Wer Haushaltsgeräte, Lichtquellen oder elektronische Displays online verkauft, verkauft nicht nur ein Produkt, sondern auch einen Satz Pflichtangaben. Das Energielabel gehört dazu, und zwar sichtbar am Angebot statt versteckt in einer Sammelmappe am Seitenende. Die Verordnung (EU) 2017/1369 zur Energieverbrauchskennzeichnung ist seit dem 1. August 2017 in Kraft (EUR-Lex) und verlangt vom Handel mehr als das Hochladen einer Grafik: Etikett und Produktdatenblatt müssen beim Produkt erscheinen, die Effizienzklasse gehört in jede Werbung mit Preis, und die Angaben müssen zu der Registrierung passen, die der Lieferant in der europäischen Produktdatenbank hinterlegt hat. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die Pflichtangaben in einem Online-Shop sauber ausspielen, welche Felder Ihre Produktdatenhaltung dafür braucht und an welchen Stellen die typischen Lücken entstehen.
Was die Energiekennzeichnung vom Handel verlangt
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2017/1369, geändert durch die Verordnung (EU) 2020/740; die konsolidierte Fassung datiert auf den 1. Mai 2021 (EUR-Lex). Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und unterscheidet klar zwischen zwei Rollen. Lieferanten, also Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure, erzeugen Etikett und Produktdatenblatt, verantworten die Messwerte und registrieren beides. Händler, und dazu zählt jeder Shopbetreiber, geben diese Angaben weiter. Wer im Fernabsatz verkauft, kann sich dabei nicht darauf zurückziehen, die Werte nicht selbst ermittelt zu haben: Die Pflicht zur korrekten Darstellung im Angebot liegt bei demjenigen, der das Angebot veröffentlicht (EUR-Lex).
Die Artikel 5 und 6 der Verordnung fassen die Händlerpflichten in vier Punkten zusammen: das vom Lieferanten bereitgestellte Etikett sichtbar beim Produkt ausstellen, das Produktdatenblatt zugänglich machen, fehlende Unterlagen beim Lieferanten anfordern - ein fehlendes Produktdatenblatt wahlweise auch aus der Produktdatenbank ziehen, sofern deren Druck- und Downloadfunktion für das Produkt bereitsteht - und mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten (EUR-Lex). Für den Onlinehandel heißt das konkret: Das Etikett gehört an die Stelle, an der die Kaufentscheidung fällt, also in die Nähe von Preis und Warenkorb-Schaltfläche. Ein Verweis im Fußbereich der Seite oder eine zentrale Sammelseite mit allen Datenblättern erfüllt diese Anforderung erfahrungsgemäß nicht, weil die Angabe dort nicht mehr zum konkreten Angebot gehört.
Die Effizienzklasse selbst verantwortet der Lieferant. Verantwortlich für ihre sichtbare, vollständige und aktuelle Darstellung im Angebot ist dagegen der Shop. Diese Trennung ist praktisch relevant: Wenn ein Lieferant ein Modell neu registriert oder eine Klasse korrigiert, muss die Änderung in den Shop nachlaufen. Ohne einen festen Weg für solche Aktualisierungen entsteht genau die Lücke, die in dokumentierten Abmahnungen auftaucht (IT-Recht Kanzlei).
Die Skala A bis G und die Folgen der Neuskalierung
Bis 2021 war die Skala durch die Plus-Stufen aufgebläht: A+++, A++ und A+ standen über einem A, das faktisch kaum ein Gerät mehr trug. Seit dem 1. März 2021 gilt für Geschirrspüler, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühlgeräte und elektronische Displays wieder die klare Skala von A bis G, für Lichtquellen seit dem 1. September 2021 (Europäische Kommission). Die Neuskalierung war kein reiner Etikettentausch, sondern eine Verschärfung der Bewertung: Ein Gerät, das zuvor A+++ trug, findet sich heute je nach Produktgruppe in Klasse B, C oder tiefer wieder. Die obersten Klassen bleiben bewusst zunächst weitgehend unbesetzt, damit die Skala über Jahre Luft nach oben behält und technischer Fortschritt sichtbar wird (Umweltbundesamt).
