Kundenbewertungen: Echtheitshinweis nach § 5b UWG
Der Echtheitshinweis zu Kundenbewertungen ist eine Informationspflicht, keine Prüfpflicht. Wer mit „geprüften Bewertungen" wirbt, holt sich dagegen eine Pflicht ins Haus. Wortlaut, Sichtzusammenhang und Umsetzung im Shop.