Ein Shop mit drei Sprachfassungen trägt neun Auszeichnungen für eine einzige Seite, und in der Regel merkt niemand, wenn eine davon fehlt. Die Seiten laden, die Übersetzung steht, der Verkauf läuft – nur bekommen französische Nutzer weiterhin die englische Fassung angeboten, weil zwei Seiten nicht wechselseitig aufeinander verweisen und Google die Auszeichnung deshalb nicht auswertet (Google, Search Central). hreflang ist keine Sprachumschaltung, sondern eine Zuordnung zwischen Adressen: Sie sagt der Suchmaschine, welche URLs dieselbe Sache in einer anderen Sprache oder für ein anderes Land sagen. Dieser Beitrag zeigt, welche drei Wege es für die Auszeichnung gibt, warum der Rückverweis die eigentliche Pflicht ist, welche Sprach- und Länderkennungen zulässig sind, was x-default leistet und wo die Geoblocking-Verordnung bei automatischen Weiterleitungen eine Grenze zieht. Den technischen Rahmen dafür beschreibt unsere Suchmaschinenoptimierung für Shops.
Was die Auszeichnung leistet und was nicht
hreflang ordnet Adressen einander zu, es stellt keine Sprache ein. Die Auszeichnung sagt: Diese Adressen zeigen denselben Inhalt in einer anderen Sprach- oder Länderfassung, wähle für diesen Nutzer die passende aus. Was sie ausdrücklich nicht tut, steht in der Dokumentation selbst: Google bestimmt die Sprache einer Seite algorithmisch und nicht aus hreflang oder dem lang-Attribut (Google, Search Central). Eine Seite wird also nicht dadurch französisch, dass hreflang="fr-FR" an ihr steht, sondern dadurch, dass französischer Text auf ihr steht. Diese Reihenfolge ist im Alltag wichtiger, als sie klingt: Wer eine zur Hälfte übersetzte Kategorieseite auszeichnet, verbessert damit nichts, sondern behauptet etwas über einen Inhalt, den die Suchmaschine ohnehin eigenständig einschätzt. Die Auszeichnung ist eine Aussage über Beziehungen zwischen Seiten, keine Eigenschaft einer einzelnen Seite – und genau deshalb lässt sie sich auch nicht an einer einzelnen Seite prüfen.
Für die Auszeichnung selbst nennt Google drei gleichwertige Wege: link-Elemente im Kopfbereich jeder Seite, einen Link-Header in der HTTP-Antwort und Einträge in der XML-Sitemap. Welchen davon man verwendet, ist ausdrücklich freigestellt und richtet sich danach, was sich im eigenen System am saubersten pflegen lässt (Google, Search Central). Im Shop entscheidet darüber meist eine ganz praktische Frage: Welche Schicht kennt die Sprachfassungen überhaupt vollständig? Die Seitenvorlage kennt sie, wenn alle Fassungen im selben System liegen. Der Server kennt sie, wenn sich die Zuordnung aus der Adresse ableiten lässt. Der Sitemap-Erzeuger kennt sie, wenn er alle Domains und Verzeichnisse einliest. Wo keine dieser drei Schichten den vollständigen Überblick hat, ist die fehlende Auszeichnung nicht das Problem, sondern dessen Symptom.
Google bestimmt die Sprache einer Seite algorithmisch und nicht aus hreflang oder dem lang-Attribut (Google, Search Central). Gesetzt wird das lang-Attribut trotzdem: Vorlesewerkzeuge machen daran die Aussprache fest, und mehrsprachige Pflichtangaben gehören in jede ausgelieferte Fassung – auch die Erklärung zur Barrierefreiheit samt Rückmeldeweg.
Drei Wege, dieselbe Aussage
Gleichwertig heißt nicht beliebig mischbar. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, einen Weg zu wählen und ihn durchzuhalten: Sonst muss jede Prüfung an zwei Stellen nachsehen, und Widersprüche zwischen Kopfbereich und Sitemap fallen erst auf, wenn jemand beide nebeneinanderlegt. Die Übersicht ordnet die drei Wege nach dem, was sie im Betrieb verlangen.