Für Shops hat das zwei Folgen. Erstens ist jeder Bestandsdatensatz, der noch eine Plus-Klasse ausweist, veraltet und in der Werbung angreifbar - solche Reste stecken oft in Beschreibungstexten, alten Grafiken und Produktfeeds, nicht im eigentlichen Datenfeld. Zweitens erwartet die Kundschaft eine Einordnung: Ein Kühlgerät der Klasse D wirkt schlechter als der vermeintliche A+++-Vorgänger, obwohl es sparsamer sein kann. Ein kurzer Hinweistext neben dem Label, der die neue Skala erklärt, beugt Rückfragen im Kundenservice vor und senkt Retouren aus Enttäuschung. Fehlende oder schwer auffindbare Produktangaben zählen zu den häufigen Ursachen für Kaufabbrüche auf Produktseiten (Baymard Institute).
| Produktgruppe | Neue Skala gilt seit | Was im Shop zu prüfen ist |
|---|---|---|
| Kühl- und Gefriergeräte | 1. März 2021 | Plus-Klassen aus Altdaten und Feeds entfernen |
| Waschmaschinen, Waschtrockner | 1. März 2021 | Etikett und Datenblatt je Variante zuordnen |
| Geschirrspüler | 1. März 2021 | Verbrauchswerte je Programm im Datenblatt |
| Elektronische Displays | 1. März 2021 | Klasse für SDR und HDR getrennt führen |
| Lichtquellen | 1. September 2021 | Etikett auch bei Mehrfachpackungen ausweisen |
Etikett und Produktdatenblatt auf der Produktseite ausspielen
Auf der Produktdetailseite gehören drei Elemente zusammen: die Effizienzklasse als Angabe, das Etikett als Grafik und der Verweis auf das Produktdatenblatt. Wie diese Elemente im Fernabsatz dargestellt werden dürfen, regeln die delegierten Rechtsakte zu den einzelnen Produktgruppen, in der Regel in Anhang VIII (Europäische Kommission). Kern der Regelung ist ein einfacher Grundsatz: Die Angaben müssen ohne zusätzliche Suche wahrnehmbar sein, und der Verweis auf das Datenblatt muss klar lesbar die Bezeichnung Produktdatenblatt tragen. Eine Beschriftung wie Weitere Informationen, Downloads oder Dokumente genügt dafür nicht, weil sie den Pflichtcharakter der Angabe verdeckt.
- Effizienzklasse im Sichtbereich: Klasse und Spektrum der verfügbaren Klassen stehen in der Nähe von Preis und Warenkorb, nicht erst in einem Reiter weit unterhalb der Seitenmitte.
- Etikett in voller Auflösung: Das Pfeildiagramm wird als eigene Grafik hinterlegt und lässt sich vergrößern; ein stark skaliertes Vorschaubild macht die Verbrauchswerte nicht lesbar.
- Datenblatt eindeutig benannt: Der Verweis heißt Produktdatenblatt und führt direkt zum Dokument des konkreten Modells, nicht auf eine allgemeine Downloadseite.
- Auch in Listen und Filtern: In Kategorielisten, Suchergebnissen und Vergleichsansichten gehört die Klasse an die Produktkachel, sobald das Angebot dort zusammen mit einem Preis erscheint.
- Sprachversionen gleich behandeln: Wer mehrsprachig verkauft, führt Klasse, Spektrum und Datenblatt in jeder Sprachversion mit - worauf dabei zu achten ist, beschreibt der Beitrag zur Qualitätssicherung bei mehrsprachigen Shops.
Technisch entstehen die meisten Fehler nicht im Template, sondern in der Datenhaltung. Wenn Effizienzklasse und Datenblatt als freie Textfelder in der Produktbeschreibung gepflegt werden, driften sie mit jeder Sortimentsänderung auseinander: Die Klasse steht im Fließtext, das Etikett liegt als Bild in der Galerie, das Datenblatt hängt an einem Reiter. Ein eigenes, typisiertes Feld je Angabe - Klasse als Auswahlliste, Spektrum als abgeleiteter Wert, Etikett und Datenblatt als Medienverweise - macht die Ausgabe im Template trivial und die Kontrolle automatisierbar. Wie sich solche Pflichtangaben in den oberen Seitenbereich einfügen, ohne den Kaufimpuls zu stören, behandelt der Beitrag zur Gestaltung des sichtbaren Seitenbereichs.
