Ab dem 27. September 2026 ändert sich, was Onlinehändler direkt an der Produktseite zeigen müssen: Für jede Ware im B2C-Geschäft wird ein einheitlicher EU-Gewährleistungshinweis Pflicht, und überall dort, wo Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre hinaus geben, kommt zusätzlich das neue GARAN-Label hinzu (DVO 2025/1960). Beide Kennzeichnungen sind in Farbe, Schrift und Wortlaut fest vorgegeben und dürfen nicht angepasst werden (Richtlinie 2024/825). Dieser Leitfaden erklärt, was gilt, wie die Labels aussehen, wo sie im Online-Shop erscheinen müssen und wie Sie Ihre Produktseiten rechtzeitig vorbereiten.
Was das neue EU-Label vorschreibt
Rechtsgrundlage ist die sogenannte EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die neue Informationspflichten in das europäische Verbraucherrecht eingefügt hat (Richtlinie 2024/825). Die konkrete Ausgestaltung - also die grafischen Vorlagen, der genaue Wortlaut und alle Designvorgaben - regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 (DVO 2025/1960). Anwendbar sind die Vorgaben ab dem 27. September 2026, und zwar EU-weit für den gesamten B2C-Handel, ohne Ausnahme nach Betriebsgröße oder Branche (DVO 2025/1960). In Deutschland wurde das zugehörige Umsetzungsgesetz bereits am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (Bundesgesetzblatt), sodass der rechtliche Rahmen längst steht und nur noch die praktische Umsetzung im Shop offen ist.
Hinter der Pflicht steht ein verbraucherpolitisches Ziel: Käuferinnen und Käufer sollen vor dem Kauf besser erkennen, welche Rechte sie haben und wie langlebig ein Produkt ist. Das trifft einen Nerv. Rund 90 Prozent der europäischen Verbraucher achten besonders auf die Nachhaltigkeit von Produkten (Oney), etwa 73 Prozent bezeichnen die Umweltauswirkung als wichtiges Kriterium für ihre Kaufentscheidung (Eurobarometer), und 64 Prozent versuchen, Produkte zu reparieren, statt sie zu ersetzen (BEUC). Eine klare, vergleichbare Kennzeichnung von Gewährleistung und Haltbarkeit zahlt damit nicht nur auf die Rechtssicherheit ein, sondern auch auf ein Kaufargument, das vielen Kunden erfahrungsgemäß wichtig ist. Die Kennzeichnung greift ein Bedürfnis auf, das im Kaufprozess ohnehin präsent ist, und macht es an genau der Stelle sichtbar, an der die Entscheidung fällt.
Unabhängig von jeder freiwilligen Herstellergarantie haben Verbraucher in der EU einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung von mindestens zwei Jahren (Warenkaufrichtlinie). Genau diesen Mindestschutz macht der neue Gewährleistungshinweis sichtbar - er erfindet kein neues Recht, sondern informiert einheitlich über ein bestehendes. Das senkt Missverständnisse im Kundenkontakt und schafft überall in der EU denselben Informationsstand.
Zwei Kennzeichnungen mit unterschiedlichem Zweck
Wichtig ist, die beiden Kennzeichnungen sauber auseinanderzuhalten, denn sie haben verschiedene Aufgaben und einen unterschiedlichen Anwendungsbereich. Der Gewährleistungshinweis ist ein allgemeiner Pflichthinweis auf die gesetzliche Gewährleistung und begleitet grundsätzlich jede Ware. Das GARAN-Label dagegen kennzeichnet eine freiwillige, gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers und erscheint nur dann, wenn eine solche Garantie tatsächlich vorliegt. In der Praxis begegnen Kundinnen und Kunden also fast immer dem Gewährleistungshinweis, während das GARAN-Label eher die Ausnahme bleibt und nur bei ausgewählten, besonders langlebigen Produkten auftaucht. Die folgende Übersicht stellt die Merkmale gegenüber.
| Merkmal | Gewährleistungshinweis | GARAN-Label |
|---|---|---|
| Grundlage | gesetzliche Gewährleistung | freiwillige Herstellergarantie |
| Pflicht | für alle Waren | nur wenn Garantie angeboten wird |
| Inhalt | Hinweis auf Mindestrechte | Haltbarkeit in Jahren |
| Bezug | allgemein, produktübergreifend | produktbezogen |
| Besonderheit | QR-Code zu Details | Angabe der Garantiedauer |
Das GARAN-Label kommt nur für eine Garantie infrage, die drei Bedingungen zugleich erfüllt: Sie ist für den Kunden kostenlos, sie umfasst das gesamte Produkt, und sie gilt länger als die zweijährige gesetzliche Gewährleistung (Europäische Kommission). Das Label nennt die zugesagte Haltbarkeit in Jahren und macht damit vergleichbar, welcher Anbieter für sein Produkt tatsächlich länger einsteht. Fehlt eine solche Garantie, bleibt es allein beim Gewährleistungshinweis - ein GARAN-Label darf dann nicht gezeigt werden (DVO 2025/1960). Diese Unterscheidung ist zentral, weil sie darüber entscheidet, welche Kennzeichnung an welchem Produkt überhaupt zulässig ist.