| Weg | Wo die Angabe steht | Wofür er sich eignet | Was im Betrieb zu beachten ist |
|---|---|---|---|
| link-Elemente | Im head-Bereich jeder einzelnen Seite | Shops, deren Vorlagen alle Sprachfassungen kennen | Jede Seite trägt die vollständige Liste, den Eintrag auf sich selbst eingeschlossen |
| HTTP-Link-Header | In der Antwort des Servers | Dateien ohne HTML-Kopf, etwa PDF-Dateien | Der Header ist für jede Fassung einer Seite identisch |
| XML-Sitemap | In der Sitemap, je Adresse ein Eintrag | Viele Seiten, zentrale Pflege, mehrere Domains | Drei Fassungen ergeben drei Einträge mit je drei gleichen Kindelementen |
<link rel="alternate" hreflang="de-DE" href="https://shop.example/de/produkt/" />
<link rel="alternate" hreflang="en-GB" href="https://shop.example/en/product/" />
<link rel="alternate" hreflang="fr-FR" href="https://shop.example/fr/produit/" />
<link rel="alternate" hreflang="x-default" href="https://shop.example/" /> In der Sitemap steht dieselbe Aussage an anderer Stelle. Jede Adresse bekommt einen eigenen url-Eintrag, und jeder dieser Einträge führt sämtliche Fassungen auf, sich selbst eingeschlossen. Bei drei Sprachversionen sind das drei Einträge mit je drei gleichen Kindelementen, zusammen also neun Auszeichnungen für eine einzige Seite (Google, Search Central). Das wirkt redundant und ist genau der Punkt: Der Rückverweis ist keine Zusatzangabe, sondern die Bedingung dafür, dass die Auszeichnung überhaupt gilt. Die Kindelemente zählen dabei nicht gegen das URL-Limit der Sitemap (Google, Search Central); die Größengrenze von 50 MB unkomprimiert gilt aber weiter (Google, Search Central), und eine große Struktur erreicht sie früher als ohne Sprachverweise – dann muss die Sitemap auf mehrere Dateien aufgeteilt werden, die sich über eine Indexdatei gemeinsam einreichen lassen. Für Shops mit mehreren tausend Artikeln ist das der Weg, der sich am ehesten maschinell erzeugen und genauso maschinell prüfen lässt.
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<urlset xmlns="http://www.sitemaps.org/schemas/sitemap/0.9"
xmlns:xhtml="http://www.w3.org/1999/xhtml">
<url>
<loc>https://shop.example/de/produkt/</loc>
<xhtml:link rel="alternate" hreflang="de-DE" href="https://shop.example/de/produkt/"/>
<xhtml:link rel="alternate" hreflang="en-GB" href="https://shop.example/en/product/"/>
<xhtml:link rel="alternate" hreflang="fr-FR" href="https://shop.example/fr/produit/"/>
</url>
<url>
<loc>https://shop.example/en/product/</loc>
<xhtml:link rel="alternate" hreflang="de-DE" href="https://shop.example/de/produkt/"/>
<xhtml:link rel="alternate" hreflang="en-GB" href="https://shop.example/en/product/"/>
<xhtml:link rel="alternate" hreflang="fr-FR" href="https://shop.example/fr/produit/"/>
</url>
<!-- dritter Eintrag für /fr/produit/ mit derselben Liste -->
</urlset> Der dritte Weg läuft über die Serverantwort. Ein Link-Header trägt dieselbe Liste wie der Kopfbereich, und er ist für jede Fassung einer Seite identisch (Google, Search Central): dieselbe Zeile für die deutsche, die englische und die französische Adresse. Interessant wird er dort, wo es keinen HTML-Kopf gibt – für Dateien ohne HTML-Kopf, etwa PDF-Dateien, eignet er sich besonders (Google, Search Central). Ein Datenblatt in drei Sprachen lässt sich so auszeichnen, ohne dass die Datei selbst angefasst wird. Der Preis dafür ist die Zuständigkeit: Die Angabe wandert vom Redaktionssystem in die Serverkonfiguration, und wer dort nichts ändern darf, kann die Auszeichnung auch nicht korrigieren.
hreflang="en-GB"
hreflang="fr-FR"
hreflang="x-default"
Der Rückverweis ist die eigentliche Pflicht
Die Regel, an der die meisten Strukturen scheitern, steht in einem Satz: Jede Sprachversion einer Seite muss sich selbst und jede andere Sprachversion aufführen (Google, Search Central). Verweisen zwei Seiten nicht wechselseitig aufeinander, wertet Google die Auszeichnung nicht aus – und zwar nicht nur die eine Richtung, sondern das Paar. Das ist der Grund, warum eine halb gepflegte Struktur weniger bewirkt, als der Aufwand vermuten lässt: Wo der Rückverweis fehlt, bleibt die Wirkung für dieses Paar aus, und niemand bekommt eine Meldung darüber.
If two pages don't both point to each other, the tags will be ignored.
Google, Search Central: Localized versions of your pages
Jede Fassung führt auch sich selbst auf (Google, Search Central). Das ist der Eintrag, der beim Umbau am ehesten verlorengeht, weil er wie eine Dopplung aussieht: Eine Vorlage, die „alle anderen Sprachen“ ausgibt, lässt genau ihn weg. Wer die Liste je Seite aus einer gemeinsamen Quelle erzeugt statt aus einer Schleife über die Nachbarn, hat das Problem von vornherein nicht.
