shop entsteht oder ein bestehender umgebaut wird, beschreibt unsere Seite zur Shop-Entwicklung; für ein erstes Gespräch erreichen Sie uns über das Kontaktformular.

Quellen und Studien

Dieser Beitrag stützt sich auf die Datenbank der europäischen Erhebung zur IKT-Nutzung in Unternehmen von Eurostat (Datensätze isoc_ec_eseln2 und isoc_ec_evaln2, Angaben zum Kalenderjahr 2024, Unternehmen ab 10 Beschäftigten), auf den Statistics-Explained-Artikel von Eurostat zu den E-Commerce-Statistiken der Unternehmen, auf die Dokumentation von Google Search Central zu den technischen Anforderungen der Google-Suche, zu Produkt-Snippets, Händlereinträgen, den allgemeinen Richtlinien für strukturierte Daten und der Auszeichnung von Abo- und Registrierungsinhalten sowie auf den Wortlaut von § 1 und § 2 der Preisangabenverordnung und von § 13 BGB. Alle Anteile beziehen sich auf die in der Quelle genannte Grundgesamtheit.

Das hängt davon ab, was hinter der Anmeldung liegt. Ist die ganze Produktseite nur nach einer Anmeldung zu sehen, crawlt der Googlebot sie nicht (Google Search Central). Ist die Seite öffentlich und nur das Preisfeld gesperrt, kann die Suchmaschine Titel, Artikelnummer und Merkmale auswerten. Eine Zusage für Indexierung oder Platzierung gibt es in keinem Fall.

Nein. Ausgezeichnet wird nur, was Besucher der Seite sehen (Google Search Central). Ein Preis, der ohne Anmeldung nicht sichtbar ist, gehört nicht in die strukturierten Daten der öffentlichen Seite. Liefert der Shop dem Crawler Preise aus, die Besucher ohne Anmeldung nicht sehen, kann Google das als Cloaking werten; die Auszeichnung für Abo- und Registrierungsinhalte deckt Produktseiten nicht ab.

Möglich ist es, wenn der Shop echte Bewertungen hat, die auf der Seite sichtbar sind. Für ein Produkt-Snippet genügt eine der Eigenschaften review, aggregateRating oder offers (Google Search Central). Eine Anzeige sagt Google auch bei korrektem Markup nicht zu (Google Search Central).

Händlereinträge setzen einen Preis größer als null voraus (Google Search Central), und die Seite darf nicht durch eine Anmeldepflicht gesperrt sein (Google Search Central). Mit reinen Login-Preisen ist dieser Eintrag darum nicht erreichbar.

Die Verordnung regelt Preisangaben von Unternehmern gegenüber Verbrauchern (§ 1 Abs. 1 PAngV). Ein Shop, der sich ausschließlich an geprüfte Geschäftskunden richtet, fällt in der Regel nicht darunter. Bei gemischter Kundschaft oder einer Registrierung, die auch Verbrauchern offensteht, ist das im Einzelfall zu prüfen, sinnvollerweise mit rechtlicher Beratung.

Im Jahr 2024 verkauften 33,80 % der deutschen Großhandelsunternehmen ab 10 Beschäftigten per Web an Unternehmen und Behörden (Eurostat). Von ihrem Web-Umsatz entfielen 80,78 % auf Geschäftskunden und Behörden (Eurostat). Die Werte gelten für Webverkäufe insgesamt, nicht speziell für Shops mit Login-Preisen.