Anders als der reine Gewährleistungshinweis ist das GARAN-Label ein echtes Verkaufsargument: Es zeigt auf einen Blick, dass ein Hersteller über die Pflicht hinaus für die Langlebigkeit seines Produkts einsteht. Wer langlebige Produkte führt, sollte prüfen, ob die Herstellergarantien die GARAN-Kriterien erfüllen - und den Vorteil dann auch sichtbar machen, statt ihn im Datenblatt zu verstecken.
Design und Sprache sind fest vorgegeben
Der vielleicht wichtigste Unterschied zu vielen anderen Pflichtangaben: Beide Labels sind bis ins Detail standardisiert. Farben, Schriftart, Layout und Textbausteine sind vorgegeben und dürfen weder gekürzt noch ergänzt oder umformuliert werden (DVO 2025/1960). Im Online-Shop ist die farbige Darstellung (RGB) verpflichtend; das Label darf nicht verkleinert, verzerrt oder in ein eigenes Design integriert werden (Händlerbund). Zum Gewährleistungshinweis gehört zudem ein scannbarer QR-Code, über den Kunden zu weiterführenden Informationen gelangen (Händlerbund). Für den Druck gelten eigene Mindestgrößen, doch im E-Commerce steht die korrekte digitale Einbindung im Vordergrund.
Eigene Icons, zusätzliche Hervorhebungen, andere Farben oder ein an das Shop-Theme angepasstes Layout sind nicht zulässig. Wer das Label optisch ins Corporate Design zwingt, riskiert denselben Vorwurf wie beim vollständigen Fehlen: eine falsch dargestellte Pflichtkennzeichnung. Das Label wird als fertige Grafik eingebunden, nicht nachgebaut.
Etwas Spielraum gibt es bei der Art der Einbindung. Nach den Leitlinien der Kommission ist unter bestimmten Voraussetzungen eine geschachtelte, also mehrstufige Darstellung zulässig - etwa über ein deutlich beschriftetes, aufklappbares Element nahe am Preis (IT-Recht-Kanzlei). Entscheidend bleibt, dass die Information vor dem Kaufabschluss klar sichtbar und leicht auffindbar ist und nicht in Fußnoten oder tief verschachtelten Menüpunkten verschwindet. Wer die geschachtelte Variante nutzt, sollte die Beschriftung eindeutig halten, damit auf den ersten Blick klar ist, was sich dahinter verbirgt.
Platzierung: sichtbar vor dem Kaufabschluss
Beide Kennzeichnungen müssen dort erscheinen, wo die Kaufentscheidung fällt: auf der Produktdetailseite, in räumlicher Nähe zu Preis und Warenkorb-Schaltfläche und vor dem Abschluss der Bestellung (DVO 2025/1960). Das klingt einfach, hat aber praktische Folgen für den Aufbau der Seite - besonders auf dem Smartphone, wo der Platz knapp ist und Pflichtangaben schnell nach unten rutschen. Eine gute Produktseite integriert die Labels so, dass sie ohne langes Scrollen wahrgenommen werden und trotzdem nicht mit den eigentlichen Produktinformationen konkurrieren. Gerade weil der Bereich rund um den Warenkorb-Button ohnehin stark umkämpft ist, lohnt es sich, die Anordnung von Preis, Versandhinweisen, Verfügbarkeit und Pflichtangaben bewusst zu gestalten, statt die Labels nachträglich irgendwo dazwischenzuquetschen.
- Auf der Produktdetailseite: in Sichtnähe zu Preis, Verfügbarkeit und dem Button In den Warenkorb - nicht erst im Fuß oder auf einer separaten Unterseite.
- Mobil optimiert: auch auf kleinen Displays sichtbar und antippbar, ohne dass die vorgeschriebene farbige Darstellung verloren geht.
- Barrierefrei eingebunden: mit sinnvollem Alternativtext und ausreichendem Kontrast, damit das Label auch mit Screenreader und Tastatur zugänglich ist.
- Sprachlich korrekt: in der jeweiligen Landessprache des Shops, wie es die harmonisierten Vorlagen vorsehen.