Google führt fehlende Rückverweise unter den häufigsten hreflang-Fehlern auf (Google, Search Central), und das deckt sich mit dem, was in Shopprojekten auffällt: Die Auszeichnung entsteht in dem System, das die Hauptfassung ausliefert, und die Nebenfassungen bekommen sie nachgereicht. Erschwerend kommt hinzu, dass die ausgezeichneten Alternativ-URLs nicht auf derselben Domain liegen müssen (Google, Search Central). Sobald eine Fassung auf einer eigenen Länderdomain liegt, verlässt die Pflicht das eigene System: Der Rückverweis muss von einer Stelle kommen, die vielleicht eine andere Abteilung, ein anderer Dienstleister oder ein anderes Redaktionssystem betreut. Wer solche Strukturen betreibt, braucht dafür eine schriftliche Absprache und keine Annahme.
- Jede Fassung führt sich selbst auf – mit der Adresse, unter der sie tatsächlich ausgeliefert wird.
- Jede Fassung führt jede andere Fassung auf, auch die selten gepflegte.
- Die Auszeichnung zeigt auf Adressen, die mit Status 200 antworten, nicht auf Weiterleitungen.
- Über Domaingrenzen hinweg gilt dieselbe Pflicht – beide Seiten müssen liefern.
- Die Liste entsteht an einer Stelle und wird in alle Fassungen ausgespielt, statt je Fassung getrennt gepflegt zu werden.
Sprach- und Länderkennungen
Zulässig sind nur Sprachcodes aus ISO 639-1 und Regionalcodes aus ISO 3166-1 Alpha 2; Codes, die in diesen beiden Normen nicht stehen, werden nicht unterstützt (Google, Search Central). Der erste Code bezeichnet dabei die Sprache: Ein Ländercode allein ist keine gültige Kennung, und die Sprache wird nicht automatisch aus dem Land abgeleitet (Google, Search Central). Das Beispiel der Dokumentation ist Belgien – de-be, nl-be und fr-be zeichnen die drei Sprachfassungen für belgische Nutzer aus, während ein alleinstehendes be nicht Belgien meint, sondern die belarussische Sprache. Fehler dieser Art sind besonders zäh, weil sie syntaktisch in Ordnung sind: Die Auszeichnung wird gelesen, sie meint nur etwas anderes als gedacht.
| Kennung | Was sie aussagt | Bewertung |
|---|---|---|
| de | Deutschsprachiger Inhalt, unabhängig von der Region | gültig |
| de-AT | Deutschsprachiger Inhalt für Nutzer in Österreich | gültig |
| be | Belarussische Sprache, nicht Belgien | gültig, aber selten gemeint |
| en-UK | UK ist als Kennung für anderes reserviert | bleibt ohne Wirkung |
| es-419 | Steht in keiner der beiden Normen | nicht unterstützt |
| x-default | Ausweichseite für nicht zugeordnete Spracheinstellungen | reservierter Wert, gültig |
Falsche Regionalkennungen fallen selten auf, weil sie nichts zerstören – sie tun schlicht nichts. Verwendet eine Auszeichnung Codes, die für etwas anderes reserviert sind, ignoriert Google diesen Teil der Angabe; EU, UN oder UK bleiben in der hreflang-Auszeichnung wirkungslos (Google, Search Central). Gerade en-UK steht in vielen gewachsenen Strukturen, weil die Kennung wie die naheliegende Abkürzung aussieht. Für Sprachen mit mehreren Schriftsystemen gibt es eine eigene Ableitung: Bei Sprachvarianten mit eigenem Schriftsystem leitet Google das Schriftsystem aus dem Länderkürzel ab, bei zh-TW also die traditionelle Schreibweise (Google, Search Central).
Eine regionale Fassung unterscheidet sich selten im Text und meist in den Randbedingungen: Preis, Steuersatz, Versandkosten, Lieferzeit, Zahlungsarten, Rückgabeadresse. Wer de-AT auszeichnet, ohne dass sich am Inhalt etwas unterscheidet, betreibt zwei Adressen für dieselbe Aussage. Wie sich Preise je Markt sauber trennen lassen, steht im Beitrag zur Mehrwährungsfähigkeit im internationalen Shop.
x-default und die Auffang-URL
x-default ist ein reservierter Wert und bezeichnet die Ausweichseite für alle Spracheinstellungen, die keine der ausgezeichneten Fassungen trifft (Google, Search Central). Wichtig dabei: x-default ist nicht „die englische Fassung“. Es ist die Seite, auf der ein Nutzer landen soll, dessen Sprache im Shop gar nicht vorkommt – typischerweise eine Auswahlseite mit allen Fassungen oder die Startseite, von der aus jede Fassung erreichbar ist. Wer stattdessen die englische Produktseite einträgt, trifft eine Entscheidung für den Nutzer, statt ihm eine anzubieten.