Freitextfelder sind der häufigste Grund für widersprüchliche Angaben. Wer Klasse, Spektrum, Registriernummer, Etikett und Datenblatt als getrennte, typisierte Felder führt, kann maschinell prüfen, ob ein labelpflichtiges Produkt vollständig ausgezeichnet ist - und Angebote mit unvollständigen Angaben vor dem Livegang zurückhalten, statt sie später zu korrigieren.
Geschachtelte Anzeige: wann der Verweis genügt
Die Verordnung lässt für den Fernabsatz die sogenannte geschachtelte Anzeige zu: Statt des vollständigen Etiketts darf zunächst ein Pfeil mit der Effizienzklasse erscheinen, der per Klick oder Tipp das vollständige Etikett öffnet (Europäische Kommission). Auf kleinen Bildschirmen ist das ein sinnvoller Kompromiss, weil das Etikett im Hochformat viel Platz beansprucht und den Preis aus dem Sichtbereich drängen würde. An die Umsetzung sind allerdings Bedingungen geknüpft, die in der Praxis häufig übersehen werden.
Pfeil in Klassenfarbe
Der zuerst sichtbare Pfeil trägt die Klasse und entspricht in Form und Farbe der Vorgabe des jeweiligen Rechtsakts. Ein selbst gestaltetes Textabzeichen erfüllt die Anforderung nicht.
Ein Schritt zum Etikett
Das vollständige Etikett öffnet sich unmittelbar über den Pfeil - ohne Zwischenseite, ohne Formular und ohne dass der Warenkorb der laufenden Sitzung verloren geht.
Datenblatt daneben
Der Verweis auf das Produktdatenblatt steht eigenständig neben dem Pfeil und trägt genau diese Bezeichnung. Er darf nicht ausschließlich im geöffneten Etikett-Dialog auftauchen.
In der Abmahnpraxis tauchen vor allem drei Muster auf: Das Etikett fehlt in der Listenansicht, obwohl dort bereits mit Preis geworben wird; der Verweis auf das Datenblatt ist als allgemeiner Download beschriftet; und die Klassenangabe in der Werbung nennt zwar die Klasse, aber nicht das Spektrum der verfügbaren Klassen (IT-Recht Kanzlei). Alle drei Punkte lassen sich mit einem einzigen Template-Baustein lösen, der die Angaben aus einem Datensatz zieht und an sämtlichen Ausgabestellen identisch rendert. Der Aufwand dafür fällt einmal an, der Nutzen bei jeder neuen Produktgruppe erneut.
EPREL: woher die Daten kommen und wie sie in den Shop gelangen
Seit dem 1. Januar 2019 müssen Lieferanten labelpflichtige Modelle vor dem Inverkehrbringen in der europäischen Produktdatenbank EPREL registrieren (Europäische Kommission). Die Datenbank hat zwei Teile: einen öffentlichen Bereich mit Etikett und Produktdatenblatt und einen behördlichen Bereich mit der technischen Dokumentation. Für den Handel ist der öffentliche Teil die verlässliche Quelle, wenn ein Lieferant Unterlagen nicht oder nur unvollständig liefert - und genau dieser Weg ist in Artikel 5 der Verordnung ausdrücklich als Händleroption vorgesehen (EUR-Lex).
Praktisch bedeutet das: Zu jedem labelpflichtigen Artikel gehört im Shop eine Registriernummer oder ein eindeutiger Modellbezug, über den sich Etikett und Datenblatt jederzeit nachziehen lassen. Wer diesen Bezug nicht führt, muss bei jeder Aktualisierung von Hand suchen und findet im Zweifel das falsche Modelljahr. Wer ihn führt, kann den Abgleich planen: ein wiederkehrender Lauf, der prüft, ob jeder labelpflichtige Artikel eine Registriernummer, ein Etikett, ein Datenblatt und eine gültige Klasse besitzt, und der Abweichungen als Aufgabe in die Redaktion zurückspielt. Solche Prüfläufe gehören in dieselbe Kette wie die übrige Datenpflege über PIM-Schnittstellen.