Weil die Kennzeichnung genau an der Stelle sitzt, an der auch die Barrierefreiheit geprüft wird, lohnt sich der Blick auf beide Themen zusammen. Wie automatisierte Prüfungen die Produktseite unter die Lupe nehmen, zeigt der Beitrag zu den behördlichen BFSG-Scans; die grundsätzliche Umsetzung erklärt unsere Leistung zur Barrierefreiheit nach BFSG. Und wer die Produktseite ohnehin überarbeitet, sollte sie gleich für KI-Antworten und Shopping-Suchen optimieren, damit strukturierte Produktdaten und Pflichtangaben zusammenpassen.
Abmahnrisiko: Wettbewerber und Verbände prüfen mit
Die neue Kennzeichnung ist eine wettbewerbsrechtlich relevante Pflichtangabe. Wird sie gar nicht, falsch dargestellt oder falsch platziert gezeigt, droht eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände (IHK Köln). In gravierenden Fällen können zusätzlich Bußgelder verhängt werden (Händlerbund). Besonders heikel: Ein fehlendes oder offensichtlich falsch eingebundenes Label ist von außen leicht nachweisbar - anders als viele interne Prozessmängel lässt es sich schon beim bloßen Aufruf der Produktseite erkennen, ganz ohne Einblick in interne Abläufe.
Ob ein farbiges Label an der richtigen Stelle sitzt, sieht man einer Produktseite unmittelbar an. Genau das macht die neue Pflicht zu einem dankbaren Ziel für serielle Prüfungen. Wer die Umstellung frühzeitig plant und testet, vermeidet erfahrungsgemäß den hektischen Umbau kurz vor dem Stichtag - und die damit verbundenen Fehler.
Umsetzung im Shop Schritt für Schritt
Technisch ist die Aufgabe gut beherrschbar, wenn man sie strukturiert angeht. Der Gewährleistungshinweis lässt sich als fester Baustein in die Produktdetailseite einbauen, sodass er automatisch bei jedem Artikel erscheint. Das GARAN-Label dagegen wird bedingt ausgespielt - nur bei Produkten, für die der Hersteller eine passende Haltbarkeitsgarantie mit Angabe der Jahre hinterlegt hat. Diese Logik gehört sauber im Datenmodell und im Template verankert, damit später kein Label an der falschen Stelle landet. Wer die Unterscheidung zwischen dem generellen Hinweis und dem bedingten Label von Anfang an sauber modelliert, spart sich später aufwendige Nacharbeit und vermeidet, dass ein GARAN-Label versehentlich an Produkten ohne passende Garantie erscheint.
- Bestandsaufnahme: Produktseiten und Templates sichten und festlegen, an welcher Stelle nahe dem Warenkorb-Button die Labels erscheinen.
- Datenpflege: je Produkt beziehungsweise je Hersteller erfassen, ob eine GARAN-fähige Garantie vorliegt und über wie viele Jahre sie läuft.
- Template-Einbindung: die vorgegebenen Grafiken in RGB einbinden - den Gewährleistungshinweis generell, das GARAN-Label bedingt.
- Barrierefreiheit und Mobil: Alternativtexte, Kontrast und Darstellung auf kleinen Displays prüfen.
- Test und Freigabe: die Darstellung über verschiedene Kategorien, Sprachen und Endgeräte kontrollieren, bevor der Stichtag erreicht ist.
Auf welcher Plattform Sie arbeiten, entscheidet nur über den Weg, nicht über das Ziel. In Shopware lässt sich der Hinweis sauber in die Storefront-Templates integrieren, in anderen CMS-Systemen über die jeweilige Produkt-Vorlage; individuelle Anforderungen lösen wir per maßgeschneiderter Programmierung. Wer ohnehin auf einer veralteten Basis arbeitet, verbindet die Umstellung sinnvoll mit einem Wechsel auf eine gepflegte Version - siehe dazu unseren Beitrag zur Migration von Shopware 5, das seit dem End of Life keine Sicherheitsupdates mehr erhält.
{# Gewährleistungshinweis: immer anzeigen #}
<div class="legal-guarantee-label">
{{ include('storefront/component/eu-legal-guarantee.html.twig') }}
</div>
{# GARAN-Label: nur bei passender Herstellergarantie #}
{% if product.customFields.garanYears %}
<div class="garan-label">
{{ include('storefront/component/eu-garan.html.twig',
{ years: product.customFields.garanYears }) }}
</div>
{% endif %}Produktseiten jetzt vorbereiten
Der Stichtag am 27. September 2026 ist gesetzt, und die Vorgaben sind bereits vollständig veröffentlicht (DVO 2025/1960). Damit gibt es keinen Grund, die Umstellung bis zum letzten Moment aufzuschieben. Wer jetzt plant, kann die Labels in Ruhe an der richtigen Stelle einbauen, die Datenpflege für GARAN-Garantien organisieren und alles ausgiebig testen. XICTRON begleitet diesen Schritt von der Analyse der Produktseiten bis zur getesteten Ausspielung im laufenden Betrieb.