Daneben steht der Fall mehrerer Fassungen derselben Sprache. Für mehrere Fassungen derselben Sprache empfiehlt Google zusätzlich eine Auffang-URL ohne Regionsangabe (Google, Search Central): Neben de-DE, de-AT und de-CH steht dann ein schlichtes de für alle deutschsprachigen Nutzer, deren Region nicht dabei ist. Das ist kein Sonderfall – sobald ein Shop zwei Länderfassungen derselben Sprache betreibt, gibt es Nutzer außerhalb beider Länder, und ohne Auffang-URL bleibt für sie nur der x-default-Eintrag übrig.
<link rel="alternate" hreflang="de-DE" href="https://shop.example/de-de/" />
<link rel="alternate" hreflang="de-AT" href="https://shop.example/de-at/" />
<link rel="alternate" hreflang="de" href="https://shop.example/de/" />
<link rel="alternate" hreflang="en-GB" href="https://shop.example/en-gb/" />
<link rel="alternate" hreflang="en" href="https://shop.example/en/" />
<link rel="alternate" hreflang="x-default" href="https://shop.example/" /> Domains, Verzeichnisse und was daraus gelesen wird
Vor der Auszeichnung steht die Frage, wie die Fassungen überhaupt liegen: eigene Länderdomains, Unterdomains oder Verzeichnisse einer Domain. Eine länderspezifische Domain ist für Google ein starkes Signal, dass sich eine Website an ein bestimmtes Land richtet (Google, Search Central) – sie ist die einzige der drei Bauformen, der die Dokumentation ein solches Signal ausdrücklich zuschreibt. Teuer wird sie an anderer Stelle: Jede Domain braucht eigene Pflege, eigene Zertifikate und eine eigene Sitemap. Für die Auszeichnung selbst spielt die Bauform keine Rolle, denn die ausgezeichneten Alternativ-URLs müssen nicht auf derselben Domain liegen (Google, Search Central). Ob die Fassungen in einem oder in mehreren Systemen liegen, ist eine Frage des Content-Management-Systems und der Zuständigkeiten, nicht der Auszeichnung.
Was nicht wirkt, ist ebenso dokumentiert. Standort-Meta-Tags wie geo.position wertet Google nicht aus (Google, Search Central), und von der Anpassung der Inhalte anhand einer IP-Auswertung rät Google ausdrücklich ab (Google, Search Central). Beides taucht in gewachsenen Shops regelmäßig auf, meist als Rest einer früheren Lösung. Wer mehrere Verkaufskanäle betreibt, trennt die Fassungen besser über die Adresse als über eine Erkennung zur Laufzeit; wie sich mehrere Shops unter einem Dach organisieren lassen, steht im Beitrag zum Shopware-Multistore.
Weiterleiten oder anbieten
Ein naheliegender Reflex bei internationalen Shops ist die automatische Weiterleitung: Wer mit französischer Browsereinstellung kommt, landet auf /fr/. Google rät davon ab, Nutzer automatisch von einer Sprachfassung auf eine andere weiterzuleiten (Google, Search Central); der Abschnitt der Dokumentation heißt nicht ohne Grund „Let the user switch the page language“. Der praktische Grund ist banal: Die Browsereinstellung sagt etwas über das Gerät, nicht über den Menschen davor. Ein deutschsprachiger Einkäufer mit englischem Firmenlaptop bekommt die falsche Fassung, und ein Besucher, der einen Link zur deutschen Produktseite anklickt, bekommt nicht das zu sehen, was der Absender gemeint hat. Die bessere Lösung ist unspektakulär: die passende Fassung sichtbar anbieten und den Wechsel dem Nutzer überlassen.
Die zweite Grenze ist rechtlich und in der EU seit Jahren scharf gezogen. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ist es Anbietern untersagt, wegen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Ort der Niederlassung auf eine andere Fassung der Online-Benutzeroberfläche weiterzuleiten (Verordnung (EU) 2018/302, Artikel 3 Absatz 2). Die Verordnung gilt seit dem 3. Dezember 2018 (Verordnung (EU) 2018/302, Artikel 11 Absatz 1) und betrifft damit in der Regel jeden Onlineshop, den Kunden aus anderen Mitgliedstaaten aufrufen; ausgenommen sind bestimmte Bereiche wie Verkehrs-, Finanz- und audiovisuelle Dienstleistungen (Verordnung (EU) 2018/302, Artikel 1 Absatz 3). Gemeint ist nicht die Sprachwahl an sich, sondern die Umleitung ohne ausdrückliche Zustimmung auf eine Fassung, die sich in Layout, Sprache oder anderen Merkmalen unterscheidet und nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassung ausgewählt wird.