{
"sku": "WM-8000-WS",
"energielabel": {
"eprel_id": "<Registriernummer>",
"klasse": "C",
"spektrum": "A-G",
"etikett": "/media/label/wm-8000-de.png",
"datenblatt": "/media/datenblatt/wm-8000-de.pdf",
"rechtsakt": "EU 2019/2014",
"stand": "2026-08-14"
}
}Der Datensatz ist bewusst schmal gehalten. Er trägt genau die Felder, die an der Oberfläche gebraucht werden, plus ein Datum, an dem der Abgleich zuletzt lief. Aus diesem Datum entsteht die eigentliche Kontrolle: Alles, was älter ist als der jüngste Lieferantenimport, wandert automatisch auf eine Liste und wird nachgezogen. Der Rechtsakt im Datensatz hilft zusätzlich dabei, das richtige Spektrum abzuleiten, denn nicht jede Produktgruppe nutzt die volle Bandbreite von A bis G. Wie eine Kette aus Import, Anreicherung und Kontrolle aufgebaut wird, beschreibt der Beitrag zur automatisierten Anreicherung von Produktdaten.
Werbung, Kategorielisten und Produktfeeds
Die Pflichtangaben enden nicht auf der Produktdetailseite. Sobald ein Angebot mit Preis beworben wird, gehören Effizienzklasse und Spektrum der verfügbaren Klassen dazu: auf der Kategorieseite, im Suchergebnis, im Newsletter, in der Anzeige und im Produktfeed (Europäische Kommission). Das Spektrum ist dabei der Teil, der am häufigsten fehlt. Die Angabe Klasse C allein reicht nicht aus, verlangt ist die Einordnung, also etwa Klasse C auf einer Skala von A bis G (IT-Recht Kanzlei).
- Kategorie- und Suchergebnisseiten: Klasse und Spektrum an der Produktkachel, sobald dort ein Preis steht - das gilt auch für Aktionsslider auf der Startseite.
- Produktfeeds: Die Attribute für Effizienzklasse und Spektrum füllen; wie sich Feeds strukturiert aufsetzen lassen, zeigt der Beitrag zur Optimierung von Produktfeeds.
- E-Mail und Anzeigen: Auch Werbemittel außerhalb des Shops tragen die Angaben, wenn sie Modell und Preis nennen.
- Rabattdarstellung: Eine Preisreduzierung ändert nichts an den Pflichtangaben; zusätzlich greifen die Regeln zur Darstellung von Streichpreisen.
- Bundles und Sets: Enthält ein Set ein labelpflichtiges Gerät, gehören dessen Angaben in das Angebot des Sets, nicht nur in die Einzelartikel.
Viele Shops zeichnen die Detailseite korrekt aus und übersehen die Kategorieseite. Weil dort Produktbild und Preis bereits zusammen erscheinen, gilt die Darstellung als Werbung mit Preisangabe - und damit greifen die Pflichtangaben. Dokumentierte Abmahnungen betreffen häufig genau diese Ansicht (IT-Recht Kanzlei). Verstöße gegen das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sind zudem als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz).
Umsetzung in Shopware: Felder, Pflege und Ausgabe
In Shopware 6 lässt sich die Anforderung ohne Fremdlogik abbilden. Die Community Edition bringt mit Zusatzfeldern, Medienverwaltung und Templating alles mit, was für eine saubere Ausgabe nötig ist. Der Aufwand steckt nicht im Frontend, sondern in der Frage, woher die Daten kommen und wer sie aktuell hält. In der Shopware-Entwicklung setzen wir solche Strecken typischerweise in vier Schritten auf, die sich unabhängig voneinander abnehmen lassen.
- Feldmodell definieren: Ein Zusatzfeldsatz mit Klasse als Auswahlliste, Spektrum als abgeleitetem Wert, Registriernummer, Etikett als Medienfeld und Datenblatt als Medienfeld. Der Satz hängt an den Produktgruppen, die tatsächlich labelpflichtig sind, nicht am gesamten Katalog.
- Import verdrahten: Der Lieferanten- oder Datenbankimport schreibt die Felder, nicht die Redaktion. Manuelle Eingaben bleiben die Ausnahme, werden protokolliert und beim nächsten Import nicht stillschweigend überschrieben.