Analyse Ihrer Produktseiten
Wir prüfen Templates und Aufbau und legen fest, wo Gewährleistungshinweis und GARAN-Label rechtssicher und sichtbar platziert werden.
Saubere technische Einbindung
Die vorgegebenen Grafiken werden in RGB und barrierefrei integriert - generell für den Hinweis, bedingt für das GARAN-Label je Produkt.
Rechtssichere Darstellung
Korrekte Platzierung nahe dem Warenkorb, unveränderte Vorgaben und geprüftes Verhalten auf Desktop und Smartphone - abgestimmt mit Ihrer Barrierefreiheit.
Datenpflege für GARAN
Wir richten Felder und Logik ein, damit Garantiejahre je Produkt gepflegt und das Label automatisch nur dort gezeigt wird, wo es hingehört.
Je früher die Vorbereitung startet, desto entspannter fällt die Umstellung aus - ohne Zeitdruck kurz vor dem Stichtag und ohne das Risiko, eine leicht prüfbare Pflichtangabe zu übersehen. Sprechen Sie unser Team an, wenn Sie Ihre Produktseiten für die neuen EU-Labels fit machen möchten; gemeinsam bringen wir Gewährleistungshinweis und GARAN-Label rechtzeitig und sauber in Ihren Online-Shop.
Dieser Beitrag stützt sich auf die Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 zu Design, Inhalt und Geltungsbeginn der harmonisierten Kennzeichnungen, das im Bundesgesetzblatt verkündete deutsche Umsetzungsgesetz, Informationen der Europäischen Kommission (Your Europe) zu Gewährleistungshinweis und GARAN-Label, die Warenkaufrichtlinie zur zweijährigen Mindestgewährleistung sowie Praxishinweise von Händlerbund, IT-Recht-Kanzlei und IHK Köln. Verbraucherzahlen stammen von Oney, Eurobarometer und BEUC. Angaben können sich im Zeitverlauf ändern; dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Stand: August 2026.
Die neuen Kennzeichnungen sind ab dem 27. September 2026 EU-weit verpflichtend (DVO 2025/1960). Rechtsgrundlage ist die EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825, die genaue Ausgestaltung regelt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. In Deutschland wurde das Umsetzungsgesetz bereits am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Da die Vorgaben vollständig vorliegen, lohnt sich eine frühzeitige Umstellung.
Der Gewährleistungshinweis ist ein allgemeiner Pflichthinweis auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren und gilt für alle Waren (Warenkaufrichtlinie). Das GARAN-Label kennzeichnet dagegen eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers und erscheint nur, wenn diese kostenlos ist, das ganze Produkt umfasst und länger als zwei Jahre läuft (Europäische Kommission). Es nennt die zugesagte Haltbarkeit in Jahren.
Nein. Farben, Schrift, Layout und Textbausteine sind fest vorgegeben und dürfen nicht verändert, gekürzt oder ergänzt werden (DVO 2025/1960). Im Online-Shop ist die farbige RGB-Darstellung Pflicht, und das Label darf nicht verkleinert, verzerrt oder in ein eigenes Design integriert werden (Händlerbund). Es wird als fertige Grafik eingebunden, nicht nachgebaut.
Die Pflicht gilt EU-weit für den gesamten B2C-Onlinehandel, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche (DVO 2025/1960). Betroffen ist also jeder Shop, der Waren an Verbraucher verkauft. Der Gewährleistungshinweis ist dabei für alle Waren verpflichtend, während das GARAN-Label nur dort erscheint, wo eine passende Herstellergarantie angeboten wird.
Ein fehlendes, falsch dargestelltes oder falsch platziertes Label kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherverbände auslösen (IHK Köln), und in gravierenden Fällen sind zusätzlich Bußgelder möglich (Händlerbund). Weil sich der Verstoß schon beim Aufruf der Produktseite erkennen lässt, ist eine rechtzeitige, geprüfte Umsetzung die verlässlichere Wahl.
Wir analysieren Ihre Produktseiten, legen die richtige Platzierung nahe dem Warenkorb fest und binden die vorgegebenen Grafiken in RGB und barrierefrei ein - den Gewährleistungshinweis generell, das GARAN-Label bedingt je Produkt. Zusätzlich richten wir die Datenpflege für Garantiejahre ein und testen die Darstellung über Kategorien, Sprachen und Endgeräte. So wird die Umstellung typischerweise zum planbaren Projekt statt zur Last-Minute-Aktion.