Zwei Anschlussregeln werden dabei regelmäßig übersehen. Auch nach einer Weiterleitung mit Zustimmung muss die ursprünglich angesteuerte Fassung der Oberfläche leicht zugänglich bleiben (Verordnung (EU) 2018/302, Artikel 3 Absatz 2) – eine Zustimmung, die den Weg zurück verschließt, erfüllt die Vorgabe nicht. Und ist eine Weiterleitung rechtlich erforderlich, muss die Erläuterung dazu in der Sprache der ursprünglich angesteuerten Oberfläche erfolgen (Verordnung (EU) 2018/302, Artikel 3 Absatz 3). Für die Umsetzung heißt das: Der Hinweis gehört in die Sprache der Seite, die der Kunde aufrufen wollte, nicht in die Sprache des Ziels – eine Anforderung, die eine Weiterleitung auf Serverebene ohne Zugriff auf die Übersetzungen kaum erfüllen kann.
Artikel 3 Absatz 2 der Geoblocking-Verordnung verbietet die Weiterleitung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung. Die Browsersprache nennt die Vorschrift nicht ausdrücklich. Erwägungsgrund 6 der Verordnung zählt aber auch die Wahl der Sprache zu den Kriterien, über die eine mittelbare Ungleichbehandlung laufen kann. Dass eine automatische Weiterleitung nach Browsersprache nicht darunter fällt, ist damit nicht gesichert. Wer die passende Fassung sichtbar anbietet, statt umzuleiten, muss diese Frage gar nicht erst beantworten. Unabhängig davon rät Google von automatischen Sprachweiterleitungen ab. Was die Verordnung sonst verlangt, steht im Beitrag zur Geoblocking-Verordnung im Onlineshop.
Wie grenzüberschreitend wirklich gekauft wird
Wie groß der Anteil grenzüberschreitender Bestellungen ist, lässt sich beziffern – aber nur zusammen mit der Grundgesamtheit. Von den Personen in der EU, die in den letzten drei Monaten online gekauft haben, bestellten 2023 82,96 Prozent bei Verkäufern aus dem eigenen Land und 32,84 Prozent bei Verkäufern aus anderen EU-Ländern (Eurostat, EU-27, 2023). Die beiden Werte addieren sich nicht auf hundert, weil dieselbe Person in beiden Gruppen vorkommen kann: Wer im Inland und im EU-Ausland bestellt, zählt zweimal. Für die Shop-Struktur ist das die nüchterne Version der Internationalisierung – eine Minderheit kauft grenzüberschreitend, aber eine, die in absoluten Zahlen ins Gewicht fällt.
Zwei weitere Reihen desselben Datensatzes runden das Bild. 40,24 Prozent bestellten bei Verkäufern aus anderen Ländern innerhalb oder außerhalb der EU, 16,11 Prozent bei Verkäufern aus unbekannten Ländern (Eurostat, jeweils Anteil an den Personen mit Onlinekauf in den letzten drei Monaten, EU-27, 2023). Die letzte Reihe ist die aufschlussreichste, wenn man sie richtig liest: Der Indikator bezeichnet Käufe bei Verkäufern aus unbekannten Ländern – über das Antwortverhalten der Befragten sagt er nichts. Für einen Shop bedeutet ein unbekanntes Herkunftsland des Verkäufers vor allem eines: Herkunft, Sprache und Zuständigkeit sind für den Käufer nicht erkennbar gewesen.
| Land | Bestellung bei Verkäufern aus anderen EU-Ländern, 2023 | Einordnung |
|---|---|---|
| Polen | 12,63 Prozent | niedrigster der drei Beispielwerte |
| Deutschland | 20,25 Prozent | unter dem EU-Wert von 32,84 Prozent |
| Österreich | 69,21 Prozent | nicht der höchste Wert der EU-27 |
Die drei Länder stehen hier als Beispiele, nicht als Spannweite: Sie zeigen, dass der Wert je Markt weit auseinanderliegt, und nicht, wo die Ränder liegen. Den Rahmen dazu liefern drei weitere Zahlen. 78 Prozent der Internetnutzer in der EU haben 2025 Waren oder Dienstleistungen online gekauft oder bestellt (Eurostat, Befragte von 16 bis 74 Jahren mit Internetnutzung in den letzten zwölf Monaten). Die Europäische Union hat 24 Amtssprachen (Europäische Union). Und 59 Prozent der Europäer können ein Gespräch in mindestens einer weiteren Sprache neben ihrer Muttersprache führen (Europäische Kommission, Special Eurobarometer 540, 26.523 Befragte ab 15 Jahren, Erhebung im Herbst 2023). Aus diesen drei Zahlen folgt keine Empfehlung, wie viele Fassungen ein Shop braucht, wohl aber eine Reihenfolge: erst die Märkte mit eigener Zuständigkeit, dann die Sprachen. Wie die Fassungen selbst entstehen, steht im Beitrag zur Shop-Internationalisierung.