- Ausgabe zentralisieren: Ein Template-Baustein rendert Klasse, Spektrum, Etikett-Vorschau und Datenblatt-Verweis. Detailseite, Kategoriekachel, Vergleichsansicht und Feed greifen auf denselben Baustein zu, damit keine Ansicht abweicht.
- Kontrolle einplanen: Ein wiederkehrender Lauf meldet Artikel ohne Klasse, ohne Etikett, ohne Datenblatt oder mit einer Plus-Klasse aus Altdaten. Die Liste geht als Aufgabe an die Produktdatenpflege, nicht als Fehlermeldung ins Log.
| Pflegeweg | Aufwand je Sortimentsänderung | Typisches Risiko |
|---|---|---|
| Freitext in der Produktbeschreibung | hoch, jede Änderung von Hand | Angaben driften auseinander |
| Zusatzfelder ohne Import | mittel, Redaktion pflegt einzeln | Lücken bei neuen Artikeln |
| Zusatzfelder mit Lieferantenimport | gering, Abgleich läuft geplant | Import braucht Überwachung |
| Zentrale Datenhaltung mit Prüflauf | gering, Abweichungen werden gemeldet | Erstaufbau ist aufwendiger |
Der Unterschied zwischen dem zweiten und dem vierten Weg zeigt sich nicht am Tag der Umsetzung, sondern beim ersten größeren Sortimentswechsel. Wer 800 Artikel neu aufnimmt, möchte nicht 800 Etiketten von Hand zuordnen und anschließend stichprobenhaft hoffen. Dieselbe Logik gilt für weitere Pflichtdatensätze: Die Strukturen, die für das Energielabel entstehen, tragen auch die Pflichtangaben nach der Produktsicherheitsverordnung und die Kennzeichnung von Batterien. Ein zweites Mal muss das Feldmodell dann nicht mehr erfunden werden.
Ökodesign-Verordnung und der Weg zum Produktpass
Das Energielabel ist der älteste Baustein eines Rahmens, der derzeit deutlich ausgebaut wird. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 ist seit dem 18. Juli 2024 in Kraft (Europäische Kommission) und sieht ein zentrales Register bis zum 19. Juli 2026 vor (EUR-Lex). Sie erweitert die Anforderungen von der reinen Energieeffizienz auf Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteile und Ressourceneinsatz. Träger dieser Angaben wird der digitale Produktpass - technisch nichts anderes als ein strukturierter Datensatz mit einem eindeutigen Verweis, häufig über einen Code am Produkt oder auf der Verpackung. Was daraus für Shops folgt, ist im Beitrag zum digitalen Produktpass ausführlich beschrieben.
Parallel wenden die Mitgliedstaaten ab dem 31. Juli 2026 die nationale Umsetzung der Reparaturrichtlinie (EU) 2024/1799 an, die neben der Reparaturpflicht auch Vorgaben zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen enthält (EUR-Lex). Für Shopbetreiber ergibt sich daraus ein wiederkehrendes Muster: Pflichtangaben kommen künftig als Datensatz statt als Fließtext, sie verweisen auf eine externe Registrierung, und sie tauchen an mehreren Ausgabestellen gleichzeitig auf. Wer sein Feldmodell heute so baut, dass Klasse, Registriernummer und Dokumentenverweis getrennt geführt werden, kann den Produktpass später an derselben Stelle einhängen. Wie sich Reparatur- und Ersatzteilangaben strukturieren lassen, zeigen die Beiträge zum Recht auf Reparatur und zum Ersatzteilkatalog im B2B-Shop.
Pflichtangaben in der Produktdatenpflege verankern
Energielabel-Compliance ist kein Projekt mit Enddatum, sondern eine Eigenschaft der Produktdatenpflege. Sie hält, solange drei Dinge stimmen: ein Feldmodell, das die Angaben typisiert führt; ein Import, der sie aus einer verlässlichen Quelle nachzieht; und ein Prüflauf, der Lücken meldet, bevor die Kundschaft oder ein Mitbewerber sie findet. Der Aufwand für diese drei Bausteine ist überschaubar - deutlich überschaubarer jedenfalls als eine nachträgliche Bereinigung über mehrere tausend Artikel unter Zeitdruck.