Im Shop: wo die Auszeichnung entsteht
In Shopware 6 (Community Edition) hängt die Auszeichnung am Verkaufskanal: Die hreflang-Angabe wird dort mit mehreren Sprachfassungen eines Shops begründet (Shopware). Bei der Lokalisierung wird zwischen der Auszeichnung nach ISO-Standard und der reinen Browsersprache unterschieden (Shopware) – das ist die entscheidende Weiche, weil davon abhängt, ob eine Fassung als de-DE oder als de ausgezeichnet wird. Die Entscheidung gehört zur Struktur und nicht in die Einstellungen: Wer zwei deutschsprachige Länderfassungen betreibt, braucht die Kennung mit Region; wer eine einzige deutschsprachige Fassung für alle Regionen ausliefert, fährt mit der Sprachkennung ohne Region einfacher. Wer die Sprachfassungen ohnehin neu ordnet, tut das am günstigsten im Zuge einer Shop-Migration.
- Bestand aufnehmen: Welche Fassungen gibt es, unter welchen Adressen, in welchem System, mit welcher Zuständigkeit.
- Einen Weg festlegen: Kopfbereich, Link-Header oder Sitemap – und die anderen beiden bewusst leer lassen.
- Selbsteintrag und Auffang-URL ergänzen: Jede Fassung listet sich selbst, dazu x-default und bei mehreren Fassungen einer Sprache die Auffang-URL ohne Region.
- Die Liste zentral erzeugen: Eine Quelle, aus der alle Fassungen dieselbe Liste bekommen.
- Prüfung einhängen: Ein Lauf bei jeder Veröffentlichung, der Rückverweise, Statuscodes und Kennungen abgleicht.
Sprachmatrix je Vorlage
Zeilen und Spalten der Fassungen einmal aufschreiben und gegen die ausgelieferte Seite abgleichen. Fehlt eine Zelle, fehlt sie in der Regel in allen Seiten desselben Typs – im Shop-Check ist das der erste Griff.
Rückverweis im Test
Jede ausgezeichnete Adresse einmal abrufen und prüfen, ob sie zurückverweist. Ein Lauf über die Sitemap erledigt das für den ganzen Bestand, ohne dass jemand Stichproben auswählen muss.
Kanonische Adresse und Fassung
Varianten, Filter und Parameter erzeugen Adressen, die keine eigene Sprachfassung sind. Wie sich das sauber trennen lässt, steht im Beitrag zum Produktvarianten-SEO.
Übersetzungsstand
Eine ausgezeichnete Fassung, die zur Hälfte in der Ausgangssprache steht, ist keine Fassung. Wie sich der Stand maschinell prüfen lässt, steht im Beitrag zur Übersetzungsqualität im Shop.
Fehler, die erst spät auffallen
Wer den Bericht zur internationalen Ausrichtung in der Search Console sucht, findet ihn nicht mehr. Er ist eingestellt, und am 24. August 2022 hat Google die Verweise darauf aus seiner Suchdokumentation entfernt (Google, Search Central) – belegt ist damit, dass er spätestens seit August 2022 nicht mehr geführt wird. An der Auszeichnung selbst ändert das nichts: Google unterstützt hreflang weiterhin und wertet die Angaben weiter aus (Google, Search Console-Hilfe). Weggefallen ist der bequeme Ort, an dem die Fehler gesammelt standen; die Prüfung liegt seitdem vollständig beim Betreiber.
- Fehlender Rückverweis: Eine Fassung verweist, die andere nicht zurück – Google führt das unter den häufigsten hreflang-Fehlern (Google, Search Central).
- Fehlender Selbsteintrag: Die Vorlage gibt „alle anderen Sprachen“ aus und lässt die eigene Fassung weg.
- Ländercode allein:
atstattde-AT,bestattnl-be– der erste Code steht für die Sprache (Google, Search Central). - Reservierte Kennung: EU, UN oder UK bleiben wirkungslos, der Rest der Angabe wird trotzdem gelesen (Google, Search Central).
- x-default fehlt oder zeigt falsch: Eine Ausweichseite, die selbst eine Sprache voraussetzt, ist keine Ausweichseite.
- Tote Ziele nach einem Relaunch: Die Auszeichnung zeigt auf Adressen, die es nicht mehr gibt – beim Umzug gehört sie in dasselbe Redirect-Konzept wie alle anderen Adressen.
Weil die Prüfung beim Betreiber liegt, gehört sie in den Betrieb und nicht in eine einmalige Abnahme. Ein Lauf, der die Sitemap liest, jede ausgezeichnete Adresse abruft und die Gegenrichtung vergleicht, braucht wenige Minuten und findet genau die Fälle, die niemand meldet. Zwei Dinge sind dabei wichtiger, als sie aussehen: Der Lauf muss den Statuscode der Zieladresse mitschreiben – eine Auszeichnung auf eine Weiterleitung ist kein Rückverweis -, und er muss protokollieren, was er nicht messen konnte. Was Crawler von den Fassungen tatsächlich abrufen, zeigt die Logfile-Analyse; erst beides zusammen ergibt ein Bild.
Woher die Zahlen stammen und was sie nicht sagen
Die technischen Angaben stammen aus zwei Dokumenten der Google-Suchdokumentation: „Localized versions of your pages“ und „Managing multi-regional and multilingual sites“; beides sind lebende Seiten, die Zitate gelten für den jeweils geprüften Seitenstand. Der Hinweis zum eingestellten Bericht kommt aus der Änderungsliste der Suchdokumentation und aus der Search-Console-Hilfe. Die rechtlichen Vorgaben stehen in der Verordnung (EU) 2018/302. Die Marktzahlen stammen aus dem Eurostat-Datensatz isoc_ec_ibos, abgerufen über die Dissemination-Schnittstelle, sowie aus dem Statistics-Explained-Artikel zur E-Commerce-Statistik. Die Sprachzahlen kommen von der Sprachenseite der Europäischen Union und aus Special Eurobarometer 540. Die Shopware-Angaben stammen aus der Herstellerdokumentation zum Verkaufskanal.
Was die Zahlen nicht sagen, gehört dazu. Die Eurostat-Anteile beziehen sich auf Personen, die in den letzten drei Monaten online gekauft haben – nicht auf Onlinekäufer im weiteren Sinn und nicht auf Umsätze. Die drei Länderwerte sind Beispiele und keine Spannweite; Österreich ist nicht der höchste Wert der EU-27. Die Sprachzahl ist eine Erhebung aus dem Herbst 2023, deren Feldzeitraum in zwei amtlichen Angaben leicht voneinander abweicht, und sie zählt mindestens eine weitere Sprache neben der Muttersprache, nicht Fremdsprachenkenntnis im engeren Sinn. Zwei Termine sind absehbar: Eurostat plant die nächste Aktualisierung des Artikels zur E-Commerce-Statistik für Februar 2027 (Eurostat), und die Kommission berichtet nach Artikel 9 Absatz 1 der Geoblocking-Verordnung alle fünf Jahre über deren Bewertung – der erste Bericht war bis zum 23. März 2020 fällig, nach diesem Turnus liegt die nächste Frist beim 23. März 2030 (Verordnung (EU) 2018/302, Artikel 9 Absatz 1). Das ist eine Frist, kein Termin.
Die Auszeichnung gehört zur Struktur, nicht zum Feinschliff
hreflang ist keine Aufgabe für die Woche vor dem Start. Die Auszeichnung beschreibt eine Struktur, und wer die Struktur nachträglich beschreibt, beschreibt oft etwas, das so nicht gewollt war: zwei Fassungen derselben Sprache ohne Auffang-URL, eine Länderdomain ohne Rückverweis, eine Auswahlseite, die nicht vorgesehen war. Wer die Sprachmatrix vor der ersten Übersetzung aufschreibt – welche Fassungen es gibt, unter welchen Adressen, mit welcher Ausweichseite -, hat die Auszeichnung danach in der Regel mit überschaubarem Aufwand erledigt und braucht sie nur noch zu prüfen. Genau so richten wir das als Teil der technischen Suchmaschinenoptimierung ein: Matrix aufnehmen, einen Weg festlegen, zentral erzeugen, bei jeder Veröffentlichung prüfen. Wer ohnehin das Redaktionssystem wechselt, plant beides zusammen – der Weg auf TYPO3 14 LTS ist der passende Zeitpunkt, die Sprachfassungen einmal grundsätzlich zu ordnen statt sie weiterzuschleppen.