Feldmodell statt Fließtext
Klasse, Spektrum, Registriernummer, Etikett und Datenblatt als eigene Felder. Damit wird die Ausgabe an allen Stellen identisch und die Kontrolle maschinell möglich.
Import als Regelbetrieb
Ein geplanter Abgleich mit den Lieferantendaten hält die Angaben aktuell. Dafür binden wir bestehende Warenwirtschafts- und Datenschnittstellen an.
Prüflauf vor dem Livegang
Ein Artikel ohne vollständige Pflichtangaben geht nicht online. Diese Regel ist günstiger als jede Nachbesserung und lässt sich im Freigabeprozess verankern.
Bei Geräten mit Energielabel kommt oft ein zweites Thema hinzu: Waschmaschinen, Kühlgeräte und große Displays sind sperrig, und der Versand läuft über eine Spedition mit eigenen Zustellregeln. Wer beides zusammen denkt - vollständige Pflichtangaben und eine ehrliche Darstellung der Lieferbedingungen -, senkt Rückfragen und Retouren spürbar; die dafür nötigen Felder beschreibt der Beitrag zum Speditionsversand von Sperrgut. Wenn Sie prüfen lassen möchten, ob Ihre Produktseiten die Anforderungen der Energieverbrauchskennzeichnung erfüllen: Wir sehen uns Feldmodell, Ausgabe und Pflegeweg gemeinsam an und schätzen den Umbauaufwand realistisch ein - Projekt besprechen.
Dieser Artikel basiert auf Daten von Europäische Kommission, EUR-Lex, IT-Recht Kanzlei und Umweltbundesamt. Die genannten Zahlen beziehen sich auf den Stand der jeweiligen Veröffentlichung.
Sobald ein Angebot dort zusammen mit einem Preis erscheint, gelten die Pflichtangaben auch für diese Ansicht. In der Regel genügt an der Produktkachel die Effizienzklasse zusammen mit dem Spektrum der verfügbaren Klassen; das vollständige Etikett darf über die geschachtelte Anzeige folgen (Europäische Kommission).
Erfahrungsgemäß nicht. Der Verweis muss beim jeweiligen Produkt stehen, klar lesbar die Bezeichnung Produktdatenblatt tragen und direkt zum Dokument des konkreten Modells führen (EUR-Lex). Eine übergreifende Downloadseite erfüllt diese Anforderung typischerweise nicht.
Artikel 5 der Verordnung sieht für ein fehlendes Etikett allein den Weg über den Lieferanten vor: Der Händler fordert es dort an. Nur ein fehlendes Produktdatenblatt darf er wahlweise auch aus der europäischen Produktdatenbank ziehen, sofern deren Druck- und Downloadfunktion für das Produkt bereitsteht (EUR-Lex). Bis die Angaben vollständig vorliegen, ist es in der Regel sinnvoll, das Angebot nicht zu veröffentlichen, statt es mit Lücken online zu stellen.
Für die neu skalierten Produktgruppen nicht mehr. Dort gilt seit dem 1. März 2021 die Skala A bis G, für Lichtquellen seit dem 1. September 2021 (Europäische Kommission). Alte Plus-Angaben stecken häufig in Beschreibungstexten, Bannergrafiken und Feeds - diese Stellen sollten Sie gezielt durchsuchen und ersetzen.
Das hängt von der Sortimentsdynamik ab. Bei stabilen Sortimenten reicht häufig ein monatlicher Abgleich, bei wechselnden Aktionssortimenten empfiehlt sich ein Lauf je Import. Entscheidend ist weniger die Frequenz als ein festes Datum im Datensatz, an dem sich der Stand des letzten Abgleichs ablesen lässt.
Das hängt vom Sortiment und von der vorhandenen Datenhaltung ab. Ist bereits ein sauberes Feldmodell da, bleibt es meist bei Template-Arbeit von wenigen Tagen; müssen Felder, Import und Prüflauf neu entstehen, liegt der Aufwand entsprechend höher. Den Umfang schätzen wir im Rahmen einer Bestandsaufnahme ein.