Dieser Beitrag stützt sich auf die Entwicklerdokumentation von Google (Search Central) und die Hilfe zur Search Console, auf die Datenbanken und Statistikartikel von Eurostat, auf die Verordnung (EU) 2018/302 in der Veröffentlichung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union, auf die Sprachenseite der Europäischen Union, auf die Pressemitteilung der Europäischen Kommission zum Special Eurobarometer zu den Sprachen der Europäerinnen und Europäer (IP/24/2686) sowie auf die Anwenderdokumentation von Shopware. Die Eurostat-Werte zur Herkunft der Verkäufer tragen den Erhebungsstand des Jahres 2023, der Anteil der Onlinekäufer den des Jahres 2025; die Eurobarometer-Erhebung stammt aus dem Herbst 2023. Die Belege wurden zwischen dem 14. und dem 30. September 2026 abgerufen.
In der Regel ja. Google nennt link-Elemente im Kopfbereich, den HTTP-Link-Header und die XML-Sitemap als drei gleichwertige Wege und stellt die Wahl ausdrücklich frei (Google, Search Central). Entscheidend ist nicht der Weg, sondern die Vollständigkeit: Jede Fassung muss sich selbst und jede andere aufführen. Erfahrungsgemäß ist der Kopfbereich die einfachere Wahl, solange alle Fassungen im selben System liegen; sobald mehrere Systeme oder Dateien ohne HTML-Kopf beteiligt sind, ist die Sitemap oder der Link-Header der ruhigere Weg.
Die Auszeichnung wird unvollständig. Jede Sprachversion muss sich selbst und jede andere Sprachversion aufführen (Google, Search Central), und verweisen zwei Seiten nicht wechselseitig aufeinander, wertet Google die Auszeichnung nicht aus. Der Ausfall betrifft dann typischerweise beide Seiten des Paares, nicht nur die fehlerhafte. Auffällig ist das im Alltag kaum, weil nichts kaputtgeht und keine Meldung erscheint – deshalb gehört der Selbsteintrag in die maschinelle Prüfung und nicht in eine Sichtkontrolle.
Das hängt davon ab, ob sich der Inhalt unterscheidet. Eine eigene Länderfassung lohnt sich erfahrungsgemäß dann, wenn Preis, Steuersatz, Versand oder Zahlungsarten abweichen – nicht, wenn nur das Impressum anders lautet. Betreibt ein Shop mehrere Fassungen derselben Sprache, empfiehlt Google zusätzlich eine Auffang-URL ohne Regionsangabe für alle Nutzer dieser Sprache außerhalb der ausgezeichneten Regionen (Google, Search Central). Ohne inhaltlichen Unterschied sind zwei Adressen für dieselbe Aussage in der Regel mehr Pflegeaufwand als Nutzen.
Bei der Sprachwahl rät Google davon ab, Nutzer automatisch von einer Sprachfassung auf eine andere weiterzuleiten (Google, Search Central). Rechtlich kommt eine eigene Grenze hinzu: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden ist es untersagt, wegen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Ort der Niederlassung auf eine andere Fassung der Online-Benutzeroberfläche weiterzuleiten (Verordnung (EU) 2018/302, Artikel 3 Absatz 2), und nach einer Weiterleitung mit Zustimmung muss die ursprünglich angesteuerte Fassung leicht zugänglich bleiben. Der übliche Weg ist deshalb ein sichtbarer Hinweis mit Wechselmöglichkeit statt einer Umleitung.
Mit einem eigenen Lauf. Der Bericht zur internationalen Ausrichtung ist eingestellt; am 24. August 2022 hat Google die Verweise darauf aus der Suchdokumentation entfernt (Google, Search Central). Die Auszeichnung selbst wertet Google weiterhin aus (Google, Search Console-Hilfe). Praktisch heißt das: Sitemap einlesen, jede ausgezeichnete Adresse abrufen, Statuscode und Gegenrichtung mitschreiben und den Lauf bei jeder Veröffentlichung wiederholen. Ein Lauf, der nur die Startseiten prüft, übersieht typischerweise genau die Seitentypen, bei denen die Vorlage die Liste anders erzeugt.
Ja. Die ausgezeichneten Alternativ-URLs müssen nicht auf derselben Domain liegen (Google, Search Central), und eine länderspezifische Domain gilt für Google als starkes Signal, dass sich eine Website an ein bestimmtes Land richtet (Google, Search Central). Die Rückverweispflicht gilt über die Domaingrenze hinweg genauso – und genau dort wird sie schwieriger, weil beide Seiten von unterschiedlichen Zuständigkeiten gepflegt werden. Wer so aufgestellt ist, sollte die Erzeugung der Liste zentralisieren und die Prüfung beidseitig fahren.